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Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Gift0r 
Kann man den Kanzleien eigentlich einen Strick daraus drehen, dass die in vielen Fällen einfach gar nichts mehr unternehmen wenn man nicht reagiert?

Ich meine das in dem Sinne, dass die nicht wirklich darauf aus sind, "ihre" Rechteinhaber vor bösen Urheberrechtsverletzern zu schützen, sondern in aller Regel damit nur Geld abgreifen. Wenns nicht klappt- nuja, wir sehen uns wieder.
Ich quote das mal voll, weil ich genau dieser Meinung bin. Ich glaube tatsächlich, dass ein fähiger Jurist den Abmahnern inzwischen durchaus an den Karren pinkeln könnte. Es gibt reichlich Material, dass zeigt, dass die Schnüffelmethoden alles andere als zuverlässig ist. Insbesondere die streckenweise wirklich großen Zeitabstände zwischen geloggter angeblicher Urheberrechtsverletzung und Abmahnung, welche auffälligerweise bei Zuxxez-Abmahnungen immer besonders groß sind, lassen sich nicht mehr mit Verzögerungen bei der IP-Beschaffung oder anderem erklären. Weshalb schaffen es denn andere wesentlich schneller? Das ist mehr als ein Indiz dafür, dass man Urheberrechtsverletzungen, die man ja vorgeblich verhindern will, billigend in Kauf nimmt. Mehr noch, man wartet und verzögert absichtlich, damit sich die absolute Anzahl der Urheberrechtsverletzungen erhöht, weil sich dadurch auch die Einnahmen, die durch die Abmahngebühren erzielt werden, erhöhen. Dies sowohl für den Rechteinhaber als auch für die abmahnenden Kanzleien.

Dies ist im übrigen keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Vermutung, die sogar einem kranken Geiste entsprungen sein könnte, gleichsam eine paranoide Hadronschwankung, die völlig falsch sein kann. Der Mond ist schließlich aus Käse.

Noch etwas: Ich zitiere mal aus diesem Beitrag bei Spiegel online:
Zitat:
Zitat von Spiegel online 
[...]der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar heute bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. "Es wäre völlig überzogen, auch die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern herauszugeben, wie es der Bundesrat fordert." Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtfertigt der Schutz des Urheberrechts keine "hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten."
Schaar erklärte, die Information darüber, wer wann unter welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat, unterliege dem Fernmeldegeheimnis. Internet-Verkehrsdaten dürften daher, wie im Regierungsentwurf auch vorgesehen, nur bei Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Ausmaß herausgegeben werden. Vor der Auskunftserteilung müsse zudem eine richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Weitergabe der Verkehrsdaten eingeholt werden. Auch vzbv-Vorstand Edda Müller verlangte, dass Firmen nur aufgrund eines Richterbeschlusses einen Einblick in private Internetdaten bekommen dürften.

Äh, sorry, aber geht an diesen Leuten die aktuelle Entwicklung komplett vorbei? Ich meine, Schaar und Co. wollen verhindern, dass etwas eingeführt wird, was doch aber schon längst stattfindet! Oder schnall' ich jetzt hier irgendwas nicht? Man muss ja fast befürchten, die wissen wirklich nichts von unseren Massenabmahnungen. Vielleicht sollte man dem Peter Schaar mal einen Lagebericht unserer aktuellen Situation zukommen lassen. Während die Jungens von der Regierung und den Verbraucherverbänden noch rufen: "Das darf nicht sein! Das darf nicht kommen!" entwickelt sich diese ganze Abmahnerei ohne ihr Wissen zu einem lukrativen Wirtschaftszweig. Wir erleben ein deutsches Requiem.
_____

Nachtrag: Offizielle Presseerklärung: Schaar gegen Direktzugriff der Musik- und Filmindustrie auf Internetnutzungsdaten

Geändert von Hadron (20. 06. 2007 um 23:16 Uhr).
Alt 20. 06. 2007, 23:00 Hadron is offline Mit Zitat antworten #126
Gift0r
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Re: Abmahn-Laberthread

Fein.
Bei der Gelegenheit sollte man Hernn Schaar gleich mitteilen, dass mit dem Umweg über die Staatsanwaltschaft das Auskunftsverbot effektiv umgangen wird.
Alt 20. 06. 2007, 23:36 Gift0r is offline Mit Zitat antworten #127
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Gift0r 
dass mit dem Umweg über die Staatsanwaltschaft das Auskunftsverbot effektiv umgangen wird.
Ach, natürlich, so macht das der professionelle Abmahner!

