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  1. #1
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    Standard Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurden

    Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den 7.11.07 den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit einigen Änderungen dank der Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Damit ist der Weg frei für die sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

    Für Anfragen von Rechteinhabern gilt folgendes:
    Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen ist. Den weitergehenden Vorstellungen des Bundesrates, die gespeicherten Verbindungsinformationen auch für entsprechende Bestandsdatenauskünfte an die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verwenden zu dürfen, folgt der Ausschuss hingegen nicht.

    Ob das allerdings als Vorteil betrachtet werden kann???
    Da ja der Datenhaufen umso größer ist, in dem ungeniert gewühlt werden darf. Die bisherige deutlich kürzere Speicherdauer von Verbindungsdaten hat der Schnüffelei bislang noch einen kleinen Riegel vorgeschoben, dass wird sich ja in Zukunft ändern.

    Quelle:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595/from/rss09

  2. #2
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Zitat Zitat von Trinity26
    Die bisherige deutlich kürzere Speicherdauer von Verbindungsdaten hat der Schnüffelei bislang noch einen kleinen Riegel vorgeschoben, dass wird sich ja in Zukunft ändern.
    und dennoch sind trotz "kurzer" speicherung auch heute derartige abmahnwellen möglich.. also allzuviel wird sich nicht ändern.. die crap-industrie darf sich die auskunft nicht selber holen, das ist schonmal gut, sofern sich die staatsanwälte darauf einigen, weiteren missbrauch nicht mehr zu unterstützen..
    und wie gesagt, ob 1 monat oder 6 monate - wenn geloggt wird, dann just in time

    (ich bin natürlich trotzdem dagegen, da das kosten aber keinen nutzen mit sich bringt - mehr zu "befürchten" haben wir dadurch jedoch nicht)..

    achja, auch wenn das thema sicher für filesharer interessant ist, dürfte es wohl hier nicht das richtige forum sein, das ist nämlich politik..
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  3. #3
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    TJO! Damit ist dann ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat getan.

  4. #4
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Guten Morgen Leute geh jetzt in die Arbeit, ich sag nur armes Deutschland. Werde ich halt weniger Telen und wen nächstes Jahr mein Vertrag bei t Online auslauft das Internet kündigen.. Ich sag nur in Deutschland ist die Freiheit grenzenlos..hihi

  5. #5
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Poastet by Novgorod
    und dennoch sind trotz "kurzer" speicherung auch heute derartige abmahnwellen möglich.. also allzuviel wird sich nicht ändern.. die crap-industrie darf sich die auskunft nicht selber holen, das ist schonmal gut, sofern sich die staatsanwälte darauf einigen, weiteren missbrauch nicht mehr zu unterstützen..
    und wie gesagt, ob 1 monat oder 6 monate - wenn geloggt wird, dann just in time
    Bisher war es ja immer so, dass die meisten Provider die Verbindungsdaten für einen überschaubaren Zeitraum gespeichert haben (T-Online z.B. mit 90 Tage). Wenn ab 08 die Vorratsdatenspeicherung kommt, können sich Rechtinhaber und Abmahnanwälte deutlich besser an diesem Datenhaufen bedienen, da die Speicherdauer ja deutlich erhöht wurde.

  6. #6
    Manchmal ranzig :] Avatar von srt98
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    wie läuft das jetzt eigentlich mit dem filesharing?
    wird auch der datei-transfer mitgeloggt oder nur die besuchten seiten? bringt https was?
    SSL bei ftp?

    sorry ich kenne mich da nicht sogut aus deswegen frag ich euch...

    ich habe sehr sehr stark gehofft,dass die vorratsdateispeicherung aka 'totalüebrwachung' in letzter minute abgeleht wird .... neija ist ja alles NUR zu terror bekämpfung. lächerlich! wie als würden terroristen über ihren eigenen internetanschluss kommunizieren.

    neija ich hoffe ihr könnt mir auf meine fragen antworten.
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  7. #7
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Zitat Zitat von Trinity26
    Bisher war es ja immer so, dass die meisten Provider die Verbindungsdaten für einen überschaubaren Zeitraum gespeichert haben (T-Online z.B. mit 90 Tage). Wenn ab 08 die Vorratsdatenspeicherung kommt, können sich Rechtinhaber und Abmahnanwälte deutlich besser an diesem Datenhaufen bedienen, da die Speicherdauer ja deutlich erhöht wurde.
    ob 90 tage oder 180 tage (6 monate), das macht wirklich keinen großen unterschied, es wird nicht mehr abmahnungen geben, die sind jetzt schon am limit
    selbst die 90 tage reichen vollkommen aus, um deren kapazitäten voll zu belegen.. von der "feststellung" der IP durch ein schnüfflerprogramm bis zur anzeige vergeht kaum zeit (die abmahnung kann ja ruhig später kommen), das geht praktisch vollautomatisch, just-in-time!
    eine längere speicherdauer nützt den abmahnanwälten einfach nix, denn sie benutzen keine 6 monate alten logs, die arbeiten effizient
    wem nützt sie dann? möglicherweise doch der strafverfolgung im internet, da logs von webservern lange zeit gespeichert werden und so eine aktivität länger zurückverfolgbar ist (die abmahnindustrie verfolgt ja nicht zurück, sondern schaut wer was anbietet, also in echtzeit).. aber das sind einzelfälle, für die sich eine generelle speicherung (mit all dem technischen aufwand) nicht lohnt..
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  8. #8
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen ist.
    Das heißt aber nicht das der richterliche Beschluss zur Herausgabe wegfällt, oder ein direkter Auskunftsansspruch (von z.B. Anwaltskanzleien) besteht?

