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19. 07. 2007, 17:06 #1
Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Immer wieder versuchen Anbieter von Klingeltönen die Eltern der Kinder haftbar zu machen wenn diese ein Klingeltonabo oder ähnliche Angebote in Anspruch genommen haben. Nur weil die Eltern gleichzeitig auch die Inhaber der Prepaidkarte oder des Mobilfunkvertrages sind, könne man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese auch ihr Einverständnis zu einem solchen Vertrag gegeben haben, entschied das Amtsgericht Düsseldorf.
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19. 07. 2007, 17:30 #2
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
a) rechtskräftig?
Zitat von gulli:news
b) Seit wann haben Kinder (= Personen unter 14 Jahren) einen eigenen Internetzugang - oder haben da die Eltern gepennt und schieben ihre Verantwortung nun auf das Gericht ab.
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19. 07. 2007, 17:46 #3Gesperrt
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Absoluter Blödsinn! Und das weißt du auch. Mal wieder nur der Versuch zu provozieren.b) Seit wann haben Kinder (= Personen unter 14 Jahren) einen eigenen Internetzugang - oder haben da die Eltern gepennt und schieben ihre Verantwortung nun auf das Gericht ab.
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19. 07. 2007, 17:52 #4
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Ähnlich wie bei der im Supermarkt nicht ohne Grund an der Kasse platzierten Quengelware werden hier gezielt Jugendliche und Kinder geködert, um fett Kohle zu machen. Welche "Leistung" wird denn von den Anbietern der Handylogos und Klingeltöne denn geliefert? Zwei Euro (vier Mark) für Sachen, deren Produktionskosten Centbeträge sind und die kein Mensch (Kind/Jugendlicher) wirklich braucht. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, daß Eltern nur in den wenigsten Fällen wirklich glücklich sind, daß die Sprösslinge für solchen Unsinn diese Mondpreise bezahlen müssen.Solche Anzeigen gelten seit April letzten Jahres als wettbewerbswidrig.
Wo sind denn die angeblich alle Kunden glücklichmachenden Dialer geblieben, nachdem deren Tarife nach Mindeststandards gekennzeichnet werden mussten?'hasi' <- das sind kleinbuchstaben. verwende kleinbuchstaben in deiner signatur, um kleinbuchstaben zu helfen, die Welt zu regullieren!
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19. 07. 2007, 17:57 #5Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Die Kunden warten auf den Erfolg der Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern.
Zitat von keksekekse
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19. 07. 2007, 18:05 #6WandangGast
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
seh ich auch so. besonders diese maskotchen wie diese "tassen" und anderen #ß!&x , der den machern lächerlich wenig kostet und das ich schätze 1000 fache an geld rausholt. was is daran den bitte nutzerfreundlich. ich verstehe sowieso nicht wie man diese quizsendungen und eben klingeltöne moralisch rechtfertigen soll. nur verarsche. aber sehr belustigend wieviele darauf reinfallen. ist das durchschnitts kind in deutschland einfach nur dumm? bedaurlich
Zitat von keksekekse
€: @Günni: Lesen bildet
man mag von ihnen halten was man will, aber solch einen unfug aus einem rationalen menschen ist beschäment. es geht wie man sehr deutlich lesen kann um handyklingeltöne und abos und die werden immer noch zu 90% mit dem handy gekauft. hab jetz aber leider keinen beleg dazu aber halte ich für realistisch.
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19. 07. 2007, 18:35 #7Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
endlich mal sinnvolle gesetze!

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19. 07. 2007, 18:41 #8
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Super, wurde auch Zeit das Jamba und co mal bissel was vorn Bug bekommen.
corsab
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19. 07. 2007, 18:55 #9Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Die Entscheidung ist nicht vollkommen nachvollziehbar.
Denn warum läuft ein Handy dann überhaupt über die Eltern, wenn es sowieso die Kinder benutzen?
Ich finde, dass jeder Erwachsene ein Handy besitzen können sollte. Die Kinder die von ihren Eltern ein Handy kriegen müssen halt erklärt bekommen, was für Konsequenzen das nach sich ziehen kann.
Und welche Kinder damit nicht umgehen können, die bekommen halt kein Handy.
Dann würde es auch nicht Handyrechnungen im drei-stelligen Bereich geben.
Das man allerdings Abos mit einem Klick/SMS abschließen kann finde ich nicht in Ordnung und sehr intransparent.
MfG Lucas
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19. 07. 2007, 20:23 #10
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Endlich haben es Gerichte verstanden:
Richtiges Urteil, so wie die Werbung machen...
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19. 07. 2007, 20:32 #11
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Zitat von Wandang
ich liefere mal kurz einen Beleg... Debitel, die größten Providerverbrecher, schalten automatisch mit jedem Neuvertrag ein Jambapaket! Dafür bekommen die von Jamba natürlich Kohle! Darum können die auch erhöhte Subventionen auf Telefone geben und liegen teilweise unter den Preisen der direkten Netzanbieter bei Neuvertragsabschlüssen.
Dazu bitte mal vergleichen:
Debitel mit 6110 Navigator EVP ohne Vertrag ca. 449€ hier bei Debitel für 19€ Einstandspreis (Zehnsation Superplus), man beachte auch für nur einen sagenhaften Euro Aufpreis gibts da Jamba mit dazu!!!
gleicher Vertrag direkt bei Eplus Zehnsation+10€
gleiches Handy für uuuuuppps 189,90€???? Wie kommt das denn???
