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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Zwei alte Bekannte sind morgen, Mittwoch abend um 22.15 in Stern TV bei Günther Jauch zu sehen: Zum Thema Filesharing kann mit kontroversen Meinungen gerechnet werden. Christian Solmecke vertritt hauptsächlich mutmaßliche Filesharer, Clemens Rasch hat im Auftrag der IFPI schon mehrere tausend Filesharer abgemahnt.

    Sowohl Solmecke wie auch Rasch sind durchaus auf der jeweiligen Seite als Experten zu betrachten und dementsprechend auch schon häufig Thema auf gulli.com gewesen: Rasch und die von ihm geleitete ProMedia hatte mit der ersten großen Razzia gegen eDonkey-User Schlagzeilen gemacht, in der gegen 3.500 Donkey-User vorgegangen wurde.
    Seitdem sind ProMedia und Raschs Kanzlei regelmäßiges Gesprächsthema unter Tauschern. Über 80 Helfer jagen

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  2. #121
    deleted user
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Ein bisschen Panne ist der Rasch ja.
    Der geht in eine Sendung die ein paar Millionen Leute gucken und sagt das er im Monat 5000 Leute abmahnt!!!
    Mal ganz davon abgesehen das er sich noch unbeliebter gemacht hat, muss der ja jetzt Angst haben im Dunkeln durch die Stadt zu gehen.

    ps.
    Ich wette der schämt sich morgen in Grund und Boden wenn der wieder am Rechner sitzt und diesen Thread liesst^^


    naja, bin dann mal weiter ziehen....
    Geändert von deleted user (11. 10. 2007 um 11:09 Uhr)

  3. #122
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Also diese Sendung war ja wohl Käse.

    Mehr kann man dazu einfach nicht sagen.

    Was meinte Jauch ? Man kann sich bei ihm Unterlassungserklärungen runterladen ?
    Klar ich füll dich auch gleich mal welche aus.

    Frag mich wieviele Eltern ihre Kinder morgen anschwärzen.

  4. #123
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    ist schon ne frechheit wie ein Anwalt über 3000e von einen jugendlichen verlangt der im Monat 20 euro kriegt.

    hauptsache sein gehaltscheck hat immer 4 nullen.

    und ja die arme Musikindustrie als ob die am Hungertot sterben würden wenn der Herr Anwalt nicht die jugendlichen mit unmenschlichen gebühren abmahnt .

    solang eine cd 15 euro kostet kauf ich mir best keine mehr meine letzte orginal cd hab ich Weihnachten 1995 bekommen . ( geschenkt )

    da ist man fast geneigt zu sagen das so welche wie der Rasch einfach von den wütenden Mob erschossen gehört -

  5. #124
    Geisterfahrerüberholer
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Naja, die wussten ja nicht das ein Jugendlicher der "Täter" war, sonst hätte man angeblich den Betrag gesenkt

  6. #125
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Zitat Zitat von HassKappenMann
    insofern könnte man Jauch sogar vorwerfen, das er der industrie und den abmahnanwälten mit dieser Sendung eigendlich nen dicken gefallen getan hat, auch wenn es oberflächlich betrachtet so aussah als würde er gegen den anwalt argumentieren. er hat ihm in der Sendung die Plattform gepoten seinen Propaganda zu verbreiten! Will nicht wissen, wie viele ängstliche Eltern gerade diese Scheiß unterlassungserklährung downloaden und ausfüllen.
    Stimme zu 100 % zu.

  7. #126
    Geisterfahrerüberholer
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Das Gefühl hab ich irgendwie auch gehabt - vorallem wenn man die UE wirklich ausfüllt, kann es ja noch teuerer werden (im Wiederholungsfall).
    Zumal weis ja auch keiner wie hoch die Schadensersatzfordung ausfallen wird.

