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26. 06. 2007, 15:25 #1
Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Wenn einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt wird, bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. So jedenfalls das Urteil des OLG München, vor dem ein recht bekannter Rechtsanwalt gegen einen recht bekannten IT-Verlag klagte. Eine entsprechende Berufung gegen das Urteil wurde heute zurückgewiesen.
Laut dem Gericht komme es im vorliegenden Fall nicht darauf an, dass seitens des Verlags die Bilder publiziert oder nur verlinkt wurden. Auch die Tatsache, dass in einem Diskussionsforum durch den Kläger selbst bereits ein Link auf die Seite mit den Bildern gesetzt wurden, spiele keine Rolle: eine Einwilligung des Abgebildeten sei dadurch noch nicht ableitbar und auch nicht durch die Pressefreiheit gedeckt.
Problematisch an dem Urteil des 18. Zivilsenat, AZ: 18 U 2067/07 ist, dass es nicht um Deeplinks zu den Grafiken selbst geht, sondern tatsächlich nur
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01. 07. 2007, 09:28 #41Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
"Heute kam das Protokoll"?!? Ihnen liegt noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vor?? Kein Wunder, daß keine seriösen Medien über den Prozessausgang berichten.
Zitat von Gravenreuth
Im übrigen schätze ich mal, daß Heise die paar Kröten gerne zahlt, um Sie damit final und rechtskräftig aus dem Forum los zu sein. Gratulation dazu!
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03. 07. 2007, 11:43 #42Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Treu sprach das Dolzerlein, ach Günni komm ich spring für Dich in die Bresche, spiel wieder mit mir büdde büdde.
Zitat von Sepulpa
Aber das die Untertänigkeit gleich soweit geht, dass man ihn gleich "DAS GEBIETER" nennen muss............................................................................ ................
Wenn ich diese Anwälte nur sehe, könnte ich kotzen. Von ihrem hohen Ast pissen sie auf die Justiz herab und verhöhnen sie. John Grisham "The Rainmaker"
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03. 07. 2007, 11:49 #43Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Zitat von fettes_Aspirin
Na mein kleiner....
Immer noch keinen Arzt gefunden der Vervolgungswahn und Geltungssucht behandelt???
"Auch wenn ich dir und anderen wie ein Gott erscheine, steckt ein sterblicher in dieser gottgleichen Schale."
(Denny Crane)
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05. 07. 2007, 05:27 #44Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Ob wohl der Leiter der Rechtsabteilung von HEISE dieser Bildveröffentlichung ordnungsgemäß zugestimmt hat?
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04. 08. 2007, 19:33 #45
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Zitat von gulli:news
Kaum vergeht über ein Monat schon fällt es auch HEISE ein, dass sie verloren haben.
Sind die aber aktuell in der Berichterstattung.
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04. 08. 2007, 19:34 #46
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Er kann mich ja abmahnen - und somit die Entscheidung des OLG München als richtig anerkennen! Hatte schon länger nichts mehr für: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Zitat von -deckel-

Geändert von Gravenreuth (04. 08. 2007 um 19:56 Uhr)
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04. 08. 2007, 22:41 #47
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Was mich schon immer interessiert hat:
Kann man solche Urteile eigentlich auch heranziehen um Betreibern anders gearteter Nachrichten/Diskussiontechnologie an den Karren zu fahren?
Eine Mailingliste oder Usenet z.B. macht ziemlich genau das gleiche wie ein Forum, aber die Inhalte werden dank Store-and-Forward nicht zentral gespeichert sondern ad-hoc an den Empfänger zugestellt. Eine Filterung kann also nicht stattfinden weil sich die Nachricht unter Umständen niemals an einem zentralem Ort befindet.
Überhaupt habe ich den Eindruck daß eine minimale Anpassung der Technologie den Gesetzgeber an eine Wand laufen lassen würde. Und dabei rede ich noch nichtmal über verschlüsselte Thrustnets sondern nur von einem anderem Backend zur Nachrichtenverteilung.Crass Spektakel
life is short and in most cases it ends with death
but my tombstone will carry the hiscore
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04. 08. 2007, 23:56 #48
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Anstand? Gravenreuth? Normale Menschen?
Zitat von Sepulpa
Ich weiss nicht, ob und welche Sorte Teppichreiniger Du schnüffelst, aber ich würde Dir dringend empfehlen, damit aufzuhören.[30.03.2009 04:23:53] NiGHtOwL: jo, nur kann keiner sagen was in drei wochen ist und wenn du wissen willst was dann ist musste dahin gehen.
