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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Absurde Gesetzgebungen über den Gerichtsweg kippen: leider eine immer häufiger notwendige Maßnahme. Gegen das umstrittene Verbot von "Hackertools" hat die Securityfirma Visukom Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der neue 202c verbietet Beschaffung, Herstellung und Verbreitung von "Hackertools", davon sind Securityanbieter besonders betroffen.

    Es sei Visukom "...verboten, zur Aufdeckung von Sicherheitslücken so genannte Penetrationstests durchzuführen, selbst wenn der 'Hackerangriff' voll umfänglich durch das Einverständnis des Auftraggebers abgedeckt ist....

  2. #2
    Mitglied Avatar von PIGSgrame
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Das Interessante ist ja: Hier wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das auch viele durch "Hackertools" möglicherweise Betroffene nicht wollten. Kein Admin eines Firmennetzwerks will, dass sein Netzwerk einem Angriff ausgesetzt wird. Trotzdem haben gerade viele Administratoren sofort gesehen, dass ein Verbot solcher Programme keine sinnvolle Lösung ist.

    Trotz Bedenken vieler Experten und unmittelbar Betroffener hat der Gesetzgeber diese Regelung durchgebracht, weil man allen Ernstes glaubte, damit mehr zu erreichen als Sicherheitsdienstleistern die Arbeit zu erschweren.

    Ich frage mich, warum Gesetzesänderungen, die Betroffene sofort begrüßen würden (etwa die Festlegung, dass für eine Erstabmahnung der Abmahnende zahlen muss), nicht in Gang kommen, aber solche Änderungen, von denen diejenigen mit Praxiswissen zum Thema fast geschlossen abraten, gegen alle Bedenken durchgedrückt werden müssen.


    Der (zugegebemermaßen bereits hinlänglich diskutierte) Sinn des Hackerparagraphen lässt sich gut mit folgendem Zitat von Hagen Rether beschreiben: "Der Gesetzgeber hat Terroristen ja nun verboten, über das Bundestagsgebäude zu fliegen. Tja - nun sind sie angearscht! Damit haben die nicht gerechnet, das bringt ihren ganzen Plan durcheinander."
    Geändert von PIGSgrame (06. 11. 2007 um 22:13 Uhr) Grund: Tippfehler

  3. #3
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von gulli:news
    Absurde Gesetzgebungen über den Gerichtsweg kippen: leider eine immer häufiger notwendige Maßnahme. Gegen das umstrittene Verbot von "Hackertools" hat die Securityfirma Visukom Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der neue 202c verbietet Beschaffung, Herstellung und Verbreitung von "Hackertools", davon sind Securityanbieter besonders betroffen.

    ... und welche Verfassungsnorm sol verletzt worden sein?

  4. #4
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von PIGSgrame
    Ich frage mich, warum Gesetzesänderungen, die Betroffene sofort begrüßen würden (etwa die Festlegung, dass für eine Erstabmahnung der Abmahnende zahlen muss), nicht in Gang kommen, aber solche Änderungen, von denen diejenigen mit Praxiswissen zum Thema fast geschlossen abraten, gegen alle Bedenken durchgedrückt werden müssen.
    "Betroffene" sind in diesem Fall aber diejenigen, die in ihren Rechten verletzt sind - nicht die Störer/Täter.

    Warum soll das Opfer dafür auch noch Kosten aufwenden, weil ein anderer seine Rechte verletzt??

    Mit dieser Begründung kann man ja dann auch gleich im Strafrecht einführen, dass die erste Erfüllung einer bestimmten Straftat (Urheberrechtsverletzung sind z.B. auch Straftaten!) straffrei bliebt - Der erste Mord wäre dann sozusagen ein straffreier "Freischuß"!

  5. #5
    Mitglied Avatar von PIGSgrame
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    "Betroffene" sind in diesem Fall aber diejenigen, die in ihren Rechten verletzt sind - nicht die Störer/Täter.

    Warum soll das Opfer dafür auch noch Kosten aufwenden, weil ein anderer seine Rechte verletzt??
    Ganz einfach: Weil meiner Ansicht nach mit Abmahnungen seit einiger Zeit akuter Missbrauch betrieben wird.

