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26. 06. 2007, 15:25 #1
Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Wenn einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt wird, bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. So jedenfalls das Urteil des OLG München, vor dem ein recht bekannter Rechtsanwalt gegen einen recht bekannten IT-Verlag klagte. Eine entsprechende Berufung gegen das Urteil wurde heute zurückgewiesen.
Laut dem Gericht komme es im vorliegenden Fall nicht darauf an, dass seitens des Verlags die Bilder publiziert oder nur verlinkt wurden. Auch die Tatsache, dass in einem Diskussionsforum durch den Kläger selbst bereits ein Link auf die Seite mit den Bildern gesetzt wurden, spiele keine Rolle: eine Einwilligung des Abgebildeten sei dadurch noch nicht ableitbar und auch nicht durch die Pressefreiheit gedeckt.
Problematisch an dem Urteil des 18. Zivilsenat, AZ: 18 U 2067/07 ist, dass es nicht um Deeplinks zu den Grafiken selbst geht, sondern tatsächlich nur
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28. 06. 2007, 19:33 #21
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Zitat von mboettcher
Das glaubte HEISE auch!

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28. 06. 2007, 19:47 #22Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Denen wird das Maschendrahtzaun-Niveau zu doof sein.
Zitat von Gravenreuth
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28. 06. 2007, 20:28 #23
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Sorry für off topic, aber bitte, bitte nicht nach Polen. Kannst ja mal den polnischen Staatspräsidenten mit einer Kartoffel vergleichen und abwarten, was dann passiert...
Zitat von tashima
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28. 06. 2007, 20:45 #24
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
..... und mit einem "Knallerbsenstrauch"-Prozess angefangen haben. Ich habe diese Prozessserie nicht eröffnet.
Zitat von -deckel-
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28. 06. 2007, 21:18 #25Gesperrt
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Bei diesen postkommunistischen Betonköpfen kein Wunder. Sollte der Kläger in o.g. Fall auch ein Genosse sein? Benehmen tut er sich ja so.
Zitat von Hadron
R
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29. 06. 2007, 08:14 #26
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Ich bin ganz sicher weit davon entfernt anzunehmen, dass das, was ein Gericht in München oder anderswo in Urteile schreibt, stets einen Bezug zur realen Welt hat. Man bekommt halt ein Urteil und nicht wenige von denen, bei denen Sie in Triumphgejaule ausbrechen, offenbaren vor allem die Dümmlichkeit und völlige Ignoranz der beteiligten Richter. Im Übrigen verweise ich darauf, dass ich zuvor bereits ausgeführt habe, dass den Richtern offenbar bewußt ist, auf welch' wackeligen Beinen ihr Urteil steht, andernfalls sie die Revision sicher zugelassen hätten.
Zitat von Gravenreuth
M. BoettcherVorsicht Volkszählung 2011! Die zentrale Vollerfassung hinter unserem Rücken. Infos unter http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszählung
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29. 06. 2007, 08:23 #27
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Das schreibt ausgerechnet einer, der schon um das Wort "Rechtsanwalt" - wegen der Anführungszeichen! - klagt? Klingt wirklich ungemein glaubwürdig.
Zitat von Gravenreuth
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29. 06. 2007, 08:29 #28
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Irrtum - Die Revison wird deswegen nicht zugelassen, weil die Rechtsfrage keine grundlegende Bedeutung hat. HEISE kann ja noch ein Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Zitat von mboettcher
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29. 06. 2007, 10:03 #29Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
@GvG
Ich nehme mal an, das Urteil ist die Berufung der Geschichte vom LG München, in der es auch um den Forenausschluß geht. Die Entscheidung ist veröffentlicht unter: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070100.htm (Witzigerweise übrigens mit den Bildern!)
Wie ging denn die Verhandlung hinsichtlich des Forenausschlußes und des Versuchs aus, Heise die Nennung des Namens "Dörr" im Forum verbieten zu lassen?
Kann man die Urteilsgründe schon irgendwo nachlesen?
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29. 06. 2007, 10:07 #30Ripping apart
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Nein, er verrichtet gerade sein Geschäft.
