Ganz so einfach ist das aber AFAIR nicht. Das stand zumindes so in den Kommentaren der Heise-Meldung.
Das Gesetz wäre zum einen wirklich nur für Schwerstdelikte wie Terrorismus und Spionage und nicht gegen organisierte Kriminalität und nichtmal gegen Wirtschaftsdelikte einzusetzen. Weiterhin muß jeder einzelne Fall durch mehrere Instanzen:
Vor einem Lauschangriff muss das Bundesamt für Polizei laut dem Entwurf beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag stellen. Stimmt dieses zu, kommt das Gesuch zum Chef des EJPD, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit Departementsvorsteher: Bundesrat und Justizminister Christoph Blocher (SVP). Bejaht es auch dieser, muss sich noch der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) dazu äußern.
Wer mag, soll sich die Originalsendung der
Tagesschau vom 15.6 anschauen.
Weiter darf ich mal aus Faulheit hier
zitieren:
Zitat:
1. es wurde noch nichts beschlossen
2. der bundesrat ist eine exekutive und keine legislative und kann
keine gesetze verabschieden.
3. der vom vorsitzenden des EJPD gemachte gesetzesvorschlag ist genau
das ein gesetzes vorschlag. dieser muss erst in die beiden kammer des
paralamtes. und das dieses gesetz so angenommen wird ist extrem
unwahrscheinlich.
4. blocher (der vorsitzende des EJPD) ist schon immer ein heismacher
und polemiker gewesen. nicht einmal seine eigene partei unterstützt
den gesetzes entwurf.
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Die Schweizer sind da glaub nicht ganz so schnell dabei, wie andere Länder und von einem beschlossenen Gesetz ist das wohl noch einiges entfernt.