|
|
|
|
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.582
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von Steve200474
Sie bestätigten den Eingang der 350 Euro auf deren Konto. Nur die UE sei bei denen nicht angekommen. Im Anhang neue UE zum zurücksenden und ne neue Rechnung über 254 Euro dafür, das Sie wegen der angeblich nicht angkommenen UE nochmals tätig werden mussten.
|
Tja, so wie es aussieht läuft jemand, der einmal seine Zahlungsbereitschaft gezeigt hat, tatsächlich in Gefahr, weiter gemolken zu werden. Ich frage mich nur, wie in deinem Fall erneut Kosten von sagenhaften 254,- EUR entstehen können?
Vielleicht sollte man in Zukunft noch deutlicher darauf hinweisen, die UE immer per Einschreiben zurückzuschicken. Und (mit ein wenig Mut) trotzdem nichts zu zahlen. Nada, niente, nothing, null, zero, nüscht. Im Moment erscheint mir nämlich das Prozessrisiko ziemlich gering, habe allerdings gut Reden, weil ich akut nicht betroffen bin.
_____
Ich versuche mal einen kleinen Ausblick. Was wird uns die Zukunft bringen? Schließlich kann es rein technisch nicht so weitergehen. Die Anzahl der abmahnfähigen IPs geht stetig zurück, da immer mehr Leute aus den herkömmlichen P2P-Netzen vertrieben werden. Die Zahl der Neuzugänge dürften sich in Grenzen halten, die Abmahngefahr spricht sich schließlich herum. Die Massenabmahner schaufeln sich so quasi ihr eigenes Grab, vergleichbar mit einem Parasiten, der sich auf Kosten seines Wirtes solange bedient, bis der Wirt verstirbt. Ein solcher Parasit hat aber auch selbst keine hohe Lebenserwartung, denn stirbt der Wirt, stirbt auch der Parasit.
Genau dies aber befriedigt mich: Die Abmahnerei wird zwangsläufig irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft ein Ende haben. Der P2P-See mit den vielen schönen frischen IPs ist irgendwann leer und ausgetrocknet. Und dann bekommt plötzlich die Gegenseite Problemchen.
Ich befürchte deshalb, dass die Abmahner immer aggressiver gegen Zahlungsverweigerer vorgehen und sich auch immer neue Möglichkeiten zur Geldabschöpfung einfallen lassen werden ("UE? Nie erhalten!"). Sie haben schließlich ein für sie durchaus erfolgreiches und lukratives Geschäftsmodell errichtet, welches bei Rückgang der Einnahmen mit Sicherheit nicht einfach kampflos aufgeben wird. Nicht zuletzt müssen ja auch die neu eingestellten Angestellten und die Miete für die schicke neue Kanzlei bezahlt werden...
Ich habe das selbst in ähnlicher Form einmal miterlebt, als die sogenannte DotCom-Blase geplatzt ist. Internet, eCommerce, let's go global, wir erobern die Welt! Zuerst extreme Firmenexpansion, Neueinstellungen, Filialgründungen. Wöchentliche Flüge in der Businessclass nach Amiland. Leben auf großem Fuß. Das Geschäft läuft prima und wird bis in alle Ewigkeit so laufen, der Aktienkurs steigt und steigt. Dann aber - *Rrruuums* - plötzlich der Einbruch, zu wenig Umsatz, es wollen nämlich doch nicht so viele das Produkt kaufen, hierdurch viel zu hohe Kosten, die nicht mehr gedeckt werden können, Geldnot, Filialen werden geschlossen, Personal entlassen. Bei letzterem war ich dann auch dabei, das mal nur so am Rande...
Ich sehe hier absolut Parallelen, etwas ähnliches blüht auch dem P2P-Abmahngeschäft, da sein Ende zwingend kommen wird. Wäre interessant so in - sagen wir - drei Jahren mal wieder nachzuschauen, wie es dann um die ganzen Abmahntruppe bestellt ist. Mit etwas Verstand haben sie sich dann rechtzeitig andersweitig orientiert, in der Regel wird das aber in der allgemeinen Euphorie versäumt.
