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♪ Hardcore
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Geblitzt Thread #1001
Servus!
Ich habe durch die Suche so allerhand an Threads gefunden, worin es um aehnliches geht aber eben keinen, der genau wie mein Fall ist.
Zur Sache:
Ich bin bester Laune mit einem Kumpel durch unser 30er-Ghetto (30er Zone) gebraust und *BLITZ*, da war der Spass vorbei. Ein am Strassenrand parkender Zafira nahm mir mein Augenlicht. Ein kurzer Blick auf den Tacho, ca. 60Km/H. Da ich ueber eine Rechtschutzversicherung verfuege, bin ich natuerlich mit dem ersten Anschreiben der zustaendigen Anstalt zu meinem Anwalt gefahren. Der empfahl mir, dieses und die folgenden Anschreiben zu ignorieren. Sofern der Zeitraum von drei Monaten nach der Augeninfiltration ueberschritten wird, waere die ganze Klamotte vom Tisch.
Pustekuchen.
Das letzte Schreiben habe ich zwei bis drei Tage nach dieser 3 monatigen Frist erhalten und hatte mich schon sicher wie in Mutters Schoss gefuehlt. Also bin ich gefrohlockt von diesem spaeten Schreiben mit dem Wisch unterm Aermel zum Anwalt gehaemmert. Urlaubsbedingt war er nicht anzutreffen und ich wurde ins Kaemmerlein seines Partners geleitet. Der meinte, da gaebe es noch eine weitere Frist nach diesen drei Monaten und erst wenn diese ebenfalls ueberschritten waere, haette es sich erledigt.
Nun steht mir bald ein Gerichtstermin bevor und ich wollte euch mal fragen, ob jemand von euch da in irgendeiner Weise Erfahrungswerte hat.
Geschehen ist das ganze drei Tage vor Abschluss meiner Probezeit.
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05. 10. 2007, 20:34
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#1
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Die Firma
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Reich der Onkelz
Beiträge: 961
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Re: Geblitzt Thread #1001
Warum fragst du hier wenn du einen Anwalt hast?
Die Firma
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05. 10. 2007, 20:37
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#2
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...sucht einen Heimplatz
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 841
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Re: Geblitzt Thread #1001
Zitat:
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Sofern der Zeitraum von drei Monaten nach der Augeninfiltration ueberschritten wird, waere die ganze Klamotte vom Tisch.
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warum soll die sache nach drei monaten vom tisch sein und was um alles in der welt ist eine ?
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05. 10. 2007, 20:39
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#3
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Weil mein Anwalt auf Grund seines andauernden Urlaubes dazu momentan nicht in der Lage ist und sein Partner mir unsymphatisch ist.
Ich frage ja nur nach Erfahrungswerten, was da blühen könnte.
Augeninfiltration = Blitzer
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05. 10. 2007, 20:40
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#4
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...sucht einen Heimplatz
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 841
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Re: Geblitzt Thread #1001
und warum soll sich die sache nach 3 monaten in schall und rauch auflösen?
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05. 10. 2007, 20:43
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#5
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Die Firma
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Reich der Onkelz
Beiträge: 961
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Re: Geblitzt Thread #1001
Aha, es ist also wichtiger dass der Anwalt sympatisch ist, als zu wissen, ob man den Lappen verliert. o.ô
Mit erfahrungswerten kann ich nicht dienen.
Die Firma
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05. 10. 2007, 20:43
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#6
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Quartalssäufer
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 768
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Re: Geblitzt Thread #1001
scheiße gelaufen sag ich :
schaumal hier :
http://www.verkehrsportal.de/board/l...hp/t20212.html
Biertester
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05. 10. 2007, 20:43
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#7
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Zitat:
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Zitat von Die Firma
Aha, es ist also wichtiger dass der Anwalt sympatisch ist, als zu wissen, ob man den Lappen verliert. o.ô
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Nicht unbedingt, auch haengt es ein wenig damit zusammen, dass ich die letzten zwei Tage einiges an Ueberstunden geleistet habe und ich es einfach noch nicht geschafft habe, ihn zu kontaktieren. Und ich wollte einfach nicht mit einem etwas unwohlem Gefuehl ins Wochenende starten. Ist ja durchaus moeglich, dass mir garnicht allzuschlimmes droht.
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05. 10. 2007, 20:45
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#8
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Die Firma
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Reich der Onkelz
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Re: Geblitzt Thread #1001
Gut wenn das so ist, sei dir dei Frage gegönnt
Helfen kann ich leider trotzdem nicht ;(
Die Firma
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05. 10. 2007, 20:48
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#9
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Scheisse gelaufen kann ich diesem Fall dann dick unterstreichen. Allerdings bin ich ganz klar selber Schuld. Aber wie mein Anwalt auf diese drei Monate Frist kommt, muss ich wohl unbedingt mal in Erfahrung bringen und letztendlich mal sehen was daraus wird.
Ist vielleicht trotzdem noch jemand mit Erfahrungswerten da, der aehnliches mit seinem Anwalt und einem Gerichtstermin erlebt hat?
