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26. 07. 2007, 16:04 #1
Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Eine schwere Schlappe deutet sich für die Filesharing-Abmahner an: das Amtsgericht Offenburg betrachtet die Herausgabe der Anschlussdaten des mutmaßlichen Täters für "offensichtlich unverhältnismäßig". Praktisch alle Argumente der Musikindustrie wurden in der Begründung abgebügelt, die gängige Methode der Industrie, einen kompletten Track von einem Tauschbörsennutzer zu laden und diesen als Beweismittel zu präsentieren, könnte damit zum stumpfen Schwert werden.
Denn das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen sei nach Ansicht des Gerichts "der Bagatellkriminalität zuzuordnen". Die Ermittlungsmaßnahmen müssen verhältnismäßig zur Schwere des Tatvorwurfs sein, was im genannten Fall jedoch nicht zutrifft.
Die gängige Methode, Filesharer zum Zahlen von mehreren tausend Euro schweren Vergleichen zu drängen, wird damit möglicherweise vorerst untauglich. In der Regel laden die Ermittler einen bis mehrere vollständige mp3-Files vom Rechner eines Filesharers, lassen den Downloadvorgang bezeugen und können darauf pochen
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26. 07. 2007, 16:14 #2Mitglied
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Mancher Amtsrichter (und Staatsanwalt) scheint doch noch gesunden Menschenverstand zu besitzen.
Und ich hab so das Gefühl, der Amtsrichter hat sich vorher an der ortsansässigen Hochschule zu dem Thema UNABHÄNGIG informieren lassen.
Hamburg ist eben nicht überall !!!
Edit: Ich frag mich gerade, wenn das Schule macht, können die bisherigen Abmahnopfer Regressforderungen gegenüber LS und Co. durchsetzen ?
Mal abwarten ...------------------------------------------------------------------------------------
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26. 07. 2007, 16:17 #3DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Das Gericht hat der MI wirklich eine Klatsche verpasst. Auf Heise.de kann man das noch deutlicher lesen. Vor allem, dass die Staatsanwaltschaften wohl gar nichtmal so böse über das Urteil sind. Mal sehen, wie lange es noch dauert bis andere Gerichte nachziehen und die MI erkennen muss, dass sie verloren hat. Dann bleibt die Frage bis sie sich beeit erklären wollen die "Kulturflaterate" zu akzeptieren, aber mal ehrlich. Wer will die dann noch, wenn die MI diesen Weg nur einschlägt, damit sie überhaupt noch was abbekommt?
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26. 07. 2007, 16:17 #4KungyGast
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
ich verstehe das fachsimple leider nicht. kann den text jemand ins normal sterblichen deutsche übersetzt ?
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26. 07. 2007, 16:31 #5Mitglied
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Du Logistep nix mehr bekommen Name von böse Filesharer.
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26. 07. 2007, 16:47 #6
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Logi$t€p hat vorher auch nur was bekommen, wenn der Beschuldigte so blöd war und gezahlt hat. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine IP-Adresse vor Gericht nicht beweiskräftig ist...
Zitat von quasimodo2000
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26. 07. 2007, 16:48 #7
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Zitat von quasimodo2000
...aber wer stand hier gegen wen vor dem Amtsgericht?
"...Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden..."
Richtervorbehalt, wegen Provideranfrage?
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26. 07. 2007, 17:01 #8Logiker
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Staatsanwalt bekommen Post....Hmmmm....: "Du Amtsrichter"
Zitat von Alter Esel
...."Ja?"
..."kannst Du da nicht was machen"?
..."klar kann ich.... "
Aber den Satz mit dem Markt und der Null finde ich gut. Leider wird das Urteil vermutlich wieder kassiert werden - weil der Schadensersatz hier ja kein Schadensersatz ist sondern lt. Lizenzanalogie ermittelt wird und es gar keines realen Schadens bedarf beim Urheberrecht.
Ich hätte als Gericht anders argumentiert und gesagt: Strafanzeige führt (imho) zu keiner Strafe und daher wird eine Nachforschung untersagt.Ein Zyniker ist ein enttäuschter Romantiker. Die Realität ist ausreichend Zynisch.
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26. 07. 2007, 17:03 #9
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Nein, der Staat bildest eine Elite für sich. So was nennt man auch Bürokratie.
Zitat von Kungy
Mein gpg Key online: Link
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26. 07. 2007, 17:40 #10DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Aber soweit ich weis gilt das Urteil nur für Offenburg (und den betreffenden Fall?) Damit das bundesweit Geldung erlangt, müsste das wohl ein Bundesgericht entscheiden, oder bin ich falsch informiert?
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26. 07. 2007, 17:52 #11
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Genau. Aber das seien auch keine deutsch
Zitat von Affe_mit_Waffe
Ein Amtsgerichturteil kann nie bundesweit Gültigkeit haben und nur Grundsatzurteile bewirken dies. Problematisch ist dann noch der Ermessensspielraum der Richter (der halt mal so und mal so ist).