Letztendlich werden sie dann sogar einen gewissen Erfolg für sich verbuchen können. Zumindest in Deutschland hat man die P2P-Welt gehörig durcheinandergewirbelt und abertausend Leute zum Abwandern (auch Aufgeben?) gebracht.
Ein ganz schrecklicher Pyrrhussieg aber für die angeblich so gebeutelte Content-Industrie! Die werden sich dann wundern, weshalb ihre Einnahmen weiterhin stagnieren oder sogar zurückgehen, obwohl doch kaum mehr Leute in den Tauschbörsen aufzutreiben sind. Rechtzeitig wird man jedoch einen neuen Schuldigen ausgemacht haben und "mit aller Härte" gegen ihn vorgehen. Um dann einige Zeit später... Na ja, ihr wisst schon...und ewig grüßt das Murmeltier.
|
24. 06. 2007, 17:39
|
#201
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 543
|
Re: Abmahn-Laberthread
@ Sknorrell
In diesem "Rasch"-Forum
http://www.rasch-vs-djs.de/betroffene.html
wurden Betroffene für eine WDR-Sendung -also regional NRW - gesucht
und anscheinend auch gefunden, denn die Suche wurde beendet.
|
24. 06. 2007, 19:13
|
#202
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 9
|
Re: Abmahn-Laberthread
@ Hadron
ich stimme Dir diesmal zu in allem was Du schreibst. Ich sehe das genauso.... aber:
Der Punkt ist doch der:
Lieber in 3 Jahren 10 Mille verdienen als sein ganzes Leben nicht mal eine einzige. Denn das Ganze hier ist wie mit der amerikanischen Goldgräberstimmung.
Abgraben was geht und sich dann entspannt allgemeineren Dingen widmen. Weniger Stress und viel Geld auf dem Konto. Das sind doch lohnenswerte Anreize.
Tim
|
24. 06. 2007, 20:15
|
#203
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 25
|
Re: Abmahn-Laberthread
Frage:
Wie wird die ermittelte IP und der Namen des Users ermittelt ??
1. IP wird von ANTI.. geloggt.
2. E-Mail an Provider zwecks Speicherung.
3. Es wird Strafanzeige erstellt und der Staatsanwaltschaft wird die IP mitgeteilt.
zu 3. wie wird die IP übermittelt als SCAN des ANTI..LOGS, als ein DOK das per Hand
geschrieben wurde???, oder wie ???
4. Staatsanwaltsch... schriebt Provider an und fragt nach Namen zur IP
zu 4. wahrscheinlich Standard E-MAil wo nur die IP eingetragen wird oder wie ????
5. Provider antwortet Staatsanwaltsch.. mit Namen
zu 5. der Provider wird in seiner Datenbank nachschauen und überträgt den Namen.
wie wird die IP eingegeben( COPY and PASTE ), per Hand ???
Also wie Fehlerfrei ist den die ganze Übermittlung nun ???
Kennt jemand zufällig die Antwort
|
24. 06. 2007, 21:51
|
#204
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 232
|
Re: Abmahn-Laberthread
@timThaler
Das erinnert an ein Pyramidenspiel, die ersten am Markt zocken ab.
Es ist nur Schade, dass mit diesen neuen Porn-Abmahnungen zu geschätzt 95% Pickelzüchter erwischt werden, die dieses Zeugs brauchen um cool zu sein und vermutlich um den Hormonhaushalt zu regulieren. Und es ist noch bedauerlicher, dass sich Raubanwälte für diese generalisierte und automatisierte Abzockmasche nicht zu Schade sind.
Einen besseren Beweis für das Versagen der standesrechtlichen Institutionen lässt sich kaum finden. Leider haben diese Werke dafür gesorgt, dass sich auch angestellte Rechtsanwälte aus dem Sozialsystem der BFA verabschieden können, was wieder ein Beleg für deren hochsoziale Einstellung ist. Hauptsache die Kohle stimmt.
