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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Eine schwere Schlappe deutet sich für die Filesharing-Abmahner an: das Amtsgericht Offenburg betrachtet die Herausgabe der Anschlussdaten des mutmaßlichen Täters für "offensichtlich unverhältnismäßig". Praktisch alle Argumente der Musikindustrie wurden in der Begründung abgebügelt, die gängige Methode der Industrie, einen kompletten Track von einem Tauschbörsennutzer zu laden und diesen als Beweismittel zu präsentieren, könnte damit zum stumpfen Schwert werden.

    Denn das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen sei nach Ansicht des Gerichts "der Bagatellkriminalität zuzuordnen". Die Ermittlungsmaßnahmen müssen verhältnismäßig zur Schwere des Tatvorwurfs sein, was im genannten Fall jedoch nicht zutrifft.
    Die gängige Methode, Filesharer zum Zahlen von mehreren tausend Euro schweren Vergleichen zu drängen, wird damit möglicherweise vorerst untauglich. In der Regel laden die Ermittler einen bis mehrere vollständige mp3-Files vom Rechner eines Filesharers, lassen den Downloadvorgang bezeugen und können darauf pochen

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  2. #2
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Mancher Amtsrichter (und Staatsanwalt) scheint doch noch gesunden Menschenverstand zu besitzen.

    Und ich hab so das Gefühl, der Amtsrichter hat sich vorher an der ortsansässigen Hochschule zu dem Thema UNABHÄNGIG informieren lassen.

    Hamburg ist eben nicht überall !!!



    Edit: Ich frag mich gerade, wenn das Schule macht, können die bisherigen Abmahnopfer Regressforderungen gegenüber LS und Co. durchsetzen ?

    Mal abwarten ...
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  3. #3
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Das Gericht hat der MI wirklich eine Klatsche verpasst. Auf Heise.de kann man das noch deutlicher lesen. Vor allem, dass die Staatsanwaltschaften wohl gar nichtmal so böse über das Urteil sind. Mal sehen, wie lange es noch dauert bis andere Gerichte nachziehen und die MI erkennen muss, dass sie verloren hat. Dann bleibt die Frage bis sie sich beeit erklären wollen die "Kulturflaterate" zu akzeptieren, aber mal ehrlich. Wer will die dann noch, wenn die MI diesen Weg nur einschlägt, damit sie überhaupt noch was abbekommt?

  4. #4
    Kungy
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    ich verstehe das fachsimple leider nicht. kann den text jemand ins normal sterblichen deutsche übersetzt ?

  5. #5
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Du Logistep nix mehr bekommen Name von böse Filesharer.

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  6. #6
    Dumm gelaufen?! Avatar von Triple-A
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von quasimodo2000
    Du Logistep nix mehr bekommen Name von böse Filesharer.

    Logi$t€p hat vorher auch nur was bekommen, wenn der Beschuldigte so blöd war und gezahlt hat. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine IP-Adresse vor Gericht nicht beweiskräftig ist...
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  7. #7
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von quasimodo2000
    Du Logistep nix mehr bekommen Name von böse Filesharer.



    ...aber wer stand hier gegen wen vor dem Amtsgericht?

    "...Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden..."

    Richtervorbehalt, wegen Provideranfrage?

  8. #8
    Logiker
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von Alter Esel


    ...aber wer stand hier gegen wen vor dem Amtsgericht?

    "...Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden..."

    Richtervorbehalt, wegen Provideranfrage?
    Staatsanwalt bekommen Post....Hmmmm....: "Du Amtsrichter"
    ...."Ja?"

    ..."kannst Du da nicht was machen"?

    ..."klar kann ich.... "


    Aber den Satz mit dem Markt und der Null finde ich gut. Leider wird das Urteil vermutlich wieder kassiert werden - weil der Schadensersatz hier ja kein Schadensersatz ist sondern lt. Lizenzanalogie ermittelt wird und es gar keines realen Schadens bedarf beim Urheberrecht.

    Ich hätte als Gericht anders argumentiert und gesagt: Strafanzeige führt (imho) zu keiner Strafe und daher wird eine Nachforschung untersagt.
    Ein Zyniker ist ein enttäuschter Romantiker. Die Realität ist ausreichend Zynisch.

  9. #9
    Eierlegende Wollmilchsau Avatar von Affe_mit_Waffe
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von Kungy
    ich verstehe das fachsimple leider nicht. kann den text jemand ins normal sterblichen deutsche übersetzt ?
    Nein, der Staat bildest eine Elite für sich. So was nennt man auch Bürokratie.
    Mein gpg Key online: Link

  10. #10
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Aber soweit ich weis gilt das Urteil nur für Offenburg (und den betreffenden Fall?) Damit das bundesweit Geldung erlangt, müsste das wohl ein Bundesgericht entscheiden, oder bin ich falsch informiert?

  11. #11
    Höllenfürst Avatar von Lord0fDarkness
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von Affe_mit_Waffe
    Nein, der Staat bildest eine Elite für sich. So was nennt man auch Bürokratie.
    Genau. Aber das seien auch keine deutsch

    Zitat Zitat von DasFragezeichen
    Aber soweit ich weis gilt das Urteil nur für Offenburg (und den betreffenden Fall?) Damit das bundesweit Geldung erlangt, müsste das wohl ein Bundesgericht entscheiden, oder bin ich falsch informiert?
    Ein Amtsgerichturteil kann nie bundesweit Gültigkeit haben und nur Grundsatzurteile bewirken dies. Problematisch ist dann noch der Ermessensspielraum der Richter (der halt mal so und mal so ist).