  8. #127
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    naja.. für mich ist filesharing für nicht legale zwecke eh sekundär. ich suche immer erst hier in der börse (-> rapidshare) oder einer ftp-suchmaschine von zB hier: http://www.ftp-suchmaschinen.de/

    sollte relativ sicher sein (oder nicht?), und, was wichtiger ist: man rückt nicht so leicht ins fandenkreuz von zockenden anwälten, da die ausbeute bei vergehen ohne upload nicht so hoch sein wird.

  9. #128
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    also ich hab noch nie gehört das jem bei rapitshare abgemahnt wurden ist .
    Dann lasst sie doch abschrecken. Ich mein wer sich von so einer witzfigur wie dem rasch abschrecken lässt soll das downloaden auch am besten direkt seinlassen

  10. #129
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Moin!

    Das da unten habe ich jetzt lieber doch mal in einen Spoiler verfrachtet, weil ich keinen juristischen Hintergrund habe und da niemanden in den Rücken fallen will.
    Zunächst möchte ich lieber auf diesen Beitrag hier verweisen: Vorbeugende Unterlassungserklärung kann vor teuren Filesharing-Abmahnungen schützen

    Auch dieser Beitrag ist sehr zu empfehlen: Baker - netzwelt - vorauseilende UE

    Ich halte die Abgabe einer UE auf bloßen Verdacht hin jedoch für problematisch. So eine Aktion sollte man sich wirklich reiflich überlegen und sich fast sicher sein, dass man auch tatsächlich erwischt wurde und da was kommen wird.

    Wenn nämlich jetzt Mama oder Papa aus Angst so ein Ding wegschicken, der Sohnemann oder die Tochter aber heimlich weitersaugt, dann kann das extrem teuer werden. Das liegt dann so in Größenordnungen von 5.000,-€ pro Song, dann wird nämlich eine Vertragsstrafe fällig.

    Spoiler: 

    Mir ist ehrlich gesagt fast die Kinnlade runtergefallen, als der von mir wirklich hochgeschätzte Herr Solmecke das so ohne weitere Erläuterungen empfohlen hat. Völlig grundlos sollte man das nämlich nicht machen, denn was erkauft man sich damit? Für die nächsten 30 Jahre (Dauer der UE) darf man sich niemals mehr beim Saugen irgendeines Titels irgendeiner der grossen sechs Gesellschaften erwischen lassen. Das geht irgendwie gar nicht, eine solche Verpflichtung ist einfach nur krank. Da kann man drinhängen, wenn jetzt noch ungeborenen Kinder irgendwann in Zukunft mal Mist über den eigenen Anschluss bauen sollten.

    Eine vorauseilende UE also dann und nur dann, wenn absolut klar ist, das Rasch bereits lauert.

    Eine Veranlassung ist z.B. Post von der Staatsanwaltschaft. Denn dann ist klar, dass Rasch auf jeden Fall schon in den Startlöchern sitzt, um mit einer Abmahnung abzukassieren. Wenn man nun schnell reagiert, kann man mit einer vorbeugenden UE die Anwaltskosten vermeiden, weil damit dem Lockenköpfchen der Abmahngrund genommen wird.

    Bitte beachten: Für unsere anderen Spezis wie Schutt & Waetke, KUW, ... gilt das übrigens alles überhaupt nicht, das ist absolut Rasch-spezifisch!

    Hier der Sendungsausschnitt nochmal (RapidShare): sternTV - Filesharing (DivX, 384x288)
    Geändert von Hadron (11. 10. 2007 um 12:08 Uhr)

  11. #130
    Mitglied Avatar von tsk2002
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Jo nicht schlecht diese Werbesendung für die Musikindustrie.

    Habe auch nochmal nen den TV Ausschnitt hochgeladen
    SternTV 10.10.2007

  12. #131
    Mitglied Avatar von ghostuser
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Was sehr wichtig gewesen wäre zu erwähnen, dass die Plattenindustrie unter der ja auch Sony vertreten ist, Milliarden am Umsatz von Brennern und Rohlingen (CD/DVD) verdienen, wo ja sogar schon ein gewisser GEMA-Anteil dabei ist!