(Karl Schuler † März 2011)
>> Das Trash-log - Seamonkey-Browser
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05. 08. 2007, 02:56 #49
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Dazu fällt mir das Bild ein
Zitat von Provokateur

aus einer polnischen Zeitschrift.
Cu
VerbogenerMeine PЅP hat Fantasie Was passiert wenn man 2 Jahre lang ununterbrochen auf der Toilette sitzt? Hier findet ihr die UNGLAUBLICHE ANTWORT :)
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05. 08. 2007, 05:46 #50Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Mich erinnern solche Geschichten an die gute alte Zeit, wo Straßenräuber Gold auf die Strasse gelegt haben, um die Reisenden zum anhalten zu bewegen. Sobald man dann vom Pferd abgestiegen war, ging es ganz schnell. Ich verstehe nicht warum man die Rechteinhaber nicht dazu zwingt ihr geistiges Eigentum zu Kennzeichnen? So das es Leuten wie mir möglich ist diese Inhalte zu eliminieren. Das ist doch genau genommen schon eine Aufforderung zur Straftat.
Und zwar deutlich Sichtbar!
Ich benutze zwar schon eine angepasste Version von Adblock aber mir fehlt dieses gewisse etwas, wie eine Datenbankanbindung zum Beispiel. Es ist es sehr lästig die Engine ständig über die gängigen News Seiten zu aktualisieren. Auch finde ich es besser wenn diese Inhalte erst gar nicht auf dem PC landen würden (Browsercache u.s.w.).
Nachtrag: Das soll natürlich auch für Eigennamen und anderes "Schützenswertes Gut" gelten...Geändert von Jimioh (05. 08. 2007 um 06:14 Uhr)
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05. 08. 2007, 11:43 #51
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Natürlich kann man Urteile zitieren. Nur kein Gericht ist hieran gebunden.
Zitat von Crass Spektakel
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05. 08. 2007, 12:26 #52Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Gott muss ein Advokat sein.
Wie sonst kann es sein, dass sich die "Anwaltschaft" erdreistet,
die Welt nach ihrem Bild zu formen ...------------------------------------------------------------------------------------
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05. 08. 2007, 13:28 #53
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Zitat von quasimodo2000
Der Witz ist GUT.
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05. 08. 2007, 13:45 #54Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Sorry aber ich finde daran überhaupt nichts witzig, ganz im Gegenteil.
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06. 08. 2007, 19:24 #55
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Ich darf in Erinnerung rufen, dass HEISE es war, welches den Gerichtsstand München sich für seine Klage ausgesucht hat.
Zitat von mboettcher
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08. 08. 2007, 19:13 #56
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
.... oder die "polnischen Kartoffel-Zwillinge":
Zitat von Verbogener
http://www.spiegel.de/img/0,1020,751784,00.jpg
=
http://p3.focus.de/img/gen/c/d/HBcdE...en_r_220xA.jpg
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09. 08. 2007, 01:03 #57Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Kleiner Sepulba alias Dolzer, natürlich ist unsere liebe Tanja Nolte-Berndel bzw. Herr Gravenreuth eine Person der Zeitgeschichte schon vergessen? http://www.jurpc.de/rechtspr/20070100.pdf
Zitat von Sepulpa
Bevor ich es vergesse, gefällt Ihnen, Herr Rechtsverdrehter eigentlich die Verwendung Ihres Konterfei auf diesen Seiten? http://gravenreuth.blogspot.com/........................................................................... ................
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11. 08. 2007, 18:45 #58
Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Mit der selben unsinningen Begründung könnte man auch fordern, das an jeder Sache ein "Bitte nicht klauen"-Aufkleber angebracht wird.
Zitat von Jimioh
Das Eigentum steht nun mal unter dem besonderen Schutz des Art. 14 GG. Man darf es nicht klauen - egal ob materielles oder geistiges Eigentum.
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11. 08. 2007, 19:31 #59Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Darum ging es mir nicht Herr Gravenreuth. Das ist eine zusätzlich Option, wenn überhaupt.
Zitat von Gravenreuth
Nein, mir ging es um klare und nachvollziehbare Vermarktungswege und die damit gestärkten Verbraucherrechte. Das sich 90% der Unternehmen hart an der Grenze zur Kriminalität befinden und teilweise selbst von diesen Machenschaften profitieren ist kein Geheimnis mehr (Virales Marketing, Steuerhinterziehung, Korruption und so...).
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13. 08. 2007, 03:30 #60Mitglied
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Re: Linkhaftung: Verlinkte Bilder laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig
Der Herr Rechtsverdrehter ist auch immer beständig am Rande der Legalität unterwegs, seine vielen verlorenen Sachen zeigen dies......
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