  9. #9
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Postet by hogarl
    Das heißt aber nicht das der richterliche Beschluss zur Herausgabe wegfällt, oder ein direkter Auskunftsansspruch (von z.B. Anwaltskanzleien) besteht?
    Doch, leider

    Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen. Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig.

  10. #10
    Mitglied Avatar von b00ns
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Ich sauge weiter , solange man weiß was man tut ! Alles Panikmache!

  11. #11
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    Wer Lust und Zeit hat, kann sich das Ganze heute ja LIVE im WEB-TV des Deutschen Bundestages anschauen:

    http://bundestag.de/live/tv/tv2.html

    Tagesordnung der 124. Sitzung, Freitag, 09.11.2007, 09.00 - ca. 15:15 Uhr


    .........
    ZP15.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

    Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
    - Drs 16/5846 -

    - Zweite und dritte Beratung B90/ GRÜNE

    Reform der Telekommunikations-überwachung (... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung)
    - Drs 16/3827 , 16/6979 -

    15.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (6.A)

    zum Antrag FDP
    Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen
    - Drs 16/1421 , 16/6979 -

    (ZP15a+b, 00:45 Minuten,*Namentliche Abstimmung)

    ..........

    MfG Andy

  12. #12
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    was ändert sich denn jetzt alles? hab eben mit einem kumpel gesprochen, der mir gesagt hat, dass die daten nicht zur terrorbekämpfung sondern zur allgemeinen verbrechensbekämpfung gespeichert werden.
    deswegen frag ich mich, wie die zukunft wohl aussehen wird. ich schreibe dann zB hier etwas, ein problem mit gebrannten wii spielen zB, und ne woche später klingeln 2 beamte vor meiner tür, die meine wohnung nach illegaler gebrannter software durchsuchen wollen. nen durchsuchungsbefehl brauchen se ja net mehr, ist ja gefahr im verzug.
    ist es wirklich schon so weit? sind wir wirklich schon so gläsern?

  13. #13
    Gulli-Power! Avatar von Nightmareboy
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    nein ,die brauchen doch die server , ohne server ,keine dateien
    oder lieg ich jetzt falsch`?

  14. #14
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    8ung halbwissen, beitrag nur mit vorsicht genießen

    naja, wenn die eh meine IP haben und jeden meiner schritte nachverfolgen können und die datenspeicherung zur allgemeinen bekämpfung der kriminalität dient (was für ein verbrechen, ich höre gerne musik und habe kaum kaufkraft, los sperrt mich ein...), ist es doch mgölich, anhand eines forenpostings bezüglich illegaler software davon auszugehen, dass bei mir etwas zu finden ist. demnach ist gefahr in verzug und der schnittlauch kann in meine wohnung wie es ihm gefällt.
    ist das jetzt zu schwarzgemalt oder ab dem 1.1. realistisch?
    was mich am meisten stört ist, dass laut aussage meines kumpels aus der terrorbekämpfung die bekämpfung von kriminalität geworden ist. mit terror hab ich nix am hut, aber.... ihr wisst worauf ich hinaus will.

  15. #15
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    editiert wg. schwachsinn im post.....

  16. #16
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurden

    Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung

    Besserer Schutz von Geheimnisträgern oder schwarzer Tag für Bürgerrechte?
    Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland".

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont, mit dem geplanten Gesetzt werde lediglich eine europäische Richtlinie umgesetzt, gegen die sich Deutschland zur Wehr gesetzt habe. Es würde nur Daten gespeichert, die schon zur Abrechnung gespeichert würden, mit einer Ausnahme: Bei Flatrate-Nutzern müssen künftig ebenfalls die Nutzungsdaten gespeichert werden, was bisher nicht notwendig war. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei Deutschland nicht auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat, vielmehr würden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um schwerste Straftaten aufzuklären, so Zypries.

    Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jörg van Essen widersprach der Darstellung von Zypries. Der Gesetzentwurf gehe weiter als die entsprechende EU-Richtlinie und sei abzulehnen, da die verdachtunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten verfassungswidrig sei. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) argumentiert entsprechend: Es sei unstreitig, dass aus den zu erhebenden Daten Kommunikationsprofile erstellt werden können.

