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09. 07. 2007, 10:31 #1
Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Der CCC sieht das Durchwinken des "Hackerparagrafens" zynisch-humorvoll: angesichts der per Gesetz abgeschafften Sicherheitsprobleme brauche man nun auch keine Sicherheitswerkzeuge mehr. Die praxisfremde Gesetzesänderung führte aber auch schon zu ersten Kollateralschäden. Die Securitycrew Phenoelit ist ausgewandert, ihre deutsche Webpräsenz ist eingestellt.
Keine Berührungsängste bei umstrittenen Tools und Methoden haben Phenoelit: unsichere Webserver beispielsweise kritisierten die Hacker nicht nur, sondern schoben die passende Software zum Bruteforcen gleich nach.
Doch nun ist man von der Rechtslage in Deutschland massiv eingeschränkt. Die Kriminalisierung der sogenannten "Hackertools",
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09. 07. 2007, 12:37 #2Niemand
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Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
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09. 07. 2007, 13:35 #3Mitglied
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Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Ich benutze ab und zu LANGuard ... ich brauche euren Rat:
Soll ich mich direkt stellen oder ist eine Flucht ins Nicht-EU-Ausland noch im Rahmen des Machbaren?
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09. 07. 2007, 14:32 #4
Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Ich rate dir zur Selbstexikution.
Durch Schäubles neue Gesetze darf dich eh bald jeder deutsche Bürger ummähen wenn du soetwas verfassungsfeindliches anstellst
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09. 07. 2007, 14:44 #5
Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Theoretisch gesehen ist der Einsatz des "Bundestrojaner" nun Rechtswidrig. Praktisch gesehen gibt es bestimmt irgendeinen Absatz, wo es für den Staat genehmigt ist.
Zitat von psycholoader
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09. 07. 2007, 16:44 #6Mitglied
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Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Das wäre echt mal interessant zu wissen wie diese beiden Sachen zu einander stehen. Oder richtet ein Trojaner keinen Schaden an? ;-)
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09. 07. 2007, 18:05 #7Mitglied
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Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Dier Trojaner ansich richtet keine Schäden an ...
Also wenn "Terror VERDÄCHTIGE" gezielt getötet werden dürfen dann können eure Diktatoren / Regenten bald jeden unliebsamen bürger einfach aus dem Weg räumen lassen.
Wenn hingegen "nur" Terroristen (nach dem Anschlag) getötet werden "dürfen" dann habt ihr wieder eine Todesstrafe ...
Gratulation ihr seid verdammt und wir werden euch bald Folgen.
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24. 07. 2007, 22:04 #8
Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
A Apropos Gesetze:
Wenn es nur danach ginge könnte man den 129a auf die Bundewehr anwenden, denn im 129a sind einige Beispiele für "eine terroristische Vereinigung" aufgeführt, genau das, was aber jede Armee übt & macht.
Also, der 129a hört sich für mich nach einer Definition einer Armee an...[B]StGB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Todschlag (§ 212) [...] zu begehen [...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden[...] zuzufügen
2. Straftaten nach den §§ 303b [Computersabotage] , 305 [Zerstörung von Bauwerken], 305a [Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel] [...]
Quelle: http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html
Und genau genommen fällt der Bundestrojaner unter §§ 303b [Computersabotage] und damit auch unter den 129a
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24. 07. 2007, 23:04 #9
Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Du hast die Vorschrift aber nicht kopiert sondern abgeschrieben, sonst hättest du Totschlag so geschrieben, wie man es schreibt..
edit: woah übel; ich seh grad, dass das schon auf der Seite so falsch steht!
Das ist ja unheimlich seriös..
Und geht den Leuten bitte nicht auf den Senkel mit so idiotischen Begriffen wie "Bundestrojaner" o.ä...
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24. 07. 2007, 23:46 #10
Re: Phenoelit: Hackerparagraf zwingt Security-Crew zur Auswanderung
Wie nennst Du Ihn denn dann?
Zitat von Mace
Frag ja nur
Und was die Seriosität der Seite angeht... Es war die erste, die ich zu den Paragraphen fand.
Den §202c StGB fand ich nur bei wiki.koeln.ccc.de, den dort erwähnten §202b fand ich nirgends
Der Schreibfehler ist mir beim Dr.Copy & Mister Paste gar nicht aufgefallen
Tja, glatt überlesen. Aber jetzt, wo Du ihn entdeckt hast... der tut ja richig weh ... (Habe denen das mitgeteilt. Mal gucken wie lange es bis zur Korrektur dauert )
Auf gesetze-im-internet.de wird der Totschlag richtig geschrieben...Geändert von Rava (25. 07. 2007 um 00:04 Uhr)
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