Ich bleib bei meinem Emule und lade weiter. Wie üblich wenig geschütztes Zeugs und der Uploadqueue ist voll.
|
24. 06. 2007, 21:57
|
#205
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 543
|
Re: Abmahn-Laberthread
@ Al Bundys Opa
die IP wird 100% fehlerfrei durch die Anti-Piracy-Software-Super-Deluxe-Edition
ermittelt. Anschliessend in Tüten verschweißt, versiegelt notariell beglaubigt und
in einem Hochsicherheitstrackt aufbewahrt. Mit schwer bewaffneten Geldtransporter
gelangen diese dann zur Staatsanwaltschaft. Nach genauer Sichtung und Prüfung
werden noch einmal eine Hundertschaft an schwer bewaffneten Staatsdienern
für den Weitertransport zum Provider zur Verfügung gestellt.
Was genau beim Provider passiert konnte wegen dem Datenschutz noch
nicht genau ermittelt werden. Wir warten da noch auf geheime Insiderinformationen.
Der Rücktransport der ermittelten Daten erfolgt in der Regel aus Zeitgründen mit
einem Bundeswehrhubschrauber.
|
25. 06. 2007, 00:32
|
#206
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 480
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von timthalerjj
Abgraben was geht und sich dann entspannt allgemeineren Dingen widmen. Weniger Stress und viel Geld auf dem Konto. Das sind doch lohnenswerte Anreize.
|
Ist zwar etwas OffTopic, aber nun gut (bin jetzt mal in Schreiblaune):
Es gibt zwei Investor- bzw. Unternehmertypen, ich nenne sie mal Investortyp A und B.
Investortyp A, hat meistens keine umfangreichen Wirtschaftskenntnisse, besitzt eine Art Glücksspielermentalität und handelt eher instinktiv. Er ist bereit in riskante oder ganz neue Wirtschaftszweige zu investieren, die einen hohen Profit versprechen, aber auch unbekannte Risiken mit sich bringen. Zudem zeichnet sich der Investortyp A durch einen ausgeprägten und aufwändigen Lifestyle aus, für den ein Grossteil des erwirtschafteten Gewinns ausgibt. Der Rest wird, wenn überhaupt nicht zurückgelegt oder in andere Wirtschaftszweige investiert, sondern fliest in das gleiche Geschäftsmodell zurück, aus dem es gekommen ist, wodurch praktisch keine Reserven entstehen. In Extremfällen, fängt sich der Investortyp A sogar schon für den Lifestyle zu verschulden, noch während das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, so nach dem Motto: "Ich verdien mich ja jetzt dumm und dämlich, da kann ich es später locker zurück zahlen."
Investortyp B, ist in der Regel ein bereits erfahrener Wirtschaftler, der meistens eher auf Nummer sicher geht. Er investiert fast ausschließlich in Wirtschaftszweige die bereits von Anderen erschlossen wurden, und die Risiken und Chancen des Wirtschaftszweiges weitgehend abschätzbar sind. Da der Investortyp B praktisch die Geschäftsidee von Anderen kopiert, ist er natürlich von Anfang an einem gewissen Konkurrenzdruck ausgesetzt, denn er durch eine höhere Professionalität auszugleichen versucht. Meistens werden auch die Gewinne nicht gleich wieder in den das selbe Geschäftsmodell investiert, sondern auf Andere Geschäftszweige verteilt, um bei einem möglichen Zusammenbruch oder Engpass eines Zweiges nicht in den finanziellen Ruin zu geraten
Die Neuerschließung eines Wirtschaftszweiges findet fast ausschließlich durch den Investortyp A statt. Da der Wirtschaftszweig noch neu und weitgehend unbekannt ist, kann das Verhältnis von Angebot und Nachfrage innerhalb kürzerster Zeit stark wareirren, so kann z.B. unerwartet eine Sättigung eintreten wodurch hohe Gewinne in Verluste umschlagen können. Nach einiger Zeit (in der Regel einige Jahre) pendelt sich jedoch das Verhältnis einiger Maßen ein, wodurch eine gewisse Stabilisierung eintritt.
Jetzt drängen verstärkt der Investortyp B auf den bereits erschlossenen Markt vor. Da der Investortyp A durch seine längere Präsenz im Wirtschaftszweig sich einen gewissen Kundenkreis aufgebaut hat, muss Investortyp B versuchen Investortyp A stark zu unterbieten, was im auch aufgrund seiner höheren Professionalität und geringeren Gewinnbedürfnissen in der Regel gelingt.
