Bei solch einer schwammigen Formulierung wäre ich vorsichtig. Ein (eingetragener) Verein ist ja nur noch schwer als privat zu bezeichnen. Streng genommen ist das "privat nutzen" ja schon dann überschritten, wenn ich eine private Seite der Öffentlichkeit zugänglich mache. Das wird zwar wohl nicht so gemeint sein, aber das zeigt, wie dehnbar die Formulierung ist.
Eine Gewinnerzielungsabsicht wird es bei einem e. V. ja nicht geben, sodass eine "kommerzielle Nutzung" wohl nicht gegeben ist, aber sofern die Nutzung nicht explizit erlaubt ist, sollte man lieber Rückfrage mit dem Rechtsinhaber halten.
Anders sieht es bei weitgehend eindeutigen Lizenzen wie den Creative-Commons aus.