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05. 11. 2007, 12:27 #1
Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Gestern erschien das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt. Die Gesetzesänderung betrifft Privatkopie, den Download aus dem Netz, Geräteabgaben und Ausnahmen für Wissenschaft und Bildung. Insbesondere ist ab kommendem Jahr das Kopierverbot bei rechtswidrigen Vorlagen auf unrechtmäßig online angebotene Medien erweitert worden.
Die Privatkopie - auch in digitaler Form - bleibe weiter erhalten, so das BMJ. Das Knacken eines Kopierschutzes bleibt dabei jedoch verboten. Die Verbote, von "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlagen Kopien zu erstellen,. werden ausgeweitet:
"Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt ... weiterlesen
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05. 11. 2007, 13:04 #2
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Auch das UrhG muss mit der Zeit gehen - wo ist das Problem?
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05. 11. 2007, 13:08 #3
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
natürlich bin ich auch dafür, aber die geschätze geldgeileindustrie lobby wird das mit allen mitteln verhindern. geld machts halt :/
Zitat von Gravenreuth
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05. 11. 2007, 13:19 #4Gesperrt
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Bleibt abzuwarten wie sich das "offensichtlich" in der Realität auswirkt. Natürlich ist es offensichtlich, dass niemand das Recht hat Adobe Premiere oder den neusten Kinofilm über eine Tauschbörse zu verteilen. Aber in einigen Bereichen wird mit sovielen unterschiedlichen Lizenzmodellen gearbeitet, dass da eigentlich von "offensichtlich" keine Rede sein kann. Gibt ja Leute die der Meinung sind, alles was z.B mit Linux zu tun hat sei kostenlos.
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05. 11. 2007, 13:32 #5Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Es geht darum, daß ab dem 01.01.08 der Download von öffentlich zugänglich angebotenen Mp3 im Internet nicht mehr zulässig ist.
Jeder Download von einer öffentlichen Quelle, die der Urheber nicht genehmigt hat, stellt ab 01.01.08 des Gesetzes eine Urheberrechtsverletzung dar !
Dies gilt grundsätzlich weit über peer-to-peer - Netze !
Betroffen hierbei sind ebenfalls die one-click-hoster wie Rapidshare, ... !
Es fragt sich nun welche Strafen kommen auf einem zu wenn man sich ab dem 01.01.08 einen Mp3-Titel aus dem Internet herunter geladen hat !
Wie sieht dies bei kommerziellen Mp3-Seiten wie mp3.de aus ? - Dürfen Mp3 Titel nur noch übers Geschäft bezogen werden ? - Wie bekomme ich heraus, daß Onlineportale und Verkaufsgeschäfte im Internet mit dem Urheber einhergehen ?
Was ist überhaupt noch erlaubt ?
Welche Downloads dürfen noch vorgenommen werden ?
Gilt dies nur für Mp3 oder auch für Filme, Serien (TV Rips), ...
Wird die Börse hier bei gulli ab dem 01.01.08 geschlossen ?
Fragen über Fragen !
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05. 11. 2007, 13:39 #6Gesperrt
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Es geht darum, daß ab dem 01.01.08 der Download von öffentlich zugänglich angebotenen Mp3 im Internet nicht mehr zulässig ist.Wie kommst du darauf es würde nur für MP3's gelten? Das Wort "MP3" o.ä fällt im Gesetzestext ganz sicher nicht.Gilt dies nur für Mp3 oder auch für Filme, Serien (TV Rips), ...
Kein Unterschied zum normalen Geschäft. Lediglich die Frage der unterscheidungsmöglichkeit stellt sich.Wie sieht dies bei kommerziellen Mp3-Seiten wie mp3.de aus ?
Also:
Ist die eigentliche Frage.Wie bekomme ich heraus, daß Onlineportale und Verkaufsgeschäfte im Internet mit dem Urheber einhergehen ?
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05. 11. 2007, 13:42 #7Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Quelle:
http://www.xn--cster-partner-imb.de/...tter091007.pdf
Man beachte hierbei im Besonderen die Seiten 6 - 9 !
Selbstverständlich gilt das über Mp3 hinaus und zwar auf alles worauf sich das Urhebergesetz bezieht !
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05. 11. 2007, 13:43 #8Gesperrt
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Warum fragst du dann?Selbstverständlich gilt das über Mp3 hinaus und zwar auf alles worauf sich das Urhebergesetz bezieht !
Gilt dies nur für Mp3 oder auch für Filme, Serien (TV Rips), ...
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05. 11. 2007, 13:46 #9Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Wie schon gesagt beziehen sich meine Kernfragen auf :
- Was darf ab dem 01.01.08 überhaupt noch im Internet geladen werden ? (anscheinend nur noch Shareware und Freeprogramme !)