    Erkennt man wirklich einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder sieht man sich in seinen Rechten verletzt, dann steht es jedem frei, dies vor Gericht zu klären bzw. im Falle eines strafrechtlich relevanten Verstoßes dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Wurde man von einem Gericht als schuldig verurteilt, dann hat man selbstverständlich entsprechende Kosten zu tragen sowie Schadensersatz zu leisten etc. Auch die für eine Abmahnung entstandenen Kosten kann man ja durchaus in einem eventuell folgenden Prozess dem Angeklagten auferlegen, sofern die Abmahnung berechtigt war.

    Im Moment ist es aber so, dass für eine Abmahnung in jedem Fall (Anwalts-)Kosten entstehen, egal ob sie berechtigt war oder nicht. Das Zurückweisen einer Abmahnung ist für den Abgemahnten auch dann mindestens mit Zeitaufwand, oft aber auch mit Kosten verbunden, wenn dieser missbräuchlich oder zu Unrecht abgemahnt wurde. Ich wäre deshalb sehr dafür, dass für eine Erstabmahnung immer der Abmahnende sämtliche Kosten zu tragen hat, so wie es in einigen Ländern auch seit Jahren Gang und Gäbe ist. So nämlich würde sich jemand, der seine Rechte verletzt sieht, überlegen, ob er einen so schwerwiegenden Verstoß erkennt, dass er lieber gleich vor Gericht zieht oder ob es sich eigentlich um eine minderschwere Sache handelt, die man gut auch außergerichtlich und außeranwaltlich klären könnte.

    Da Anwälten aber bereits das auftragsmäßige Aussprechen einer Abmahnung vergütet wird (und das je nach Streitwert nicht einmal schlecht), leuchtet mir ein, dass nicht jeder mit meiner Argumentation einverstanden sein kann. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass das Mittel der Abmahnung oft nur dann gewählt wird, wenn zumindest unklar ist, ob der Beschuldigte auch vor Gericht verurteilt würde. Zumeist -jedenfalls ist das die Ansicht, die ich bisher gewonnen habe- soll mit der Abmahnung eher eine Einschüchterung erreicht werden um durchzusetzen, was man in einem Prozess vermutlich nicht durchsetzen könnte.

  6. #6
    Opis_Wahn
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Warum soll das Opfer dafür auch noch Kosten aufwenden, weil ein anderer seine Rechte verletzt??
    Opfer sind in dem Fall die Security Firmen. Stell dir mal, du hast einen kleinen Betrieb, der genau sowas macht. Du bietest Kunden gegen Bares an, ihnen "Hackertools" zu Programmieren und zu Verkaufen damit ein Admin sein Netzwerk überprüfen kann. Und nun *bumm* kommt der 202c und von jetzt auf gleich ist deine Geschäftgrundlage zusammengebrochen und stehst dann dumm da, weil du nicht mehr so weitermachen darfst wie bisher...

  7. #7
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zur Aufklärung : Soweit ich weiß geht es da um sogenannte "Hackertools". Darunter fallen Bruteforcer, Exploitchecker, Bot-Netze, Trojaner usw. Der Besitz dieser Tools ist nicht strafbar, nur deren Verbreitung und illegale Anwendung. Das ganze kann mit 5 Jahren geahndet werden.

    Meine Meinung dazu:
    Hoffendlich kommt Visukom damit durch. Das passiert halt wenn in der Politik nur 50 jährige sitzen, die schon 10 Jahrelang durch eine Propaganda und die Propaganda anderer so eingefahren sind, dass sie nachgeben. Stichwort: Wenn du dich mit dem Teufel einlässt ändert sich nicht der Teufel, der Teufel verändert dich.

    Warum soll das Opfer dafür auch noch Kosten aufwenden, weil ein anderer seine Rechte verletzt??
    Weil ein Agressor sich bei einem Angriff immer im illegalen Bereich befinden wird. Da ist es ihm egal, dass es gesetzlich erlaubt ist oder nicht. Keine Möglichkeit zu haben die Sicherheit des eingenen Netzes zu testen, da niemand (kein Deutscher ) derartige Tools bereitstellen darf, erschwert die Abschätzbarkeit, dass das eigene Netz sicher ist.

