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Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Unterlassungserklärung-
Heute ganz frisch per Post.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung-
von den Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
Die Brücke der Freiheit, Ken Follett / Nacht über den Wassern / Der Dritte Zwilling / Mitternachtsfalken / Die Säulen der Erde und Eisfieber.
Streitwert 40000,- EUR
Bei Zahlung eines Schadenersatz von 300,- EUR und Rechtsanwaltskosten von 922,-EUR sowie das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung bis zum 12.07.2007 um 12:00 Uhr sieht man voneiner Gerichtlichen Auseinandersetzung ab.
So das War heute Nummer 1 und Nummer Zwei ist ein schreiben der Kreispolizeibehörde
Vorladung
in einer Ermittlungssache wegen Straftat gegen Urheberrechtsbestimmungen am 11.05.2007 um XXX in XXXXist ein Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Nach Telefonichem Anruf dort Teilte man mir mit das eine Film Firma die den Kinderfilm TMNT - Teenage Mutant Ninja Turtles Vermagtet meine IP Adresse meines Routers und infos meines Prov. gelockt hätte.
Toll nun bin ich wohl im Arsch wo soll ich den so viel geld bis zum 12.07.2007 um 12:00 Uhr auftreiben.
mit den 40000,- ist der streit wert.
die schreiben aber auch noch : " Kann die juristische Auseinandersetzung mit Ihnen bereits in diesem frühenStadium ohne weiteren Bearbeitungsaufwand beendet werden, könnte die Gebühr auf einen Wert von lediglich 1,0 beschränkt werden.
Sollte Ihr Verhalten hingegen eine weitere anwaltliche Tätigkeit erfordern, erhöht sich der Bearbeitungsaufwand und damit zwangsläufig auch die Gebühr. Dies ist der Fall, wenn Sie
- auf diese Abmahnung Schriftlich oder Telefonisch Einwände vorbringen und dadurch weitere Korrespodenz mit Ihnen erforderlich wird,
-die Unterlasungserklärung eigenmächtig abändern und somit eine weitere Auseinandersetzung bzw. zusätzliche Korrespodenz mit Ihnen ( etwa ein gesondertes Annahmeschreiben) auslösen.
In beiden Fällen erhöht sich- entsprechend dem zusätzlichen Aufwand- automatisch die von Ihnen geschuldete Gebühr.
Und die von den Waldorf Rechtsanwälten in München einen Ermittlungdatensatz Meines Provider T-Online mit Benutzererkennung Tag Uhrzeit von Bis So wie IP +File- Hash und Werk beinhaltet.
Datum wahr in der Zeit vom 12.12.06 bis 17.12.06.
Es wahr kein Einschreiben der Brief der Anwälte.
Bin Natürlich für weitere Infos Dankbar da ich wie der Teufel es wollte zur Zeit nur eingeschränkte Zeit habe im Netz zu suchen da ich Urlaubsvertretung Mache und leider Jeden Tag ne Doppelschicht fahre.
Ich denke das mit der Polizei ist ne ganz andere sache den der KHK sagte mir das es sich um den Film Tmnt Handelt.
Die Waldorf RA sagen Das schreiben ist 12 Seien lang + Anhang Auflistung er gelockten IP &&& und es handelt sich nicht um Filme sondern Hörbücher.
Über Tauschbörse eDonkey, und das Ermittlungsverfahren gegen Unbekant ist von der Staatsanwaltschaft München1 ist am 16.05.2007 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Gründe: Auf grund eines Beschlusses des Amtsgerichts München gemäß §§100g, h StPo/ eines Auskunftsersuchens der Staatsanwaltschaft München 1 gmäß §§ 161a StPo,§§95,111,113 TKG an die Internetprovider wurde die Anschlussinhaber ermittelt, die entsprechend der Strafanzeige der Geschädigten Firma DHV- der Höhrverlag GmbH die gemäß §§106 Abs. 1,1 Nr. 4, Nr.5 UrhG strafbare Handlung vorgenommen haben.
Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Anschlussinhaber wurde jedoch abgesehen. Ein Strafantrag wurde bislang nicht gestellt. Im Hinblick auf die Gesamtumstände, vor allem im Hinblick auf die zu erwartende zivilrechtliche einigung der Anschlussinhaber mit der Geschädigten, besteht kein Anlass, das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen zu bejahen.
