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guglhupf
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Pocket Bike

hallo leute

so ich fahr schon ab und zu mal pocketbike in meiner straße (minimotorrad)
so jetz is es so das sich n nachbar aufgeregt hat und meinte er will ne anzeige mir aufbrummen. so jetz bin ich dann nur auf meinem grundstück also quasi ausfahrt rumgefahren ohne auf die straße zu kommen. wollt nun wissen ob der einem wirklich was anhaben kann wenn ich auf meinem grundstück noch rum fahr, oder besser nur auf meinem grundstück rum fahre. außerdem ist nicht sonntag und somit kein ruhetag. und würde ja nicht mal gegen irgend n lärmgesetz verstoßen...

danke für eure hilfe
Alt 30. 06. 2007, 15:06 guglhupf is offline Mit Zitat antworten #1
bubu1620
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Re: Pocket Bike

Solange du nur auf einem "Privat" Gelände fährst und nicht dort wo die Straßenverkehrsordnung (STVO) gilt ist alles im grünen berreich.
Alt 30. 06. 2007, 15:24 bubu1620 is offline Mit Zitat antworten #2
guglhupf
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Re: Pocket Bike

ab wo beginnt die Straßenverkehrsordnung (STVO) is des noch auf meiner ausfahrt???
Alt 30. 06. 2007, 15:29 guglhupf is offline Mit Zitat antworten #3
Toreno
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Re: Pocket Bike

Die STVO beginnt, sobald du dich auf einer öffentlichen Straße bewegst. Dein Einfahrt ist (davon geh ich mal aus) Privatgelände, also dein Hab und Gut. Somit gilt die STVO nicht. Du kannst tun und lassen was du willst.

Aufpassen musst du natürlich wegen dem Lärm.

Lg Toreno
Alt 30. 06. 2007, 16:05 Toreno is offline Mit Zitat antworten #4
metoo2 Spender
* * * * *
 
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Re: Pocket Bike

Sofern du einen Bürgersteig hast und auf diesem gefahren bist bist du auch "dran"!
Der gehört nämlich der Stadt!
Alt 30. 06. 2007, 16:18 metoo2 is offline Mit Zitat antworten #5
boxblax
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von guglhupf 
hallo leute

so ich fahr schon ab und zu mal pocketbike in meiner straße (minimotorrad)
so jetz is es so das sich n nachbar aufgeregt hat und meinte er will ne anzeige mir aufbrummen. so jetz bin ich dann nur auf meinem grundstück also quasi ausfahrt rumgefahren ohne auf die straße zu kommen. wollt nun wissen ob der einem wirklich was anhaben kann wenn ich auf meinem grundstück noch rum fahr, oder besser nur auf meinem grundstück rum fahre. außerdem ist nicht sonntag und somit kein ruhetag. und würde ja nicht mal gegen irgend n lärmgesetz verstoßen...

danke für eure hilfe


Ja, die Dinger machen einen Höllenlärm. Hat der typ nen Foto gemacht, oder nur rumgeschwafelt. Ohne Beweise kann einem niemand auf die Füsse treten. Die Ehefrau als Zeugin reicht allerdings schon.

Warum hast du kein Helm mit schwarzem Visir auf. So bin ich immer durch die gegend gegurkt
Alt 30. 06. 2007, 16:22 boxblax is offline Mit Zitat antworten #6
Biertester
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Re: Pocket Bike

@guglhupf

yo, alter , hab auch sowas ein minichopper (bin halt etwas älter , brauch was grösseres, versteh )

zu deinem problem: dein grundstück endet nicht ander strasse sondern vorm bürgersteig zu eurem grundstück (klar soweit) das heist das auch auf der einfahrt bis zu einem streifen von der strasse von ca 1,5m die STvZO gilt und das wiederum bedeutet, fahren auf öffentlichen strassen incl. gehwegen und dieser teil der einfahrt(ca.1,5m) strafbar sind !

wenn er dich angezeigt hat , aber keine zeugen oder fotos von der nummer hat , geht die sache 1:1 aus.
soll heissen aussage gegen aussage
aber lass dich nicht von den grünne erwischen , hab zweimal das vergnügen gehabt, waren zu meinem glück locker drauf, weil halt ein chopper etwas seltener ist(gab nur eine mündliche verwarnug)

geh am besten zu den ollen nachbar nimm zwei Bier mit und entschuldige dich , verspich ihm das es in zukunft nimmer passiert und alles wird wieder gut ...
Alt 30. 06. 2007, 16:40 Biertester is offline Mit Zitat antworten #7
MonxXx-MnX
 
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Re: Pocket Bike

Wenn ihr mit den teilen auf der Straße fahrt dann wünsche ich euch das ihr nie einen Unfall habt wo ihr umkommt
Alt 01. 07. 2007, 06:42 Mit Zitat antworten #8
VeryDarkYoda
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Re: Pocket Bike