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05. 10. 2007, 20:52
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#10
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...sucht einen Heimplatz
Registrierungsdatum: Aug 2005
Beiträge: 841
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Re: Geblitzt Thread #1001
guck´ mal hier:
http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php
einfach daten rein und ausrechnen lassen.
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05. 10. 2007, 20:54
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#11
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Thx!
Der Link sagt eigentlich das gleiche aus, wie der von Biertester gepostete Link. Naja, ich hoffe mein Anwalt kann da evtl noch irgendwie was drehen, ansonsten werde ich es einfach als Lehrgeld abtun und mich damit abfinden müssen.
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05. 10. 2007, 20:57
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#12
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einsame Seele des Lebens
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: na,da wo ich wohne
Beiträge: 5.348
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Re: Geblitzt Thread #1001
27kmh zu schnell? Puhh..viel Spass beim laufen! Das wird teuer
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05. 10. 2007, 20:58
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#13
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Quartalssäufer
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 768
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Re: Geblitzt Thread #1001
ist immer so´ne sache mit dem geblitzt werden , wenn die bilder 100% auswertbar sind kommt der bescheid garantiert , aber wenn 2 oder mehrere wagen auf dem bild zusehen sind oder andere unstimmigkeiten machen sie meisten´s nichts und so meinte woll der anwalt lass mal 3 monate ins land gehn wenn nix passiert ist auch nix passiert...
Biertester
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05. 10. 2007, 21:00
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#14
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Der erste Schrieb ging ja direkt an mich und es folgte ein zweiter mit der Zeile "Sie wurden als Fahrer ermittelt". Auf dem ersten Bild waren eindeutig mein Hobel und ich zu sehen, dass hat auch der Anwalt gesehen.
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05. 10. 2007, 21:03
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 889
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Re: Geblitzt Thread #1001
Ganz ehrlich, ich hoffe das du nicht mit einem blauen Auge davonkommst. Nichts gegen dich persönlich aber wer durch ein Wohnviertel mit 60 rast und dabei spielende Kinder oder andere gefährdet gehört bestraft.
Auf unseren Autobahnen gibt es kein Tempolimit da kannst du voll aufs Gas drücken aber bitte nicht in Wohnvierteln.
Achja ein Anwalt der sich von berufswegen damit beschäftigt wird es wohl besser wissen als Laien.
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05. 10. 2007, 21:05
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#16
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Wie gesagt, mein Anwalt ist momentan nicht erreichbar. Ebenso gebe ich zu, definitiv zu schnell gewesen zu sein. Allerdings hat sich das ganze nicht in einem Wohnviertel abgespielt, sondern eher in einer "Zufahrt" zu einem Wohnviertel, auf dem auf einer Strecke von min. 500m, kein einziges Haus steht, geschweige denn echte Bordsteine, Spielplaetze etc. Das nur mal zu meiner Verteidigung.
Und ich gestehe mir selbst ein, zu schnell gewesen zu sein und rechne auch fest mit einer Bestrafung. Nur moechte ich wissen, wie diese grob aussieht.
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05. 10. 2007, 21:12
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 889
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Re: Geblitzt Thread #1001
Zitat:
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Zitat von tekkie
Wie gesagt, mein Anwalt ist momentan nicht erreichbar. Ebenso gebe ich zu, definitiv zu schnell gewesen zu sein. Allerdings hat sich das ganze nicht in einem Wohnviertel abgespielt, sondern eher in einer "Zufahrt" zu einem Wohnviertel, auf dem auf einer Strecke von min. 500m, kein einziges Haus steht, geschweige denn echte Bordsteine, Spielplaetze etc. Das nur mal zu meiner Verteidigung.
Und ich gestehe mir selbst ein, zu schnell gewesen zu sein und rechne auch fest mit einer Bestrafung. Nur moechte ich wissen, wie diese grob aussieht. 
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Ich habe es aus deinem Ersten Post so herausgelasen wei ich es geschrieben habe. Entschuldigung.
Finde ich gut das du einsichtig bist. Reue kommt immer gut beim Richter.
Ich würde mir an deiner STelle vielleicht eine bessere Geschichte ausdenken. Glaube kommt nicht so gut wenn du sagst ich hatte halt mal bock rumzuschüren.
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05. 10. 2007, 21:28
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#18
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♪ Hardcore
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 50
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Re: Geblitzt Thread #1001
Nunja, ich bin immer der Meinung, "ehrlichkeit waehrt am laengsten" und sobald ich luege, bekomm ich ne rote Birne. Und da ich diese so oder so vorm Richter haben werde, werd ich es ihm genau so schildern (muessen) wie es tatsaechlich war.
Wenn ich mir jetzt noch ausmale, dass der Richter sicherlich irgendwelche Gegen/Fragen stellt, wuerde ich mich sicherlich eh in Widersprueche verstricken und Unsinn kund tun. Demnach sag ich einfach wie es war und lebe damit. Ich bin eben ein schlechter Luegner.
