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08. 10. 2007, 16:58 #1
Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Jammie Thomas, gegen die ein Geschworenengericht das erste Urteil in einer Filesharingklage in den USA fällte, geht in Berufung. Weitere Informationen sind noch nicht bekannt. Thomas wurde für 24 via KaZaA angebotene Songs zu einer Strafe von über 220.000 Dollar verklagt. Ihr Jahreseinkommen: 36.000 Dollar.
Wie Ray Beckerman meldet, wird Thomas gegen das Urteil Berufung einlegen. Um die Chancen wird gestritten: gegen die Berufung spricht
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08. 10. 2007, 17:55 #2TiminkGast
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Ich hoffe das sie das verfahren gewinnt !
Weil diese Bargeldsummen die von der Frau verlangt werden das ist schon ganz schön extrem !!!
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08. 10. 2007, 18:30 #3Mitglied
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Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Die sind doch bekloppt.......
Kann mir jemand sagen, wo ich eine Spende abgeben kann?
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08. 10. 2007, 18:38 #4
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
36.000 Dollar im Jahr? Ich bin mir sicher das hätte bis jetzt keiner von der "alleinerziehenden" Mutter erwartet. Klar kann man solch eine Schadesforderung trotzdem nie bezahlen, aber 36.000 im Jahr ist doch schon eine akzeptable Summe. (~2571$ Netto/Monat)
Naja, ich hätte auch Berufung eingelegt, aber wenn sie jetz nochmal verliert und dann noch mehr zahlen muss, das wär Hammerhart...
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08. 10. 2007, 18:49 #5
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Das wäre dann wenigstens wieder ein schlag gegen die RIAA!
Zitat von TImink
Ich finde es schon hart das Gerichte einen finanziellen Tot auch noch unterstützen und wohl auch akzeptieren.
Das Leben der Frau ist doch wohl mehr als ruiniert! Wer würde da nicht in Berufung gehen?
ABER man merkt das es wohl nichts wichtigeres gibt als p2p user zu jagen, ich mein Kinderschänder kommen ja vor Gericht besser weg als p2p user!Sig, wofür? Wird doch eh wieder gelöscht >:(
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08. 10. 2007, 18:54 #6
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
HIER!
Zitat von thetrancer84
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08. 10. 2007, 19:07 #7
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
nicht das ich die meinung teile filesharing sei diebstal oder sowas, aber ich bekomme langsam das gefühl es kommt in mode sich verklagen zu lassen und dann für seinen zweck spenden zu kassieren oO
15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.
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08. 10. 2007, 19:46 #8Mitglied
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Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Alta eine halbe Million Dollar! Und das wo man nichst gestohlen jemanden ermordet oder sonstwas gemacht hat!!!! Ich find betrunken auto fahren schlimmer und da bekommt dann so ne paris hilton 2 wochen Knast!!! Fuck the RIAA!
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08. 10. 2007, 19:50 #9Pädagogisch wertvoll!
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Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Korrigiere: Versuch. Möglicherweise am ungeeigneten Objekt. Letzteres hätte sich durch einen Testdownload klären lassen.Jury und Gericht waren der Ansicht, dass das simple Verfügbarmachen der Tracks den Copyrightverstoß ausreichend begründen und auch die verhängte Strafe rechtfertigen./\.....This is Hammer, the arch-nemesis of brick, the arch-nemesis of
II====.'Bunny'. Cut'n' Paste it into your signature to destroy the brick,
II.....squashing Bunny's plans for world domination.
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08. 10. 2007, 20:30 #10Mitglied
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Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Also ich finde auch wenn Sie schuldig sein sollte...diese Strafe ist total überzogen und irgendwie ein Armutszeugnis für die Musikindustrie die eine Frau und Ihr Kind willentlich in den Ruin treibt wegen ein Paar Songs.Eine kleinere Summe hätte es auch getan.
Ich frage mich wirklich was für Menschen das sind die solch ein Verfahren anstrengen und durchziehen mit dem Wissen gegen wen Sie da prozessieren.
Wenn es eine Piratengruppe o.ä.gewesen wäre könnte ich es nachvollziehen,aber bei 24 Songs ist das doch eher ein Kavaliersdelikt.Echt traurig was da so abgeht.
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08. 10. 2007, 20:36 #11Mitglied
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Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Ja wau! eine halbe Millionen entspricht also 220.000 Dollar.
Zitat von Gardeweg
Aber ansonsten kein Wunder heutzutage, das sind halt die Früchte des Kapitalismus. Die Jury ist bestimmt von der M.A.F.I.A. gesponsort.
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08. 10. 2007, 22:05 #12
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Wenn die Frau glaubt im Recht zu sein muss sie in die Berufung gehen.
Und riskiert damit zusätzliche Prozesskosten von 1/4Mio. Dollar.
Für eine Firma wie die RIAA leicht aufzubringen.
Aber für eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 36k$...
Ist das noch Gerechtigkeit für Jeden???
Wohl kaum.
Nur noch für die Reichen.