Zitat von quasimodo2000
Ich finde das irgendwie komisch. Muss man jetzt immer erst jeden fragen? Was ist mit George Bush etc?Chop,chop,chop goes the mincing machine
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29. 06. 2007, 10:37 #31Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Erstens ist George Bush im Gegensatz zu GvG eine Person der Zeitgeschichte und zweitens darfst du natürlich auch Bilder von Personen der Zeitgeschichte nicht nur zum Zwecke der herabwürdigung veröffentlichen.
Zitat von Johnnsen
Das gebieter der Anstand alleine schon dazu braucht es unter normalen Menschen kein Gesetz.
Obwohl Georg Bush das wie man an vielen Bildern erkennen kann relativ locker sieht...
Was aber nichts daran ändert das es nach auffassung des Gerichtes wohl verboten wäre."Auch wenn ich dir und anderen wie ein Gott erscheine, steckt ein sterblicher in dieser gottgleichen Schale."
(Denny Crane)
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29. 06. 2007, 11:20 #32ProvokateurGast
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Nach US-Recht ist das kein Problem. Da wird auch schon mal Rice beim Onanieren gezeigt. Man kann diese Bilder sogar als Postkarten versenden!
Zitat von Johnnsen
Nur die spinnerten Deutschen glauben das man sich jahrelang in der Öffentlichkeit bewegen kann, überall seine geistigen und weniger geistigen Ergüsse zum besten geben kann, u. U. sogar die Leute betrügen darf, aber dann zum Kadi laufen weil sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen.
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29. 06. 2007, 11:22 #33
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Zitat von Sepulpa
..... und man sollte zumindest auch die Lichtbildrechte daran besitzen.
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29. 06. 2007, 11:41 #34Ripping apart
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Was habt ihr mit eurer Herabwürdigung mit Bush? Hab ich doch garnicht gesagt.
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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29. 06. 2007, 11:53 #35
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Das ist kein Irrtum! Diese Begründung ist doch die übliche Standardfloskel, die immer dann benutzt wird, wenn ein Gericht zu feige ist die eigene Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Rechtsfrage hat zudem allenfalls deshalb keine grundlegende Bedeutung, weil diese vom BGH bereits entschieden ist. Einer Erlaubnis für Verlinkung bedarf es nach Ansicht des BGH nicht. Wenn nun das OLG München etwas anderes fordert, so behaupte ich nach wie vor, dass die Richter die fällige Revision lediglich deshalb verhindern wollen, weil ihnen völlig klar ist, dass sie vom BGH abgewatscht werden würden.
Zitat von Gravenreuth
M. BoettcherVorsicht Volkszählung 2011! Die zentrale Vollerfassung hinter unserem Rücken. Infos unter http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszählung
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29. 06. 2007, 13:29 #36Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
@Gravenreuth
Könntest du mich kurz mit den Daten (Gericht, Datum, AZ) zur Entscheidung der Vorinstanz versorgen? Wurden die Entscheidungsgründe irgendwo veröffentlicht (Fachzeitschrift, Website o.ä.)?
Danke!
grtz
BuggerT
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29. 06. 2007, 21:47 #37Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Findest du wie gesagt hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070100.htm
Zitat von BuggerT
Wenn "Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt!" Gravenreuth zu Fragen schweigt, ist das ein sicheres Zeichen, daß er das Verfahren bezüglich der restlichen Punkte verloren hat. Also byebye Heise-Forum für den ehemaligen Herrn "Dörr".
Peinlich nur, daß gulli auf die GvG'schen Halbwahrheiten mal wieder reingefallen ist. Obwohl, das hat doch wohl eher Methode.
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30. 06. 2007, 14:14 #38
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Heute kam das Protokoll vom OLG München, wonach HEISE 84% und ich nur 16% der dortigen Kosten zu tragen habe. HEISE hat sich ja auch schon mal als "Sieger" verkaufen wollen, als ihnen 100% der Kosten aufgebrummt wurden.
Zitat von Cpt Wurstwasser

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30. 06. 2007, 14:22 #39Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Ah, jetzt erinnere ich mich. Danke!
Zitat von Cpt Wurstwasser
grtz
BuggerT
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01. 07. 2007, 02:06 #40Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
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Zitat Gravenreuth
..... und mit einem "Knallerbsenstrauch"-Prozess angefangen haben. Ich habe diese Prozessserie nicht eröffnet.
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....sagt Einer, der vor Knallerbsenstraeuchen kaum noch auf die Strasse sehen kann.
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