Ist vllt trotzdem noch jemand hier, der für ein aehnliches Vergehen gerichtlich bestraft wurde? *hoff*
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05. 10. 2007, 21:41
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#19
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Against all Rules
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1.518
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Re: Geblitzt Thread #1001
Mit der Wahrheet fährst so oder so am Besten!
Du warst deutlich zu schnell - und das in einer 30er-Zone.
Also steh einfach dazu!
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05. 10. 2007, 21:51
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#20
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◄ Is Back ►
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 2.625
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Re: Geblitzt Thread #1001
Zitat:
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Zitat von Harry Hard
Ich würde mir an deiner STelle vielleicht eine bessere Geschichte ausdenken. Glaube kommt nicht so gut wenn du sagst ich hatte halt mal bock rumzuschüren.
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Ausgedachte Geschichte hin oder her, ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsregelungen wird immer gleich geahndet.
Lügen macht das ganze sowieso nicht besser (im schlechtesten Fall sogar noch schlimmer).
mfg
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06. 10. 2007, 00:44
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.902
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Re: Geblitzt Thread #1001
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt hier zwar in der Tat drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben worden ist (danach sechs Monate). Allerdings könnte die Verjährung bereits mit Versendung des Anhörungsbogens unterbrochen worden sein.
Die Schilderungen hier sind leider mehrdeutig und lückenhaft.
grtz
BuggerT
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06. 10. 2007, 03:10
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#22
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bald™ gesрerrt
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.918
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Re: Geblitzt Thread #1001
Das mit der dreimonatigen Verjährungsfrist ist schon grundsätzlich richtig, aber nur, wenn in dieser Zeit der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wenn das Auto auf dich zugelassen ist, dann kannst du die Sache vergessen. Etwas besser wäre die Lage, wenn du mit dem Auto deines Kumpels gefahren wärst oder wenn die Karre auf Vati zugelassen ist. Das sollte eigentlich auch dein Anwalt wissen. Entweder ist er dämlich oder will nur noch ein paar Euro von deiner Rechtschutzversicherung abzocken, indem er die Sache unnötig in die Länge zieht. Möglich wäre noch die Alberto-/Ersafa-/Gebrüder-Grimm-Methode, die ist aber am Rande der Legalität und wenn du bereits als Fahrer ermittelt wurdest, ist es dafür auch zu spät. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann wird sich der Richter das Foto anschauen, dann eine Gesichtskontrolle machen und dich verurteilen. Dein Rechtsverdreher soll sich wenigstens einmal nützlich machen und schauen, dass er die Verhandlung absagen kann. Du zahlst den Eilzuschlag und nimmst die Punkte, Probezeitverlängerung und Nachschulung hin wie ein Mann.
Und wenn wieder so ein Mist passiert, dann informierst du dich vorher über die Lage, z. B. im Radarforum: http://www.radarforum.de/forum/
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06. 10. 2007, 03:23
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#23
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Irgendwo im Nirgendwo
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 371
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Re: Geblitzt Thread #1001
Meine 2 Vorposter haben soweit recht ABER, sollte sich das vergehen im Rahmen einer Straftat bewegen dann dauert die Verjaehrung statt 3->6 Monate.
Fraglich ist ob das erste schreiben nur der bekannte "Ich-wars" Brief war oder ob du innerhalb der ersten 3 Monate bereits einen Bussgeldbescheid bekommen hast. Solltest Du innerhalb dieser frist ( 3 Monate) keine schreiben mit dem Inhalt "Androhung eines Bussgeldes/Strafverfahrens " bekommen haben, ist es generell verjaehrt. Das Zustellen des Strafverfahrens/Bussgeldes muss innerhalb dieser Frist geschene ( ausser eben es bewegt sich nicht mehr im Rahmen einer Ordnungswiedrigkeit).
Als Strafe betest Du jetzt 3 Mal das Ave Maria ( oder 3 Punkte) und zahlst ca 100 Euro plus deine Kosten. Weitere 100 Euro fuere eine Rechtsbelehrung ohne Gewaehr kosten Dich ebenfals 100 € die Du direkt an mich bitte ueberweist
Immer schoen Kopf hochhalten, das kann mal passieren. Sicherlich nicht so dufte in einer 30ger Zone aber bei schoenem Wetter mit nem Kumpel und sauguter Laune passiert das glaub ich fast jedem mal...Ich fahr ca 40000 km im Jahr und mich haben Sie dieses Jahr auch schon erwischt...bzw warte Ich das meine Verjaehrung eintritt ( waren nur 17 Km/h in einer 70ger Zone ausserorts...
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06. 10. 2007, 08:17
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 216
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Re: Geblitzt Thread #1001
Soweit ich weiss dauert die Verjährung 3 Monate + 2 Wochen (für die Zustellung) dann solltest du vom Schneider sein. Es sei denn du hast vorher noch irgendein Bescheid oder so bekommen, weil dann nochmal eine neue Frist beginnt.
Schau mal hier nach:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gebl...n__f11064.html
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06. 10. 2007, 09:10
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#25
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