Aus: 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz:
Zitat:
Denn schon vor dem Inkrafttreten des neuen TMG beriefen sich die Behörden auf § 113 TKG und bekommen so in aller Regel ohne eine richterliche Anordnung die entsprechenden Auskünfte. Die Aushöhlung des Datenschutzrechts erfolgt somit nicht erst seit dem TMG, sondern ist schon längst gängige Praxis.

Geändert von Hadron (21. 06. 2007 um 03:44 Uhr).
Alt 21. 06. 2007, 00:02 Hadron is offline Mit Zitat antworten #128
Red Rabbit
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Re: Abmahn-Laberthread

Für die Auskunft des Providers ist immer noch ein richterlicher Beschluss erforderlich. Der Provider der Daten ohne diesen richterlichen Beschluss
herausgibt, bringt sich selber in arge Gefahr. Der Staatsanwalt reicht
diesbezüglich auch nicht aus (siehe auch mein Post im alten Thread dazu).
Alt 21. 06. 2007, 01:00 Red Rabbit is offline Mit Zitat antworten #129
Red Rabbit
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Re: Abmahn-Laberthread

Zur Untermauerung meiner Aussage kann man auch hier nachlesen:

http://www.dfn.de/content/fileadmin/...ef-april07.pdf

Seite 4, letzter Satz. Der Newsletter ist noch frisch vom April 2007.
Alt 21. 06. 2007, 01:07 Red Rabbit is offline Mit Zitat antworten #130
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von The Reverend 
ok bin doch wieder da.
Das war jetzt echt nicht nötig!
Zitat:
Angeblich wär das leechen auf tauschbörsen gar nich mal verboten un wird nich zivil- und strafrechtlich verfolgt. Nur das filesharing is verboten...
Du kannst in TAUSCH-Börsen nicht LEECHEN, du Quatschkopp! Tauschbörse=Filesharing, und Filesharing beinhaltet immer auch den Upload. Selbst wenn du den Upload unterdrückst, machst du dich strafbar!

(Sag mal, was willst du eigentlich in diesem Thread, Reverend Plappermäulchen? Du hast doch mit Filesharing überhaupt nix am Hut! Du saugst doch bei gulli nur die Leute in der Börse an und lutscht dein Zeug über Rapidshare - wieso willst du dann hier über FS-Abmahnungen quasseln? Außerdem nervst du extrem mit deinen DAU-Fragen!)

---

@Gojo Ryu: sei bitte so gut und ändere das Topic! Das Wort "Laberthread" bereitet mir körperliche Schmerzen! (Siehst ja, was man alles damit anlockt...)
Alt 21. 06. 2007, 01:42 ranXerox is offline Mit Zitat antworten #131
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Red Rabbit 
Zur Untermauerung meiner Aussage kann man auch hier nachlesen:
http://www.dfn.de/content/fileadmin/...ef-april07.pdf
Super Info, danke!
Alt 21. 06. 2007, 03:41 Hadron is offline Mit Zitat antworten #132
Silvaheart
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Re: Abmahn-Laberthread

Hab noch was interessantes auf http://www.rechtspraxis.de/abmahnunggestalt.htm gefunden:

Zitat:
Eine Abmahnung muss, um wirksam zu werden, ordnungsgemäß an den Abgemahnten abgesendet werden, eine Beweispflicht, dass die Abmahnung, dem Abgemahnten auch tatsächlich zugegangen ist, besteht für den Abgemahnten hingegen nicht. Jedoch ist der Zugang vom Abmahnenden dann zu beweisen, wenn dieser im Zuge der Abmahnung eine Erstattung der Auslagen bzw. Schadensersatz vom Abgemahnten verlangt.

Der letzte Satz ist doch interessant! Wenn das stimmt, sollte definítiv NIEMAND bezahlen, denn er hat den Brief ja gar nicht erhalten .... sollten die Herren Abmahner lieber mal Einschreiben verschicken!

Grüße
Silvaheart
Alt 21. 06. 2007, 04:46 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #133
switchbox
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Silvaheart 
Hab noch was interessantes auf http://www.rechtspraxis.de/abmahnunggestalt.htm gefunden:



Der letzte Satz ist doch interessant! Wenn das stimmt, sollte definítiv NIEMAND bezahlen, denn er hat den Brief ja gar nicht erhalten .... sollten die Herren Abmahner lieber mal Einschreiben verschicken!

