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#1 |
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gulli:News Redaktion
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Der Securityexperte Michael Kubert bietet auf seinem Server sogenannte "Hackertools" an - beispielsweise Software zum Testen der Stärke von Passwörtern. Da bislang unklar scheint, ob diese Angebote unter den neu geschaffenen §202c fallen und als mögliche Vorbereitung von Straftaten nach 202a und b gelten könnten, erstattete Kubert nun Selbstanzeige.
Umstritten ist, ob das Bereitstellen sogenannter "Hackertools" bereits als vorbereitende Handlung gilt - diese Auffassung wird von zahlreichen Fachmedien vertreten - oder tatsächlich auch konkrete Tatvorbereitungen erfolgt sein müssen, um eine Strafbarkeit nach §202c herbeizuführen. Nun bietet Kubert schlicht die umstrittenen Tools auf eigenem Webspace an und erstattete anschließend Selbstanzeige weiterlesen |
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# 2 |
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 218
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Gute Idee, um endlich Klarheit zu schaffen
Bin schon auf den Ausgang gespannt... |
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# 3 |
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gulli:News Redaktion
(Threadstarter)
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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(edit: Grade Aerger mit der Schnittstelle. Sorry.)
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# 4 |
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Analintruder
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 628
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mhh da meint wohl jemand er hat richtig eier in der hose
wenn das mal nicht nach hinten losgeht, gibt ja maximal 2 jahre gl&hf
15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.
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# 5 |
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DatenKopierer
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 613
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Na, da Günni nun in denKnast kommt müssen wa uns selber anzeigen ...
^^
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# 6 |
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Analintruder
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 628
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*rofl* der ist gut
15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.
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# 7 |
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rebuilding
Registriert seit: Dec 2004
Ort: BW
Beiträge: 3.305
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Wenn er genug Geduld hat zu warten, bis er an der Reihe ist...
Mit freundlichen Grüßen ClemensBW
Mein Blogding .|. Alles über Squid und SquidGuard .|. |
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# 8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das nenn ich mal mutig.
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# 9 |
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 205
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Naja also ich glaub kaum das der da viel erwarten kann wenn er "verknackt" werden sollte war immerhin eine selbstanzeige zur klärung der sachlage
zudem ist dies eine neue situation im rechts system was für richter auch nicht unbedingt so toll ist (druck von oben und kollegen richtig zu entscheiden) ^^ wenn er für schuldig beunden wird gibts darantiert nur ne lösch aufforderung mit unterlassung bei wiederholung vieleicht strafe Unsere richter entscheiden ja momentan in hohen massen fraglich aber in so einer situation legts kein richter auf ne strafe an |
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# 10 | ||
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Ripping apart
Registriert seit: May 2006
Ort: United Kingdom
Beiträge: 5.346
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Zitat:
Naja, find ich schon über eifrig. Irgendwie wirkt das sehr möchtegern-experte mässig, und Moralritter like. Anstatt den Space einfach down zu nehmen. Zitat:
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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# 11 |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 22
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ich denke, er hat das weniger gemacht, um endlich kalrheit zu schaffen, sondern es ging ihm wohl eher darum, die absurdidät dieses gesetzes aufzuzeigen.
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# 12 | |
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Analintruder
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 628
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gut er hat die moral sicher auf seiner seite keine frage aber ist es das wert möglicherweise ins kitchen zu wandern?
immerhin Zitat:
15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.
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# 13 | |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 382
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Zitat:
good luck and have fun bin mit google befreundet
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# 14 | ||
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Ripping apart
Registriert seit: May 2006
Ort: United Kingdom
Beiträge: 5.346
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Zitat:
Zitat:
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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# 15 | |
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Bedenkenträger
Registriert seit: Oct 2004
Beiträge: 3.488
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Zitat:
![]() mfg chronoton |
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# 16 | |
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Stimme aus dem Off
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 759
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Zitat:
Der gute Mann will mitnichten einfach nur wissen, ob die paar Tools, die er anbietet, problematisch sind. Er will die Tragweite des "Hackerparagraphen" ausloten und einen Präzedenzfall schaffen, der je nach Ausgang entweder Aufruf zum Auswandern für die IT-Sicherheitsbranche oder aber Munition für Rechtsanwälte in späteren vergleichbaren Fällen ist. So wird auch der Weg bereitet um die Paragraphen selbst gegebenenfalls juristisch auf den Prüfstand zu bekommen! Wie bereits von anderen geschrieben: Sein persönliches Risiko ist recht gering (kein Richter würde hier auch nur im Traum daran denken, das Strafmaß auszuschöpfen), aber für den gesamten IT-Sicherheitsbereich kann dieses Urteil den Kompass drehen. |
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