Des eigene Grundstück auf dem du nicht an der STVO teilnimmst musst eingezäunt sein sonst ist es teil der stvo zb. ein garagenvorplatz oder vor deiner einfahrt ist teil des öffentlichen strassenverkehrs somit dürftest du dort NICHT fahren. Allerdings glaub ich nicht das die Polizei das interessiert solange du nicht auf landstrassen, oder in der innenstadt fährst
Alt 01. 07. 2007, 17:19 VeryDarkYoda is offline Mit Zitat antworten #9
Biertester
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Re: Pocket Bike

@MonxXx_-_PFH
versteh ich nicht ? was meinste denn damit, soll er lieber auf`ner abgesperrten strecke verecken ? (erklär dich mir mal )
das man damit nicht´s im öffentlichen strassenverkehr zusuchen hat is woll mittlerweile jedem klar !?! oder nich...
und das er mit seinem hobby niemanden anders zugefährden hat, is woll auch klar !


man fahrt die dinger doch aus fun, und wer halt ohne helm und halbwegs korrekte klamotten fährt der is selber schuld ne grund ausstattung sollte man haben

Prost Biertester
Alt 01. 07. 2007, 17:40 Biertester is offline Mit Zitat antworten #10
DJ Racer
verheizt jeden!!
 
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Re: Pocket Bike

Ganz klar, du kannst machen und tun was du willst auf deinem Grundstück!Der kann dich höchsten swegen Lärmbelästigung anzeigen, außer solange du dich an die Zeiten hältst (Mo- Fr: bis 20.00 Uhr; Sa bis 19.00 Uhr), darfst du Krach machen.
Alt 01. 07. 2007, 19:25 DJ Racer is offline Mit Zitat antworten #11
hurri-cane Spender
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von DJ Racer 
Mo- Fr: bis 20.00 Uhr; Sa bis 19.00 Uhr

* Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
* an Werktagen die Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe), 19:00 bis 22:00 Uhr (Abendruhe), 22.00 bis 7.00 Uhr (Nachtruhe)

http://www.braunschweig.de/umwelt_na...uhezeiten.html
Alt 01. 07. 2007, 21:28 hurri-cane is offline Mit Zitat antworten #12
earl.grey
720p-addicted! #2
 
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Re: Pocket Bike

pocket bikes sollte man in deutschland verbieten. oder besitz unter strafe stellen
Alt 01. 07. 2007, 21:54 earl.grey is offline Mit Zitat antworten #13
mbka3005
Ständig auf suche...
 
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Beiträge: 123
Re: Pocket Bike

Also es ist schon so wie es VeryDarkYoda gesagt hat. Die Dinger darfst du NUR auf befriedetem Gebiet, d. h. auf einem komplett eingezäunten Gelände zu welchem kein unbefugter Zugang hat oder auf dafür ausgezeichneten Strecken, bzw. Plätzen betreiben!

Glaub mir, ich hatte vor ziemlich genau einem jahr auch genau so eine Anzeige am Hals aus der mir nur mein Anwalt helfen konnte. Eigentl. sollte ich den Führerschein für einen Monat abgeben, im Endeffekt hat es mich dann NUR 900 € gekostet (Anwalt, Strafe usw.).
Da waren Dinge im Spiel wie Fahren ohne Versicherungsschutz, gefährliche Gefährdung des Strassenverkehrs und so weiter und so fort! Und ich hatte sogar Zeugen die bestätigt haben das ich nur 100 m gefahren bin (in einer Straße OHNE JEGLICHEN VERKEHR!!!) und das ding dann direkt wieder ins Auto gepackt hab.

Besser schauen WO man wirklich fahren DARF!
Alt 02. 07. 2007, 16:26 mbka3005 is offline Mit Zitat antworten #14
joker2007
Ein Guter Junge
 
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Re: Pocket Bike

Also ich hab auch mal ne frage zu dem Thema:
Ich fahr bei uns auf der Bauernwiese mit der angemeldeten 125er von meinem dad.
Kann die Polizei (wenn die echt mal kommen) mir da was anhaben?

mfg
joker
Alt 03. 07. 2007, 18:06 joker2007 is offline Mit Zitat antworten #15
Schnubbi1702
 
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Re: Pocket Bike

solange es auf privatem Gelände (davon gehe ich mal bei einer Wiese aus) ist können sie dir nichts, sie müsste nichtmal angemeldet sein!

falsch? dann korregiert mich bitte
Alt 03. 07. 2007, 18:12 Mit Zitat antworten #16
joker2007
Ein Guter Junge
 
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Beiträge: 161
Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von Schnubbi1702 
sie müsste nichtmal angemeldet sein!
Einen Freund von mir haben sie aber mal mit seinem Mofa angehalten und er musste dass kennzeichen entfernen er ist auch auf der wiese gefahren da haben die irgendwas von versicherung gesagt (ich weis leider nicht mehr genau was)
Alt 03. 07. 2007, 18:17 joker2007 is offline Mit Zitat antworten #17
Biertester
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von earl.grey 
pocket bikes sollte man in deutschland verbieten. oder besitz unter strafe stellen


@earl.grey was soll der scheiß alter mit dem ich finde ...
noch kann woll jeder hier machen was er für richtig hält ....
der besitz von waffen ohne waffenschein ist in deutschland auch verboten und der besitz steht auch unter strafe und trotztdem haben tausende von idioten sich illegal waffen besorgt.... reg dich doch darüber auf
wenn der guglhupf mit seinem pocketbike auf seinem grundstück herum eiern will dann ist das ganz und gar sein bier ( )
währe ja noch schöner ...

