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28. 09. 2007, 10:20 #1
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde zum Kfz-Massenscanning wird verhandel
Das Bundesverfassungsgericht hat für den 20. November 2007 Termin zur mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. Die Beschwerden richten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlauben.
Einmal mehr muss ein Gericht bearbeiten, was die Politik nicht einsehen kann oder will: dass die Schnüffel- und Überwachungswut Grenzen braucht, dass kein ganzes Volk unter Generalverdacht gestellt werden darf, um minimalste Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung vorweisen zu können.
Denn die Deutschen sind kein Volk von Kriminellen, selbiges trifft auch für die deutschen Autofahrer zu. Dennoch werden in zwei Bundesländern die Komplettrasterung der KFZ-Kennzeichen mit automatischen Lesegeräten auch ohne gezielten Verdachtsfall vom Polizeigesetz erlaubt ... weiterlesen
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28. 09. 2007, 11:20 #2
Re: Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde zum Kfz-Massenscanning wird verha
Na endlich wird zumindest das Thema kritisch hinterfragt. Es wird langsam unerträglich, wie der Deutsche Staat seine Bürger überwacht und ausspioniert.
Vielleicht kriegt auch Österreich dann noch die Kurve, denn dort ist das massenhafte Scanning von KFZ-Kennzeichen schon Alltag. Ein fest installierter Scanner steht z.B. am Walserberg, kurz nach dem Grenzübergang Richtung Salzburg/Wien.
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28. 09. 2007, 11:51 #3WandangGast
Re: Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde zum Kfz-Massenscanning wird verha
komisch, macht Nordrhein-Westfalen gar net mit?
wir sind doch die vorreiter wenns um bundestrojaner geht, oder?
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28. 09. 2007, 22:00 #4
Re: Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde zum Kfz-Massenscanning wird verha
Ich wusste gar nicht das es in Österreich erlaubt ist.
Zitat von pehlilabelle
Cu
Verbogener
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