Meint Ihr die haben EK-Differenzen von 170€??? nö nö.... die verechnen das nur anders
Und außerdem gibts im Telefonsalespacket gleich mal so zur Begrüßung nen schönen Jambaflyer... Da weiß man gleich woher der Wind weht....
Also immer schön die Äuglein offen halten, und nicht blenden lassen.
Das gleiche gilt auch für Mobilcom mit Imode und Talkline (wurde vor kurzem ja in die Mobilcom integriert/eingekauft/wechgemacht).
Betroffen sind unter anderem auch ja auch deren Prepaidpakete(die die man kauft um "Kostenkontrolle" zu haben, nur "quängeln" die jünsten dann rum: Mama kaufst du mir bitte noch ne Aufldekarte????) Mom und Dad sponsern dann ---->> Klingeltöne, Wallpapers usw.. Darum hängen die Aufladekarten inzwischen ja auch an fast jeder Kasse...
So jetzt zum Thema:
Debitel und Konsorten werden sich wohl neue Vertragsformulare einfallen lassen müßen. Und richtig so, dass damit auch die nicht unterschriebenen "Verträge" Ihre Gültigkeit verlieren.
Solche Methoden haben einen Hauch von Mafia...
und gehören durch ein Exempel statuiert!!!
So long
Macht ist nicht Kontrolle, Macht ist sich der Kontrolle zu entziehen
......keine Ahnung von wem des is!!!
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19. 07. 2007, 22:10 #12GFXmanGast
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Hat aber lange gedauert!
Wie lange es wohl dauert bis die Telefonbetrügerspiele auf den Privatsendern in die Schranken gewiesen werden.
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19. 07. 2007, 22:14 #13
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Der Dreck gehört eh verboten, diese SMS-Abos.
Zitat von Lucas9991
Ein Logo oder ein Klingelton, ein Preis. Basta. Abos allenfalls nach schriftlicher Bestätigung durch den Inhaber der Handy-Karte.
Alles andere öffnet dem Beschiss und der Abzocke nur Tor und Tür, und füllt dubiosen Rechtsverdrehern ggf. die Taschen.
Aber bei sowas sind unsere tollen Politiker in der Gesetzgebung natürlich wieder tatenlos, was will man auch anderes von denen erwarten......
Im Übrigen ist das Urteil eines Amtsgerichtes leider nicht bindend für andere Gerichte.
MfG Andy
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20. 07. 2007, 00:01 #14
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Interessant fand ich mal einen Aufritt bei SternTV eines Mitarbeiters von Jamba (glaube ich), der die Meinung vertrat, dass auch Handy-Abos bei beschränkt Geschäftsfähigen wirksam seien, weil es nur um Kleinsbeträge ginge.
Ich bin zwar kein Jurist, aber das widersprach allem, was ich bisher gehört hatte und was auch die Vertreter der Verbraucherschutzzentralen dort in der Sendung gesagt hatten.
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20. 07. 2007, 00:42 #15Gesperrt
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Der ist wohl vom "Taschengeldparagraphen" gebissenweil es nur um Kleinsbeträge ginge.
Da gibts aber einen Denkfehler. Der bezieht sich auf Einmalgeschäfte. Schokolade, Kinokarten...
Nicht auf Langzeitverträge. Für solche Verträge gilt eine generelle schwebende Unwirksamkeit, was die Eltern dazu ermächtigt einen solchen Vertrag unwirksam zu machen in dem sie ihm widersprechen.
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20. 07. 2007, 00:53 #16
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Das mit den Kleinbeträgen und dem Taschengeld-§ könnte man dann noch durchgehen lassen, wenn es sich bspw. um einen Klingelton für einen Euro oder sowas in der Art handeln würde, ohne Abos und das ganze drumherum. Aber alles, was mit irgendeiner "Vertragsbindung" zu hat, fällt wohl kaum darunter.
Zitat von Chummer
Ausserdem gibt es ja wohl auch genügend kostenlose Möglichkeiten, regelmässig das aller-aktuellste Gedudel auf dem Handy zu haben, wenn man es denn unbedingt braucht.
Man fragt sich wirklich, wie blöd die Leute teilweise sind, daß sie sich diese Abos überhaupt antun.....
MfG Andy
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20. 07. 2007, 01:01 #17
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Eben das war ja der Knackpunkt. Der Typ war sogar Jurist.
Zitat von Chummer

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20. 07. 2007, 05:26 #18Sungam SudnalorGast
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Und genau das ist es nämlich.
Wir haben hier in Deutschland zu viele Anwälte und zu wenig Rechtsanwälte.
Es geht nur noch um's Geld.
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20. 07. 2007, 07:31 #19
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
im grunde müssten die Abos komplett verboten werden
aber mir fällt gerade ne wunderbare idee ein.
jedes kind welches ein handy hat läd bei jamba runter was das zeug hält und die eltern erklären dann den schwebenden vertrag für unwirksam.
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20. 07. 2007, 07:55 #20Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
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Zitat von heady72487
Wo bitte ist hier von einem Gesetz die Rede?
Lediglich ein Amtsgericht hat hier ein Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt.
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