Grüße
Silvaheart

Ich hatte sowas schonmal rausgekramt aber keine Meinungsäußerung dazu bekommen.

siehe

http://board.gulli.com/thread/512595...rer/623/#15560
Alt 21. 06. 2007, 10:54 switchbox is offline Mit Zitat antworten #134
Red Rabbit
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Re: Abmahn-Laberthread

http://board.gulli.com/thread/663847...orten/59/#1461

Sehr interessanter Beitrag. Genau hier sehe ich einen Knackpunkt. Der geltend gemachte Streitwert ist stets um ein vielfaches überhöht, damit es sich für die abmahnenden Parteien überhaupt erst lohnt. Ein realistischer Streitwert für ein Computerspiel, mit einer Größe von sagen wir 3 GB als iso-Image, dürfte meines Erachtens nicht einmal die Tausend-Euro-Marke knacken. Zugrundelegend für eine genauer Bezifferung müsste die mögliche maximale Uploadbandbreite und die Verweildauer der Datei im öffenntlichen Verzeichnis in Betracht ziehen. Ergo müsste LS Beginn und Ende der Urheberrechtsverletzung dokumentieren. Ein wie bisher ins Felde geführte Lizenzmodell kann das nicht abdecken, da der jeweilige Uploader keine vollständigen Programme, sondern nur Teile und Bruchstücke verteilt. Folglich kann man den "Schaden" nur in Datenmengen zusammenfassen und entsprechend bewerten. Diese Bewertung würde aufgrund der technischen Rahmenbedingungen nicht all zu hoch ausfallen.

Jetzt wird bestimmt wieder von der Gegenseite ins Feld geführt, das Gerichte die Höhe des angeführten Streitwertes bereits öfters anerkannt haben. Dem kann ich nur entgegenhalten, dass dann die andere Seiten nicht ihre Hausaufgaben gemacht haben und somit erst gar nicht den richterlichen Zweifel geweckt haben. Bis auf eine Mannheimer Ausnahme vielleicht.

Das Ganze ist meine persönliche Meinung und muss nicht unbedingt richtig sein, aber vielleicht ein guter Ansatz.

Geändert von Red Rabbit (27. 06. 2007 um 20:49 Uhr). Grund: Korrektur/Richtigstellung
Alt 21. 06. 2007, 21:27 Red Rabbit is offline Mit Zitat antworten #135
Goju Ryu
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Re: Abmahn-Laberthread

@Rabbitt

Vorausgesetzt dass deren Datenerfassung überhaupt zuverlässig ist. Ich wunder mich über "Torrent" weil ich bis dato zu 99.99% Emule verwendet hab, seit www.onlinevideorecorder sieht das allerdings anders aus. Und das mir vorgeworfene File hab ich entweder erst gar nicht gesaugt oder als Fake erkannt und gelöscht. Was weiss ich. Jedenfalls traue ich deren Software exakt so weit, wie ich den Anwalt werfen kann.
Alt 21. 06. 2007, 21:39 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #136
Gift0r
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Re: Abmahn-Laberthread

*reinroll*

Grob überschlagen:
Ausgehend von einem DSL 6000-Anschluss mit 576kbit/s upload, der ununterbrochen mit voller Geschwindigkeit läuft, kann man davon ausgehen, dass innerhalb von 4 Wochen 169 GB hochgeladen werden.

Jetzt müsste man das mal auf die Dateigröße runterbrechen, sagen wir 700MB für einen Film: 242 Filme/Monat. Bei 20€ je Film hast du Material im Wert von weniger als 5000€ wiederrechtlich verbreitet, und das ist bereits das theoretische Maximum.

*rausroll*
Alt 21. 06. 2007, 22:08 Gift0r is offline Mit Zitat antworten #137
Silvaheart
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Gift0r 
576kbit/s /8 /1024 *86400s *7d *4 = 170,1MB

Irgendwas geht an der Rechnung nicht auf:

576 kbit/s sind ca. 72 kbyte/s sind ca. 0,070 MB/s

0,070 MB/s * 86400 = 6048 MB/Tag usw.

Errata ?!!?

Grüße
Silvaheart
Alt 21. 06. 2007, 22:20 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #138
Gift0r
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Re: Abmahn-Laberthread

Ich hab keine Ahnung wo der Fehler lag und habs nochmal gerechnet.
Alt 21. 06. 2007, 22:21 Gift0r is offline Mit Zitat antworten #139
Goju Ryu
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Re: Abmahn-Laberthread

Wie gut dass ich ein preiswertes DSL 1024 hab
Alt 22. 06. 2007, 09:59 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #140
timthalerjj
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von The NERD 
@ reverend

das problem ist der restmagnetismus der festplatte, so das der dateninhalt messtechnisch rekonstruiert werden kann.
da hilft nur das Luzifix sagt, bzw die Gutmann-methode

Neue Platte Kaufen ... ist günstiger als 25 Tage (bei 250 GB) für die Löschung der Platte nach der Gutmann-Methode zu warten

Ich würde die Platte aufmachen und in einem See versenken.... der Rost wird sich schon dran zu schaffen machen.

