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gullinews
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Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Glimpflich verlief die Münchner Posse um die Festnahme eines Autofahrers, der im Fenster seines Wagens eine "Stasi 2.0"-Schäublone aufgehängt hatte. Die Staatsanwaltschaft München sieht von einer Beleidigungsklage ab.

Ein gutes Ende für den Betroffenen, der "gewiß ein paar sehr sehr aufregende Wochen erleben konnte" (Dataloo). Vor etwas über einem Monat wurde der Fahrer von einer Polizeistreife festgenommen und auf ein Polizeirevier gebracht

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Alt 23. 10. 2007, 11:05 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
PerfectFe
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Hi,

also darf ich mir jetzt auch unbesorgt so ein Ding auf die Heckscheibe kleben?


Fe
Alt 23. 10. 2007, 11:10 PerfectFe is offline Mit Zitat antworten #2
Yona
Antibürger
 
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Das bedeutet nicht daß ab sofort niemand mehr was unternimmt wenn du eine Schäublone (geiles Wort ) im Auto hängen hast; die können mit dir das selbe anstellen wie mit jenem bedauernswerten Burschen, auch wenn es darauf hinausläuft daß keine Klage erhoben wird.
Alt 23. 10. 2007, 12:34 Yona is offline Mit Zitat antworten #3
Killer-Plautze
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Yona 
Das bedeutet nicht daß ab sofort niemand mehr was unternimmt wenn du eine Schäublone (geiles Wort ) im Auto hängen hast; die können mit dir das selbe anstellen wie mit jenem bedauernswerten Burschen, auch wenn es darauf hinausläuft daß keine Klage erhoben wird.

Stell Dir vor, 30 Millionen Autos sind mit einer Schäublone unterwegs...
Alt 23. 10. 2007, 12:48 Killer-Plautze is offline Mit Zitat antworten #4
Gravenreuth
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von gulli:news 
Die Staatsanwaltschaft München sieht von einer Beleidigungsklage ab.

Das sieht nach einer Einstellung nach § 153 StPo aus.

§ 153 StPO
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, ....."


Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl von der Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung ausgeht, die individuelle Schuld und das öffentliche Interesse aber als gering ansieht. Ein zweitesmal gibt es keinen § 153 StPO für die selbe Tat. Wenn der als mit dem Aufkleber noch einmal erwischt wird, dann kann er sehr wohl vor dem Strafrichter landen.

§ 153 StPO ist keine Einstellung weil die Tatbestandmerkmale nicht erfüllt waren!
Alt 23. 10. 2007, 13:44 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #5
Frodoger
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Yona 
Das bedeutet nicht daß ab sofort niemand mehr was unternimmt wenn du eine Schäublone (geiles Wort ) im Auto hängen hast; die können mit dir das selbe anstellen wie mit jenem bedauernswerten Burschen, auch wenn es darauf hinausläuft daß keine Klage erhoben wird.


woher weißt Du das denn? Klar kann Dich ne andere Staatsanwaltschaft deswegen Anklagen. Ne Einstellung in München ist doch nicht Rechtsverbindlich für ganz Deutschland.
Alt 23. 10. 2007, 14:36 Frodoger is offline Mit Zitat antworten #6
Obs
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

man sollte bedenken das sich die leute hier zu lande aufregen wenn die türkei
youtube sperrt weil gewisse politiker beleidigt werden, aber bei uns scheint
man auch ERST zu verhafen und DANN zu überlegen.

im übrigen hab ich noch nie gehört das man wegen beleidigung verhaftet wird,
vieleicht ne anzeige aber einkassieren ?
irgendwie stimmt da das verhältniss nicht mehr
Alt 23. 10. 2007, 14:51 Obs is offline Mit Zitat antworten #7
Wandang
 
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Das sieht nach einer Einstellung nach § 153 StPo aus.

§ 153 StPO
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, ....."


Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl von der Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung ausgeht, die individuelle Schuld und das öffentliche Interesse aber als gering ansieht. Ein zweitesmal gibt es keinen § 153 StPO für die selbe Tat. Wenn der als mit dem Aufkleber noch einmal erwischt wird, dann kann er sehr wohl vor dem Strafrichter landen.