Zitat von DasFragezeichen
Ein Rechtsanwalt kann sich aber natürlich jederzeit auf ein gefälltes Urteil beziehen und somit dem Richter einen "Denkanstoss" geben (wenn er zum Beispiel keine Ahnung hat
)
Ansonsten kann man nur sagen: Bravo, weiter so! Es scheint tatsächlich auch Richter zu geben, die einfach "angemessen" denken können.Greetz
Lord0fDarkness
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26. 07. 2007, 18:04 #12
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
WAAAAAS BITTE??
sehe ich da vernunft in der deutschen Justiz aufkommen?
was ist denn da passiert?
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26. 07. 2007, 18:23 #13Anti-Human Vorrichtung
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Ja nun aber mal ernst.
Es ist davon auszugehen, das Rasch Berufung einlegt und sich nicht so leicht geschlagen gibt, schließlich hängt und fällt auch seine Kanzlei mit diesem Urteil, und irgendwo ist ja schon was dran an den Verlusten seitens der Medienindustrie, insbesondere bei kleineren Labels und Produktionen (welche aber nicht von Rasch vertreten wurden...).
Da es sich bei dem Urteil um Rasch und Co. handelt, welche ja im offiziellen Auftrag der großen Musikkonzerne handeln und von der IFPI und GVU unterstützt bzw. für gut und richtig befunden werden, wie sieht die Sache dann für unsere geliebten Abmahnanwälte und deren Loggingfirmen aus?
Ist hier gerade ein Geschäftsmodell zusammengebrochen?
Diese jene waren ja nie an einer Verfolgung pöser Filesharer interessiert und auch nicht im Auftrag "richtiger" Firmen unterwegs, sondern lediglich auf eine einfache Möglichkeit mit Schund Geld zu verdienen, also ist die Herausgabe der Daten schon gleich drei mal so illegal.
Was ist mit den Verfahren, die noch bei der Staatsanwaltschaft liegen, aber aufgrund der Masse nicht so schnell bearbeitet werden können?
Bleiben diese liegen, oder werden sie noch bearbeitet, d.h. nur Anzeigen die nach diesem Urteil ergingen werden ignoriert?mfg
Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_-
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26. 07. 2007, 20:18 #14selten da..
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Finde die Entscheidung klasse.
Endlich versteht ein Gericht die Sache.Hoffentlich bekommen sie dafür keinen auf den Deckel und das Urteil wird bestätigt.
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26. 07. 2007, 20:18 #15
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Manno, endlich mal eine gute Nachricht bei dem Thema.
Der Punkt bei Heise hat mir gut gefallen:
Den könnte man doch glatt so auslegen, dass die Industrie mit der Stafanzeige bewusst die Gesetze unterläuft.Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
Den Gesichtspunkt könnte man noch weiter ausbauen.
Event. könnte man es sogar so hinbiegen, dass sie die Daten sogar illegal erlangt haben.
(Auf Kosten des Steuerzahlers ist es ja allemal.)
Damit wäre der Name zur IP nicht mehr vor Gericht verwertbar.
Das könnte den Abmahnfritzen das Genick brechen.
Gruss Moses
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26. 07. 2007, 22:16 #16";DROP TABLE;--
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
das hört sich zu gut um wahr zu sein. was rede ich, das hört sich total unrealistisch an!
Mal sehen was da noch passiert, irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass sie damit so durchkommen....
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26. 07. 2007, 22:25 #17
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Das wird wieder teuer für die MI, damit das Urteil kassiert wird
Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum
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26. 07. 2007, 23:09 #18
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Da hast Du wirklich voll den Durchblick bewiesen.
Zitat von aloa5
Asche über mein Haupt...ich hätte es gleich kapieren müssen.
Hadron hat bereits auf der Abmahn-Homepage auf einen passenden Link verwiesen: Klick
Keiner wird hier den Beschluss anfechten.
Geändert von Alter Esel (26. 07. 2007 um 23:32 Uhr)
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26. 07. 2007, 23:41 #19DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
Schiergelder liegen bereit. Zukünfig wird man sich auch um kleine Amtsgerichtsrichter kümmern müssen, die man wohl nicht ernst genommen hat.
Zitat von Trooper56
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27. 07. 2007, 00:17 #20Gesperrt
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig
"Fruit of the poisonous tree" gibts in Deutschland nicht. Ein Beweisverwertungsverbot ist nicht durch die einfache Tatsache gegeben, dass die Beweise illegal beschafft wurden.Event. könnte man es sogar so hinbiegen, dass sie die Daten sogar illegal erlangt haben.
(Auf Kosten des Steuerzahlers ist es ja allemal.)
Damit wäre der Name zur IP nicht mehr vor Gericht verwertbar.
Hoffen wir, dass das Urteil seine Kreise zieht und nicht in der nächsten Instanz den Bach runter geht.
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