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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Abmahnung, Unterlassenserklärung, Vorladung - wer wegen Filesharing rechtlichen Konsequenzen entgegensieht, tat sich bislang schwer damit, einen Überblick über die Rechtslage und die eigenen Aussichten zu bekommen. Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger hat gulli.com nun eine umfangreiche FAQ zum Thema zur Verfügung gestellt und die gesammelten Erfahrungen der Kanzlei zusammengefasst, die schon zahlreiche Filesharer gegen viele Kläger verteidigt hat.

    Ein kleines Kunststück hat er dabei durchaus vollbracht - die Gerichte in Deutschland urteilen nicht unbedingt einheitlich, je nach klagender Partei werden unterschiedliche Beweismittel gesammelt, zu guter Letzt sind die Sachverhalte auf der beschuldigten Seite extrem unterschiedlich. Dennoch liefert die umfassende FAQ zu Abmahnungen wegen Filesharing eine solide Grundlage für die Planung des weiteren Vorgehens. Im ersten Teil der FAQ wird erläutert, wie eine Abmahnung zustandekommt und welche Maßnahmen nun als erstes ergriffen werden sollten.
    Technische Details der Tauschbörsen werden im zweiten Teil der FAQ erläutert - hilfreich vor allem für Eltern

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  2. #2
    _★_loeffel_★_ Avatar von sp00n
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Klasse FAQ

    Gibt etwas Sicherheit.
    Hab ihn mal so ein bisschen überflogen.

    ein kleiner Fehler:
    1.15 Ist Filesharing jetzt noch sicher?

    Das konnte ganz darauf an, was Sie unter Sicherheit verstehen. Zumindest sollte davon abgeraten werden, urheberrechtlich geschütztes Material über Tauschbörsen zu verbreiten.

  3. #3
    Mitglied Avatar von Scheeff
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Hi,
    ich finde den FAQ jetzt nicht so prickelnd. Ich kann nur eins empfehlen 10 Goldenen Regeln des Abgemahnten
    Gruss
    da Scheeff

  4. #4
    FwFM = Essen? Avatar von JinRoh3181
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Sehr umfangreich. Könnte man das auch als PDF bekommen? Das will/würde ich mal meiner Guten zeigen.

  5. #5
    -.- Avatar von wtfbbq
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    wow danke eine sehr gute faq! man sieht dass nicht alle anwälte geschöpfe des bösens sind

  6. #6
    . Avatar von Narrato
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Inwieweit würde sich das ganze den auf Österreichische Verhältniss umlegen lassen?
    Aber ansonsten gut zu lesen und schön gemacht

  7. #7
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Hmm, also die technischen Aspekte find ich nicht wirklich gelungen, insbesondere dieser Teil:

    Die gängige aktuelle Tauschbörsensoftware lautet: Kazaa, Limewire, Gnutella, Bearshare, Bittorrent, Edonkey, Emule.
    Es gibt einen unterschied zwischen einem Netzwerk und einer Software. Zum Beispiel ist "Gnutella" eine bezeichnung für ein Netzwerk, keine Software! Beareshare und Limewire hingegen sind Clients (Software) dies es dem Benutzer ermöglicht Verbindungn zum Gnutella Netzwerk herzustellen. Ähnlich sieht es mit BitTorrent aus

    Ach und wenn man schon die CreativeCommons Lizenz im ersten Teil anspricht:

    Rechtlicher Hinweis: Die nachfolgenden FAQ wurden von Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei WILDE & BEUGER erstellt. Die FAQ dürfen ohne Einschränkung ganz oder teilweise kopiert und weiter verbreitet werden, sofern ein Hinweis auf den Verfasser und auf die Webseite der Kanzlei erfolgt (www.wbe-law.de).
    Es gibt eine CreativeCommons Lizenz die ebenfalls weitergabe etc. erlaubt (jedoch mit Nammensnennung, wie auch hier gefordert!). Warum also nicht die FAQ unter eine CreativeCommons Lizenz stellen? Mein Vorschlag: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

  8. #8
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Die CC-Geschichte ist ne gute Idee. Ich frag Solmecke morgen mal. Ack auch zur Unterscheidung Netzwerk/Client, da schlag ich mal Alternativen vor. Nachhaken muss ich eh, da gehoeren ein paar externe Sachen noch verlinkt.