Tim
Alt 22. 06. 2007, 10:06 timthalerjj is offline Mit Zitat antworten #141
GMan1982
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Re: Abmahn-Laberthread

Hallo zusammen,

nochmals hier:

Muss man den Schadenersatz in jedem Fall in voller Höhe leisten?

"Ob überhaupt Ansprüche gegen den Anschlussinhaber bestehen, ist die Frage des Einzelfalls und unter den Gerichten teilweise umstritten. Grundsätzlich werden seitens der Rechtsanwälte Rasch pauschale Schadenersatzforderungen im Größenbereich zwischen 2.000,00 € und 10.000,00 € gestellt. Die Höhe des angesetzten Schadenersatzanspruches richtet sich jeweils nach der Anzahl der nachweisbar angebotenen Musiktitel. Ausführungen, warum eine bestimmte Anzahl von Musiktiteln eine bestimmte Schadenersatzforderung nach sich zieht, werden nicht gemacht. Sofern die Ansprüche der Tonträgerhersteller außergerichtlich nicht bedient werden und auch ein entsprechender Vergleich nicht erzielt wird, müsste man in entsprechenden Klageverfahren von dort aus den Schaden konkret beziffern. Im gerichtlichen Verfahren ist die Vorgehensweise mit einem pauschalisierten Schadenersatzanspruch nicht Erfolg versprechend." Quelle: http://www.fiebich-palm.de/html/aktuelles.html

Meiner Meinung nach ein Punkt mehr, der in einem möglichen Gerichtsverfahren erfolgreich einzubringen sein müsste...
Alt 22. 06. 2007, 10:30 GMan1982 is offline Mit Zitat antworten #142
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von timthalerjj 
Zum Thema IP:
Der Anwalt sagte sinngemäß... Die IP Adresse ist vor Gericht voll verwertbar und auch beweiskräftig. Er führe gerade einen Prozess in dem es um sowas geht.
Inwiefern verwertbar und beweiskräftig? Die IP deutet immer nur auf einen Anschluss hin, niemals auf eine Person. Wer etwas anderes behauptet, der hat keine Ahnung. Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, dass wir, die Abmahnthread-Erprobten, bei manchen Dingen inzwischen schlauer sind, als so mancher Jurist. Einige von uns beschäftigen sich mit der Thematik "Internet-Abmahnungen" seit über einem Jahr; manche Juristen zum ersten Mal, wenn ihre Hilfe von einem Abgemahnten in Anspruch genommen wird.
Zitat:
Zum Thema W-Lan und son Zeugs:
Lasst Euch doch nicht auf so eine Diskussion ein. Wer W-Lan hat muss dafür sorgen dass kein Schindluder damit betrieben wird und haftet demzufolge als Anschlussinhaber.
Nicht richtig, denn niemand haftet grundsätzlich als Anschlussinhaber. So etwas wie eine generelle "Anschlussinhaberhaftung" gibt es nicht. Es muss jeder Fall einzeln geprüft werden und man kann im ungünstigstem Falle dann wegen Fahrlässigkeit(!) in Störerhaftung genommen werden.
Wer WLAN hat, muss nicht dafür sorgen, dass kein Schindluder darüber betrieben werden kann. Es besteht keine WLAN-Sicherungspflicht! Wenn man allerdings als Beklagter vor Gericht vorträgt, man habe ein offenes WLAN und wisse daher nicht so genau, wer den Anschluss noch so benutzt, der handelt...wie? Genau, fahrlässig. Und mit Fahrlässigkeit hat man *schwupps* die Störerhaftung an der Backe.
Zugegebenermaßen eine schrecklich schwammige Angelegenheit
Zitat:
Zitat von SPO 
[...]"Diese Rechtsunsicherheit ist ein deutsches Unikum. Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Teledienstgesetz (Vorläufer des heutigen Telemediengesetzes) beruht, hat in keinem anderen Mitgliedsland derart verheerende Folgen wie in Deutschland, urteilt Heise-Justiziar Heidrich. Als Grund sieht er eine "verhängnisvolle Kombination von Rechtsinstrumenten wie der Abmahnung und der Störerhaftung - die gibt in dieser Form nur in Deutschland."
Quelle: SpiegelOnline

Das LG Hamburg hat für mich bei diesem Thema übrigens regelmäßig eine realitätsferne Rechtsauffassung...

