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M17
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Tja, da sieht man wohin die blinde Gier nach Geld führen kann.
Alt 27. 07. 2007, 15:27 M17 is offline Mit Zitat antworten #26
Gravenreuth
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von gulli:news 
Eine schwere Schlappe deutet sich für die Filesharing-Abmahner an: das Amtsgericht Offenburg betrachtet die Herausgabe der Anschlussdaten des mutmaßlichen Täters für "offensichtlich unverhältnismäßig". Praktisch alle Argumente der Musikindustrie wurden in der Begründung abgebügelt, die gängige Methode der Industrie, einen kompletten Track von einem Tauschbörsennutzer zu laden und diesen als Beweismittel zu präsentieren, könnte damit zum stumpfen Schwert werden.

Dann muss man gegen den diesen Beschluss halt Beschwerde einlegen - von wegen "schwere Schlappe" durch einen anfechtbaren Beschluss.

Noch steht das Eigentum unter dem Schutz des Art. 14 GG und die Kopierer können sich nicht auf die Sozialbindung berufen!
Alt 27. 07. 2007, 16:29 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #27
Gravenreuth
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von DasFragezeichen 
Auf Heise.de kann man das noch deutlicher lesen.

Lesenswert sind die vielen Beiträge, welche davon ausgehen, dass diese Entscheidung in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird.
Alt 27. 07. 2007, 16:34 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #28
keksekekse
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von M17 
Tja, da sieht man wohin die blinde Gier nach Geld führen kann.
Genau. Ohne jetzt meine Gedanken geordnet zu haben: Es ist einfach von der Musikindustrie (die gerne selber das Urheberrecht krallen von (noch) unbekannten Gruppen, die sich noch keinen eigenen Anwalt, der die Verträge verhandelt, leisten können) beim Verbraucher nicht zu holen. Um es auf den Punkt zu bringen: Niemand verträgt Beschallung rund um die Uhr, ohne krank oder verrückt zu werden.

In der (angeblichen) guten alten Zeit war Musik nur bei Festen, auf dem "Tanzboden" oder eben selbstgemacht als "Hausmusik" in Gemeinschaft zugänglich. Die Noten und Texte waren (soweit ich weiß) frei verfügbar und niemand hat sich um das "Urheberrecht" Gedanken gemacht.

Die Entkoppelung (oder besser Entfremdung) von Autor, Interpret und Publikum begann mit der Schallplatte, die, sicher zur Freude der Musikkonzerne, nicht kopiert werden konnte und man benötigte ein nicht immer billiges Abspielgerät.

Heute wird Musik fast immer und überall und fast immer individuell gehört, WEIL WEIL WEIL diese eben nahezu zum Nulltarif und in beliebiger Anzahl von Kopien verfügbar ist. WÄRE das "Gedudel" nur schwer zu bekommen, siehe Vergangenheit.

Da die Musikbosse immer noch in Gewinn je Tonträger oder Download rechnen und diese Zahlen ins Verhältnis zur tatsächlichen Geschäftsentwickung setzen, kaufen sie Rechtswissen ein, um ihre entgengenen Gewinne Ehre zu verteidigen.
Alt 27. 07. 2007, 17:36 keksekekse is offline Mit Zitat antworten #29
Lord0fDarkness
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Lesenswert sind die vielen Beiträge, welche davon ausgehen, dass diese Entscheidung in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird.
Sag mal Gravenreuth bist Du eigentlich zu blöd oder hast Du die Boardregeln nicht gelesen. Doppelpostings sind nicht erwünscht und Du machst das quasi immer.

Zum Topic:
Klar, dass Dir bei einer Aufhebung einer abgehen wird, aber noch ist es nicht so weit. Auch klar, dass Dir es ein Dorn im Auge ist, wenn die Zukunft dem Abmahnscheiß eine Ende bereitet.
Alt 27. 07. 2007, 20:41 Lord0fDarkness is offline Mit Zitat antworten #30
ugurano
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