§ 153 StPO ist keine Einstellung weil die Tatbestandmerkmale nicht erfüllt waren!

was wiederum bedeutet, dass man beim ersten mal höchstwahrscheinlich glimpflich davonkommt? dann hab ich ne neues motiv für meinen golf
Alt 23. 10. 2007, 15:07 Mit Zitat antworten #8
Atros Spender
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Wenn das so stimmt, dann hat die Staatsanwaltschaft doch ihr Ziel erreicht:

Die Bürger werden eingeschüchtert.

Eure Diskussion zeigt doch schon, das ihr jetzt 2 Mal überlegt, ob ihr euch dieses Ding ans Auto macht, weil ihr Angst habt, das mit euch das Gleiche passiert. Diese Unsicherheit schüchtert doch mehr ein als ein entsprechendes Urteil eines Gerichts, da weiß man dann wenigstens woran man ist. .
Alt 23. 10. 2007, 16:04 Atros is offline Mit Zitat antworten #9
Gravenreuth
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Atros 
Wenn das so stimmt, dann hat die Staatsanwaltschaft doch ihr Ziel erreicht:

Die Bürger werden eingeschüchtert.

Nein - die Menschenwürde des Herr Schäuble wir (vor Beleidigungen) geschützt. Da "Menschenwürde" für div. Bloggern wohl ein unbekannter Begriff ist, gibt es Gerichte, welche insoweit etwas Nachhilfe erteilen.
Alt 23. 10. 2007, 16:48 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #10
snuke1
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

stimmt. aber:
wenn zu viele ihr Auto bekleben, dann wird es wahrscheinlich auch nicht lange dauern, bis der erste mit anderen Konsequenzen zu rechnen hat, Einschüchterung hin oder her...
Alt 23. 10. 2007, 16:49 snuke1 is offline Mit Zitat antworten #11
Grumpy
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Hab ihr den Artikel überhaupt zu Ende gelesen?

"selbst die Münchner StA sieht die Schäublone offenbar durch die Meinungsfreiheit gedeckt"

Klingt für mich sehr repräsentativ. Klar ist die Gefahr immernoch gegeben das die Grünen einen immernoch einfach mal obligatorisch mitnehmen, aber darüber sollte sich eh jeder bewusst sein der mit sowsa rumläuft.

Aber ich bin der Meinung wer mit sowas rumläuft ist sich dessen bewusst und weiß auch das es sich lohnt ein gewisses Risiko für "die Sache" einzugehen.

Mein Shirt ist schon in Bearbeitung für die bundesweite Demo am 6. Nov!
Alt 23. 10. 2007, 17:39 Grumpy is offline Mit Zitat antworten #12
Gravenreuth
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Ort: Bayern
Beiträge: 2.765
Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Grumpy 
Hab ihr den Artikel überhaupt zu Ende gelesen?
"selbst die Münchner StA sieht die Schäublone offenbar durch die Meinungsfreiheit gedeckt"

Dann wäre es gem. § 170 II StPO eingestellt worden.

Der o. g. Satz steht im Widerspruch zu dem Satz: "Die Staatsanwaltschaft München sieht von einer Beleidigungsklage ab. "Absehen" ist §§ 153 oder 153a StPO.

Kann es sein, dass unser lieber Korrupt das irgend etwas falsch verstanden hat?
Alt 23. 10. 2007, 18:37 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #13
koffein
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Dann wäre es gem. § 170 II StPO eingestellt worden.

Der o. g. Satz steht im Widerspruch zu dem Satz: "Die Staatsanwaltschaft München sieht von einer Beleidigungsklage ab. "Absehen" ist §§ 153 oder 153a StPO.

Kann es sein, dass unser lieber Korrupt das irgend etwas falsch verstanden hat?

Oder die Statsanwaltschaft hat einfach eingesehen, dass es sich hier nicht um eine Beleidigung handelt, und sieht deswegen von einer Klage ab.

Nebenbei bemerkt, die von Herrn Schäuble vorgebrachten Überwachungsszenarien und -argumente empfinde ich als mündiger Bürger als Beleidigung. Von jemanden, der sich von meinen Steuergeldern bezahlen lässt, erwarte ich mehr Kompetenz und weniger Verfolgungswahn im Amt und vor allem im Sinne der Bürger zu walten und zu entscheiden. Bissige Kritik, die auch mal unter die Gürtellinie geht, hat er zu ertragen. Denn die Ursache dafür liefert er durch seine Arbeit und die Bürger reagieren drauf.
Ein Beleidigungsdelikt kann ich hier beim besten Willen nicht sehen.
Alt 23. 10. 2007, 19:11 koffein is offline Mit Zitat antworten #14
Grinderswitch
* Wrecking Crew *
 
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Registrierungsdatum: Sep 2007
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Question Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Kann es sein, dass unser lieber Korrupt das irgend etwas falsch verstanden hat?