    Die Industrie hat doch beim Boom des Internet's riesige Gewinne mit Hard-u. Software geschrieben, über die komischerweise nie so richtig geredet wird.
    Sony hat zB. seine ersten Brenner für den PC mit folgendem Slogan beworben: ,, Endlich kann man sich die eigene Musik-CD zusammen stellen,, - ja davon will man heut nichts mehr wissen, im Gegenteil es wird wohlwollend verschwiegen um nicht kritischen Fragen Rede und Antwort stehen zu müssen!

    Diese Verlogenheit kotzt mich an....!

    Und dieser RA Rasch verdient sich eine goldene Nase..... wenn der nur 300,-Euro pro Mandat bekommt (es ist definitiv mehr...), dann macht das bei 5000 Abmahnungen ganz locker mal 1,5 Millionen!!! Darauf hätte Jauch mal mehr bohren sollen bei diesem stotternden Lockenköpfchen!


    Gruß ghostuser

  13. #132
    paravirtualisiert Avatar von ITnetX
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Sorry aber mir kann keiner der Kids glaubhaft versichern das sie nicht wussten das sowas Illegal ist! Selbst in dem Alter weiß man den unterschied zwischen kaufen und kostenlos downloaden.

  14. #133
    Follow The Reaper Avatar von matz_cob
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    ...Mit diesen Unterlassungserklärungen verpflichten Sie sich gegenüber sechs großen Tonträgerherstellern, künftig dafür Sorge zu tragen, keine Musik im Internet mehr anzubieten. Doch Achtung! Sie müssten dann auch 100%ig sicherstellen können, dass Ihr Internetanschluss nicht mehr für illegale Filesharingaktivitäten genutzt wird. Sollte eines der genannten Unternehmen feststellen, dass nach dem Zeitpunkt der Abgabe der vorbeugenden Unterlassungsverpflichtungserklärung über Ihren Anschluss Musikdateien angeboten werden, kann das betroffene Unternehmen einen Vertragsstrafanspruch gegen Sie geltend machen, der - abhängig von der Anzahl der angebotenen Dateien - die vorgenannten Abmahnkosten um ein Vielfaches übersteigen kann. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass die Wirkung der Unterlassungserklärung 30 Jahre andauert.[..]

    Sollten Sie trotz Abgabe der vorbeugenden Unterlassungserklärung von einer der unten stehenden Firmen in Anspruch genommen werden, können Sie darauf verweisen, dass von Ihnen bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. Zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten können dann nicht mehr von ihnen verlangt werden. Wie bereits ausgeführt, wird es jedoch grundsätzlich möglich sein, von Ihnen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen, falls sich später herausstellt, dass Sie die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen haben. Dieser Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich unabhängig von der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beurteilen.
    Quelle

  15. #134
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    so wie ich es verstanden habe ist uploaden schlimmer als downloaden

  16. #135
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Was auch nicht gerade toll war, dass der Junge gemeint hat, dass er sich eine CD diesen Sommer gekauft hat. Wäre besser gewesen, wenn er gesagt hätte, dass er atm. kein Geld für CDs hat .

    Außerdem hätte man noch die Sache mit den Rootkit-CDs und DVDs ansprechen können, die Sicherheitslöcher im System aufreisen, was P2P-Downloads ja nicht machen.

    Schlussendlich hätte ich mir auch gewünscht, dass darauf hingewiesen werden sollte, dass P"P-Programme an sich nicht illegal sind, sondern es darauf ankommt, was man runterlädt. Btw sei auch mal erwähnt, dass bei mir, bei Peer Guardian auch entsprechende IPs als geblockt angezeigt werden, wenn ich beispielsweise die neuste Ubuntuversion tausche oder mir eine Demo runterlade, weil sämtliche Server überlastet sind, womit man weiter argumentieren kann, dass P2P-Programme die Server der Unternehmen entlasten und damit auch Kosten einsparen.

    Ich hoffe, dass es nochmal einen Beitrag geben wird, der sich ausführlicher mit dem Thema befasst, eventuell mal eine Schwerpunktsendung, wo auch noch richtige Experten kommen. (An Gulli-Team denk *G)

    Soviel von mir.

