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19. 07. 2007, 17:06 #1
Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Immer wieder versuchen Anbieter von Klingeltönen die Eltern der Kinder haftbar zu machen wenn diese ein Klingeltonabo oder ähnliche Angebote in Anspruch genommen haben. Nur weil die Eltern gleichzeitig auch die Inhaber der Prepaidkarte oder des Mobilfunkvertrages sind, könne man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese auch ihr Einverständnis zu einem solchen Vertrag gegeben haben, entschied das Amtsgericht Düsseldorf.
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20. 07. 2007, 08:01 #21
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
a) Kommt es mir nur so vor oder schreibt Gravi nur in News in denen es um Urteile/Gesetze geht?
Zitat von Gravenreuth
b)Wieso fallen seine Kommentare immer zum Ungunsten der Verbraucher aus?
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20. 07. 2007, 09:18 #22Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Das entbindet aber die Eltern (Vertragspartner) nicht von der Pflicht für die in Anspruch genommene Dienstleistung auch zu zahlen.
Zitat von St@tic
Nur aus dem Abo kommt man dadurch raus. Ganz so einfach ist das ja auch nicht. Schön wärs ja.
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20. 07. 2007, 09:22 #23Mitglied
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Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Nun er denkt er habe über dieses Thema den vollen "Plan" Nur irrt der Gute häufig!
Zitat von St@tic

Man stelle sich nur vor, was er schreiben würde, wenn es um Themen geht die nicht seinem "Gebiet zu zurechnen sind
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20. 07. 2007, 09:33 #24
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Die richtige Entscheidung, meiner Meinung nach!
Auch wenn man bei den ganzen Klingelton Werbungen auf die Blödheit der (meistens unter 16 jährigen) Käufer apelliert, so sollte man diese besser vor sich selbst schützen.
Den Handyunternehmen, die bisher auf dumme Kinder getrimmte Handy-Abzocke betrieben haben, ist das der verdiente Schlag ins Gesicht!
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20. 07. 2007, 09:39 #25
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
hmm hast du auch wieder recht. hab ich völlig übersehen
Zitat von digidelic
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20. 07. 2007, 12:19 #26keule68Gast
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Ich war mal neugierig und da ich gerade ne Jamba SIM Card mit 10€ für Umme bekommen hatte, habe ich da mal was runtergeladen.
- Abo abgeschlossen
- Einen Klingelton gezogen
- 3 Minibildchen gezogen
- Eine Anwendung gezogen
- Guthaben fast verbraucht, also Abo gekündigt
Und was kam dann? "Sie können dieses Abo nicht kündigen, da sie dieses Abo nicht abgeschlossen haben".
Ich möchte nicht wissen, was da noch auf mich zugekommen wäre, hätte ich die SIM Karte nicht in den Müll geworfen?
Fazit: 10€ Futsch für nichts brauchbares, was man wirklich benutzen könnte.
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20. 07. 2007, 12:43 #27
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Zitat von keule68
Vielleicht hast Du ja -juristisch gesehen- wirklich kein Abo abgeschlossen......
Schau mal hier: http://sim.jamba.de/mvno/faq.do
Da ist alles haarklein erläutert.
MfG Andy
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20. 07. 2007, 16:14 #28
Re: Handyabzocke ade: Klingeltonverträge von Kindern für Eltern nicht bindend
Seit wann kann man sogn. Klingeltonabos nur via Internet aktivieren? Haben Sie bezüglich Technik und Werbung gepennt ("sende blabla an XXXXX") oder wollten Sie hier nur wieder einmal den üblichen geistigen Dünnpfiff los werden?
Zitat von Gravenreuth
M. Boettcher
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