    Thx fuer Hinweise und Kritik.

  9. #9
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    wie sieht das denn mit one-klick-hostern aus? könnt ihr dazu nich auch noch was dazu schreiben? denk ma das auch mehrere das machen und es interessant wäre mit einer abgrenzung und den unterschieden zwischen one-click und p2p

  10. #10
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Bei 1clickhostern ist die Rechtslage eine voellig andere. Filesharing wird vA darueber verfolgt, dass jeder Downloader auch was anbietet. Der Download als solcher wird an sich nie verfolgt. Deswegen wird auch gegen 1CH-Downloader wenig gemacht, da die nichts anbieten. Interessant ist das Thema definitiv, aber es existieren praktisch keine Erfahrungswerte, weil da noch kein Downloader verklagt wurde.

  11. #11
    Mitglied Avatar von karla
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    O.K. bei Rapidshare und Co. wurde noch kein Downloader verklagt - aber was ist mit denjenigen, die etwas hochladen und verteilen? Gibt es da ebenfalls keine Erfahrungswerte, wie mit Anbietern verfahren wird, die etwas über 1CH verteilen?

  12. #12
    1. schwarzes KKK-Mitglied Avatar von sebamed
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Sofern sich nicht mehr als 1000 Musikstücke auf Ihrer Festplatte befunden haben, wird das Strafverfahren oft wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    da verwechselst der herr solmenke aber was und für den ahnungslosen verbraucher ist das sehr irreführend. löscht dieser jetzt doch evtl. sogar die im rahmen der privatkopie völlig legitim auf seiner platte liegenden musikstücke...

    es ist völlig irrelevant wieviele musikdateien man auf seinen rechner hat. auch ist hier anders als bei software keine nutzunglizenz oder ähliches für die dateien nötig.

    fraglich ist hier alleine, wieviele man unautorisiert verwertete, sprich in einer tauschbörse anbot, denn dadrin liegt die straftat..

  13. #13
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Zitat Zitat von Scheeff
    Hi,
    ich finde den FAQ jetzt nicht so prickelnd. Ich kann nur eins empfehlen 10 Goldenen Regeln des Abgemahnten
    Gruss
    da Scheeff
    Die Regeln unterscheiden sich teilweise ganz schön drastisch von der FAQ. Wem soll man nun glauben? Einer FAQ, zusammengestellt von einem Anwalt (der natürlich auch Geld verdienen will) oder einem Mitglied mit 52 Beiträgen (Wobei diese Zahl wiederum nichts über die Seriösität / Glaubwürdigkeit, etc. aussagt)

    Ansonsten: Gut, dass Gulli.com sowas anbietet. Hoffe aber, dass ich niemals ernsthaft darauf zurückgreifen muss. Hoffe da kommen in nächster Zeit öfters so Aktionen. Würde beispielsweise gerne mehr über Mailhoster erfahren, die (angeblich) nix speichern, also E-Mails und IP-Adresse löschen, nachdem man diese beispielsweise mit Outlook abgerufen hat oder wie man selbst einen eigenen Mailserver hochziehen kann, den die Provider auch akzeptieren (Mailserver müssen ja irgendwie zertifiziert oder so sein, dass da kein Spam drüber läuft und so, sonnst blocken zumindest die großen Mailprovider ja alles) Hoffe jedenfalls, dass da mehr kommt.

