Thema: Abmahn-Laberthread
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17. 01. 2013, 14:38 #7421Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Dann fängt es von Vorne an..............zahlen oder aussitzen.
Aber ich kann ja trotsdem immer noch den schriftverkehr einstellen und warten bis
bis ich vielleicht einen Mahnbescheid erhalte.? und dann bezahlen oder vor Gericht gehen
(was wohl auch für mich das teuerste wäre)
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17. 01. 2013, 14:48 #7422Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Da geht nix von vorne los. Alles wie bisher. Zusätzlich ein Widerspruch und die SCHUFAdrohung ist vom Tisch.Dann fängt es von Vorne an..............zahlen oder aussitzen.
Nein. Bei einem Mahnbescheid klagst nicht DU sondern du widersprichst mit einem kleinen Kreuz auf der Rückseite und der Abmahner muss sich überlegen ob er klagt. Alles andere wäre imo Quatsch.und dann bezahlen oder vor Gericht gehen
Mit deinen Verhandlungen hast du die Verjährung gehemmt.
Da wir inzwischen 2013 haben wäre frühester Verjährungstermin damit Beginn 2017.
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17. 01. 2013, 15:11 #7423Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
SCHUFAdrohung ?? eintrag das man schulden hatt?
Mal sehen was sie zu meinem letzten Schreiben sagen ich warte mal ihr nächste Schreiben ab.
(Irgendwann müßen denen ja die Vordrucke aus gehen)
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17. 01. 2013, 15:30 #7424Realist (Murphy rulez)
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Re: Abmahn-Laberthread
Falscher Ansatz. Die Abmahnanwälte verdienen Ihren Lebensunterhalt damit. Gab mal irgendwo eine Statistik, wieviele Abmahnung von den Kanzleien pro Jahr rausgeschickt werden. Wenn da nur 1% der Leute zahlen, haben sich die Anwälte schon mehr als eine goldene Nase ergaunert. Den Abmahnwahn kann man nur dadurch besiegen, dass überhaupt niemand mehr zahlt und die für Ihre Serienbriefe mehr Kosten als Einnahmen haben.
Inkasso ist doch prima. Meine Frau wurde mal per Service-Hotline von einer "Arbeitsvermittlung" über den Tisch gezogen. Dabei handelte es sich um eine Firma, die eine billige PHP-Seite zusammengestrickt hatte, auf der Anzeigen für die Vermittlung von Kinderbetreuungen geschaltet wurden.
Ich hab dem widersprochen. Die Forderung ging weiter an die Telefongesellschaft, die die Service-Hotline vermietet hatte. Dann kam die erste Inkasso-Gesellschaft. Von denen hat dann der Hausanwalt geschrieben. Danach kam die zweite Inkasso-Gesellschaft. Deren Anwältin hat sogar das Mahnverfahren beantragt, dem ich natürlich widersprochen hab.
Ich hab sämtliche Briefe sauber und chronologisch geordnet abgeheftet. Zwei Mal hab ich reagiert. Das Erste war der Widerspruch gegen die Anfangsrechnung, das Zweite war der Widerspruch gegen das Mahnverfahren. Verbockt hatte das meine Frau Anfang 2010, durch das Mahnverfahren wird die Sache Mitte 2014 verjähren. Keinen Cent kriegen die Gauner von mir!!!
Deine Taktik, über einen Vergleich rauszukommen, ist dumm:
- Kriegen die Anwälte Lust auf mehr und werden Dich auspressen, bis nichts mehr vorhanden ist.
- Ermutigst du die Anwälte und ihre Kollegen dazu, den Abmahnwahn noch weiter voranzutreiben. Damit schadest du als auch noch uns.
Überleg Dir, was du machst!
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17. 01. 2013, 16:55 #7425Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Ich werde sehen was er schreibt.
Schriftverkehr kann ich ja einstellen und warten was passsiert.Wenn ich aber einer von den 1% bin der vor Gericht landet, sitze ich dort alleine und darf bluten
Irgendwie bin ich auch der Meinung das ein Spiel welches man verbreitet haben soll ja eh ohne SN nicht nutzbar ist und wenn die SN gehackt wurde ja auch kein Orginal mehr ist?
(zu mindest bei Spielen)
Allerdings darf ich ein Auto ja auch nicht klauen und mir vor die Tür stellen und glauben,weil ich den Schlüssel nicht habe ist alles ok.Geändert von gsxr1100 (17. 01. 2013 um 17:00 Uhr) Grund: nachtrag
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17. 01. 2013, 17:24 #7426Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Mit was sonst will dir eine Inkassofirma drohen?SCHUFAdrohung ?? eintrag das man schulden hatt?
