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Grazer57
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Re: Abmahn-Laberthread

@ Al Bundy s Opa

http://abmahnwahn.dreipage.de/

war schon die richtige Seite

Unter Foren findest du eine neue "Zusammenfassung vom Alten Hassen".
Unter F.A.Q. findest du die meist gestellten Fragen und deren Antworten
Wenn du dann noch Fragen hast, stelle soe einfach hier oder im o.g. Forum
Alt 23. 06. 2007, 00:48 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #176
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von JoJoSchmidt 
Wie sieht es eigentlich mit Hausdurchsuchungen aus?
In den Mahnungen wird ja immer mit Hausdurchsuchungen gedroht... in wie weit wäre das für die Anwälte möglich?
Ist für die Anwälte gar nicht möglich. Das wäre ja der Hammer, wenn diese feinen Herren auch noch an unseren Türen bimmeln dürften! Nee, nee, das hier ist Zivilrecht. Die Anwälte können auch keine Hausdurchsuchung veranlassen. Das könnten nur die Staatsanwaltschaften im Zuge von Ermittlungstätigkeiten.

Aber halt mal! Drohen SKWW (Schwarz Kelwing Wicke Westphal) in ihren Abmahnungen tatsächlich mit Hausdurchsuchungen? In meiner "Ausgabe" der Abmahnung steht davon eigentlich nicht explizit etwas drin, haben die etwa den Text geändert?

Übrigens: Die UE, die Atari / SKWW unterschrieben haben wollen, ist absolut gefährlich! Lässt man sie unverändert, kann einem in Zukunft jeder Atari-Titel die Füße weghauen (im Sinne der dann fälligen Vertragsstrafe von 5.100,- EUR). Die Unterlassung gilt für alle Atari-Titel! Das würde ich so nicht unterschreiben. Ebenso haben die 150,- EUR Anwaltskosten in der UE nichts zu suchen. Das nur mal so am Rande...
Alt 23. 06. 2007, 01:34 Hadron is offline Mit Zitat antworten #177
auch_abmahnung
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Alter Esel 
Falls Du einen solchen 2.Brief überhaupt erhältst, lautet IMHO die Frage nicht: "Annehmen?" sondern vielmehr "Reagieren und ggf. in welcher Form?"

Weiterer Dialog ggf. im anderen Thread.

Denke mal schon das auf jeden Fall ein 2ter kommen wird, war ja bis jetzt in den meisten Fällen so, was ich nun überlege ist nur:

Unterschreiben und reagieren oder verweigern und ignorieren. Da bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, zumahl ich auch einen Hoppelschwestern-Film in der Abmahnung habe welche noch nicht Thema war, aber das macht wohl keinen Unterschied in dieser Abwahnwelle, nicht?

LG
Alt 23. 06. 2007, 13:34 auch_abmahnung is offline Mit Zitat antworten #178
Grazer57
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von auch_abmahnung 
Unterschreiben und reagieren oder verweigern und ignorieren. Da bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, zumahl ich auch einen Hoppelschwestern-Film in der Abmahnung habe welche noch nicht Thema war, aber das macht wohl keinen Unterschied in dieser Abwahnwelle, nicht?
LG

Hier
http://abmahnwahn.dreipage.de/
unter: "Wer? / Was?"
kannst du vergleichen, ob dein H-Western schon dabei ist --wenn nicht ??? ---
poste doch Titel und Rechteinhaber .
Alt 23. 06. 2007, 13:50 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #179
JoJoSchmidt
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Hadron 
Ist für die Anwälte gar nicht möglich. Das wäre ja der Hammer, wenn diese feinen Herren auch noch an unseren Türen bimmeln dürften! Nee, nee, das hier ist Zivilrecht. Die Anwälte können auch keine Hausdurchsuchung veranlassen. Das könnten nur die Staatsanwaltschaften im Zuge von Ermittlungstätigkeiten.

Aber halt mal! Drohen SKWW (Schwarz Kelwing Wicke Westphal) in ihren Abmahnungen tatsächlich mit Hausdurchsuchungen? In meiner "Ausgabe" der Abmahnung steht davon eigentlich nicht explizit etwas drin, haben die etwa den Text geändert?

Übrigens: Die UE, die Atari / SKWW unterschrieben haben wollen, ist absolut gefährlich! Lässt man sie unverändert, kann einem in Zukunft jeder Atari-Titel die Füße weghauen (im Sinne der dann fälligen Vertragsstrafe von 5.100,- EUR). Die Unterlassung gilt für alle Atari-Titel! Das würde ich so nicht unterschreiben. Ebenso haben die 150,- EUR Anwaltskosten in der UE nichts zu suchen. Das nur mal so am Rande...