file sharring dies ud das wenn interressiert DAS DANN SOLLEN DIE EBEN KEIN TORRENT BENUTZEN man wozu gibst 1 klick hoster
Alt 27. 07. 2007, 20:52 ugurano is offline Mit Zitat antworten #31
Lord0fDarkness
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von ugurano 
file sharring dies ud das wenn interressiert DAS DANN SOLLEN DIE EBEN KEIN TORRENT BENUTZEN man wozu gibst 1 klick hoster
So, so! Wie kommen die Daten dann auf den 1-Klick-Hoster? Besser gesagt, woher bekommst Du ein File zum raufladen?
Alt 27. 07. 2007, 20:58 Lord0fDarkness is offline Mit Zitat antworten #32
Chummer
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
So, so! Wie kommen die Daten dann auf den 1-Klick-Hoster? Besser gesagt, woher bekommst Du ein File zum raufladen?
Im Grunde aus der gleichen Quelle wie sonst auch. Lediglich die Verteilung wird etwas anspruchsvoller.
Alt 27. 07. 2007, 22:19 Chummer is online now Mit Zitat antworten #33
Hadron
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Den Beschluss des AG Offenburg kann man sich jetzt als pdf-Datei hier legal runterladen.

Eine Richterin, - yepp, das war 'ne Frau (siehe unten) - die sich mehrfach auf heise bezieht. Sehr erfrischend.
Alt 28. 07. 2007, 10:09 Hadron is online now Mit Zitat antworten #34
Mourish11
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Das Urteil ist ja PRIMA

..nur zu hoffen, das der offensichtlich kompenten Richterin nicht einmal ein "Unfall" oder so wiederfährt...

LG nach Offenbach...
Alt 28. 07. 2007, 18:57 Mourish11 is offline Mit Zitat antworten #35
doublewopper
Bin schlecht gelaunt!
 
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

...in der Tat ist das mal eine richtig gute Nachricht!
Ich sehe schon kommen, dass alt bekannte Anwaltskanzleien demnächst in "Schutt und Asche" liegen, weil es dann leider mit der Abmahnmasche nicht mehr funktioniert
Alt 28. 07. 2007, 22:34 doublewopper is offline Mit Zitat antworten #36
Smithy69123
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Ich warte nurnoch auf den Fall wo so ein Ermittler der Musikindustrie angeklagt wird.
(Achtung: Die folgende Idee entstand unter Alkoholeinfluss. Bitte nicht weiterlesen wenn Sie nicht in der Verfassung sind wirren Gedanken zu folgen.)
Ich singe einen schönen Song, kopier den hundert Mal, benenne die Kopien nach aktuellen Hits und warte bis sich einer von denen draufgestürzt hat und verklage ih wegen illegalem Download meiner Songs.

Das Problem ist nur dass man über die IP eines jeden Downloaders die Adresse feststellen müsste um zu gucken ob's ein Ermittler sein könnte oder nicht und ich wahrscheinlich auch vor Gericht nicht durchkommene würde, solange ich nicht jedem anderen Loader die Erlaubnis erteilen würde meinen Song zu nutzen.

Wenn ich's mir jetzt nochmal durchlese versteh ich's glaub ich selbst nicht mehr.
Alt 28. 07. 2007, 22:59 Smithy69123 is offline Mit Zitat antworten #37
wtfbbq
/b/
 
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

@topic: sehr gut. freut mich sehr
Alt 29. 07. 2007, 00:35 wtfbbq is offline Mit Zitat antworten #38
Lord0fDarkness
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von Chummer 
Im Grunde aus der gleichen Quelle wie sonst auch. Lediglich die Verteilung wird etwas anspruchsvoller.
Ist schon klar. Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es keine Lösung ist, wenn alle von 1-Klick-Hostern leechen.
Alt 29. 07. 2007, 11:33 Lord0fDarkness is offline Mit Zitat antworten #39
Gravenreuth
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von Hadron 
Den Beschluss des AG Offenburg kann man sich jetzt als pdf-Datei hier legal runterladen.

Womit die Schwachstellen dieser Entscheidung offensichtlicher werden.

1.
Was den "persönlichen Kontakt" zwischen den p2p-User betrifft steht diese Entscheidung im Widerspruch zum BGH (CR 1991,404). Damals ging es um Tauschangebote von kopierten AMIGA-Games (diesen Fall kenne ich aus eigener Sachbearbeitung). Der BGH entschied, dass

1.1
bereits ein einziges Angebot an einen einen einzigen Interessenten ein öfftentliches Verbreiten darstellt und
1.2
die Kopien zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht gefertigt sein müssen.