Nicht 1% landet vor Gericht, 1% zahlt.Wenn ich aber einer von den 1% bin der vor Gericht landet
(edit und die 1% dürfte noch geraten sein)Geändert von Klickediklick (17. 01. 2013 um 17:54 Uhr)
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17. 01. 2013, 17:41 #7427Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Ich werde jetzt paar Tage warten dann weiß ich mehr.
(Da geht nix von vorne los. Alles wie bisher. Zusätzlich ein Widerspruch und die SCHUFAdrohung ist vom Tisch.) hattest du geschrieben. klickdiklick
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17. 01. 2013, 17:53 #7428Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Ja richtig. Und?hattest du geschrieben.
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17. 01. 2013, 18:07 #7429Realist (Murphy rulez)
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Re: Abmahn-Laberthread
Falsche Ansicht. Wenn du der Eine bist, der vor Gericht landest, dann hattest du halt Pech. Versuchst du aber eine Einigung herauszuschinden mit einem Schuldeingeständnis, heißt das noch lange nicht, dass du finanziell da besser aus der Sache rauskommst, motivierst aber - wie schon erwähnt - die Anwälte, ihre "Bemühungen" noch weiter voranzutreiben.
Tja, ob das ein Richter genauso sehen wird? Deine Sicht der Dinge dürfte vor Gericht nur eine geringe Rolle spielen. Du solltest immer bedenken: Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Dinge, vor allem weil Gerechtigkeit auch immer von jeder Person anders empfunden wird.
Die Gleichstellung von materiellen und immateriellen Gütern ist ein beliebter Streitpunkt beim Verbreiten von Raubkopien.
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17. 01. 2013, 18:12 #7430
Re: Abmahn-Laberthread
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17. 01. 2013, 18:26 #7431Realist (Murphy rulez)
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Re: Abmahn-Laberthread
Mal ein bisschen OT zur Aufheiterung:
http://www.kojote-magazin.de/2013/ab...walte-ab/7354/
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17. 01. 2013, 19:21 #7432
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17. 01. 2013, 21:03 #7433Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Na dann zeig mal wo ich Schmarrn geschrieben hätte
Zitat von Heesters

Wir wissen beide, dass du am Ende nur Beispiele bringst, die deiner eigenen Aussage widersprechen, weil du zu doof/faul warst dir mehr als die Überschrift durchzulesen. So wie sonst auch.
Du solltest dir das mit dem: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten" wirklich mal verinnerlichen.
Jemand der mit Aussagen auffällt wie:
"Du hast eine modUE abgegeben und was bezahlt also hast du deine Schuld eingestanden" und
"Downloader müssen Angst vor Abmahnungen haben",
der nicht weiß was "zugestellt" bedeutet und wie man eine Zustellung gerichtsfest vornimmt und nachweist,
der nur mit "hättest du besser mal dieses oder jenes gemacht" "hilft" und auf explizite Fragen mit "ich hab keine Ahnung, frag einen Anwalt/jemand anderes" antwortet, sollte sich besser zurückhalten.Geändert von Klickediklick (17. 01. 2013 um 21:11 Uhr)
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17. 01. 2013, 21:28 #7434
Re: Abmahn-Laberthread
Mach Dir mal über meine Aussagen und meine Hilfe keine Gedanken.
Denn was von mir kommt hat Hand und Fuß und hat schon vielen geholfen.
Anbei bemerkt wissen wir beide ja aus welcher Ecke Du kommst (siehe Deine Anmeldung)
Aber das nur neben bei, denn es führt zu nichts. Schreib Du Deine Räubergeschichten weiter und verunsichere damit weiter die Abgemahnten
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17. 01. 2013, 22:01 #7435root
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Re: Abmahn-Laberthread
Ist das nicht vollkommen egal? Wenn ich mich nicht irre, müsste das Absenden des Briefes schon ausreichen. Wenn der Anwalt dann zu faul ist seine Post abzuholen, geht das auf seine Kosten, solange du eben nachweisen kannst, dass du den Brief abgeschickt hast.
Ich bin mir gerade nicht sicher, meine aber mal es so gelesen zu haben.