Es ist nicht direkt die Rede von einer Hausdurchsuchung aber es wird behauptet, dass die Mandantin einen Anspruch hat, auf überlassung der Festplatte sowie der Vernichtung der Vorrichtung mit der angeblich die Kopie verbreitet wurde...

>> Punkt 6

http://www.bilder-hochladen.net/files/337c-3-jpg.html
Alt 23. 06. 2007, 14:10 JoJoSchmidt is offline Mit Zitat antworten #180
Alter Esel
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von auch_abmahnung 
Denke mal schon das auf jeden Fall ein 2ter kommen wird, war ja bis jetzt in den meisten Fällen so, was ich nun überlege ist nur:

Unterschreiben und reagieren oder verweigern und ignorieren.


Ich wollte Dich eigentlich nur daran erinnern, dass Du ein "Angebot" erhalten hast, welches wohl niemand unverändert annehmen bzw. akzeptieren sollte, wenn er schon reagieren möchte.
Die übersandte UE ist inhaltlich nach Art und Umfang eine Unverschämtheit und die geforderten Beträge der Bearbeitungskosten ein Witz.

Zitat:
Zitat von auch_abmahnung 
Da bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, zumahl ich auch einen Hoppelschwestern-Film in der Abmahnung habe welche noch nicht Thema war, aber das macht wohl keinen Unterschied in dieser Abwahnwelle, nicht?

LG

Und gerade deswegen hatte ich vor fast 4 Monaten den Entschluss gefasst, nicht zu reagieren und nichts zu zahlen. Ich konnte nicht ausschließen, dass eine ganze Ladung entsprechender Briefchen mit jeweils 350,- EUR zu mir unterwegs war.

Bin ich etwa Entwicklunghelfer für aufstrebende Abmahn-Kanzleien?
Alt 23. 06. 2007, 14:18 Alter Esel is offline Mit Zitat antworten #181
Grazer57
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von JoJoSchmidt 
Es ist nicht direkt die Rede von einer Hausdurchsuchung aber es wird behauptet, dass die Mandantin einen Anspruch hat, auf überlassung der Festplatte sowie der Vernichtung der Vorrichtung mit der angeblich die Kopie verbreitet wurde...
>> Punkt 6
http://www.bilder-hochladen.net/files/337c-3-jpg.html

die könnten auch noch weitere 1000 §§ aufführen ......
die Frage ist doch die, ......treffen diese ganzen §§ überhaupt zu.
Also wurde überhaupt eine Straftat begangen??!!??
Alt 23. 06. 2007, 15:33 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #182
ranXerox
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von JoJoSchmidt 
Es ist nicht direkt die Rede von einer Hausdurchsuchung aber es wird behauptet, dass die Mandantin einen Anspruch hat, auf überlassung der Festplatte sowie der Vernichtung der Vorrichtung mit der angeblich die Kopie verbreitet wurde...

>> Punkt 6

http://www.bilder-hochladen.net/files/337c-3-jpg.html
Die sind ja wohl kackendreist! Ich bin fassungslos, was die sich herausnehmen! "PC vernichten" - ich glaub, es hackt!

Außerdem lügen sie das Blaue vom Himmel herunter:

Zitat:
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht verletzt, kann vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist. (§ 101a UrhG)

(Die Herrschaften wollen ja wohl nicht im ernst behaupten, beim privaten Filesharing handle es sich um "geschäftlichen Verkehr"?!)


@JoJoSchmidt:

Würde es dir was ausmachen, mir das komplette Schreiben zuzusenden? Der Verein fehlt mir noch in meiner Sammlung...
Alt 23. 06. 2007, 15:48 ranXerox is offline Mit Zitat antworten #183
switchbox
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Re: Abmahn-Laberthread

Hab hier mal was gefunden, wie das Bundesverfassungsgericht über die
Löschung von Telekommunikations-Verkehrsdaten urteilt.
Es handelt sich zwar um Mobiltelefon, vielleicht könnte man gewisse Parallelen
ziehen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zur
Strafprozessordnung § 100b dahingehend, daß Überwachung und Speicherung
im Wesentlichen nur auf richterliche Anordnung durchgeführt werden dürfen.
Es geht da auch um mißbräuchliche Verwendung durch Dritte (ein Schelm wer da
an Werbeagenturen denkt ).
Ich habe in § 100a StPO keinen Passus bezüglich Urheberrechtsverletzung gesehen.
Interessant auch die Bezugnahme auf GG Art. 10 Abs. 1.
Wiegesagt nur zur Information, falls einer lange Weile hat.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20070093.htm
Alt 23. 06. 2007, 16:03 switchbox is offline Mit Zitat antworten #184
JoJoSchmidt
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Ranxerox 

@JoJoSchmidt:

Würde es dir was ausmachen, mir das komplette Schreiben zuzusenden? Der Verein fehlt mir noch in meiner Sammlung...