Dies ist eigentlich der Punkt an dem Investortyp A aus dem Geschäftsmodell aussteigen muss, was jedoch nur in den seltensten Fällen geschieht. Stadtessen versucht Investortyp A mit der Aufnahme immer weiterer Kredite sein Geschäftsmodel und sein Lifestyle bis zum Schluss aufrecht zu erhalten. Nicht selten wird dieses sogar von illegalen Aktivitäten wie Bilanzfälschungen oder einem betruggleichkommende Qualitätsabnahme des Endproduktes begleitet. Diese Maßnahmen zögern nur die entgültige Verdrängung von Investortyp A aus dem Geschäftsmodell hinaus und verschlimmern, wie sich jeder selbst denken kann dessen Folgen.
Ein äußerst gelungenes Beispiel für einen derartigen Ablauf der Markterschließung bietet übrigens wie schon von Hadron erwähnt die New Economy, die von Glücksrittern erschlossen aber letztendlich von professionellen Großkonzernen gehalten wird. Die meisten Glücksritter hingegen, die zum Investortyp A zählen, haben sich trotz anfänglicher Gewinne in den finanziellen Ruin gebracht.
Übrigens gilt die Beschreibung der Markterschließungen auch für alle anderen Wirtschaftszweige und ist nicht nur auf das Internet beschränkt.
|
25. 06. 2007, 00:41
|
#207
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 543
|
Re: Abmahn-Laberthread
@ Alter Hasse
da stellt sich mir die Frage: An welcher Dipl.-Arbeit schreibst du gerade????
|
25. 06. 2007, 00:49
|
#208
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 232
|
Re: Abmahn-Laberthread
Es fehlt Investorentyp "C", dessen Geschäftspraktiken am bestem mit der Phrase "Mein Anwalt versicherte mir, es ist nicht offensichtlich illegal" beschrieben werden können. Es gibt kleine, aber feine Unterschiede im Geschäftsgebaren. Siehe "Physiotherapie" und "Thaimassage Salon", auch wenn beide Service-Provider Ihre Kunden nur fachgerecht durchkneten.
Geändert von Goju Ryu (25. 06. 2007 um 16:40 Uhr).
|
25. 06. 2007, 09:42
|
#209
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.582
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von amiboenni
2. Möglichkeit: wir modifizieren die Unterlassungserklärung und streichen die Punkte 4 und 5. Bezahlen nur die 200€ Schadensersatz und keine Anwaltskosten (oder nur ein geringen Teil). Wenn die Kanzlei den geforderten Restbetrag einklagen würde, müsste dies am Amtsgericht XYZ und nicht mehr am Landgreicht München wegen „nur“ 150€ geschehen. Eher unwahrscheinlich!
|
Wenn ihr 200€ Schadenersatz bezahlt, dann haben die Anwälte automatisch ein Recht auf ihre Gebühren. Kann das gerade nicht belegen, bin mir aber fast sicher, dass wir irgendwo im Mega-Thread mal darüber gelabert haben. In dem Fall (Schadenersatz voll zahlen, jedoch keine oder zu wenig Anwaltsgebühren) besteht dann die Gefahr, dass die gleich und auch ohne Verhandlung mit einem Mahnbescheid anrücken können. So wie das Meister Kornmeier mal gemacht hat... Edit: Das ist inhaltlich nicht ganz richtig, s.u.
Zitat:
|
Erst gar nicht darauf reagieren. In mehreren Internetforen wird dazu geraten und zeigt, dass die Anwälte von weiteren Zahlungsaufforderungen immer ablassen. Denn auf eine Aktion, kommt meistens eine Reaktion, die meistens weitere Anwaltskostenforderungen mit sich bringt.
|
Das ist schon richtig, man bedenke aber immer, dass dann die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, mit wesentlich höheren Kosten. Bekommen die tatsächlich eine solche EV durch, dann nimmt das in der Regel den Ausgang eines Hauptsacheverfahrens vorweg, will sagen man hat die A****karte.
Zitat:
Ergo, wenn der Vater den 20-jährigen Sohn belastet, wird dieser nicht haften müssen, da er 1. keine Aussage bei einem neuem Verfahren machen müsste und 2. die Softwareindustrie ja nur den Beweis des Anschlussinhabers als Übeltäter hat.
|
Und selbst wenn der Vater in Störerhaftung genommen wird, dann haftet er nur auf Unterlassung, nicht auf Schadenersatz!
