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  1. #1
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Vom Urteil wird angenommen, dass es starke Resonanz in der deutschen Internetlandschaft haben wird. Das Anlegen von IP-Logs und Surfprofilen könnte auch anderen Webseitenbetreibern untersagt werden.

    Mit Urteil vom 27.03.2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium verboten, "...Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Da per IP-Adresse ein Besucher der Seite im Nachhinein identifiziert werden könne, ist insbesondere das Speichern der IP-Adresse verboten. Die Datensammlung verletze das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Patrick Breyer von daten-speicherung.de dazu:

    "Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze... weiterlesen

  2. #2
    Was bedeutet mein Name? Avatar von 44 69 56 69
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Wäre wirklich schön wenn sie das Gesetz auch auf die Wirtschaft durchdrücken... zwar müssten dann ein paar CMS, Portal und Forenscripte angepasst werden für Deutsche. Aber ich finde das dann auch besser so. Tolles Urteil, nur wer interessiert sich wirklich für die staatlichen Seiten. *grummelt*

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  3. #3
    Magicalman
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Was für ein "liberaler, links-gerichteter Richter!° Der sollte doch gleich mal entlassen und in die "Terroristen"-Ecke gestellt werden! So was kann sich ein Wolfgang nicht bieten lassen!

    Wer die Rechte der Menschen in diesen Lande derart schützen möchte, gehört "vorsorglich interniert, überwacht, und zwangsweise auch "gezielt" getötet."

    WWWWWOOOLLLLFFGAAANNNGGG, wo bist Du??????

    Greetings from the "Schäuble-Fraktion"

    Magicalman

    PS: Ich bitte, meinen Zynismaus und dergleichen an dieser Stelle richtig einzuordnen ... Nicht, dass ich gleich wieder eine "Auszeit" kriege!.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Kommune 1
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Das ganze drum herum mit der Datenspeicherung ist echt nicht mehr zum lachen !!

    @Magicalman

    Na das mit dem Zymismus is schon okay ! Glaube ich !?!?
    Die Datenspeicherung von diversen Rechnern ist echt nicht mehr zum lachen ,
    nur weil der Staat die Internetrevolutuion verpennt hat müssen f*** Scheubles und der gleichen demokratischen gesocks sofort mit einem Gesetz kommen was mal wieder zu Überwachung dient . Lustig ist das alles nicht mehr .

    @44 69 56 69

    NNNIIIIIEEEEEEMMMANNND


    Hoffen wir mal das die ganze Geschichte mit der Loggerei ein wenig gedämpft wird .

    greez K1

  5. #5
    ...hat grad kaum Zeit Avatar von abflussrohr
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Es ist jetzt also nicht mehr möglich anonyme Statistiken wie Aufenthaltsdauer oder Navigationspfade von Seitenbesuchern auszuwerten?

  6. #6
    Was bedeutet mein Name? Avatar von 44 69 56 69
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Nur auf staatlichen Seiten nicht... auf normalen Seiten ist es leider weiterhin erlaubt. Aber es könnte ein Anstoß sein für weitere Gesetzesentwürfe. Obwohl da werden sich nun zwei Fronten bekriegen.

    ·:| DOWNLOAD |·| RSDBox Dezember 2007|:·


  7. #7
    MitGlied Avatar von DanielCheef
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Zitat Zitat von abflussrohr
    Es ist jetzt also nicht mehr möglich anonyme Statistiken wie Aufenthaltsdauer oder Navigationspfade von Seitenbesuchern auszuwerten?
    Sobald eine IP dabei steht ist es nicht mehr anonym. Du benötigst auch keine IPs um solche Statistiken zu erstellen. Ersetze die IP mit einer laufenden Nummer und schon ist es anonym und deine Statistik funktioniert weiterhin. Lediglich für Umkreissuchen musst du mithilfe der IP kurzzeitig einen Ort zuweisen lassen, dann kannst du die IP auch entfernen.
    † 5.10.2005 02 Monate, 300GB ext. S**g**e ♪
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  8. #8
    ...hat grad kaum Zeit Avatar von abflussrohr
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Bei den Statistiken ist auch keine IP mehr dabei, aber um sie aufzustellen brauche ich die ja. Wie soll ich denn die IP durch ne Nummer ersetzen? Gleiche IPs müssen ja zu gleichen Nummern gehören.

  9. #9
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Das Urteil ist gut.

    ABER:

    Wo wird es in den Medien erwähnt? Wann steht es in der BLÖD- Zeitung (Seite 1, 10-cm Lettern)???

    Normalerweise müßten die "Medien" mit Protesten ob der nicht stattfindenden Aufklärung mit Protesten überschüttet werden!

    Doch was passiert?

    Nitschewo!

    Der normale Bürger träumt weiter, bis er eines nicht mehr fernen Tages unsanft aus seinem Schlummer gerissen wird:
    "Du mußt sofort den Televisor anschalten und die neuesten Informationen aus dem Wahrheitsministerium (ex: BMI) glauben. Der Große Bruder Wolfgang sieht Dich an!!!"

