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wistud Spender
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

Hallo,

ich Stelle eine Frage für eine Freundin: Sie ist ALG1 Bezieherin und hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch. Das Gespräch lief anscheindend so gut, dass der Chef sich verpflichtet fühlte am nächsten Morgen beim Arbeitsamt anzurufen und zu erklären, dass sie ihr das Geld streichen sollen, weil er sie einstellt. Sie möchte da aber gar nicht arbeiten, da ihr der Chef absolut unsympathisch war. Meiner Ansicht nach spricht seine Methode auch nicht für ihn! Wie kommt er dazu solche Sachen zu machen, ohne das ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Sie möchte dort definitiv nicht arbeiten.
Jetzt hat sie einen Brief von der Agentur f. Arbeit erhalten, dass sie kein Geld mehr bekommt, da sie ja jetzt eine Stelle hat. Was soll sie machen? Droht ihr eine Sperrung, wenn sie sagt, dass sie mit dem Chef nicht klargekommen ist?

DANKE

Geändert von wistud (27. 09. 2007 um 15:42 Uhr).
Alt 27. 09. 2007, 15:21 wistud is offline Mit Zitat antworten #1
wintermute
gangsta and a gentleman
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 1.793
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?

eifnach mal die arschbacken zusammenkneifen und durch.

nach nur einem vorstellungsgespräch kann man nicht sagen das das soo scheisse ist.
Alt 27. 09. 2007, 15:34 wintermute is offline Mit Zitat antworten #2
bardy
Der Angler
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?

Hallo!
Also eine Sperrzeit(bzw. das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld) kann ein Arbeitnehmer nur bekommen, wenn er sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Arbeitnehmer, also deine Freundin oder Bekannte bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende oder Arbeitslose gemeldet ist und trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur angebotene Beschäftigung nicht annimmt. Das nennt man bei der Agentur für Arbeit dann Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung. Nun kommt es also drauf an, ob diese Stelle von der Agentur offiziel angeboten wurde oder nicht. Wenn nicht, hat sie schonmal gar nichts zu befürchten und muss nur mal anrufen und die Sachlage klären, sofern noch keine 4 oder 6 Wochen (weiß ich so ausm Kopf nicht mehr) vergangen sind, da sonst ein ganz neuer Antrag fällig wäre, der persönlich gestellt werden muss. Wenn die Stelle nun aber angeboten wurde, ist dann alles aber auch ein wenig Interpretationssache vom Gesetz, was von Agentur zu Agentur anders sein kann.
Wenn es nun zu einer Sperrzeit kommen sollte, kommt es drauf an, ob die Stelle befristet wäre und wie lange (wenn überhaupt). Die Dauer richtet sich nämlich nach den genannten Faktoren.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, habe bis Mitte Juni bei der Agentur für Arbeit gearbeitet (Ausbildung) und studiere nun, da keine Lust mehr auf den Laden
Alt 27. 09. 2007, 15:35 bardy is offline Mit Zitat antworten #3
wistud Spender
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?

Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass sie unter Depressionen leidet und auch wegen diesen in Behandlung ist. Da ist ein Arschchef nicht gerade vorteilhaft!

@bardy die Stelle war vom Arbeitsamt.
Danke schon mal.

Meinst du sie könnte ihre Ablehnung mit der Depression begründen? Attest könnte ohne Probleme vorgelegt werden.
Alt 27. 09. 2007, 15:36 wistud is offline Mit Zitat antworten #4
bardy
Der Angler
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?

Das könnte man als wichtigen Grund anerkennen. Deine Freundin müsste das allerdings schriftlich haben. Dafür kann von der Agentur ein Stellungsnahme-Formblatt erhalten. Bzw, das erhält sie sowieso, da man immer eine Stellung zu seiner "Tat" nehmen muss^^
So würde das aber sicher alles klappen, also im finanziell positiven Sinne.



edit: Wichtig wäre bei der Stellungnahme aber zu nennen, warum sie grade nicht bei dem Arbeitgeber arbeitne kann. Aber ich sag mal so. Sie soll dann mit dem Schreiben zum Arzt gehen und dem alles schildern. Der wird sich dann irgendwas ausdenken und gut ist. Damit will ich jetzt nicht sagen, dass ich Depressionen nicht schlimm finde oder so. Man muss es halt nur irgendwie auf die Arbeit beziehen
Alt 27. 09. 2007, 15:39 bardy is offline Mit Zitat antworten #5
wistud Spender
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

Danke. Werde ich ihr ausrichten und berichten was daraus geworden ist.
Alt 27. 09. 2007, 15:48 wistud is offline Mit Zitat antworten #6
Tachyoni
Mitglied
 
Benutzerbild von Tachyoni
 
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 289
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?

Zitat:
Das könnte man als wichtigen Grund anerkennen.(...)

Sie sollte von ihrem Psychologen eine ganz normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen. (ganz normale Krankschreibung)

Aber nur mit wirklich triftigen Grund, das Arbeitsamt kann zur Auflage machen, dass sie es erstmal "probieren" soll. Dann kann sie noch zum "Amtsarzt" geschickt werden, welcher dann die genaue Diagnose vom Psychologen bekommt.


Spoiler:


So eine "Zwangseinstellung" habe ich auch hinter mir ... habe mir Freigängern gearbeitet und sollte Ihnen zeigen "wie"


suuuuuuupa ..
Alt 27. 09. 2007, 15:53 Tachyoni is offline Mit Zitat antworten #7
wistud Spender
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

Morgen früh hat sie einen Termin bei der AfA, dann sehen wir mal weiter.
Alt 27. 09. 2007, 15:56 wistud is offline Mit Zitat antworten #8
Rattle
Mitglied
 
Benutzerbild von Rattle
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.553
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

hallo,

gegen denn bescheid denn sie bekommen hat wiederspruch einlegen

vorlagen gibt es bei googel.

kann doch nicht so schwer sein, steht auch alles auf dem schreiben drauf.

fristen beachten!

mfg
Alt 27. 09. 2007, 16:27 Rattle is offline Mit Zitat antworten #9
bardy
Der Angler
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

der weg mit der "ganz normalen arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist der falsche. weil sie dann unter umständen immer noch eine sperrzeit bekommt...
aber das ist alles auslegungssache der agentur für arbeit. jede ist da anders
Alt 28. 09. 2007, 09:15 bardy is offline Mit Zitat antworten #10
wolfgang1502
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 1.337
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?

Ist schon komisch immer ist es eine Freundin od Freund

Und die Arbeitsagentur wird dir genau sagen od deiner Freundin wieso und weshalb das so ist.

Du/Sie haben Rechte aber auch Pflichten
Alt 28. 09. 2007, 09:31 wolfgang1502 is offline Mit Zitat antworten #11
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