Gruss Moses
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09. 10. 2007, 00:03 #13
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Raubkopieren ist Diebstahl und lässt sich nicht schönreden. Wenn Ideen nicht geschützt werden, lohnt es nicht mehr, welche zu haben. Nichtsdestotrotz zu hart und ungerecht.
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09. 10. 2007, 02:38 #14
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
scheinbar hast du ein sehr beschissenes Kurzzeitgedächtnis. Wenn Du dir den Artikel noch einmal ganz in Ruhe durchliest, und versuchst wirklich aufzupassen, Ja Wau! vielleicht kriegste's dann hin wieso er halbe mio schreibt.
Zitat von fubanator
lol, VP, du
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09. 10. 2007, 03:16 #15NNBGast
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
für amerikanische verhältnisse und alleinerziehende mutter ein guter verdienst, wenn man bedenkt, dass eine normale krankenschwester in kalifornien knapp 1000$ nach hause bringt.... (1999 warn es bei einer bekannten in LA 825$/ "kreiskrankenhaus", nicht privat)
Zitat von Skatermati
NNB
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09. 10. 2007, 08:33 #16
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Nein. Schau dir die Definition von 'Diebstahl' an (und am besten gleich noch die von 'Raub') und dann benutz dein Gehirn, sofern du eins hast.
Zitat von Red_Eye
Ich kann diese blödsinnige Behauptung langsam nicht mehr hören.
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09. 10. 2007, 10:05 #17
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
bis vor gar nicht so langer zeit waren ideen nicht geschützt und was war...es lief grossartig. erst in diesem jahrhundert kam irgendein depp auf die idee, dass man sowas ja mal schützen könnte.
Zitat von Red_Eye
aber es klappt nicht, zumindast nicht richtig, oder?"The Bible is like a software license, no one actually reads it, they just scroll to the bottom and click I agree "
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09. 10. 2007, 12:44 #18
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Meine Aussage ist grammatikalisch und inhaltlich vollkommen richtig, wahr und akkurat. Es ist töricht zu behaupten, dass diese unwahr und blödsinnig wären. Weiterhin denke ich nicht, dass dein Kommentar sachlich und qualitativ sei.
Zitat von nagini
Unter einer Kopie versteht man die Vervielfältigung bzw. Reproduktion eines Originals. Dabei ist zwischen zwei Arten von Kopien zu unterscheiden: Einerseits gibt es die erlaubte und somit legale Reproduktion eines Originals. Darunter fällt u.a. die Vervielfältigung eines Originals im Verlauf eines Produktionsprozesses. So werden Kinofilme beispielsweise nach ihrer Fertigstellung im Kopierwerk auf Filmrollen kopiert und für die deutschlandweite Vorführung im Kino vervielfältigt. Auch die lizenzierte Erstellung von DVDs für den Einzelhandel fällt unter den Begriff der legalen Kopie.
Der legalen Kopie steht die illegale Vervielfältigung von Originalen gegenüber. Darunter fallen alle nicht lizenzierten Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken. Im Bereich der digitalen Medien hat sich hierfür der umgangssprachliche Begriff Raubkopie eingebürgert. Raubkopien verursachen gerade in der Filmbranche jährlich Verluste in Millionenhöhe.
Das Herstellen einer Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Kopien sind nur im Rahmen der Einschränkungen des Urheberrechts erlaubt. Wer darüber hinaus nicht über weitergehende Lizenzen zur Vervielfältigung verfügt, produziert in der Regel Raubkopien.
Raubkopierer sind Verbrecher und müssen wie jeder andere, der sich nicht an das geltende Gesetz hält, korrekt verurteilt und bestraft werden.
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09. 10. 2007, 13:00 #19
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
Inhaltlich nicht vollkommen richtig, wahr und akkurat. Rechtswidrige Kopierer sind Vergeher.
Zitat von Red_Eye
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09. 10. 2007, 13:02 #20
Re: Thomas vs. RIAA: Berufung gegen 220.000 Dollar Strafe wegen Filesharing eingelegt
hello again, herr schä...ups, du heisst ja anders, RED_EYE, sorry.
bist du schonmal bei rot über die strasse gegangen?
wenn wir alle so pöhse sind hier, warum zeigst du nicht das halbe gulli:board an oder willst du mir erzählen, adss du die börse noch nicht bemerkt hast...
oder gehörst du zu den leuten, die zwar immer reden, aber nicht handeln. immerhin bewegst du dich hier im board in der gesellschaft von verbrechern, was da wohl deine eltern von halten, tz,tz,tz.
du chattest sogar mit ihnen, oh je.
wenn du raubkopierer so sehr verurteilst, warum bist du dann hier ( ich weiss, es gibt noch mehr als die börse, also nicht darauf rumreiten, bitte), denn wenn ich einen teil einer seite so sehr verurteile, dann bleibe ich dieser seite lieber ganz fern.
soll jetzt nicht heissen,dass ich finde du solltest abhauen, nicht falsch verstehen. das wären nur die konsequenzen, die ich für mich ziehen würde/müsste. alles andere wäre inkonsequent."The Bible is like a software license, no one actually reads it, they just scroll to the bottom and click I agree "
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