- Wie bekommt man heraus, daß entsprechende Verkaufsseiten wie mp3.de mit dem Urheber einhergehen um nicht doch in die Falle zu tappen da anscheinend jeder von uns dazu verpflichtet ist zu prüfen ob die Quelle den Segen des eigentlichen Urhebers erhalten hat ! - Können wir das überhaupt prüfen ?
und als Wichtigstes was für eine Strafe erwartet denjenigen der ab dem 01.01.08 doch noch etwas heruntergeladen haben sollte und die Quelle keine Genehmigung des Urhebers erlangt hat ?
Die Mühlen der Bürokratie arbeiten dann ab dem Zeitpunkt wohl härter und stärker !
- Ich hab mir mal den Eintrag zu wikipedia angeschaut - hier wird nur Bezug auf peer-to-peer genommen ! ( http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie )
Anscheinend sind dann die One-Click-Hoster hierbei wohl doch nicht betroffen !
Ich denke Aufklärung bringt hier ganz schön Not !Geändert von Skyscraper1972 (05. 11. 2007 um 14:33 Uhr)
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05. 11. 2007, 18:18 #10WandangGast
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
war das jemals anders? waren urheberrechtsverletzende dateien jemals legal???
Zitat von Skyscraper1972
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was aber wieder super erscheint, sind die bleibenden abgaben bei leermedien. man will ja schliesslich noch verdienen
das recht auf privatkopie ist lächerlich, wenn mans auf die Industrie bezieht. dort wird der user durch kopierschutz gehindert seine rechte wahr zu nehmen.
passives verbieten, aber immer noch gut darstehen ist die devise.
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05. 11. 2007, 18:18 #11Linuxuser. Was sonst?
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Mal eine frage: weiß wer ob was in die richtung auch bei uns in österreich geplant/durchgeführt ist/wird, bis jetzt ist es ja so, dass der download in österreich nicht belangt werden kann (es ist weder legal, noch illegal), da es dem nutzer nicht zuzumuten ist festzustellen ob das downgeloadete aus trüben quellen kommt.
quelle: http://www.linzag.net/news/section,i...53&_nlaid=4812
noch aus 2006
wobei mit dem bundestrojaner und der geplanten vorratsdatenspeicherung
österreich auch für die bösen downloader heikel wird
lg
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05. 11. 2007, 18:58 #12
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Woher soll man denn wissen ob sich bei der angebotenen Datei wirklich um einen Kinofilm handelt und nicht um einen Fake oder ein ganz anderer Film oder Video, der Name ist ja nicht ausschlaggebend. Und da die Ermittler ja auch selber laden müssen und sich die dateien anschaun müssen um zu beweisen um was es sich handelt, so musst du ja den gleich Weg gehen wie die, also wie soll denn da der Download illegal sein.Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt - z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt -, darf er keine Privatkopie davon herstellen"
"Es gibt keinen illegalen Download, es gibt nur einen illegal beabsichteten Download".
Und wer sagt den das sich das sich das neue Gesetz auch auf 1 Klick Hoster auswirkt.
Woher soll man den wissen ob ein Link (den du von nem Freund hast) veröffentlicht wurde oder nur an dich geschickt wurde, dies ist nicht möglich und wird auch von keinem Menschen erwartet zu wissen. bei Tauschbörsen weis man das es an andere weitergegeben wird. Man darf ja z.b. MP3s die legal erstellt ( was ja im Internet nicht offensichtlich ist die Kopie erstellt wurde) wurden mit Freunden taschen. Wenn der link veröffentlicht wurde, ist es ein offensichtlich unrechtmäßig online zum Download angeboten wurde, aber wenn der link nur an dich geschickt wurde.
Und die Ermittler müssten ja auch erstmal die IPs von Rapidshare bekommen, was sich schon als schwierigkeit herrausstellen sollte. Und dann laden so viele leute die Dateien runter, da könnten die ja gleich alle anzeigen. Du kannst nicht wegen Verbreitung von Urheberrechtlich geschützden Sachen angezeigt werden, nur wegen des downloads und wegen des Downloads 1 Datei ist es das den Ermittlern und den Staatsanwaltschaften schon gar nicht wert. Und bei Rapidshare sind es ja auch immer die einzelnen 100 MB part Dateien und nach jedem Download, außer du hast Premium, ändert sich deine IP, und so ist es noch schwer herraus zu bekommen das du den Ganzen Film geladen hast. Und wegen eines Teil Parts, werden die sicher nix machen, da rückt der Provider nix raus und dann könnten die ja auch millionen von Usern wegen Download von Teil Parts anzeigen, da machen die Richter nicht mit.
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05. 11. 2007, 21:24 #13Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Momentane Rechtslage ist ja so, daß der eigentliche Download derzeit bis zum 31.12.07 legal in Deutschland ist !
