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Kloianer
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: EF
Beiträge: 1.700
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Hilfeleistung -> versehentlicher mord -> un' dann ?
Hi!
Wie is das eigentlich wenn man einen verunglückten (z.b. Motorradfahrer) am Straßenrand liegen sieht und hin geht um ihn zu helfen!
Wenn ich ihm dann z.B. den Helm abnehme (oder ihm irgendwie anders versuche zu helfen) und der genau deswegen dann verstirbt. Kann ich dafür bestraft werden ?
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13. 08. 2001, 01:03
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#1
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Ploimer
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 955
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Hi
nope, dann kannst du nicht bestraft werden, nur dann, wenn du überhaupt nicht versuchst zu helfen, dann kannste Probleme bekommen.
(Wenn ich falsch liege, bitte berichtigen)
Wievielen Leuten wolltest du denn schon helfen
cu
Doggstar
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13. 08. 2001, 01:29
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#2
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Cloogshicer®
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: fuck'nmiddlofnowhere
Beiträge: 13.192
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Genau.
Desweiteren gibt's keinen versehentlichen Mord sondern max. fahrlässigen Totschlag...
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13. 08. 2001, 04:09
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#3
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ex-Administrator
Registrierungsdatum: May 2000
Beiträge: 6.992
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hm, eigentlich sollte man ja einen erste-hilfe-kurs gemacht haben, der zumindest solche groben fahrlässigkeiten mit todesfolge (totschlag ist das nicht, da von deiner seite keine tötungsabsicht vorlag) verhindert.
wenn du wirklich keine ahnung hast, wie dem manne helfen, dann solltest du es auch lassen.
iirc sollte man verletzten motorradfahrern eben auch gerade NICHT den helm abnehmen, weil die risiken zu gross sind (angebrochener halswirbel knackst endgültig... sowas nettes).
im zweifel bringe ihn in die stabile seitenlage und ruf die tatütatas. das hilft dann mehr.
gruss,
dlfa
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13. 08. 2001, 07:45
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#4
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gangsta and a gentleman
Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 1.799
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Also wenn du dem helfen wolltest, und der dann stirbt denke ich kaum das du dafür in den Knast kommen kannst.
Ich glaube auch nicht, das jemand daran denken würde, wenn du einem Motorradfahrer helfen willst, der einen Unfall hatte, und dieser dann stirbt...
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13. 08. 2001, 11:54
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#5
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Boardheiliger
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Himmel
Beiträge: 966
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Am besten ist es wenn man keine Ahnung von erster Hilfe hat einfach nur einen Krankenwagen zu rufen, die Unfallstelle absichern und dem Opfer psychischen Beistand leisten!
Wegen dem Helm: Manchmal ist es auch notwendig den Helm abzunehmen wenn zB das Opfer sich übergibt oder droht zu ersticken. In solchen Fällen kann man keine Rücksicht auf eventuelle Halswirbelverletzungen nehmen!!
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13. 08. 2001, 13:11
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#6
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Schism
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Lateralus
Beiträge: 1.542
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Lass ihn doch kotzen! Halswirbel = Genick usw! Lieber vollgereiert als Genickbruch!
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13. 08. 2001, 13:52
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#7
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Brainbug
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: neben meinem pc
Beiträge: 903
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@ Deepsky
aber zum kotzen lassen musst du ihn auch erstmal drehen, damit er nicht an seiner eigenen kotze erstickt.
mfg
mail
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13. 08. 2001, 14:24
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#8
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Ur-Gullianer
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: onboard
Beiträge: 788
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@ Deepsky
es besteht die Möglichkeit das er/sie an dem Erbrochenen erstickt, und dann is auch aus, oder wie der Badener sagt : " Versoffe isch wi Verfrore". Und wenn nicht erbrochen wurde, besteht sogar die Gefahr (Wenn der Betroffene NICHT in die stabile Seitenlage gebracht wurde), das er an seiner eigenen Zunge erstickt.
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13. 08. 2001, 14:31
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#9
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Ur-Gullianer
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: onboard
Beiträge: 788
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Da war wohl einer schneller
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13. 08. 2001, 14:41
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#10
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BWFH
Registrierungsdatum: Feb 2001
Ort: Australien
Beiträge: 2.133
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@ klobürste: passt zwar nicht hierher, aber deiner sig zu folge suchst du doch nen treiber:
Hier gibts alles zu deinem scanner
Geändert von Boogieman (13. 08. 2001 um 16:06 Uhr).
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13. 08. 2001, 14:49
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#11
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Kloianer
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: EF
Beiträge: 1.700
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Boah! ihr habt ja richtisch viel geantwortet
naja ich hab keine ahnung von 1. Hilfe aber ich kann ja mal in die Situation kommen!
naja aber fahrlässige Tötung wird doch auch bestraft oder ????
Naja hat mich nur mal interessiert!
Übrigens auf unterlassene Hilfeleistung gibt es wenn man glück hat bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe!
Doch das passt überall hin! das is nämlich wichtig! Danke das du die die Mühe gemacht hast aber siehst du da irgendwo das Scannprogramm oder den Treiber ??? Ich nich  Das is nämlich das Prob und eigentlich muß ich bis morgen etwas einscannen!
MfG
Oli
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13. 08. 2001, 18:04
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.497
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Hi!
Erste Hilfe wird NIE bestraft, egal welche Folgen daraus entstehen. Und das ist auch Gut so sonst würde keiner mehr etwas tun. Nur bin ich der Meinung das unterlassene Hilfleistung viel Härter bestraft werden müsste.