    Ein Rechtsanwalt kann sich aber natürlich jederzeit auf ein gefälltes Urteil beziehen und somit dem Richter einen "Denkanstoss" geben (wenn er zum Beispiel keine Ahnung hat )

    Ansonsten kann man nur sagen: Bravo, weiter so! Es scheint tatsächlich auch Richter zu geben, die einfach "angemessen" denken können.
    Greetz
    Lord0fDarkness

  12. #12
    Mitglied Avatar von big v
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    WAAAAAS BITTE??

    sehe ich da vernunft in der deutschen Justiz aufkommen?

    was ist denn da passiert?
    greez
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  13. #13
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Ja nun aber mal ernst.

    Es ist davon auszugehen, das Rasch Berufung einlegt und sich nicht so leicht geschlagen gibt, schließlich hängt und fällt auch seine Kanzlei mit diesem Urteil, und irgendwo ist ja schon was dran an den Verlusten seitens der Medienindustrie, insbesondere bei kleineren Labels und Produktionen (welche aber nicht von Rasch vertreten wurden...).

    Da es sich bei dem Urteil um Rasch und Co. handelt, welche ja im offiziellen Auftrag der großen Musikkonzerne handeln und von der IFPI und GVU unterstützt bzw. für gut und richtig befunden werden, wie sieht die Sache dann für unsere geliebten Abmahnanwälte und deren Loggingfirmen aus?

    Ist hier gerade ein Geschäftsmodell zusammengebrochen?

    Diese jene waren ja nie an einer Verfolgung pöser Filesharer interessiert und auch nicht im Auftrag "richtiger" Firmen unterwegs, sondern lediglich auf eine einfache Möglichkeit mit Schund Geld zu verdienen, also ist die Herausgabe der Daten schon gleich drei mal so illegal.

    Was ist mit den Verfahren, die noch bei der Staatsanwaltschaft liegen, aber aufgrund der Masse nicht so schnell bearbeitet werden können?
    Bleiben diese liegen, oder werden sie noch bearbeitet, d.h. nur Anzeigen die nach diesem Urteil ergingen werden ignoriert?
    mfg

    Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_-

  14. #14
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Finde die Entscheidung klasse.
    Endlich versteht ein Gericht die Sache.Hoffentlich bekommen sie dafür keinen auf den Deckel und das Urteil wird bestätigt.

  15. #15
    Mitglied Avatar von Moses
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Manno, endlich mal eine gute Nachricht bei dem Thema.

    Der Punkt bei Heise hat mir gut gefallen:

    Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
    Den könnte man doch glatt so auslegen, dass die Industrie mit der Stafanzeige bewusst die Gesetze unterläuft.

    Den Gesichtspunkt könnte man noch weiter ausbauen.
    Event. könnte man es sogar so hinbiegen, dass sie die Daten sogar illegal erlangt haben.
    (Auf Kosten des Steuerzahlers ist es ja allemal.)
    Damit wäre der Name zur IP nicht mehr vor Gericht verwertbar.

    Das könnte den Abmahnfritzen das Genick brechen.

    Gruss Moses

  16. #16
    ";DROP TABLE;--
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    das hört sich zu gut um wahr zu sein. was rede ich, das hört sich total unrealistisch an!
    Mal sehen was da noch passiert, irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass sie damit so durchkommen....

  17. #17
    monitorgebräunt Avatar von _Agnostiker_
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Das wird wieder teuer für die MI, damit das Urteil kassiert wird
    Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum

  18. #18
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von aloa5
    Staatsanwalt bekommen Post....Hmmmm....: "Du Amtsrichter"
    ...."Ja?"

    ..."kannst Du da nicht was machen"?

    ..."klar kann ich.... "
    Da hast Du wirklich voll den Durchblick bewiesen.

    Asche über mein Haupt...ich hätte es gleich kapieren müssen.

    Hadron hat bereits auf der Abmahn-Homepage auf einen passenden Link verwiesen: Klick

    Keiner wird hier den Beschluss anfechten.
    Geändert von Alter Esel (26. 07. 2007 um 23:32 Uhr)

  19. #19
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von Trooper56
    Das wird wieder teuer für die MI, damit das Urteil kassiert wird
    Schiergelder liegen bereit. Zukünfig wird man sich auch um kleine Amtsgerichtsrichter kümmern müssen, die man wohl nicht ernst genommen hat.

  20. #20
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Event. könnte man es sogar so hinbiegen, dass sie die Daten sogar illegal erlangt haben.
    (Auf Kosten des Steuerzahlers ist es ja allemal.)
    Damit wäre der Name zur IP nicht mehr vor Gericht verwertbar.
    "Fruit of the poisonous tree" gibts in Deutschland nicht. Ein Beweisverwertungsverbot ist nicht durch die einfache Tatsache gegeben, dass die Beweise illegal beschafft wurden.

    Hoffen wir, dass das Urteil seine Kreise zieht und nicht in der nächsten Instanz den Bach runter geht.

  21.  
     
     
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