2.
Auch was die Verhältnismäßigkeit angeht steht diese Entscheidung im Widerspruch zu RiStBV und wird daher wohl von der nächsten Instanz aufgehoben.


Zitat:
Eine Richterin, - yepp, das war 'ne Frau (siehe unten) - die sich mehrfach auf heise bezieht. Sehr erfrischend.

Auf HEISE sich zu beziehen ist immer erheiternd.
Alt 29. 07. 2007, 13:55 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #40
Hassel
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

nich weinen Gravi nur weil sie da nicht mehr mitspielen dürfen


Haben sie nicht schon vor über 10 jahren interviews gegeben in denen sie das baldige ende der Raubkopien vorhergesagt haben? Anscheinend haben sie sich schon öfter geirrt warum sollte es diesmal anders sein?
Alt 29. 07. 2007, 14:40 Hassel is offline Mit Zitat antworten #41
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
1. Was den "persönlichen Kontakt" zwischen den p2p-User betrifft steht diese Entscheidung im Widerspruch zum BGH (CR 1991,404). Damals ging es um Tauschangebote von kopierten AMIGA-Games (diesen Fall kenne ich aus eigener Sachbearbeitung).
Ja, ja, die guten alten Zeiten. Amiga dürfte wohl schon ein, zwei Tage her sein . Es gibt auch noch Menschen, die mit der Zeit gehen und nicht irgendwann stehen bleiben .

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Auf HEISE sich zu beziehen ist immer erheiternd.
Warum? Weil Sie Dich gesperrt haben, da niemand mehr Deinen Müll und Dein Gespamme lesen wollte?
Alt 29. 07. 2007, 19:25 Lord0fDarkness is offline Mit Zitat antworten #42
nonchris
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Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

Zuerst finde ich es mal genial, dass ein Vertreter (sofern er wirklich der ist für den er sich ausgibt) dazu äußert, wenn auch nur sehr minimalistisch.

Grundsätzlich kann man über das Urteil reden, jedoch ob man letztlich darüber ewig lange Diskussionen führen sollte, halte ich selbst für Zeitverschwendung. Es wird so kommen, dass im Rahmen einer Beschwerde das Urteil aufgehoben wird. Alleine schon die Aussage, dass es sich bei den Daten um Verbindungsdaten handelt, halte ich für falsch. Bisher, wie es auch aktuell praktiziert wird, fallen die Auskünfte unter das TKG bzw. die StPO.

Wenn man das ganze Dilemma sieht, wird man zwangsläufig feststellen, dass der Download von geschützten Musik-/Filmtiteln nicht wirklich legal sein kann. Dem Entsprechend gibt es Anwälte die mit der Durchsetzung der Forderungen betraut sind. Das sollte jedem leecher klar sein. Wenn man halt erwischt wird, hat man halt eben Pech gehabt. Da muß sich jeder selbst ausrechnen, ob die Geldbuße (bei Einstellung des Verfahrens) und die Kosten für den Anwalt entgegen einem Kauf die Kosten für die CDs gedeckt hätten^^.

Auf der anderen Seite ist es so, dass die Staatsanwaltschaften, insbesondere die Polizei, offensichtlich nicht mehr wirklich in der Lage sind, die anfallenden Anzeigen zu bearbeiten bzw. nicht die "Manpower" hat, dem gerecht zu werden. Deshalb wäre eine Herausgabe der Daten vom Provider an Berechtigte ein gute Lösung. Das wird es aber nicht geben.
Es geht imo ja auch den Vertretern der MI nicht darum die Leute anzuzeigen. Vielmehr gehts darum an die Daten zu kommen um letztlich die Lizensierungsgebühren etc. zu kassieren. Aber gerade aus diesem Grund finde ich das Urteil nicht schlecht.

Wobei sich eigentlich fast keiner in der heutigen Zeit mehr sorgen machen müsste, den welcher ISP speichert den noch Daten länger als 7 Tage bzw. überhaupt noch: keiner!
Alt 01. 08. 2007, 13:01 nonchris is offline Mit Zitat antworten #43
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