Das Verfahren wird daher aus rechtlichen Gründen eingestellt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere urheberrechtlicher Art, werde durch diese Entscheidung jedoch nicht Berührt.
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Ich habe mir einen Anwalt in meiner Nähe ausgesucht und werde versuchen Dort einen Termin am Montag zu bekommen der Anwalt für Marketing, Uhrheber , Internet und Arbeitsrecht. Hat 2003 Promoviert.
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08. 07. 2007, 00:11
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 27
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Re: Unterlassungserklärung-
der Anwalt war ne gute idee,...ich kenn mich mit solchen dingen zwar nicht so gut aus,...kann mir aber nicht vorstellen das die bei 40 000 das ausergerichtlich machen,....da es bei 10 000 schon ne schwere straftat ist,wodurch auch immer ausgelöst.....
ne Rechtschutzversicherung käme billig,wennst noch zeit dafür hast......
alles gute
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08. 07. 2007, 00:20
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#2
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Geisterfahrerüberholer
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.370
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Re: Unterlassungserklärung-
Eine Rechtschutzversicherung zahlt bei Sachen aus dem Urheberrecht nichts.
Ansonsten lies dir mal http://board.gulli.com/thread/792853...n-laberthread/ durch.
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08. 07. 2007, 00:57
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 167
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Re: Unterlassungserklärung-
Habe mal gehört, dass es Leute gibt die sich in fremde W-Lan Netze einklinken und illegale Sachen machen. Fänd ich doof, wenn man den "Schaden" dann bezahlen müsste. Wohl eher nicht. Wo da die Beweislast liegt weiss ich nicht.
Ansonsten, Ay Caramba.
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08. 07. 2007, 16:34
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.269
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Re: Unterlassungserklärung-
Oh bitte... Es gibt dazu inzwischen genug Beiträge. Und das was du bisher gelesen hast (z.B von JCD und dr.che) ist absoluter Blödsinn.
Zitat:
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Fänd ich doof, wenn man den "Schaden" dann bezahlen müsste. Wohl eher nicht
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"Find ich doof" wird jedem Richter ein Argument sein...
Du bist für deinen Anschluss verantwortlich. Ist er ungeschützt, bist du daran schuld, denn du hättest ihn schützen können.
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08. 07. 2007, 16:40
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Sydney
Beiträge: 1.387
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Re: Unterlassungserklärung-
Glaube das fällt dann unter "Mitstörerhaftung" (google)
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08. 07. 2007, 16:40
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 2
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Re: Unterlassungserklärung-
Zitat:
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Zitat von tset
Glaube das fällt dann unter "Mitstörerhaftung" (google)
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Nein, du musst total haften wenn dein Wlan ungeschützt ist!
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08. 07. 2007, 16:41
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 167
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Re: Unterlassungserklärung-
Zitat:
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Zitat von Chummer
"Find ich doof" wird jedem Richter ein Argument sein...
Du bist für deinen Anschluss verantwortlich. Ist er ungeschützt, bist du daran schuld, denn du hättest ihn schützen können.
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Ich würde das dann mit meinem unverschlossenen Auto vergleichen, welches man gestohlen hat und damit ne Massenkarambolage verursacht hat. Man würde mir Fahrlässigkeit beim Schadenersatz meines Wagens vorwerfen, aber gewiss nicht die Verursachung der Massenkarambolage.
Aber es müsste doch schon jemand so ein Ding durchgeboxt haben...
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08. 07. 2007, 16:44
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.269
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Re: Unterlassungserklärung-
Zitat:
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Ich würde das dann mit meinem unverschlossenen Auto vergleichen, welches man gestohlen hat und damit ne Massenkarambolage verursacht hat. Man würde mir Fahrlässigkeit beim Schadenersatz meines Wagens vorwerfen, aber gewiss nicht die Verursachung der Massenkarambolage.
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hm, da steht dein Auto, kein Fahrer zu sehen.. an wen wird die Polizei sich da wohl wenden. Und was wird sie sagen wenn du dann kommst mit..
ähm Auto wurde gestohlen...
Zitat:
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Aber es müsste doch schon jemand so ein Ding durchgeboxt haben...
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Ja allerdings. Ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt es. Aber wie gesagt, dasfür gibt es inzwischen einen ganzen Sammelthread. das muss man nicht alles nochmal erzählen.