Prost daruf Biertester
Alt 05. 07. 2007, 19:39 Biertester is offline Mit Zitat antworten #18
siriusroot
der mit'm Minibike tanzt
 
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von earl.grey 
pocket bikes sollte man in deutschland verbieten. oder besitz unter strafe stellen
Es gibt auch Leute die das Pocketbiken als Hobby/Sport betreiben, undzwar ganz legal auf Kartbahnen. Ich tue das z.B. .
Hier mal ein Bild von friedlichen, legal fahrenden Pocketbikern:


Gruß sirius
Alt 06. 07. 2007, 15:54 siriusroot is offline Mit Zitat antworten #19
unstopped87
UNSTOPPABLE!!
 
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Re: Pocket Bike

Nein, solange es auf dem eigenen Grundstück ist kann er dir nichts anhaben. Nur wenn es "zu laut" wird, dann kann er was machen, und zwar dich anzeigen wegen Ruhestörung. Geh einfach auf die Weide und heiz durch den Wald
Alt 06. 07. 2007, 17:35 unstopped87 is offline Mit Zitat antworten #20
Maulwurf_82
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Re: Pocket Bike

@ s!R!u5:root

das sind aber sicher nicht die Dinger ausem Ebay, oder? Schaut spassig aus .
Bekommt man da keine Krämpfe in den Beinen ???
Alt 06. 07. 2007, 18:09 Maulwurf_82 is offline Mit Zitat antworten #21
siriusroot
der mit'm Minibike tanzt
 
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von Maulwurf_82 
das sind aber sicher nicht die Dinger ausem Ebay, oder?
Ne, die nicht. Aber man könnte durchaus mit einem "Ebay-Billig-Bike" auch auf einer Kartbahn fahren. Bei Ebay gibt es manchmal auch sg. Markenbikes. Einfach nach Blata oder Polini suchen.

Zitat:
Zitat von Maulwurf_82 
Bekommt man da keine Krämpfe in den Beinen ???
Krämpfe? Nein, die meisten kriegen keine Krämpfe(hab noch nie jemanden mit Krämpfen gesehen 0.o). Allerhöchstens anfangs Schmerzen(aber eher nich krampfartig). Das vergeht aber und selbst der Spass gleicht das aus.


Gruß sirius

PS: Für jeden der sich interessiert: Schaut euch mal www.minibike-club.de an. Ist die größte deutsche Minibike-Community.
Alt 06. 07. 2007, 21:08 siriusroot is offline Mit Zitat antworten #22
Rav3n-
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Re: Pocket Bike

Cousin von mir hatte eine Cross version von nem Pocket bike die fuhr an die 90
die hat er aber nicht mehr da er sich mit der polizei einige verfolgungjagden geleistet hat.

Jetzt fahren ein paar freunde aus meinem dorf hier den gazen tag mit den pocket bikes rum
Alt 06. 07. 2007, 21:46 Rav3n- is offline Mit Zitat antworten #23
cadi91
Roller-Tuner
 
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Re: Pocket Bike

Zitat:
Zitat von Toreno 
Die STVO beginnt, sobald du dich auf einer öffentlichen Straße bewegst. Dein Einfahrt ist (davon geh ich mal aus) Privatgelände, also dein Hab und Gut. Somit gilt die STVO nicht. Du kannst tun und lassen was du willst.

Aufpassen musst du natürlich wegen dem Lärm.

Lg Toreno

es ist zwar dein grundstück aber jezz kommts , so lange das gelände nicht durch zaun o.ä abgesperrt ist gehört es zum öffentlichen strassenverkehr !
Alt 06. 07. 2007, 23:49 cadi91 is offline Mit Zitat antworten #24
Neffets17391
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Re: Pocket Bike

Hi,
Seit einiger Zeit gibt es Pocketbikes mit einer Straßenzulassung. Das Pocketbike mit dem Modellnamen NeSSXP1 darf mit einem Führerschein der Klasse M (ab 16 Jahren) gefahren werden. Die Versicherung ist wie bei einem normalen Motorroller. Das Bike hat 49ccm³ und fährt 45 km/h bei einer Leistung von 3,5 PS.
GreeTz
Neffets
Alt 07. 07. 2007, 11:44 Neffets17391 is offline Mit Zitat antworten #25
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