Wenn ich heute noch meine Schwester treffe lass ich mir mal die Verordung dazu geben.
cu hondocrx
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13. 08. 2001, 19:18
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#13
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Totenbüchlerin
Registrierungsdatum: Jul 2000
Ort: Otherland
Beiträge: 792
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Eigendlich sollten die FahrerInnen die "Erste Hilfe" immer von Zeit zur Zeit auffrischen!Die "Erste Hilfe" wird von den meisten nur als lässtiges Pflichtprogramm gesehen und nehmen sie labitar mit, um endlich in den Genuss des "heißbegehrten Führerscheins" zu kommen!Dann Peng! passiert etwas, wobei es, auch vorkommen kann, dass es sich auch noch um eine, für einen, wichtige Person handelt und steht hilflos herum, kramt nach den letzten Kenntnissen im Gehirn herum und es vergehen werdvolle Minuten!
Aber dies gilt nicht nur für Autofahrer. Unfälle können überall passieren und demnach sollte jeder so verantwortungsvoll sein und sich die "Erste Hilfe" aneignen.
@Klobürste
Also wie schon gesagt wurden ist. Du machst dich eher strafbar wenn du nichts unternimmst!
Wobei es auch schon Fälle gab, bei denen die Hilfegebenden vor Gericht standen!
Es ging bei diesen Fälle (mir bekannten Fälle) rein um Luftröhrenschnitte.
Da dies nur vom Arzt vorgenommen werden darf, haben sich die Personen schuldig gemacht!
Ist für mich absolut unverständlich (na gut,menschlich gesehen und nicht aus ärztlicher Sicht!
Die schlimmste Bestrafung lag aber dann auch nur bei gemeinnütziger Arbeit!
Bei diesen mir bekannten Fällen ist aber auch damit das Leben der Verletzten gerettet wurden.
@hondocrx
Härtere Strafen würde ich auch verlangen!
Ich hasse Schaulustige, die gieren und gaffen, zuschauen wie ein Person leidet und dann den Rettungskräften dreist im Wege rum stehen und nach Aufforderung, den Weg freizumachen auch noch pampig werden.
Denn wie sagt man so schön:
"Man ist nicht nur für die Dinge verantwortlich, die man tut, sondern auch für die Dinge, die man nicht tut"
Morgaine
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13. 08. 2001, 20:10
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.497
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Hi Klobürste!
Kleiner Zwischentext.
Rechtlich ist die Verletzung eine Körperverletzung.
Allerdings "nur" eine fahrlässige Körperverletzung. Fahrlässig, weil Du nach besten Wissen & Gewissen gehandelt hast. Somit ist diese sogenannte "Laienhilfe" Strafffrei (2 oder 3 F ?)
@Morgaine
Luftröhrenschnitt- ich bekomme schon bei dem Wort schluckbeschwerden.
Ich könnte so etwas nicht und die Frage ist auch ob beatmen nicht gereicht hätte und deswegen die Strafe zustande kam. Schließlich soll man nur das anwenden was man gelernt hat. Deswegen ja auch der Erste Hilfe Kurs. Dies wird in den meisten Fällen reichen.
cu und passt auf euch auf
hondocrx
PS: makaber, aber wo wir gerade dabei sind.
Habt Ihr schon euren Organspenderausweis in der Tasche?
cu
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13. 08. 2001, 20:46
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#15
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Kloianer
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: EF
Beiträge: 1.700
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jo okay danke! dann is die frage ja nun beantwortet!
@hondocrx
bist du das auf dem userpic ?
PS: wird das nicht Markaver geschrieben ?
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13. 08. 2001, 20:52
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#16
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Guest
Registrierungsdatum: May 2000
Beiträge: 4.272
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@Klobürste
Natürlich ist er/sie das. Als Userpic ist nur das eigene Passbild erlaubt.
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13. 08. 2001, 22:18
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#17
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Totenbüchlerin
Registrierungsdatum: Jul 2000
Ort: Otherland
Beiträge: 792
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Hi hondocrx!
Du kannst mir glauben!....Ob ich es könnte,wüsste ich auch nicht!
Ich bin froh dass es noch nie dazu kam!Solche Fragen beantworten sich aus der Situation heraus!
Aber was ich meinte, war, dass du dir vorstellen musst, da liegt eine für dich wichtige Person vor dir (Bruder, Schwester, Elternteil etc.), röchelt, bekommt kaum Luft (deshalb auch "na gut,menschlich gesehen und nicht aus ärztlicher Sicht!"), Du weißt nicht, wie lange es dauerd bis die notwendige Hilfe kommt. Bist eventuell emotional eine Mischung aus "Ohnmacht" und "Was-tun-wollen", dass dich automatisch zwingt, diese Person nicht hilflos diesem Vorgang zu überantworten.
Bei einem Luftröhrenschnitt ist es schon ernstlich um das Leben der Betroffenden bestimmt!
Der Weg zwischen der Lunge und den Eingangs-Atmungslöcher wie Mund und Nase ist blockiert, z.B. bei einem innerlichen Bienenstich, der anschwillt, oder du hast dich verschluckt an einen großen Essensbrocken,der sich an wichtigen Stellen der Atmung verklemmt hat.....nur als beispiel......ich denke mal du weißt was ich damit meine.
Mhhh....ich wüßte nicht wie ich reagieren würde?!
Auf jeden fall (ist von Fall zu Fall verschieden), hilft meistens da keine Beatmung mehr!
Denn deine Beatmung würde auch nicht mehr effektiv ans Ziel gelangen!
Du könntest sogar, dem Nach-Atmen-Eringerten noch weitere inneren Verletzungen zufügen, und schließlich würde es im Enddeffekt nichts nützen.
Nun ja....
Gruss Morgaine!
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13. 08. 2001, 22:45
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#18
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 00:35 Uhr.
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