    Anders sieht dies Siegfried Kauder (CDU/CSU), denn es gehe eben nicht um die Überwachung der Kommunikation, sondern nur der entsprechenden Verbindungsdaten. Diese seien durchaus geeignet Terroristen ausfindig zu machen, was schon jetzt in Einzelfällen geschehe. Besondere Berufsgruppen wie Strafverteidiger, Journalisten und Abgeordnete seien durch das neue Gesetz besser geschützt als zuvor. Es gehe nicht darum einen gläsernen Bürger zu schaffen, sondern lediglich einen "gläsernen Verbrecher". Einen Verstoß gegen das Grundgesetz macht Kauder in der Vorratsdatenspeicherung nicht aus, die vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit gesetzten Grenzen seien in dem Gesetz berücksichtigt.

    Dem wiederum widerspricht Jan Korte (Die Linke) und weist darauf hin, dass es eben nicht zulässig sei, Daten auf Vorrat zu speichern, die den Kern des persönlichen Lebens betreffen. Und dieser Kern des persönlichen Lebens sei in einem Telefonat eben nicht klar abzugrenzen und so werde sich die Vorratsdatenspeicherung auf die alltäglich Kommunikation der Menschen auswirken. Angesichts der zu speichernden Datenmengen seien weitere Begehrlichkeiten programmiert

    Für Jerzy Montag (Bündnis 90/ Die Grünen) ist heute ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland". Montag verweist unter anderem auf die Einschränkung der Pressefreiheit durch das Gesetz. Er räumt zwar ein, dass der Gesetzentwurf in einigen kleinen Einzelheiten Vorteile gegenüber der aktuellen Gesetzeslage biete, der Informantenschutz von Journalisten durch das Gesetz jedoch ausgehöhlt würde.

    Wie ein "Rumpelstielzchen" sei Montag aufgetreten, kritisiert Klaus-Uwe Benneter (SPD) und unterstreicht wie zuvor Siegfried Kauder Aspekte des Gesetztes, die eine Verbesserung des Schutzes z.B. von Journalisten mit sich bringen. Zudem betont er den Auftrag an die Politik für eine innere Sicherheit zu sorgen und dafür sei die Vorratsdatenspeicherung bei erheblichen Straftaten ein zulässiges und zielführendes Mittel. Die allgemeinen Datenspeicherung auf Vorrat erfolge bei den Telekommunikationsunternehmen und die Zugriffe seien nur mit Zustimmung eines Richters möglich.

    Auch wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, ist in dieser Frage das letzte Wort noch nicht gesprochen. Vor allem das Bundesverfassungsgericht könnte die Vorratsdatenspeicherung noch stoppen: Bereits 7.000 Personen haben angekündigt, gemeinsam Verfassungsbeschwerde einzulegen, um zu klären, ob die Speicherung aller Kommunikationsdaten auf Vorrat gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. Zudem ist beim Europäischen Gerichtshof noch eine Klage von Irland gegen die entsprechende EU-Richtlinie anhängig.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen. SPD, CDU und CSU hätten das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht.

    Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat "erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" der "generellen und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten". Zwar orientiere sich das Gesetz an der in der EG-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist, in verschiedener Hinsicht gehe das Gesetz allerdings über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. "Insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet", mahnt Schaar. (ji)

    (Quelle: http://www.golem.de/0711/55924-2.html) (14:28 Uhr)

  17. #17
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurden

    Also das zeigt mal wieder, daß es den Parteien vollkommen egal ist wie das gemeine Volk hierüber denkt und ob protestiert wird oder nicht !

    Die Politiker / Machtsitzer bestimmen eh was sie wollen und wie sie es gerne hätten !

  18. #18
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    danke für die news!
    daraus lese ich:

    1. der regierung ist es egal, dass die EU richtlinie vielleicht noch kippen wird.
    2. natürlich ist es ihr egal, denn diese richtlinie wird bundesweit noch verschärft angestrebt.
    3. Jerzy Montag ist ein rumpelstielzchen und die regierung geht auf vorwürfe ein, indem sie die aussprechenden der vorwürfe diskreditiert.

    aber was ändert sich für uns? "um schwerste Straftaten aufzuklären", also nix mit dem deckmantel der terrorbekämpfung sondern wirklich internetkriminalität?

  19. #19
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurden

    eigentlich hab ich nichts gegen Gesetze...
    aber das geht glaube ich schon ein bisschen zu weit

  20. #20
    ...geht auf Schnubberkurs Avatar von Schnubberer
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    Standard Re: Bad News! Der Weg zur Vorratsdatenspeicherung ist von Bundestag frei gegeben wurd

    aber was ändert sich für uns? "um schwerste Straftaten aufzuklären", also nix mit dem deckmantel der terrorbekämpfung sondern wirklich internetkriminalität?
    Genau das ist es was mich (und wahrscheinlich die meisten anderen hier auch) interessiert. Was ändert sich für uns, uns schwere Straftäter ? Läuft man nur in Gefahr, erwischt zu werden, wenn man Fileshareing betreibt. Wie ist das bei Rapidshare?
    Geändert von Schnubberer (09. 11. 2007 um 20:42 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,
    Schnubberer!

    ICQ: 269761126

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