  8. #8
    Mitglied Avatar von shirasaya
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    @ PIGSgrame

    Find ich vernünftig argumentiert ! Sehe ich auch so .
    Der Hauptgedanke der Gesetzgebung mag ja gut gemeint sein , nur werden solche Dinge anscheinend nie zu Ende gedacht . Ich denke schon das diese Hackertools ihre Berechtigung haben . Natürlich stinkt mich auch an das diverse Seiten diese Dinger als torrent ins Netz stellen und irgend welche Kiddies sich damit im Netz austoben ! Gegen Dummheit ist noch kein Kraut gewachsen . Alles kann als Waffe eingesetzt werden , aber werden dehalb Klappspaten verboten ?
    Ausserdem ist Wolfgang und seine 007's doch in Zukunft auf diese Tools mehr als jeder andere angewiesen .

    MfG

  9. #9
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Gravenreuth meinte doch überhaupt nicht die Hacker...
    Ihm ging es doch um Abmahnungen , nicht um das neue Gesetz.

  10. #10
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    ... und welche Verfassungsnorm sol verletzt worden sein?
    Freiheit der Berufsausuebung? So, wie ich die Erklaerung von Visukom lese, auch Vertragsfreiheit, aber wie gesagt, das scheint mir etwas an den haaren herbeigezogen.

  11. #11
    Bombsquad85
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Warum soll das Opfer dafür auch noch Kosten aufwenden, weil ein anderer seine Rechte verletzt??

    Weil die "Störer" auch oft genug Anwaltskanzleien sind!

  12. #12
    Mitglied Avatar von samjatin
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Muss nicht der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann?

  13. #13
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Korrupt
    Freiheit der Berufsausuebung?
    Dazu gibt es massenhaft Rechtsprechung des BVerfG, dass diese durch ein einfaches Gesetz geregelt werden darf. Es darf z. B. nicht jeder

    a) Kriegswaffen oder Medikamente herstellen,
    b) gewerbliche Kamine kehren oder eine Grundschule betreiben,
    c) Lehrlinge ausbilden
    etc.

    Standardbegründung des BVerfG:

    "Gesetzliche Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind. Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl.BVerfGE 19, 330 <336 f.>; 54, 301 <313> ). Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl.BVerfGE 101, 331 <347> ). Eine sowohl den Freiheitsanspruch des Berufstätigen wie die Schutzbedürftigkeit der Gemeinschaft berücksichtigende Lösung kann nur in Abwägung der Bedeutung der einander gegenüberstehenden und möglicherweise einander widerstreitenden Interessen gefunden werden (vgl.BVerfGE 7, 377 <404 f.>)."

    Damit kommen die Kläger IMHO nicht über den Vorprüfungsausschuss hinaus!

  14. #14
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von samjatin
    Muss nicht der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann?
    Das gilt nur, wenn man durch ein Urteil betroffen ist oder gegen etwas klagen könnte. Nicht dagegen wenn man von einem Gesetz unmittelbar betroffen ist.

  15. #15
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Bombsquad85
    Weil die "Störer" auch oft genug Anwaltskanzleien sind!
    Sie haben Recht! Ich bestreite nicht, dass z. B. auch Rechtsanwälte unvollständige Anbieterkennungen habe und/oder andere Wettbewerbsverstöße begehen.

  16. #16
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

    Zitat Zitat von Opis Wahn
    Opfer sind in dem Fall die Security Firmen. Stell dir mal, du hast einen kleinen Betrieb, der genau sowas macht.
    Früher wurde im Einzelhandel offene Milch aus einer Milchkanne mit einer Handpumpe in 0,5l-Flaschen angefüllt. Irgenwann hatte man hiergegen Bedenken wegen der Hygiene. Es gab damals sicher "kleine Betrieb, der genau solche Handpumpen herstellten". Die mussten sich dann relativ kurzfristig umstellen.

    Es gab Hersteller von Bierdosen und/oder deren Abfüllanlagen. Deren Markt ist nach der Dosenverordnung von Herrn Tritin auch relativ schnell weggebrochen.

    Es gibt noch eine ganze Reihe solcher Beispiele.

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