Geändert von Hadron (26. 06. 2007 um 16:03 Uhr).
|
26. 06. 2007, 11:08
|
#210
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 480
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von Hadron
Wenn ihr 200€ Schadenersatz bezahlt, dann haben die Anwälte automatisch ein Recht auf ihre Gebühren. Kann das gerade nicht belegen, bin mir aber fast sicher, dass wir irgendwo im Mega-Thread mal darüber gelabert haben. In dem Fall (Schadenersatz voll zahlen, jedoch keine oder zu wenig Anwaltsgebühren) besteht dann die Gefahr, dass die gleich und auch ohne Verhandlung mit einem Mahnbescheid anrücken können. So wie das Meister Kornmeier mal gemacht hat...
|
Dieser Rechtsspruch kommt aber genau zu einem gegenteiligen Ergebnis http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201. Ich glaube zwar auch nicht, dass sich alle Gerichte dieser Meinung anschließen würden, aber ein automatisches Recht auf ihre willkürlich festgelegten Gebüren insbesondere bei einer Massenabmahnung haben die Anwelte anscheinend nicht.
Und soweit ich weiß, kriegt man immer ein Mahnbescheid vor einer Verhandlung. Entweder man nimmt diesen an oder lehnt es ab, woraufhin es automatisch zu einer Verhandlung kommt, da die Gegenseite bereits die nötigen Kosten vorgestreckt hat.
|
26. 06. 2007, 11:34
|
#211
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.582
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von Alter Hasse
Dieser Rechtsspruch kommt aber genau zu einem gegenteiligen Ergebnis http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201. Ich glaube zwar auch nicht, dass sich alle Gerichte dieser Meinung anschließen würden, aber ein automatisches Recht auf ihre willkürlich festgelegten Gebüren insbesondere bei einer Massenabmahnung haben die Anwelte anscheinend nicht.
|
Ah, du hast natürlich recht! Ich hatte da sowas in Erinnerung (von el_elch oder so), wo gesagt wurde, dass man am besten überhaupt nichts zahlen sollte, weil das Eine ein Recht auf das Andere erzeugt. Das "Gebührenschinderei-Urteil" zeigt, dass das so nicht stimmt
Zitat:
|
Und soweit ich weiß, kriegt man immer ein Mahnbescheid vor einer Verhandlung.
|
Ich meinte das so, dass es keiner Verhandlung bedarf, um einen Mahnbescheid zu erwirken, sondern dass nur die prinzipielle Statthaftigkeit geprüft wird. Ich war der Meinung, dass wenn ein Recht auf Gebühren besteht, bei deren Nichtzahlung ein Mahnbescheid automatisch immer statthaft sei.
"Das Amtsgericht prüft den Antrag ausschließlich auf formelle Richtigkeit, etwa ob das Gericht zuständig ist und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist." Quelle
In meinem nächsten Leben studiere ich Jura oder werde Reispflanzer in Tibet.
|
26. 06. 2007, 11:58
|
#212
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 6
|
Re: Abmahn-Laberthread
hi leute, weiß denn jemand ob auch gta unter "beobachtung" steht? in heutigen zeiten sind solche "richt"-listen wie die hier ****://abmahnwahn.dreipage.de doch sehr hilfreich. nur ist dort gta nicht aufgelistet und ich meine schon eine abmahnliste mit gta gesehen zu haben.
|
26. 06. 2007, 12:24
|
#213
|
|
Arschloch der Herzen
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 5.399
|
Re: Abmahn-Laberthread
Hier mal eine interessante Aussage zum tatsächlichen Gewinn eines Publishers:
Zitat:
|
Legt man einen Verkaufspreis von 50 Euro zu Grunde, verbleiben nach Abzug der Händler- und Dienstleistungskosten (wie etwa Händlermarge, Verpackungskosten, Marketing, Werbung und Vertrieb) im Durchschnitt 22 Euro beim Publisher. Zunächst werden mit dem Verkaufsgewinn die Investitionskosten gedeckt, anschließend erhält der Entwickler 20 bis 30 Prozent Gewinnbeteiligung (zirka fünf bis sechs Euro pro Spiel). Der Reingewinn für den Publisher liegt also bei zehn Euro pro Spiel, oder anders ausgedrückt bei rund 20 Prozent. (Quelle)
|
Wohl gemerkt: 10 Euro!
