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Zitat von Pedschgo
Vielen dank. Noch ne kurze aber wichtige frage, was meinst du mit "In De regulär versteuern"? Kann man das auch unregulär versteuern und spart man sich so dann was?
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"Regulär Versteuerung" ist der formale Ablauf bei jeder Einfuhr. Alles andere ist illegal.( Hier gibt es sicher keine Anleitung für kriminelle Handlungen !

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Legal umgehen könnte man die Steuer, wenn Du von den USA eine temporäre Ausfuhr beantragen würdest oder dort ein Geschäft hättest/beschäftigst wärst. Dann gibt es keine Probleme.
Ein Verwandter/Bekannter/Vertrauensperson, als Beispiel, könnte den compi in d. USA kaufen; es dann als temporäre Ausfuhr deklarieren( der Antragsteller muss nicht in Europa verweilen; bei Baumaschinen ist der Geschäftsführer auch nicht am Start, sondern im Büro).
Rentiert sich aber auch nur wenn man mobile mehrmals hin und herreist; sonst zu viel heckmäck um peanuts!
Alternativen: Du bist beim Militär und hast einen direkten Auftrag ( Flugausbildung, Lehre/Dozent, usw. / Militärequipement / Marschgepäck wird "gesondert", separat ge-handeled. Oder halt irgendeinen Fragen der Berechtigung zum px hat? testen!
Nachteil(temp. Ausfuhr): Befristet auf ein 1 Jahr max( evtl. Verlängerungsantrag stellen)/ Der MAC muss für die Weiterveräußerung von D in die USA retouniert werden; kann nicht in D verkauft werden. Außer es wird ein Kaufvertrag gemacht(fiktive) - die Steuer kommt aber dann dennoch nachträglich drauf( in D). lol
Auch muss ein uraltes G3-iBook bei der Einfuhr versteuert werden.
Generell:
Garantieabwicklung ist bei mobilen Geräten kein Problem; appleCare gilt für macbook + PRO auch in Europa/weltweit.
Wie es allerdings mit im-mobiler Hardware wie Displays, iMac, MacPRO-Geräten ausschaut bei der Garantieabwicklung? ( wenn Gerät in USA gekauft?) k.A.
In der Vergangenheit musste das Gerät in die USA retouniert werden. Innerhalb der Garantiezeit! es war jedenfalls mal so! Kann sich aber auch geändert haben?