Offensicht bedenkliche Mp3 / Filme / ... dürfen ab dem 01.01.08 nicht runtergeladen werden !
Aber wie soll der Einzelne von uns wissen und nachprüfen können ob die Quelle unbedenklich ist !
Dies ist doch absolut nicht nachprüfbar ob die einzelnen Files auf den One-Click-Hostern illegal sind und nicht genutzt werden dürfen !
Wenn dem so ist dürften die Tauschprogramme und One-Click-Hoster ab dem 01.01.08 jedenfalls in Deutschland keinen Zugang mehr finden !
Die Aussage bei Stern.tv war doch lachhaft, daß die Tauschbörsenprogramme legal sind da man diese als Suchmaschine ansehen kann !
Welcher Mensch würde sich die Sachen nicht runterladen wollen wenn er solche Programme auf seinem Rechner hat ?
Um nicht in Versuchung zu kommen lasse ich für meinen Teil von diesen Programmen die Finger und werde diese auf meinen Rechner nicht installieren !
Da der Angriff / die Abmahnung bisher immer auf diejenigen abgerichtet war die sich über solche Tauschprogramme die Daten beschafft hat bin ich auf die ersten Abmahnungen ab dem neuen Jahr gespannt wer lediglich für den Download unabhängig von peer-to-peer abgemahnt wird !Geändert von Skyscraper1972 (06. 11. 2007 um 06:48 Uhr)
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05. 11. 2007, 22:36 #14WandangGast
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Was willst du damit sagen? Das der legale download bis zum 31.12.07 noch erlaubt ist?^^" ok ich weiss , was du meinst, aber da ist der 2te satz doch etwas sinnlos? hätteste den ersten richtig geschrieben, wäre der 2te sinnvoll gewesen, oder gibts ne definition von "offensicht[lich] bedenklichen files"?
Zitat von Skyscraper1972
auch hier ist mir deine aussage nicht klar. meine intention ist, dass du tauschmaschinen nicht als suchmaschinen ansehen willst/kannst. es ist aber fakt, dass durch eben diese unbekannte bands ansehen erlangen und bekannter werden.Die Aussage bei Stern.tv war doch lachhaft, daß die Tauschbörsenprogramme legal sind da man diese als Suchmaschine ansehen kann !
Die Progs sind auch nicht legal, weil sie als suchmaschine benutzt werden können, sondern weil sie nichts illegales anstellen ohne das dazutun des nutzers. hackertools sind auch net = phöse.
"die sachen" = illegale warez? ich habe ewig nicht mehr den esel benutzt, aber wenn, dann für classic (legal) und unbekannte bands.Welcher Mensch würde sich die Sachen nicht runterladen wollen wenn er solche Programme auf seinem Rechner hat ?
das ist ja gerade der vorteil des esels, er hat soviele raritäten.
Ist ja dein ding, wie du das handhabst. scheinst aber der propaganda auf dem leim gegangen zu sein. es klingt zumindest so, als hättest du aufgrund solcher schlechten reportagen ala stern tv und co angst bekommen. nyaUm nicht in Versuchung zu kommen lasse ich für meinen Teil von diesen Programmen die Finger und werde diese auf meinen Rechner nicht installieren !
Da der Angriff / die Abmahnung bisher immer auf diejenigen abgerichtet war die sich über solche Tauschprogramme die Daten beschafft hat bin ich auf die ersten Abmahnungen ab dem neuen Jahr gespannt wer lediglich für den Download unabhängig von peer-to-peer abgemahnt wird !
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06. 11. 2007, 06:52 #15Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Hierbei hast Du vollkommen Recht ! - Es war gestern abend doch schon etwas spät für mich gewesen ! Natürlich beziehe ich mich bei meinem zweiten Satz auf die Rechtslage ab dem 01.01.08 - Mein Posting habe ich daher entsprechend verändert !
Zitat von Wandang
Du beziehst Dich hierbei auch wieder auf die Sternreportage !
Zitat von Wandang
Selbstverständlich kann man diese Tauschprogramme als Suchmaschinen ansehen ! Nur viele kommen hierbei in Versuchung sich die Sachen runterzuladen was absolut straffällig ist !
Deswegen finde ich, daß auch derlei Tauschprogramme gar nicht mehr im Netz auftauchen dürfen !
Für Raritäten brauche ich kein Tauschprogramm ! - Diese Titel erhältst Du auch über die One-Click-Hoster !
Zitat von Wandang
Wer heute noch ein Tauschprogramm einsetzt ist selbst schuld abgemahnt zu werden !
Nein Angst habe ich noch lange keine bekommen und brauche ich auch nicht zu haben !
Zitat von Wandang
Man muß nur wissen was Rechtens ist und was nicht !