>> Die vorletzte Meldung

http://abmahnwahn.dreipage.de/abmahn..._59883551.html
Alt 23. 06. 2007, 18:10 JoJoSchmidt is offline Mit Zitat antworten #185
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Ranxerox 
Würde es dir was ausmachen, mir das komplette Schreiben zuzusenden? Der Verein fehlt mir noch in meiner Sammlung...
Auf Sabines Seite: http://abmahnwahn.dreipage.de/abmahn..._59883551.html
Ganz zum Ende der Seite scrollen, dann ein wenig nach oben. Dort findet man die Links "Seite 1", "Seite 2", etc. einer SKWW-Abmahnung.

Nachtrag: Ich bin ein Loser, denn ich war zu spät. Hat hier wer kürzlich behauptet, ich sei schnell? Pustekuchen! Alt, langsam und träge bin ich, dass ist die bittere Pille, die ich nun schlucken muss. Die Welt ist so schlecht geworden und mit ihr vergammelt und vertrocknet die einst so stolze und strahlende Persönlichkeit, die sich unter der Bezeichnung "Hadron" hinaus in die grausame virtuelle Welt begeben hat, immer auf der Suche nach neuen Herausforderungen und Abenteuern, ständig gegen Unbill kämpfend, sich allen Widrigkeiten entgegenstellend, sich kraftvoll die Bitströme aufwärts kämpfend, gleichsam ein Ritter des Internet, ein Hüter von - *Peng* - Jetzt isse durchgeknallt, die Sicherung. Kann mal wer das Hirn da wegwischen? Danke!

Geändert von Hadron (23. 06. 2007 um 18:40 Uhr).
Alt 23. 06. 2007, 18:23 Hadron is offline Mit Zitat antworten #186
auch_abmahnung
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Und gerade deswegen hatte ich vor fast 4 Monaten den Entschluss gefasst, nicht zu reagieren und nichts zu zahlen. Ich konnte nicht ausschließen, dass eine ganze Ladung entsprechender Briefchen mit jeweils 350,- EUR zu mir unterwegs war.

Bin ich etwa Entwicklunghelfer für aufstrebende Abmahn-Kanzleien?


Das weiss ich ja, Danke, ich meine nur wenn die 2te kommt mit der höheren Forderung und die per Einschreiben, müsste ich ja unterschreiben um sie an zu nehmen.

Hast Du da die Unterschrift verweigert? Das möchte ich nur wissen.

Ich habe auch den Entschluss gefasst nichts zu bezahlen. Hab den Megathread und den "Logistep und Konsorten" schon durch.

Abmahner: kuw
Der abgemahnte Film heisst "JT Sperma Schwestern" John Thompson Productions
P2P-Netzwerk: torrent
mit: IP, Datum und Zeitstempel

50Euro Schadenersatz, 200Euro Kosten für die Abmahnung

LG
Alt 23. 06. 2007, 20:25 auch_abmahnung is offline Mit Zitat antworten #187
JoJoSchmidt
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Re: Abmahn-Laberthread

hehe, naja komm.. dafür war deine Erklärung um längen besser ^^
Alt 23. 06. 2007, 20:25 JoJoSchmidt is offline Mit Zitat antworten #188
switchbox
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Re: Abmahn-Laberthread

Vollmacht in englisch, ich dachte immer wir
sind hier in Deutschland!
Nichtmal ein Kopfbogen,sehr misteriös!
Ist da was beim Scannen verloren gegangen?
Alt 23. 06. 2007, 21:01 switchbox is offline Mit Zitat antworten #189
Game Boy
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Cool Re: Abmahn-Laberthread

Abmahnwahnsinn in Deutschland

erst am Sonntag berichtet von:

Die Regensburger Kanzlei KUW
mahnt in einer Woche:
eine Person, 4 mal für 4 verschiedene Verstöße
gegen das Urheberrecht ab!
14.06.2007 Tyra Misoux - Ein Sommertagstraum
15.06.2007 Tyra Misoux - Was wäre wenn
15.06.2007 Tyra Misoux - Kleine Luder
15.06.2007 Magmafilm - Teeny Spiele

jetzt kommen Heute noch einmal, 2 Abmahnungen dazu:
19.06.2007 Magma extrem - Reisst ihr den Arsch auf
19.06.2007 Tittenalarm 2


FICKFILME, alles MSCHIEMOVIES
OOOH! Da hatte es aber einer sehr nötig!