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17. 01. 2013, 22:05 #7436Mit Glied
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Re: Abmahn-Laberthread
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17. 01. 2013, 22:14 #7437
Re: Abmahn-Laberthread
Geändert von Heesters (18. 01. 2013 um 08:57 Uhr)
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17. 01. 2013, 22:31 #7438Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Nein. Du musst den Zugang beweisen. Oder die Zugangsvereitelung (siehe RedlightX).
Zitat von accC
Und Heesters beweist schon wieder, dass er keine Ahnung hat.
So ist es, immer noch.Zwei mal völliger Blödsinn.„Einlieferungsschein von der Post.
Das ist der sogenannte Rückschein!
1. Es war noch nie so, dass das Absenden gereicht hätte um eine empfangsbedürftige!! Willenserklärungen nachzuweisen. Und genau das ist eine Unterlassungserklärung. EMPFANGSBEDÜRFTIG!
2. Einlieferungsschein und Rückschein sind zwei völlig verschiedene Dinge. Ein Einlieferungsschein zeigt die AUFGABE des Briefes durch den Absender.
Der Rückschein die ANNAHME durch den Empfänger.
@RedlightX. Guter Punkt. Aber auch hier wieder die Nachweispflicht des Absenders. Das dürfte zwar wesentlich einfacher sein, ist aber erst vor Gericht wichtig und im Allgemeinen wird man bei einer einstweiligen Verfügung (das was passiert wenn der Abmahner meint die UE sei nicht angekommen) als Betroffener gar nicht gefragt. Im Nachhinein (z.B. im Klageverfahren) kann man dann argumentieren und der Abmahner bekommt möglicherweise die Gerichtskosten aufgebrummt (ob er gewinnt oder verliert).
edit:
Tja, schlauer ist Heester leider nicht geworden. Dabei hätte er nur mal "zugangsbedürftige Willenserklärung" googeln müssen und wäre innerhalb kürzester Zeit auf §130 BGB gestoßen und schon wär's klar.
Eine Unterlassungserklärung muss zugegangen sein, um wirksam zu werden.
Vor Gericht ist selbst der Rückschein da nur ein Anscheinsbeweis weil nicht klar ist, was im Einschreiben stand. Und es gab durchaus schon Richter, die nichtmal das zulassen.Geändert von Klickediklick (18. 01. 2013 um 18:38 Uhr)
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19. 01. 2013, 08:46 #7439
Re: Abmahn-Laberthread
Das braucht er auch nicht, denn sein Wissen ist ausreichend. Und für Copy und Paste, bzw. Romane schreiben bist Du zuständig, man kennt sich ja! Es reicht mir schon zu wissen aus welcher Ecke der Wind hier im Moment wieder weht, und hoffe mal es kommt bei den Admins & Moderatoren auch an.
Es gibt für Dich nur eins, stören, Stunk machen und Abgemahnte verunsichern, von Helfen ist da nicht viel zu sehen/Lesen.
Nachtrag, besonders für "Neuabgemahnte"!
Liebe User, wenn ihr Hilfe und Unterstützung sucht (P2P Abmahnung) so haltet Euch an dieses Forum, "gully" so wie an http://www.iggdaw.de/forum/ an http://forum.sat1.de/forumdisplay.ph...nd-Ihre-Tricks an http://www.netzwelt.de/forum/ an http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...p=25268#p25268 Da bekommt ihr kompetente und kostenlose Hilfe, von Leuten die sich seit Jahren mit den P2P Abmahnungen beschäftigen
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Geändert von Heesters (19. 01. 2013 um 13:12 Uhr)
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19. 01. 2013, 13:47 #7440Gesperrt
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Re: Abmahn-Laberthread
Tja mit deinem "ausreichenden" Wissen verbreitest du Lügen und Halbwahrheiten. Das nenn' ich mal eine Hilfe..Gut gemacht

Und das machst du ja nicht nur in diesem Thread sondern überall, wo du meinst dich mit deinem "ausreichenden" Wissen einmischen zu müssen.
Da das zeig mir mal. Meine Aussagen sind im Gegensatz zu deinen Richtig, nachprüfbar und führen den Abgemahnten nicht in irgendwelche Fallen.Es gibt für Dich nur eins, stören, Stunk machen und Abgemahnte verunsichern, von Helfen ist da nicht viel zu sehen/Lesen.
Wenn von dir mal was nützliches kommt, ist es irgendwo rauskopiert und man kann nur hoffen, dass es zum Kontext passt und du nicht irgendeinen wichtigen Teil "vergessen" hast.Geändert von Klickediklick (19. 01. 2013 um 14:07 Uhr)



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