Anleitung zum Bombenbau: Im Schulbuch erlaubt, im Netz verboten
Absurder geht immer: Bundesjustizministerin Zypries hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nicht nur das Verwenden von Bombenbauanleitungen für Terroranschläge, sondern bereits das Anbieten oder den Download entsprechender Anleitungen unter Strafe stellen soll. Ironischerweise sind entsprechende Informationen beispielsweise in Schulbüchern selbstverständlich nach wie vor erlaubt.
In der aktuellen Fassung bietet der Gesetzesentwurf zumindest massives Missbrauchspotential. Die "Anleitung zu einer Gewalttat" laut § 91 StGB neu kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen. Dies auch dann, wenn
"...die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken
Re: Anleitung zum Bombenbau: Im Schulbuch erlaubt, im Netz verboten
frechheit sowas, erst sind bombenbauanleitungen verboten, dann vielleicht auch noch kinderpornografie, was für ein kackladen, wohin soll das nur führen...
Re: Anleitung zum Bombenbau: Im Schulbuch erlaubt, im Netz verboten
Es geht aber noch absurder.
Polen kann Deutsche Bürger für längst verjährte Straftaten auf deutschem Boden nach Polen ausliefern lassen - würde aber selber keinen Polen ausliefern.
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