- 19.06.2007 Megma extrem - Reisst ihm den Arsch auf - hört sich in dieser situation irgendwie besser an. -

Damals, vor drei, vier Jahren sah das Mulie bei vielen Leuten so aus, es gab halt noch keine Abmahnungen. Aber zu dieser Zeit, gab mal den besten Film überhaupt: DAS ANALE GRAUEN ! mmmh!!!! Der Film herrlich Der Rest war Schrott.
Alt 23. 06. 2007, 21:04 Game Boy is offline Mit Zitat antworten #190
Banana05
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Re: Abmahn-Laberthread

ich würde nicht zahlen und es auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. laut meines kumpels, welcher jura studiert, ist die ip kein beweismittel. es kommt natürlich immer auf den richter im endeffekt an. es ist eine sache recht zu haben, die andere recht zu bekommen.


der neuste schrei der anwälte ist laut meines kumpels, dass gewisse anwälte bei firmenfusionen widerspruch einlegen. somit darf die fusion nicht vor der gerichtsverhandlung durchgeführt werden. dabei ist es unerheblich, welchen einwand der anwalt gegen die fusion angibt. es müßte erst die verhandlung abgewartet werden. da das den firmen zu lange dauert, zahlen sie dann so ca. 300.000 € an den anwalt, damit dieser den widerspruch zurückzieht und die fusion endlich stattfinden kann.

solche schwarzen schafe gibts leider in jedem berufszweig, aber manche haben es scheinbar dringend nötig.


mfg banana
Alt 23. 06. 2007, 21:32 Banana05 is offline Mit Zitat antworten #191
NIxibit
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Thumbs up Re: Abmahn-Laberthread

Hallo alle zusammen, wie gehts euch mir gut danke !

Habe nicht reagiert frist seit 29.05 oder so abgelaufen und ........................................................................... ................nix!!!!!!


könnte vielleicht noch was kommen!? was mir aber eigentlich egal ist !!!!!


thx to all ihr habt mir sehr geholfen und blablabla, blabla,heul,bla


des einzige was dumm war das ich versucht habe (um mich gegen eine HD zu wappnen)
war meine festplatte mit einem 125+255 bit zu verschlüsseln und ich den key nicht mehr richtig eingeben konnte aber zum glück hatte ich alles zur sicherheit kopiert an den feinheiten muss ich noch feilen (ich kann mir des auch nicht erklären den key hatte ich eigentlich (eigentlich))!! Gruss an alle

+++++++++++++++++++ignore+++++++++++++++++++++++++++++++
Alt 23. 06. 2007, 23:36 NIxibit is offline Mit Zitat antworten #192
meteorman
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Re: Abmahn-Laberthread

Hallo

Falls ein zweites Schreiben von KUW kommt und es ist ein Einschreiben, soll man es annehmen oder die Annahme verweigern.

meteorman
Alt 24. 06. 2007, 02:13 meteorman is offline Mit Zitat antworten #193
NIxibit
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Re: Abmahn-Laberthread

@ Meterorman:

Am besten sagst du deinen angehörigen (oder dir) das du nicht die person xy bist (dem postboten) und den brief nicht animmst er wird daraufhin irgentwas einschmeissen(benachrichtigung ü. einschr.) und dann so zwei wochen später holst du ihn ab, da dann zimlich genau die frist die in dem schreiben gesetzt wurde abgelaufen ist!!!

P.s wenn ein einschreiben kommt zielen die auf so ein schnell -ding ab , wie heisst des nochma ?? ? weiss ich jetz net mehr zu spät allerdings kannst du dann (irgentwo) nachfragen ob ein verfahren immer noch gegen dich läuft und dehnen mit irgentnm antrag zuvorkommen!!! mensch wie heisst des nochma mir liegts auf der zunge lese nochma im alten thread irgentwo zwischen seite 550-ende !!!
Alt 24. 06. 2007, 04:09 NIxibit is offline Mit Zitat antworten #194
meteorman
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von NIxibit 
@ Meterorman:

Am besten sagst du deinen angehörigen (oder dir) das du nicht die person xy bist (dem postboten) und den brief nicht animmst er wird daraufhin irgentwas einschmeissen(benachrichtigung ü. einschr.) und dann so zwei wochen später holst du ihn ab, da dann zimlich genau die frist die in dem schreiben gesetzt wurde abgelaufen ist!!!



