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06. 11. 2007, 10:55 #1
USA: Überwachen von eMail-Inhalten ohne gerichtliche Anordnung?
In einem Verfahren vor dem Berufungsgericht in Cincinnati argumentiert die Staatsanwaltschaft dahingehend, dass eine Überwachung von eMail-Briefwechseln auch ohne gerichtliche Anordnung möglich und rechtens wäre. Die Begründung: Ähnlich, wie man keine "Privatheit" von Äußerungen erwarten könne, die man mit dem Megaphon auf die Straße ruft, könne dies bei eMail der Fall sein. Die Argumentation könnte ein Präzedenzfall sein, nach dem sämtlicher Mailverkehr in den USA nicht mehr als "privat" gilt und vom Vierten Verfassungszusatz nicht mehr geschützt ist.
Der erste Präzedenzfall zum Thema ereignete sich 1963: der Supreme Court entschied damals, dass nicht Orte, sondern Menschen vor unberechtigtem Abhören oder Durchsuchungen geschützt werden. Ob sich jemand in einem privaten Raum mitteilt, wurde damals an zwei Kriterien festgemacht: zum einen muss der Betroffene der Ansicht sein, er handle im Privaten, dazu muss für Außenstehende diese angenommene Privatheit nachvollziehbar sein.
Nun mag man denken, dass der Versand einer Mail an einen (und nur diesen einen) Empfänger eine privat stattfindende Handlung ist - anders als das laute Verkünden der Botschaft per Megaphon ... weiterlesen
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06. 11. 2007, 12:30 #2
Re: USA: Überwachen von eMail-Inhalten ohne gerichtliche Anordnung?
Ähnliche Argumentationsstrukturen gibt es hier in Deutschland auch ...
Wer seine Emails nicht verschlüsselt auf dem Rechner lagert der ist auch mit deren
Durchsicht im Falle einer Hausdurchsuchung einverstanden ...
... nütz ja auch alles nix .. selbst wenn man seine Emails verschlüsseln will ist kein schwein bereit einmal 10 min zu investieren für schlüsselaustausch und installation der software ..
faules pack ...<<<<< Wuala is DEAD - Hail to syncany >>>>>
<<<<< im going to be gone >>>>>
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06. 11. 2007, 13:27 #3#1-Gullianer
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Re: USA: Überwachen von eMail-Inhalten ohne gerichtliche Anordnung?
also bitte, wenn so argumentiert wird, was genau ist denn dann überhaupt noch "privat"? müssen wir das wort bald aus unserem wortschatz streichen?
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06. 11. 2007, 15:39 #4
Re: USA: Überwachen von eMail-Inhalten ohne gerichtliche Anordnung?
und wenn er sie verschlüsselt ist er gleich wieder verdächtig, denn wer verschlüsselt schon sein zeugs, wenns net illegal ist! komische welt...
Zitat von Mr.Harmlos
echt schlimm, wie hier mit persönlichkeitsrechten und all dem umgesprungen wird...soso...
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06. 11. 2007, 16:20 #5
Re: USA: Überwachen von eMail-Inhalten ohne gerichtliche Anordnung?
Hmm... wenn man einer derartigen Argumentationslinie folgen würde, wären ja unverschlüsselte Emails wie Postkarten, also von jedermann lesbar. Also sind verschlüsselte Emails wie Briefe, eben nicht von jedermann lesbar. Aber seit wann sind Briefe illegal?
Zitat von Musicjunkie
Die Heinis haben doch den Knall nicht gehört, mit ihrem Megaphonvergleich. Die gehen damit also davon aus, daß JEDER unverschlüsselte Emails mitlesen kann, und sie deswegen dafür keinen richterlichen Beschluss brauchten.
Demzufolge müsste dann ja jedermann bei jedem Netzbetreiber jeden unverschlüsselten(!) Email-Verkehr von jeder anderen Person mitlesen bzw. anfordern können und auch dürfen. Der Marktplatz und das Megaphon unterscheidet schliesslich auch nicht zwischen staatlichen Schnüfflern und unbeteiligten Passanten.
Lustige Logik. ^^
Also alles verschlüsseln, denn wenn ich durchs Megaphon irgendwas wie "Onkel Otto hat grüne Füsse" brülle, hört das zwar jeder, aber verstehen tut es nur der, an den es gerichtet ist. (Kann(!) ja z.B. heissen "Tante Anni hat ihre Tage"...., und das ist ja privat und geht keinen was an. nicht mal das BKA....)
MfG Andy
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