  17. #136
    Mitglied Avatar von Spucki
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf beitragen.

    Im allgemeinen sollte inzwischen jedem, der sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt hat, klar sein, dass Filesharing von Musikstücken illigal ist.

    Aber:

    Was ist eigentlich Filesharing? Ich lade ein Musikstück herunter, von dem ich nicht das Orginal besitze -> illigal? Wie soll man das denn beweisen? Naklar IP-Loggen und schon haben wir dich. Wirklich? Müsste man nicht erstmal beweisen, dass ich das COMPUTERFILE das ich heruntergeladen habe auch wirklich besagtes Musikstück ist und dass ich es komplett heruntergeladen habe, also auch wirklich benutzen könnte? Auf die Beweisführung wäre ich gespannt.

    Beim Anbieten von Musikstücken sieht das schon ganz anderst aus. Da kann man nun wirklich die IP-Loggen und schon haben sie dich. Wirklich? Also strafrechtlich sehe ich hier große Schwirigkeiten der Beweisführung. Im Strafrecht müsste die Person, die den Titel angeboten hat benannt werden, und nicht der Anschlssnehmer der I-Net Verbindung. Auch hier wäre die Beweisführung äußerst schwierig.

    Zivilrechtlich (Abmahnung) gehts ein bisschen einfacher. Anschlussinhaber abmahnen, fertig. Wirklich so einfach?

    Ich sehe hier zwei von Grundauf verschiedene Rechtssprechungen zivil vs. strafrecht
    Ist doch interessant, dass der Staatanwalt fast keine Möglichkeiten hat Filesharing zu unterbinden (es sei denn er findet besagte Musikstücke auf dem Rechner einer bestimmten Person). Das Zivilrecht lässt zu, dass jugendliche und Kinder, die sich zum Teil ihrer Verbrechen (hust) noch nicht einmal bewusst sind, abgemahnt werden, und Strafen bezahlen sollen, die ihr Einkommen um einiges Übersteigen.

    Danke Rechtssystem Danke Musikindustrie

  18. #137
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Zitat Zitat von king258
    so wie ich es verstanden habe ist uploaden schlimmer als downloaden
    sehr guter beitrag

  19. #138
    Nur der Koch Avatar von crAsH!
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Das Problem ist, dass die meisten Menschen eben den Unterschied zwischen straf- und zivilrechtlichen Prozessen nicht sehen - das kam ja auch im Beitrag nicht wirklich zur Geltung.
    Der eine typ hatte ja keine Abmahnung bekommen sondern "nur" Post vom Staatsanwalt und wurde dann unterm Strich zu 20h Sozialarbeit verdonnert... Das fänd ich noch vertretbar.
    Fakt ist jedoch, dass bei Massenabmahnungen à la Rasch Streitwerte angesetzt werden die einzig und allein der Einschüchterung dienen. Solche Kanzleien setzen darauf, dass die Masche zieht und der Abgemahnte aus lauter Ehrfurcht die Kohle überweist. Vor Gericht ausgefochten werden solche Zahlen dann ganz schnell kleiner oder die Abmahnungen ganz fallen gelassen. Die Streitwerte (beispiel annahme: 1 download = 1 entgangener verkauf -.-) sind einfach nicht wirklich zu rechtfertigen... Gut möglich dass Freund Lockenkopf bei jeder Abmahnung einfach am Kanzleieigenen Glücksrad dreht ^^
    Außerdem - warum sollte er sich auch den Aufwand machen für einen einzelnen Fall aufs Gericht zu dackeln wenns genug Dumme gibt die direkt überweisen?

    MfG
    crAsH!

  20. #139
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Hab grad mal was durch gerechnet:
    Rasch mahnt monatlich 5000 User ab macht im Jahr 60000. Glaubt der wirklich das deutsche Jusitzwesen und der deutsche Staat könnnen sich 60000 Verfahren leisten mit allen Kosten die zunächst auf den Schultern des Staates liegen.
    Es wären also über 150 Verfahren täglich die man bewaelitigen müsste.
    Sehr unwahrscheinlich.