Frage: wie um alles in der Welt kommt man dann bei Koch Media & Co. auf die Idee, pro heruntergeladenem Spiel 50 Euro "Schadensersatz" für entgangenen Gewinn zu fordern?
|
26. 06. 2007, 16:02
|
#214
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 44
|
Re: Abmahn-Laberthread
keine ahnung ob gta unter beobachtung steht ich hab eher den eindruck das dass unter beobachtung steht womit keiner rechnete p0rns
|
26. 06. 2007, 17:12
|
#215
|
|
MdG:B
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 211
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von Ranxerox
Wohl gemerkt: 10 Euro!
Frage: wie um alles in der Welt kommt man dann bei Koch Media & Co. auf die Idee, pro heruntergeladenem Spiel 50 Euro "Schadensersatz" für entgangenen Gewinn zu fordern?
|
Ich denke, die berufen sich beim Schadensersatz auf den regulären UVP. Die Hersteller die Spiele oder Programme im Direktvertrieb verkaufen, bieten die meistens auch nicht (viel) billiger an und stecken sich die Händlermarge lieber selber in die Tasche. Ist aber hier genau wie mit dem Streitwert, ein Stück Willkür.
Und schließlich sind Publisher und Musikindustrie stets am raffgierigsten....
Für die kann es also gar nicht besser laufen, 50 € oder mehr pro Abmahnung einsacken, dafür keinen Finger gerührt und Produkthaftung und so nen Kram entfällt auch noch. Außerdem kann man mit Müll und Flops noch richtig dick absahnen. Ist doch wie im Schlaraffenland. Nur statt gebratener Tauben wirst Du mit Kohle überschüttet.
|
26. 06. 2007, 17:50
|
#216
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 6
|
Re: Abmahn-Laberthread
Zitat:
|
Zitat von dieterdödel
keine ahnung ob gta unter beobachtung steht ich hab eher den eindruck das dass unter beobachtung steht womit keiner rechnete p0rns 
|
stimmt, wobei wie bei bei anderen dateien auch ausschließlich deutsche hersteller negativ auffallen und auf deutsche produkte jeglicher art kann ich gut verzichten.
|
26. 06. 2007, 18:45
|
#217
|
|
MdG:B
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 211
|
Re: Abmahn-Laberthread
|
26. 06. 2007, 19:48
|
#218
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 44
|
Re: Abmahn-Laberthread
jo das is auch festzuhalten das nur deutsche firmen abmahnen bzw. hauptsächlich nur deutsche produkte abgemahnt werden ... ich glaube an mir sieht man auch gut das diese anwälte überhaupt nicht im sinne haben mir ein unrechtsbewußtsein einzubläuen sondern lediglich mein geld wollen, denn wenn sie wirklich wollten das ich einsicht zeige und verständnis dann würden sie einen brief schicken mit allen infos und einem richtigen angebot !!!
|
26. 06. 2007, 19:50
|
#219
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 6
|
Re: Abmahn-Laberthread
autokonzerne wurden aufgrund dessen schon verklagt, weil sie auto in deutlschland zu viel höheren preisen verkaufen als sonstwo und im ausland den verkauf an kunden aus deutschland ihren vertragshändlern verboten haben. deutschland scheint für firmen zum betrügen und von anderen geld abziehen sehr bequem zu sein.
|
26. 06. 2007, 19:56
|
#220
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 25
|
Re: Abmahn-Laberthread
wenn ich den Bericht lese http://www.heise.de/newsticker/meldung/91752
wird mir klar, dass DIE eigentlich keine richtigen Beweise haben !!!
Ja, es gibt Gutachten ( von einem/ mehrere ganz tolle/m und versierte/m EDV Experten ) das ihr Software in der Lage ist, eine IP Adresse zuermitteln.