    Gute Nacht, allerseits!

    Worf ("EX"- FDP- Wähler)


    Hint: Piraten sind auch nur Menschen...

  10. #10
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    @abfluss: hashen, ggf. ein zeichen des hashes noch entfernne, dann ist es unmöglich das ganze wieder in klartext zu verwandeln. die wahrscheinlichkeit das 2x das selbe rauskommt (gen hash - ein zeichen) ist sehr gering und unrelevant.

  11. #11
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Naja, könnten die Behörden jetzt nicht jede Anfrage an ein nicht staatliches System umleiten, dort die ip speichern und dann an die reguläre staatliche Seite wieder zurückleiten.
    Gegen ein geringen Obolus würde dann diese nicht staatliche Organisation die Daten an die jeweilige Behörde übermitteln.
    Kosten für diese nicht staatliche Organisation würde selbstverständlich der Bürger decken, im Glauben seine IP würde man nicht speichern. Das wäre dann die "Abgabe zur nicht staatlichen Speicherung von IPs".

    Oder ist dieses vorgehen auch untersagt ?

    peace

  12. #12
    MitGlied Avatar von DanielCheef
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    abflussrohr: ja, das hängt von deiner Statistik bzw. deinem Script ab. Wenn du deinen Benutzer über mehrere Seiten hinweg erkennen musst, dann gibts da auch andere Wege (Session, notfalls mit einem hash was aber genauso unsicher ist). Die IPs sind ja hierzulande hauptsächlich dynamisch, von daher bringt eine "Langzeiterkennung" der IPs recht wenig.
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  13. #13
    ...hat grad kaum Zeit Avatar von abflussrohr
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    @srynoname: Da es nur 4 Mrd. IPs gibt lässt sich sehr schnell durchprobieren welche das einmal war. Hashen oder verschlüsseln ist daher kein wirkliches Anonymisieren.

  14. #14
    Ripping apart
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Sehe ich da etwa einen schimmer am Horizont?
    Chop,chop,chop goes the mincing machine

  15. #15
    Mitglied
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Zitat Zitat von abflussrohr
    @srynoname: Da es nur 4 Mrd. IPs gibt lässt sich sehr schnell durchprobieren welche das einmal war. Hashen oder verschlüsseln ist daher kein wirkliches Anonymisieren.
    wenn ein buchstabe fehlt, lässt sich aber nicht mehr bestimmen, welche ip es war, egal ob man zeitlich alle kombis durchbekommt oder nicht.

  16. #16
    ...hat grad kaum Zeit Avatar von abflussrohr
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Ist dann nicht einfach nur die Wahrscheinlichkeit auf 99,99% gesunken?

    @DanielCheef: Ja, Cookies wären die einzige Alternative. Es geht auch nicht um langfristige Analysen sondern nur über ein paar Minuten.

  17. #17
    Wandang
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Zitat Zitat von Magicalman
    WWWWWOOOLLLLFFGAAANNNGGG, wo bist Du??????
    meinste so:
    http://img17.imagevenue.com/loc952/t..._122_952lo.JPG



    ich weiss nicht ob man ips ersetzen,umwandeln, weglassen oder was weiss ich kann und trotzdem statistiken fahren kann. statistiken werden immer bestehen bleiben, da dadurch das geld von werbepartnern fliesst und auch sonst der ganze inetkommerz in den keller fallen würde. der anteil von anderen verdienstmöglichkeiten ist doch sehr gering.

  18. #18
    Dreck-Schwein Avatar von Killer-Plautze
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Welche Konsequenz hat ein Verstoß gegen das Verbot, IP-Adressen zu speichern? Wird dafür jemand bestraft? Kann man Schadensersatz fordern, wenn die eigene IP rechtswidrig gespeichert und z.B. der GVU übermittelt wird?
    Der Anus: Einzigartig wie die Iris, individueller als ein Fingerabdruck.
    Bald auch in Deinem Personalausweis!

  19. #19
    ...wundert sich manchmal! Avatar von amigaman
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    An die Statistiker:
    Im Urteil steht 'über das Ende des Nutzungsvorgangs (der Domain ...bmj.bund.de) hinaus'.
    Das heißt doch, man darf die IP solange speichern, wie der Benutzer auf der Domain und den jeweiligen Unterseiten verweilt.
    Wenn er das nicht mehr tut, kann man die Statistikdaten ja erweitern und anonym speichern, und fertig ist die Sache, ohne gegen das Urteil zu verstoßen.

    Oder hab ich da was übersehen?
    Nicht für das Leben, für die Prüfung lernen wir!

  20. #20
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    Standard Re: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

    Jetzt müssten eigentlich sämtliche deutsche Websites ihren Betrieb einstellen. Oder glaubt ihr, dort werden die IP-Adressen in den Webserver-Logfiles nicht gespeichert bis das Logfile rolliert wird?

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