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08. 07. 2007, 16:46
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#9
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Re: Unterlassungserklärung-
Hier für alle die es interessiert die Unterlassungserklärung:
Hiermit verpflichtet sich
XXXXXXXXXXX
gegenüber Verlagsguppe Lübbe GmbH & Co.KG
XXXXXXXXXStr XXxx xxxxxxxxxxxxx
es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teil daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugängilich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassumgsgläubiger für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubigern. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.
XXx, den ...........2007
Unterschrift ..................
diese Erklärung bedarf keiner gesonderten Annahmeeerklärung, sofern Keinerlei inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden ( vgl. etwa OLG Köln, Az XXXX / 05)
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08. 07. 2007, 17:50
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#10
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Re: Unterlassungserklärung-
Nun weis ich immer noch nicht wie ich genau weiter vorgehen soll, den es ist ja möglich das ich so Kurzfristig keinen Termin beim Anwalt bekomme?
Wie ist es den anderen Ergangen die sich nicht gemeldet haben?
Wie denen die die UK abgeändert haben und nicht bezahlt / bzw. Bezahlt haben?
Und denen die brav alles unterschrieben haben und bezahlt haben? haben die noch mehr Forderungen bekommen?
Hilfe!!!!!!!!!!!!
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08. 07. 2007, 17:56
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 205
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Re: Unterlassungserklärung-
Zitat:
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Zitat von kblin
Ich habe mir einen Anwalt in meiner Nähe ausgesucht und werde versuchen Dort einen Termin am Montag zu bekommen der Anwalt für Marketing, Uhrheber , Internet und Arbeitsrecht. Hat 2003 Promoviert.
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Ein Fachanwalt?
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08. 07. 2007, 19:05
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#12
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MitGlied
Registrierungsdatum: Jun 2006
Ort: Phantasialand
Beiträge: 357
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Re: Unterlassungserklärung-
ich hatte mal auch sowas bekommen , es war wegen ebay , is bis heute nix passiert ^^ haben denen nichts unterschreiben nichts überwiesen,,,,, kannst ja auch versuchen ob es funzt ..... ich denke nicht dass sie mit dir vor gericht gehen !!! erstelle selber eine unterlassungserklärung , unterschreib sie , schicks denen und gut ist ......... also schreibe da nur rein dass du ihre daten in zukunft nimme zuzm download bereitstellst !
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08. 07. 2007, 20:38
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#13
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Re: Unterlassungserklärung-
Zitat:
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Zitat von Goldust
Ein Fachanwalt?
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Ja ist ein Fachanwalt für Urheberrecht & Internet. wies aber nicht ob ich einen termin bekomme.
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09. 07. 2007, 05:45
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#14
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Re: Unterlassungserklärung-
Habe Heute Abend Termin bei einem Fachanwalt -- kostet die Stunde 180,-EUR.
Termin für die UE morgen 12:00h
Bin mal gespant was der mir erzählt glaube nicht viel anderes als in den Foren Steht.
Mich würde interessieren bei wie vielen, die eine UE + Bezahlt haben , was da passiert ist ?
die eine Abgeänderte UE gesendet haben und nicht Bezahlt haben / Bezahlt Haben. Was da noch passiert ist?
Bei denen die nicht gemacht haben.
Und bei denen die nur Bezahlt haben.
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11. 07. 2007, 09:49
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 110
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Re: Unterlassungserklärung-
Hast Du den Film oder das Spiel (TMNT) von einer öffentlichen Torrent-Seite oder von einem ALT heruntergeladen? Mich würde interessieren, ob sich die Leute auch an ALT zu schaffen machen (oder sie vielleicht sogar anbieten). Und ob jene Leute "nur" nach aktuellen Dateien (Filme, Spiele usw.) suchen und z.B. Spiele aus dem Jahre 2000 ignorieren.
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11. 07. 2007, 17:57
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#16
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seit 2 Jahren dabei...
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 5.143
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Re: Unterlassungserklärung-
Mein Tipp:
1.Ruhe bewahren
2.In die anderen Abmahnthreads gucken
3.die Zusammenfassung von alter Hasse lesen
4.ob der Anwalt 180€ wert ist...
deine Entscheidung.
Du könntest nun zahlen,die UE abgeändert abgeben,nicht zahlen aber die UE abgeändert abgeben oder ignorieren.
Eine Entscheidung musst du selbst treffen.
Hast du das runtergeladen...bitte ehrlich?