Ich frage mich nur immer wieder warum solche Formulierungen des Gesetzgebers immer so schwammig und ungenau ausfallen müssen die eh kein Mensch verstehen kann der kein Jura studiert hat !Geändert von Skyscraper1972 (06. 11. 2007 um 09:21 Uhr)
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06. 11. 2007, 07:05 #16
Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
die haben in im fernsehen die ip sogar schon mit kfz nummernschildern verglichen
abschreckung geht eben vor information
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06. 11. 2007, 09:07 #17Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Der illegale Download hat sich in der Tat immer auf peer-to-peer bezogen sprich die durch das Tauschprogramm direkte unbeabsichtigte Weitergabe des heruntergeladenen Titels an andere.
Ich gehe daher davon aus, daß der Gesetzgeber gegen diese Art von Schneeballeffekt ist !
Die One-Click-Hoster bleiben von der neuen Rechtssprechung aus unberührt bzw. werden überhaupt nicht angesprochen da hierbei ein direkter erstmaliger Upload zustandegekommen ist damit andere sich das Ergebnis herunterladen können (ähnlich eines zwei-Wege Kanales !).
Ob natürlich diese Uploads wiederum durch Tauschbörsen stammen oder ob das was angeboten wird seitens des Urhebers für den Downloader genehmigt worden ist kann der Einzelne von uns nicht nachvollziehen und ist somit nicht offensichtlich !
Die Frage die sich hierbei stellt ist ob diese Prüfpflicht uns unterliegt bevor wir unsere Downloads ausführen möchten oder wie sich der Gesetzgeber dies vorstellt !Geändert von Skyscraper1972 (06. 11. 2007 um 09:29 Uhr)
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06. 11. 2007, 09:28 #18Gesperrt
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Skyscraper.. du wirfst hier irgendwie alles durcheinander. Du beschreibst hier den Upload. Und der war schon immer strafbar.Der illegale Download hat sich in der Tat immer auf peer-to-peer bezogen sprich die durch das Tauschprogramm direkte unbeabsichtigte Weitergabe des heruntergeladenen Titels an andere.
Der Download war bisher eine Grauzone. Ein entsprechender Passus existiert zwar bereits seit längerem im Gesetz, allerdings die Formulierung war umstritten.
Denn auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt existiert der Satz:
"soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
Und einen gutgläubigen Erwerb von Rechten gibt es hier nicht.
Dementsprechend ist es völlig egal ob du P2P (Ed2k) oder S2P (RS) verwenden willst. Es ist offensichtlich, dass aus einer solchen Quelle keine Inhalte, die normalerweise kostenpflichtig wären, legal kopiert werden können.
Nein, deswegen nennt man sie auch RaritätenFür Raritäten brauche ich kein Tauschprogramm ! - Diese Titel erhältst Du auch über die One-Click-Hoster !
Gängige P2P Netzwerke besitzen eine erheblich größere Menge an unterschiedlichen Dateien als OneKlickHoster.
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06. 11. 2007, 09:33 #19Mitglied
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Der allerdings durch den Gebrauch des jeweiligen Tauschbörsenprogramms ungewollt durch den Download zustandegekommen ist !
Zitat von Chummer
Durcheinander werfe ich somit nichts !
Das kann sehr gut möglich sein ! - Nur nutze ich keine Tauschbörsenprogramme da mir der Download hieraus zu heikel ist und bisherige Abmahnungen immer an Filesharer von Tauschbörsenprogramme verschickt wurden.
Zitat von Chummer
Geändert von Skyscraper1972 (06. 11. 2007 um 10:00 Uhr)
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06. 11. 2007, 09:37 #20Gesperrt
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Re: Urheberrecht: Zweiter Korb tritt zum 1.1. 2008 in Kraft
Im Gegenteil. Das Angebot des Uploaders besteht auch ohne dass jemand runterlädt.Der allerdings ungewollt durch den Download zustandegekommen ist !
Und ungewollt ist da auch nichts, da der Ordner in dem die Dateien lagern freigegeben wurde. Ob automatisch oder nicht ist egal. Der Einsatz des Programms schließt mit ein, dass man sich damit auseinandersetzt. Ich kann auch nicht ins Auto steigen und nach einem Unfall damit argumentieren, dass ich nicht wusste wo die Bremse war weil ich normalerweise Automatik fahre...
Die einzige Frage die sich mir immer gestellt hat war der Beweis des Vorsatzes beim Download. Da Dateiname und Dateiinhalt nichts miteinander zu tun haben müssen. (Bekanntes Beispiel ist die Verbreitung eines unbekannten(?) Künstlers über den Namen der aktuellen Linkin Park CD noch vor deren Erscheinung, oder der Fake(?) des aktuellen Harry Potter Romans).


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