    Und zu seinen Abmahnungsschreiben.
    Die Forderungen sind einfach nur illegal. Man ist nur verpflichtet zu einer Zahlung wenn man von einem Gericht zur Zahlung verdonnert wird.

    Die Sendung von gestern wird die Filesharing-Szene vielleicht 2 Wochen stagnieren lassen, aber danach geht das saugen weiter und es werden noch mehr tauschen, da viele von der Sendung erstmals auf den Geschmack kommen. Es werden ja ausreichend die Vorteile genannt.

    -man muss nicht mehr in den Shop rennen
    usw.

    Ich hab zwar keinen Filesharing-Client derzeit aufm Rechner, komm trotzdem an alles was ich will.
    noch kurz zum Thema Client muss gelöscht werden. Bei einem Client ist wie bei einer Pistole man darf eine besitze, aber nicht benutzen.

  21. #140
    Tanz mit mir Avatar von Dorfdisko
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    Standard Re: TV-Tipp: Stern-TV zu Filesharing mit RA Solmecke, RA Rasch Mi, 22.15

    Zitat Zitat von Hadron

    Ich halte die Abgabe einer UE auf bloßen Verdacht hin jedoch für problematisch. So eine Aktion sollte man sich wirklich reiflich überlegen und sich fast sicher sein, dass man auch tatsächlich erwischt wurde und da was kommen wird.

    Wenn nämlich jetzt Mama oder Papa aus Angst so ein Ding wegschicken, der Sohnemann oder die Tochter aber heimlich weitersaugt, dann kann das extrem teuer werden. Das liegt dann so in Größenordnungen von 5.000,-€ pro Song, dann wird nämlich eine Vertragsstrafe fällig.

    Mir ist ehrlich gesagt fast die Kinnlade runtergefallen, als der von mir wirklich hochgeschätzte Herr Solmecke das so ohne weitere Erläuterungen empfohlen hat. Völlig grundlos sollte man das nämlich nicht machen, denn was erkauft man sich damit? Für die nächsten 30 Jahre (Dauer der UE) darf man sich niemals mehr beim Saugen irgendeines Titels irgendeiner der grossen sechs Gesellschaften erwischen lassen. Das geht irgendwie gar nicht, eine solche Verpflichtung ist einfach nur krank. Da kann man drinhängen, wenn jetzt noch ungeborenen Kinder irgendwann in Zukunft mal Mist über den eigenen Anschluss bauen sollten.

    Eine vorauseilende UE also dann und nur dann, wenn absolut klar ist, das Rasch bereits lauert.

    Eine Veranlassung ist z.B. Post von der Staatsanwaltschaft. Denn dann ist klar, dass Rasch auf jeden Fall schon in den Startlöchern sitzt, um mit einer Abmahnung abzukassieren. Wenn man nun schnell reagiert, kann man mit einer vorbeugenden UE die Anwaltskosten vermeiden, weil damit dem Lockenköpfchen der Abmahngrund genommen wird.

    Bitte beachten: Für unsere anderen Spezis wie Schutt & Waetke, KUW, ... gilt das übrigens alles überhaupt nicht, das ist absolut Rasch-spezifisch!
    Ich verstehe das ähnlich wie du und finde es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese UE sehr wohl überlegt sein sollte.

    Dazu hätte ich aber eine Idee, über die ich gerne Meinungen lesen würde.

    Was, wenn ich meinen I-Net Anschluss z.B. auf den Namen meiner Oma oder Mutter anmelde (muss ja keiner Wissen, dass ich nicht bei meiner Oma oder Mutter wohne, dem ISP wird es egal sein.)
    Sollte meine IP irgendwann geloggt werden, kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft, ich kann davon ausgehen, dass bald auch eine Abmahnung kommt. Also lasse ich meine Oma oder Mutter die UE unterschreiben, melde den Anschluss um auf meinen Opa oder Vater und weiter geht's.
    Wäre das machbar?
    Oder ist das zu durchsichtig?

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