Geändert von Hadron (22. 06. 2007 um 10:55 Uhr).
Alt 22. 06. 2007, 10:32 Hadron is offline Mit Zitat antworten #143
BIEST2007
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Question Re: Abmahn-Laberthread

Jetzt hab ich auch mal etwas geguckt!
Wie sieht das denn jetzt aus mit dieser Spenden sache?
Also ich meine man könnte doch auch hier http://www.123recht.net/Internetrech...echt__c54.html einen Anwalt z.B. suchen!

Zitat:
Zum Thema W-Lan und son Zeugs:
Lasst Euch doch nicht auf so eine Diskussion ein. Wer W-Lan hat muss dafür sorgen dass kein Schindluder damit betrieben wird und haftet demzufolge als Anschlussinhaber.

hmmm naja nur wenn der Router schon viele Sicherheitslücken hat was kann ich jetzt dafür machen?
Wie gesagt ich kann jetzt nur für mein SCHEIß Router sprechen und war echt was ich gefunden habe über den Speedport w700v! bez. auch den 500v den ich zuerst hatte! naja die ganze Reihe scheit was fürn Arsch zu sein!

bye
BIEST2007
Alt 22. 06. 2007, 10:58 BIEST2007 is offline Mit Zitat antworten #144
timthalerjj
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Re: Abmahn-Laberthread

Haftung offenes W-Lan mit Urteil:

Klick mich

Tim
Alt 22. 06. 2007, 11:10 timthalerjj is offline Mit Zitat antworten #145
BIEST2007
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Exclamation Re: Abmahn-Laberthread

http://board.gulli.com/thread/663847...-konsorten/59/

Zitat:

Habe auch das hier gelesen http://internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm Punkt 2.

Ich weiß auch das zu diesem Zeitpunkt einige komische Sachen gewesen ist mit meinem Router, Morgens war z.B. WLAN an obwohl ich das nicht benutzt hatte oder die Internet leistung war grotten schlecht wenn ich z.B. bei www.wieistmeineip.de gegangen bin hatte ich manchmal nichmals ne leistung von DSL 1000 das gleich war auch bei www.speedmeter.de

bye
BIEST2007
Alt 22. 06. 2007, 11:33 BIEST2007 is offline Mit Zitat antworten #146
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Nach der Entscheidung muss der Betreiber eines WLAN´s hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
"...damit er nicht für einen solchen Missbrauch als Störer haftet." müsste man hier in Gedanken ergänzen. Nochmal: Es gibt keine allgemeine WLAN-Sicherungspflicht. Es gibt auch keine Haustürabschliesspflicht. Man macht sich nicht alleine schon dadurch strafbar, dass man ein ungesichertes WLAN betreibt oder seine Haustür offenlässt. Man ist "nur" leichtsinnig oder unerfahren. Dieses genau ist aber die Voraussetzung für eine spätere Störerhaftung.

Ich denke schon, dass das LG Hamburg am liebsten eine generelle Haftung ableiten möchte, aber diese gibt es nicht und kann es in meinen Augen auch nicht geben. Hier stellt sich nämlich die Frage, wie weit die Prüfungspflichten gehen können. Man kann ja niemals völlig ausschließen, dass der eigene Anschluss von Dritten missbraucht wird. Ein Password kann geknackt werden, ein Trojaner könnte installiert werden. Muss man dafür haften?
Alt 22. 06. 2007, 12:09 Hadron is offline Mit Zitat antworten #147
switchbox
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Re: Abmahn-Laberthread

@timthalerjj

Mein Status ist "ignore" und bleibt auch so bis was "handfestes" (keine
Postwurfsendung) kommt.
Allerdings habe ich nichts gezogen, bin der Anschlußinhaber mit
einem volljährigen Nutzerkreis.
In einem Fall wie bei Euch (20-40 Filme) würde ich sicherlich auch nach anderen Lösungen Ausschau halten.

Grüße

Geändert von switchbox (22. 06. 2007 um 15:54 Uhr).
Alt 22. 06. 2007, 12:13 switchbox is offline Mit Zitat antworten #148
prelu
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Re: Abmahn-Laberthread

hat eigentlich jemand schonmal bezahlt,direkt und dann wieder ne abmahnung bekommen?zb. von s/w?!

greets prelu
Alt 22. 06. 2007, 13:10 prelu is offline Mit Zitat antworten #149
Grazer57