2 Wochen später?
Die Post hält das Einschreiben doch nur 7 Tage da, dann geht es eh zurück.

meteorman
Alt 24. 06. 2007, 12:19 meteorman is offline Mit Zitat antworten #195
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von NIxibit 
@ Meterorman:

Am besten sagst du deinen angehörigen (oder dir) das du nicht die person xy bist (dem postboten) und den brief nicht animmst er wird daraufhin irgentwas einschmeissen(benachrichtigung ü. einschr.) und dann so zwei wochen später holst du ihn ab, da dann zimlich genau die frist die in dem schreiben gesetzt wurde abgelaufen ist!!!



2 Wochen später?
Die Post hält das Einschreiben doch nur 7 Tage da, dann geht es eh zurück.

meteorman
Alt 24. 06. 2007, 12:19 meteorman is offline Mit Zitat antworten #196
SorcFun
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Re: Abmahn-Laberthread

Schlecht ist wenn der Briefträger ein selbst kennt.
Alt 24. 06. 2007, 14:23 SorcFun is offline Mit Zitat antworten #197
NIxibit
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Re: Abmahn-Laberthread

5. Was geschieht, wenn eine direkte Zustellung an den Empfänger ausnahmsweise nicht möglich ist (weil dieser beispielsweise nicht zu Hause ist) ?

Bei Zustellung per Einschreiben wird, so der Empfänger abwesend ist, am Wohnsitz des Empfängers eine Benachrichtigung hinterlassen. Die Sendung wird zwei Wochen lang in der seinem Wohnsitz zugeordneten Poststelle zu seiner Verfügung gehalten. Wird die Sendung innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt, wird sie an den Absender zurückgesandt.
Ich weiss nicht genau ob des für deutschland gilt dafür aber auf jeden fall in frankreich
Alt 24. 06. 2007, 14:52 NIxibit is offline Mit Zitat antworten #198
NIxibit
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Re: Abmahn-Laberthread

Aber hundertprozentig ist die methode nicht weil::: (nur ein beispiel passt aber!)

Einschreiben - "Liegen lassen" verhindert nicht den Zugang
Der Vermieter kann den „Frist wahrenden“ Zugang eines Mieterschreibens nicht dadurch verhindern, dass er dessen Einschreibebrief auf der Post „liegen lässt“ und nicht abholt, entschied jetzt das Landgericht Freiburg (3 S 317/03).

Der Mieter wollte seinen Mietvertrag mit Schreiben vom 28.2. zum 31.5. kündigen. Um „sicher“ zu gehen, versandte er die Kündigung per Übergabe-Einschreiben. Da der Postbeamte den Vermieter am Samstag, dem 1.3., nicht antraf, hinterließ er einen Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Der Vermieter holte den Einschreibebrief erst am Mittwoch, dem 5.3., ab und akzeptierte die Mieterkündigung nur zum 30.6. Er argumentierte, der März zähle bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mehr mit, weil ihm das Mieterschreiben nicht bis zum 3. Werktag zugegangen sei.

Übergabe-Einschreiben sind problematisch, wenn es um Fristen geht, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB). Denn der Zugang des Briefes erfolgt nicht durch den Einwurf der Benachrichtigung, sondern erst durch das Abholen des Briefes. Das Landgericht Freiburg „rettete“ die Kündigungsfrist für den Mieter trotzdem, indem es auf den konkreten Einzelfall die Grundsätze von Treu und Glauben anwandte. Das Gericht erklärte, dass der Vermieter den Einschreibebrief am nächst möglichen Werktag hätte abholen müssen: „Bei Nichtabholung oder verspäteten Abholung eines Einschreibebriefes ist der fingierte Zugang für den Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Einlösung des Benachrichtigungs-zettels möglich und zumutbar erscheint, regelmäßig also am nächstfolgenden Werktag.“

Im Klartext: Der Vermieter hätte den Einschreibebrief sofort am Montag abholen müssen, dann wäre die Frist durch den Mieter gewahrt gewesen, der März hätte bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitgezählt und der Mieter hätte zum 31.5. ausziehen können. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
Alt 24. 06. 2007, 15:13 NIxibit is offline Mit Zitat antworten #199
Sknorrell
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Re: Abmahn-Laberthread