|
|
|
|
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
|
Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
Hallo,
ich Stelle eine Frage für eine Freundin: Sie ist ALG1 Bezieherin und hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch. Das Gespräch lief anscheindend so gut, dass der Chef sich verpflichtet fühlte am nächsten Morgen beim Arbeitsamt anzurufen und zu erklären, dass sie ihr das Geld streichen sollen, weil er sie einstellt. Sie möchte da aber gar nicht arbeiten, da ihr der Chef absolut unsympathisch war. Meiner Ansicht nach spricht seine Methode auch nicht für ihn! Wie kommt er dazu solche Sachen zu machen, ohne das ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Sie möchte dort definitiv nicht arbeiten.
Jetzt hat sie einen Brief von der Agentur f. Arbeit erhalten, dass sie kein Geld mehr bekommt, da sie ja jetzt eine Stelle hat. Was soll sie machen? Droht ihr eine Sperrung, wenn sie sagt, dass sie mit dem Chef nicht klargekommen ist?
DANKE
Geändert von wistud (27. 09. 2007 um 15:42 Uhr).
|
27. 09. 2007, 15:21
|
#1
|
|
gangsta and a gentleman
Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 1.793
|
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?
eifnach mal die arschbacken zusammenkneifen und durch.
nach nur einem vorstellungsgespräch kann man nicht sagen das das soo scheisse ist.
|
27. 09. 2007, 15:34
|
#2
|
|
Der Angler
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
|
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?
Hallo!
Also eine Sperrzeit(bzw. das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld) kann ein Arbeitnehmer nur bekommen, wenn er sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Arbeitnehmer, also deine Freundin oder Bekannte bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende oder Arbeitslose gemeldet ist und trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur angebotene Beschäftigung nicht annimmt. Das nennt man bei der Agentur für Arbeit dann Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung. Nun kommt es also drauf an, ob diese Stelle von der Agentur offiziel angeboten wurde oder nicht. Wenn nicht, hat sie schonmal gar nichts zu befürchten und muss nur mal anrufen und die Sachlage klären, sofern noch keine 4 oder 6 Wochen (weiß ich so ausm Kopf nicht mehr) vergangen sind, da sonst ein ganz neuer Antrag fällig wäre, der persönlich gestellt werden muss. Wenn die Stelle nun aber angeboten wurde, ist dann alles aber auch ein wenig Interpretationssache vom Gesetz, was von Agentur zu Agentur anders sein kann.
Wenn es nun zu einer Sperrzeit kommen sollte, kommt es drauf an, ob die Stelle befristet wäre und wie lange (wenn überhaupt). Die Dauer richtet sich nämlich nach den genannten Faktoren.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, habe bis Mitte Juni bei der Agentur für Arbeit gearbeitet (Ausbildung) und studiere nun, da keine Lust mehr auf den Laden
|
27. 09. 2007, 15:35
|
#3
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
|
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?
Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass sie unter Depressionen leidet und auch wegen diesen in Behandlung ist. Da ist ein Arschchef nicht gerade vorteilhaft!
@bardy die Stelle war vom Arbeitsamt.
Danke schon mal.
Meinst du sie könnte ihre Ablehnung mit der Depression begründen? Attest könnte ohne Probleme vorgelegt werden.
|
27. 09. 2007, 15:36
|
#4
|
|
Der Angler
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
|
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?
Das könnte man als wichtigen Grund anerkennen. Deine Freundin müsste das allerdings schriftlich haben. Dafür kann von der Agentur ein Stellungsnahme-Formblatt erhalten. Bzw, das erhält sie sowieso, da man immer eine Stellung zu seiner "Tat" nehmen muss^^
So würde das aber sicher alles klappen, also im finanziell positiven Sinne.
edit: Wichtig wäre bei der Stellungnahme aber zu nennen, warum sie grade nicht bei dem Arbeitgeber arbeitne kann. Aber ich sag mal so. Sie soll dann mit dem Schreiben zum Arzt gehen und dem alles schildern. Der wird sich dann irgendwas ausdenken und gut ist. Damit will ich jetzt nicht sagen, dass ich Depressionen nicht schlimm finde oder so. Man muss es halt nur irgendwie auf die Arbeit beziehen
|
27. 09. 2007, 15:39
|
#5
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
|
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
Danke. Werde ich ihr ausrichten und berichten was daraus geworden ist.
|
27. 09. 2007, 15:48
|
#6
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 289
|
Re: Sperrung Arbeitslosengeld?
Zitat:
|
Das könnte man als wichtigen Grund anerkennen.(...)
|
Sie sollte von ihrem Psychologen eine ganz normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen. (ganz normale Krankschreibung)
Aber nur mit wirklich triftigen Grund, das Arbeitsamt kann zur Auflage machen, dass sie es erstmal "probieren" soll. Dann kann sie noch zum "Amtsarzt" geschickt werden, welcher dann die genaue Diagnose vom Psychologen bekommt.
So eine "Zwangseinstellung" habe ich auch hinter mir ... habe mir Freigängern gearbeitet und sollte Ihnen zeigen "wie"
suuuuuuupa ..
|
27. 09. 2007, 15:53
|
#7
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 805
|
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
Morgen früh hat sie einen Termin bei der AfA, dann sehen wir mal weiter.
|
27. 09. 2007, 15:56
|
#8
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.553
|
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
hallo,
gegen denn bescheid denn sie bekommen hat wiederspruch einlegen
vorlagen gibt es bei googel.
kann doch nicht so schwer sein, steht auch alles auf dem schreiben drauf.
fristen beachten!
mfg
|
27. 09. 2007, 16:27
|
#9
|
|
Der Angler
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 130
|
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
der weg mit der "ganz normalen arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist der falsche. weil sie dann unter umständen immer noch eine sperrzeit bekommt...
aber das ist alles auslegungssache der agentur für arbeit. jede ist da anders
|
28. 09. 2007, 09:15
|
#10
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 1.337
|
Re: Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung?
Ist schon komisch immer ist es eine Freundin od Freund
Und die Arbeitsagentur wird dir genau sagen od deiner Freundin wieso und weshalb das so ist.
Du/Sie haben Rechte aber auch Pflichten
|
28. 09. 2007, 09:31
|
#11
|
|
Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 18:22 Uhr.
|
|