  14. #14
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Die FAQ betreffen Abmahnungen wegen Filesharing. Soweit so gut.
    Wie sieht es denn auf rechtlicher Ebene mit 1-Klick Hostern aus? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele jetzt meinen.. "ok Filesharing lass ich mal lieber.. es gibt ja 1-Klick Hoster wie Rapidshare, da kann ich unbedenklich runterladen".
    Klar, man "shared" keine Dateien, jedoch wie sieht es aus, wenn man sich Mehrere Gigabyte Dateien von Rapidshare runterläd? Was ist, wenn dort eine Abmahnungswelle lostrit? Ist das überhaupt möglich? Angeblich wird bei "Free Usern" nicht für wenige Stunden die IP gelogged. Doch wem kann man vertrauen?
    Das Einfachste ist, nicht herunterzuladen. Doch die Versuchung ist groß, vorallem wenn man überall die "leichten" Downloads vor der Nase hat.

    Eigentlich wollte ich damit nur einen kleinen Gedankensprung machen. Es benutzen immer mehr Leute dienste wie Rapidshare und fühlen sich sicher. Klar Abmahnwellen bei Filesharing.. deshalb 1-Klick Hoster. Aber sind die sicherer? Eine andere rechtliche Lage?
    Brauch wir nicht neuen Gedankensprünge in Richtung "Kulturflatrate"? Was mein ihr zu dem Thema?

    Greets dachillaz

  15. #15
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Also man merke sich !

    Keine Uploads ! (Im Zweifel am Besten Keine Tauschbörsen nutzen um dem Upload zu entgehen und andere Seiten für den Download verwenden !)

    Den Download nur für den privaten Gebrauch anwenden !

    Lt. Zff. 1.13 der FAQ !!! (Derzeit ist sogar der Download von Musik vom Recht auf Privatkopie gedeckt. Verboten ist lediglich der Upload von Musik !)

    Sollte sich was anderes ergeben in der Form, daß nicht mehr gedownloaded werden darf bekommen wir das noch rechtzeitig mit ?
    Geändert von Skyscraper1972 (30. 08. 2007 um 08:19 Uhr)

  16. #16
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Nicht schlecht was da alles an Infomaterial zusammengetragen wurde

  17. #17
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Zitat Zitat von Skyscraper1972
    Sollte sich was anderes ergeben in der Form, daß nicht mehr gedownloaded werden darf bekommen wir das noch rechtzeitig mit ?
    Guckst du hier: Beitrag #10

    Oder gleich direkt die FAQ vom Bundesjustizministerium lesen - und staunen.

    Auch das Naschen (der Download) wird ausdrücklich verboten. Etwas anderes kann man von der Contentindustrie auch nicht erwarten. Das, was von uns - wenn überhaupt deliktisch - als Kavaliersdelikt empfunden wird, gilt auf der anderen Seite als Kapitalverbrechen, das mit aller Härte verfolgt werden muss. Schließlich geht es dabei ja auch um das allerwichtigste im Leben, in der Gesellschaft, auf der Welt: Um Geld.

    Die Contentindustrie ist ein eingebildeter Kranker - im Falle der Tauschbörsen jammert man ständig und mit wachsender Begeisterung über rein virtuelle Verluste. Zum Glück ist diese Erkrankung unheilbar - der Tod der herkömmlichen Verwertungsgesellschaften und Vertriebskonzepte ist nur noch eine Frage der Zeit. Wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern...
    Geändert von Hadron (30. 08. 2007 um 08:40 Uhr)

  18. #18
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Zitat Zitat von sebamed
    die ifpi brachte nach der letzte novelligerung des urhg allerdings die nachweislich falsche pressemeldung heraus, dass "kopien aus illegalen quellen" unzulässig wären. diese passage ist im urhg nirgends zu finden, aber leider glaube viele immer noch dran.
    daher, der DOWNload von musik ist in deutschland nicht strafbar.
    Zitat Zitat von Hadron
    Noch nicht. Bitte hierzu die FAQs zur Novellierung des Urheberrechts, direkt vom Justizministerium lesen.

    Das Gesetz tritt wohl noch dieses Jahr in Kraft, bei einer raschen Verkündung durch den Bundespräsidenten am 01. Oktober 2007. (Quelle)
    so wie ich richtig gelesen habe hast Du doch selbst in dem Beitrag geschrieben, daß in diesem Jahr noch eine Novelle über ein Verbot zum eigentlichen Download heraus kommt (vermutlich Anfang Oktober).