Ok, das zweifelt auch keiner an auch nicht die "Richtigkeit" (xxx.xxx.xxx.xxx)
Aber wie der Name zur IP ermittelt wird, darüber gibt es keine Angaben.
Warum, weil jede angefragte IP plus Datum in eine Datenbank eingeben werden muss, in welcher der Name ( so einfach auch nicht weil, der Remote Access Server die IP in Zusammenhang mit den Benutzernamen (können oft lustige Zahlenkombinationen sein) speichert) steht.
Und DIE können nicht Beweisen, das die Eingabe richtig war. Warum auch Die haben ja einen Namen zur IP. Außerdem wissen DIE auch wie schnell man sich vertippen kann, oder was ist wenn derjenige der beim ISP die Daten eingibt sich einen "SCHERZ" erlaubt und irgendwelche Namen zu den IPs rausgibt ( Ihm/Ihr kann ja nichts passieren)
WAS SOLLs SHIT HAPPENS.
Und das beste ist ja, dass nach 4 Monaten keiner mehr irgendwas nachvollziehen kann, weil die Datensätze gelöscht wurden.
UND GENAU DAS WISSEN DIE AUCH !!!!!
ps.
schaut euch mal die Klagen an, warum es dort ging, Störerhaftung und sowas.
pps
was ist eigentlich aus dem Darmstädter Urteil geworden ( speicherung von IPs bei Flats)
guckst du hier
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
und dort die Liste welche ISPs IPs rausgeben
und hier, besonders der letzte Satz
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
Geändert von Al Bundys Opa (26. 06. 2007 um 23:50 Uhr).
|
26. 06. 2007, 22:50
|
#221
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.763
|
Re: Abmahn-Laberthread
|
26. 06. 2007, 23:35
|
#222
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 12
|
Re: Abmahn-Laberthread
Hallo zusammen,
alle guten Dinge sind drei.
Ich werfe das hier nochmals in den Raum... da RED RABBIT einige Beiträge zuvor auch auf das Thema eingeht:
Was meint Ihr dazu?
Muss man den Schadenersatz in jedem Fall in voller Höhe leisten?
"Ob überhaupt Ansprüche gegen den Anschlussinhaber bestehen, ist die Frage des Einzelfalls und unter den Gerichten teilweise umstritten. Grundsätzlich werden seitens der Rechtsanwälte Rasch pauschale Schadenersatzforderungen im Größenbereich zwischen 2.000,00 € und 10.000,00 € gestellt. Die Höhe des angesetzten Schadenersatzanspruches richtet sich jeweils nach der Anzahl der nachweisbar angebotenen Musiktitel. Ausführungen, warum eine bestimmte Anzahl von Musiktiteln eine bestimmte Schadenersatzforderung nach sich zieht, werden nicht gemacht. Sofern die Ansprüche der Tonträgerhersteller außergerichtlich nicht bedient werden und auch ein entsprechender Vergleich nicht erzielt wird, müsste man in entsprechenden Klageverfahren von dort aus den Schaden konkret beziffern. Im gerichtlichen Verfahren ist die Vorgehensweise mit einem pauschalisierten Schadenersatzanspruch nicht Erfolg versprechend." Quelle: http://www.fiebich-palm.de/html/aktuelles.html
Meiner Meinung nach ein Punkt mehr, der in einem möglichen Gerichtsverfahren erfolgreich einzubringen sein müsste...
|
27. 06. 2007, 10:13
|
#223
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 232
|
Re: Abmahn-Laberthread
http://www.spiegel.de/spiegelspecial...490777,00.html
"Bis es so weit ist, werden allerdings weiter mit großer Datenbandbreite ausgerüstete Internet-Detektive durchs Netz surfen, um Akten über Oberschüler anzulegen, die das Urheberrecht mit ihrer Maus verletzen. Ein solches Detektivunternehmen in Hamburg beschäftigt für den Spürdienst am Urheberrecht besonders preisgünstige Mitarbeiter: Musiker, die dringend ein bisschen Geld brauchen."
Als ob man es nicht geahnt hätte - vermutlich "Rasch" mit seinen Wucherpreisen als Kostenkiller. Bei 4000€ je Abmahnung hätte man erwarten dürfen von einem promovierten ITler gestellt worden zu sein ;-)
| |