@ Sehr geehrter Herr RA/Dipl.Ing. (FH) Günter Frhr. v. Gravenreuth!

OT: Kann es sein, dass ich irgend etwas falsch verstanden habe?

Mal aus der subjektiven Sicht eines debil-juristischen Laien hinterfragt:

Ruht deswegen eigentlich derzeit Ihre Mitgliedschaft in der RAK München?

* IMHO ggf. wg.: §§ 7, 14 BRAO

HTH/ROFL/SCNR

Greetz & Have Fun & Happy Reading

>> Grinderswitch <<


P.S.:

Pflicht-Lektüre
Alt 23. 10. 2007, 20:20 Grinderswitch is offline Mit Zitat antworten #15
Kugelfisch23
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Da "Menschenwürde" für div. Bloggern wohl ein unbekannter Begriff ist, gibt es Gerichte, welche insoweit etwas Nachhilfe erteilen.
Freie Mienungsäusserung geht IMHO vor, zumal es sich hier um eine Person der öffentlichen Intressens handelt, die sich auch Kritik stellen muss. Oder sind Karrikaturen auch verboten? Nein.

Und zu deinen `diversen Bloggern`: Stopp' deinen Privatkrieg gegen fastix.
Alt 23. 10. 2007, 22:17 Kugelfisch23 is offline Mit Zitat antworten #16
Wandang
 
Beiträge: n/a
Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Grinderswitch 
blabla ich kann mit dem bb code umgehen, blabla

sag mal, haste schonmal was von PN gehört? das hat hier rein garnichts zu tun(!) und ich denke , dass weisst du auch

OT:
@Kugelfisch23: stimmt, ist iwo mit karikaturen vergleichbar. aber in karikaturen wird einem "opfer" nie etwas unterstellt, soweit ich weiss. es wird lediglich die situation satirisch dargestellt. falls ich mich irre, korrigiert mich
Alt 23. 10. 2007, 23:10 Mit Zitat antworten #17
Kugelfisch23
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Wandang 
@Kugelfisch23: stimmt, ist iwo mit karikaturen vergleichbar. aber in karikaturen wird einem "opfer" nie etwas unterstellt, soweit ich weiss. es wird lediglich die situation satirisch dargestellt. falls ich mich irre, korrigiert mich
Naja, Karikaturen stellen die Situation satirisch-übertrieben dar.
Genau das tut IMHO auch die Schäublone, denn Schäuble will ja tatsächlich gewisse Überwachungsmassnahmen durchsetzen. `Stasi 2.0` ist - nunja - einfach überspitzt formuliert, so sehe ich das.

Geändert von Kugelfisch23 (24. 10. 2007 um 00:15 Uhr).
Alt 23. 10. 2007, 23:15 Kugelfisch23 is offline Mit Zitat antworten #18
dilapan
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

klebt die teile doch einfach bei bushaltestellen wo zb bildzeitungswerbungen sind drauf. oder an entsprechende orte wo werbung hingepackt wird

natürlich schön im dunkeln
Alt 24. 10. 2007, 03:41 dilapan is offline Mit Zitat antworten #19
Bombsquad85
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Re: Schäublone im Auto: Doch keine Beleidigung des Innenministers

Zitat:
Zitat von Wandang 
sag mal, haste schonmal was von PN gehört? das hat hier rein garnichts zu tun(!) und ich denke , dass weisst du auch

OT:
@Kugelfisch23: stimmt, ist iwo mit karikaturen vergleichbar. aber in karikaturen wird einem "opfer" nie etwas unterstellt, soweit ich weiss. es wird lediglich die situation satirisch dargestellt. falls ich mich irre, korrigiert mich

Was denn, hast du noch nie Scheibenwischer gesehen? Was meinste was denen da alles unterstellt wird!

Wenn es nach der Meinung unseres hoch geschätzten Freiherren gehen würde, wäre so ziemlich jedes Kabarett verboten.

Naja

ich glaub dazu muss ich nicht viel sagen
Alt 26. 10. 2007, 22:49 Bombsquad85 is offline Mit Zitat antworten #20
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