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11. 07. 2007, 20:09
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#17
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 6
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Re: Unterlassungserklärung-
Also Termin wahr gut interessant und habe den Anwalt beauftragt. Da eine abgewandelte UE von einem Anwalt meines Erachtens besser aussieht als eine von einem Privat Mann.
Und es gibt mir ein Besseres Gefühl.
@Philipus II
Was denkst Du den
In meinen Augen  macht es Heutzutage nicht wirklich sinn Aktuelle Filme zu Laden den man weis nie wie die quali ist und meist nach 3-4 Mon. ist er offiziell raus und das in DVD Qualität.
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12. 07. 2007, 08:21
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 4
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Re: Unterlassungserklärung-
hallo,
hab mich hier im Forum umgeschaut nachdem ich von der Münchner Kanzlei eine Abmahnung erhalten habe, bezüglich Urheberrecht verschiedener Verlagsgruppen von Hörbücher ! Einige Beiträge haben mir auch echt weitergeholfen, Danke schon mal an alle dafür. Bin jetzt auf der Suche nach anderen Betroffenen die von der Anwaltskanzlei auch Post bekommen haben.
Aufruf an Alle
steht kurz vor einem Zivilverfahren.
Ich brauche eure Unterstützung und Solidarität.
Ich bräuchte, von Jedem der abgemahnt wurde,
egal ob bezahlt, ignoriert oder nur die UE abgegeben,
diese Angaben + die erste Seite der Abmahnung
Luebbe Verlag
Hörbucher
Angaben.
Name:
Datum der Abmahnung:
Wer mahnt ab:
Loggdatum:
Provider:
Klient
Forderung Rechteinhaber:
Forderung Anwalt:
Gegenstandswert:
+ den Scann, der ersten Seite (ohne zu schwärzen der Angaben)
Ziel ist es darzustellen, dass es sich um eine Serien-Abmahnung
Bitte handelt schnell:
Danke!
Bitte meldet euch mal bei mir. Entweder hier direkt oder über mail oder auch gerne über PN. Das wäre echt supi nett!
gruss wiebke
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18. 08. 2007, 01:44
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 9
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Re: Unterlassungserklärung-
Habe auch von Waldorf Post bekommen...
Ist die Original-UE kein Schuldeingeständnis ? Diese spezielle Formulierung fehlt doch:
Wichtig an dieser abgeänderten Version ist:
- der Passus - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich -. Das bedeutet, dass deine Unterlassungserklärung gültig ist, du aber nicht die damit verbundene Schuldzuschreibung anerkennst. Dich also nicht selbst schuldig sprichst.
Und weiter...
Vertragsstrafe ... KANN im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden...
Die Formulierung ist in der geänderten UE auch anders...
@DonVido
Wie lange ist das her ? Und was war der Vorwurf ?
Ging es um Filme oder Hörbücher ?
Totstellen funktioniert nur solange, bis der Briefträger eine Unterschrift verlangt oder er bestätigt, den Brief zugestellt zu haben (ohne Rückschein). Stimmt doch, oder ?
Dann geht das Mahnverfahren doch los und irgendwann steht M.-Inkasso vor der Türe und will Kohle für die Herren Anwälte sehen.
SW
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25. 08. 2007, 15:02
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 9
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Re: Unterlassungserklärung-
Habe auch von Waldorf Post bekommen...
Ist die Original-UE kein Schuldeingeständnis ? Diese spezielle Formulierung fehlt doch:
Wichtig an dieser abgeänderten Version ist:
- der Passus - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich -. Das bedeutet, dass deine Unterlassungserklärung gültig ist, du aber nicht die damit verbundene Schuldzuschreibung anerkennst. Dich also nicht selbst schuldig sprichst.
Und weiter...
Vertragsstrafe ... KANN im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden...
Die Formulierung ist in der geänderten UE auch anders...
@DonVido
Wie lange ist das her ? Und was war der Vorwurf ?
Ging es um Filme oder Hörbücher ?
Totstellen funktioniert nur solange, bis der Briefträger eine Unterschrift verlangt oder er bestätigt, den Brief zugestellt zu haben (ohne Rückschein). Stimmt doch, oder ?
Dann geht das Mahnverfahren doch los und irgendwann steht M.-Inkasso vor der Türe und will Kohle für die Herren Anwälte sehen.
SW
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25. 08. 2007, 15:17
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#21
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 03:29 Uhr.
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