    Wie auch hier schon desöfteren argumentiert wurde ist der eigentliche Download zur Zeit für den privaten Gebrauch noch nicht verboten.

    So wurde es jedenfalls auch hier von der Kanzlei Wilde & Beuger bestätigt

    Also wenn 2 Rechtsanwälte schon sagen, daß der eigentliche Download nicht strafbar ist dann kann man wohl davon ausgehen !

    Es ist jedenfalls von der Gesetzgebung noch nichts anderes verabschiedet worden.
    Was ändert sich für Internettauschbörsen wie etwa KaZaA durch die geplante Novelle des Urheberrechts?
    Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützter Werke (Musiktitel, Filme etc.) per Upload ist genauso illegal wie der Download. Beides ist strafbar und kann zivilrechtliche Rechtsfolgen (Unterlassung- und Schadensersatzforderungen der Rechtsinhaber) nach sich ziehen.
    Die jetzige Novelle des Urheberrechts stellt nur klar, dass eine Privatkopie auch dann illegal ist, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird.
    Hierbei geht es im übrigen nur um Tauschbörsen ! - Also u. a. hieraus der Download !

    Wann die Gesetzesänderung kommt und wie diese aussieht steht noch nicht fest daher ist es schon wichtig bei der Sache am Ball zu bleiben und zu erfahren wie es hierbei weiter aussehen wird.

    Es bleibt auf jeden Fall höchstinteressant.

    Ich bleibe auf jeden Fall dabei und kann nur dazu raten ! Finger weg von Tauschbörsen (da hier von einem Upload nicht ausgeschlossen werden kann) ! - Keine Uploads ! - Downloads anderweitig sind zur Zeit noch in Ordnung !

    Die Musikindustrie kann ich als solche allerdings auch sehr gut verstehen !

    Wenn es keine Uploader geben würde existierten auch keine Downloader.

    Entsprechend würde dadurch schon die Möglichkeit geboten einen höheren Absatz zu erzielen.

    In wie weit und in welcher Höhe nun der Schadenersatz existieren würde ist in der heutigen Situation umstritten.

    Vor über 10 Jahren gab es Videotheken aus der man sich die CDs ausleihen und kopieren konnte da diese Möglichkeit nun aus Gründen der Entstehung des MP3 nicht mehr gegeben ist versucht man nun an die Musik durch anderweitige Quellen zu gelangen.

    Also im Grunde hat es doch schon seit jeher diese Problematik der Piraterie gegeben ob es nun für die eigenen privaten Zwecke genutzt oder anderen weiter gegeben wird.

    Was ich absolut kriminell finde ist die Musik downzuladen auf CDs zu pressen - originalgetreue Covers zu erstellen und dadurch Umsatz zu erzielen !
    Diese Menschen sollten hinter Gitter !

    Sollte der eigentliche Download verboten werden wie hoch soll dann eigentlich der Aufwand sein wenn die jetzige Situation kaum von den Behörden zu meistern ist ?
    Geändert von Skyscraper1972 (30. 08. 2007 um 12:20 Uhr)

  19. #19
    ...ist dagegen! Avatar von Greg5000
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Sehr fein, dass man sowas mal ohne ein "IANAL" bekommt

    Korrupt, ich habe hier noch einen Fehler gefunden. Die CDs sind nicht schreib- sondern kopiergeschützt.

  20. #20
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

    Die Unterscheidung Clients/Netze ist nachgetragen, der Typo korrigiert, Schreib- in kopiergeschuetzte CDs geaendert und die 1000 Tracks auf Platte zu 1000 Tracks als DL-Angebot geaendert. Und Christian hat sein OK fuer die CC-BY gegeben, die hab ich jetzt ueberall auch noch druntergesetzt

    Hey, thx fuer die Korrekturen!

  21.  
     
     
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