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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Eine schwere Schlappe deutet sich für die Filesharing-Abmahner an: das Amtsgericht Offenburg betrachtet die Herausgabe der Anschlussdaten des mutmaßlichen Täters für "offensichtlich unverhältnismäßig". Praktisch alle Argumente der Musikindustrie wurden in der Begründung abgebügelt, die gängige Methode der Industrie, einen kompletten Track von einem Tauschbörsennutzer zu laden und diesen als Beweismittel zu präsentieren, könnte damit zum stumpfen Schwert werden.

    Denn das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen sei nach Ansicht des Gerichts "der Bagatellkriminalität zuzuordnen". Die Ermittlungsmaßnahmen müssen verhältnismäßig zur Schwere des Tatvorwurfs sein, was im genannten Fall jedoch nicht zutrifft.
    Die gängige Methode, Filesharer zum Zahlen von mehreren tausend Euro schweren Vergleichen zu drängen, wird damit möglicherweise vorerst untauglich. In der Regel laden die Ermittler einen bis mehrere vollständige mp3-Files vom Rechner eines Filesharers, lassen den Downloadvorgang bezeugen und können darauf pochen

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  2. #41
    Mitglied
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    nich weinen Gravi nur weil sie da nicht mehr mitspielen dürfen


    Haben sie nicht schon vor über 10 jahren interviews gegeben in denen sie das baldige ende der Raubkopien vorhergesagt haben? Anscheinend haben sie sich schon öfter geirrt warum sollte es diesmal anders sein?

  3. #42
    Höllenfürst Avatar von Lord0fDarkness
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    1. Was den "persönlichen Kontakt" zwischen den p2p-User betrifft steht diese Entscheidung im Widerspruch zum BGH (CR 1991,404). Damals ging es um Tauschangebote von kopierten AMIGA-Games (diesen Fall kenne ich aus eigener Sachbearbeitung).
    Ja, ja, die guten alten Zeiten. Amiga dürfte wohl schon ein, zwei Tage her sein . Es gibt auch noch Menschen, die mit der Zeit gehen und nicht irgendwann stehen bleiben .

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Auf HEISE sich zu beziehen ist immer erheiternd.
    Warum? Weil Sie Dich gesperrt haben, da niemand mehr Deinen Müll und Dein Gespamme lesen wollte?

  4. #43
    Technokrat! Avatar von nonchris
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    Standard Re: Filesharing-Anzeigen: Daten-Herausgabe des Providers unzulässig

    Zuerst finde ich es mal genial, dass ein Vertreter (sofern er wirklich der ist für den er sich ausgibt) dazu äußert, wenn auch nur sehr minimalistisch.

    Grundsätzlich kann man über das Urteil reden, jedoch ob man letztlich darüber ewig lange Diskussionen führen sollte, halte ich selbst für Zeitverschwendung. Es wird so kommen, dass im Rahmen einer Beschwerde das Urteil aufgehoben wird. Alleine schon die Aussage, dass es sich bei den Daten um Verbindungsdaten handelt, halte ich für falsch. Bisher, wie es auch aktuell praktiziert wird, fallen die Auskünfte unter das TKG bzw. die StPO.

    Wenn man das ganze Dilemma sieht, wird man zwangsläufig feststellen, dass der Download von geschützten Musik-/Filmtiteln nicht wirklich legal sein kann. Dem Entsprechend gibt es Anwälte die mit der Durchsetzung der Forderungen betraut sind. Das sollte jedem leecher klar sein. Wenn man halt erwischt wird, hat man halt eben Pech gehabt. Da muß sich jeder selbst ausrechnen, ob die Geldbuße (bei Einstellung des Verfahrens) und die Kosten für den Anwalt entgegen einem Kauf die Kosten für die CDs gedeckt hätten^^.

    Auf der anderen Seite ist es so, dass die Staatsanwaltschaften, insbesondere die Polizei, offensichtlich nicht mehr wirklich in der Lage sind, die anfallenden Anzeigen zu bearbeiten bzw. nicht die "Manpower" hat, dem gerecht zu werden. Deshalb wäre eine Herausgabe der Daten vom Provider an Berechtigte ein gute Lösung. Das wird es aber nicht geben.
    Es geht imo ja auch den Vertretern der MI nicht darum die Leute anzuzeigen. Vielmehr gehts darum an die Daten zu kommen um letztlich die Lizensierungsgebühren etc. zu kassieren. Aber gerade aus diesem Grund finde ich das Urteil nicht schlecht.

    Wobei sich eigentlich fast keiner in der heutigen Zeit mehr sorgen machen müsste, den welcher ISP speichert den noch Daten länger als 7 Tage bzw. überhaupt noch: keiner!

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