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Kr0n05
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Angry Probleme wegen Abonnenten

Hay Leute!
ichn habe mir vor etwa 1 1/2 monaten ein abo bestellt.was heißt eigendlcih bestellt?da kam ein typ der firma zu mir nach hause und fragte, ob ich ein abo haben möchte!ich habe gefragt was er alles hat, er hatte alles was es eigendlcih an computerzeitschriften gibt!da meine eltern nciht da waren, hatte ich gefargt ob man sich nochmal melden könnte, weil ich erst meine eltern fragen wollt.ich habe meine adresse und meine telefonnr. angegeben und sie sagten, das ihr chef nochmal anrufen würde um zu fragen ob das nun ok ist!?jetzt schicken die mir jeden montag ne PC-Professionel zu, wo ich auch noch 39,00DM bezahlen soll!was kann ich machen, da ich schon drei mal nicht gezahlt hab!der typ hat sich ja nicht mal gemeldet!jetzt wollen die mir mit nem anwalt kommen und die sache teuer zukommen lassen!(gebühren vom anwalt usw)!!!shit was mache ich jetzt????hoffe ich hab es ausreichend erklärt!!!!!!brauch schnell hilfe zeit ist bald um!!!!!
Alt 14. 08. 2001, 18:27 Kr0n05 is offline Mit Zitat antworten #1
bebe Spender
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Solange du kein ABO unterschrieben hast können die gar nichts machen.
Hast du dich bei denen mal gemeldet und nachgefragt was das soll?

Wenn du etwas glück hast kommt Demonia und legt dir deine Lage mal richtig dar.

Bebe
Alt 14. 08. 2001, 18:37 bebe is offline Mit Zitat antworten #2
Kr0n05
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hab ja nichts unterschrieben, glaube ich jedenfalls!Und wenn, meine eltern müssen doch als erziehungsberechtigte unterschreiben, da nützt meine doch ncihts oder?
Alt 14. 08. 2001, 18:55 Kr0n05 is offline Mit Zitat antworten #3
Kr0n05
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gibs hier aufn board vielleicht einen anwalt oder so der mir um rat bitten könnte????????????????DEMONIA HILFEEEEEEE
Alt 14. 08. 2001, 18:58 Kr0n05 is offline Mit Zitat antworten #4
bebe Spender
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Wenn du noch keine 18 bist, bist du eh nicht voll Geschäftsfähig. Somit ist der ABO-Vertrag nichtig ( ungültig ) falls du was unterschrieben hast.

Bebe
Alt 14. 08. 2001, 19:00 bebe is offline Mit Zitat antworten #5
wintermute
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Das mit dem Alter is schon richtig so.


Ruf doch bei dem Verein mal an! Sag denen, das du nichts unterschrieben hast, und auch nichts bezahlen wirst.

Haben die eine Bankverbindung von dir?

Falls du unter 18 bist, dann lass mal deine Eltern dort anrufen. Einfach deine Mutter, die stundenlang auf den Leuten rumlabert (meine Mutter ist in sowas expertin :-)

Dann erzählt die einfach son Müll, das ihr kaum Geld habt, du kaum Taschengeld, vieleciht noch ne kranke Oma etc.
Alt 14. 08. 2001, 19:19 wintermute is offline Mit Zitat antworten #6
certus
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@Ellwood:
Es stimmt, was bebe schreibt, du bist nach §106 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Nur kann (vorrausgesetzt du hast doch was unterschrieben) sich die Firma möglicherweise auf den sogenannten "Taschengeldparagraphen" berufen (wenn man davon ausgehen kann, das du die vertragsmässige Leistung aus Mitteln erfüllst, die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind sprich: du das Abo mit dem Taschengeld bezahlst) und demnach wäre ein Vertrag möglicherweise gültig. Wenn du nichts unterschrieben hast, kann dir nichts passieren, außer das du mögliccherweise die zugeschickten Hefte zurückgeben must (deshalb aufheben).

so long
c6rtu5
PS: Ich bin aber kein Rechtsverdreher!
Alt 14. 08. 2001, 19:24 certus is offline Mit Zitat antworten #7
Demonia
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100% überein mit Certus. Das ganze war wohl der klassische Fall eines Haustürgeschäfts. Hierbei hättest Du selbst im Falle einer geleisteten Unterschrift ein befristetes Widerrufsrecht.

Diese Masche ist gar nicht so selten - in meinem Bekanntenkreis hat es unlängst auch so einen Fall gegeben. Nach einigen Recherchen über eine Strohfirma und die Verlagsgesellschaft kam heraus, dass die Bestellung komplett gefälscht war (um fachlich zu bleiben: ein Fall in dem der Handelnde als falsus procurator (Vertreter ohne Vertretungsbefugnis) aktiv war... )

Ausser ein wenig Ärger und Stress dürfte dir aber aus den genannten Fakten nichts passieren. (Keine Unterschrift, nicht geschäftsfähig (Abos fallen wegen der Vertragsverlängerungsklausel in Auslegung meist nicht unter den § 110 BGB - auch nach konkludenter Einwilligung der Eltern).

Vorgehensweise: Einspruch erheben und um Zusendung einer Kopie des Bestellformulars zwecks Zuführung der polizeilichen Ermittlung wegen Urkundenfälschung bitten.
Kommt nichts: in dubio pro reo (Im Zweifel für Dich)...
Kommt eine gefälschte Unterschrift: Anzeige erstatten, den Mahnenden über das laufende Verfahren benachrichtigen...

Geändert von Demonia (14. 08. 2001 um 21:46 Uhr).
Alt 14. 08. 2001, 21:41 Demonia is offline Mit Zitat antworten #8
bebe Spender
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Zitat:
Original geschrieben von Demonia
100% überein mit Certus.

Toll, dann habe ich auch recht.
Ist doch noch was hängen geblieben von BGB und HGB.
Apropos Taschengeldparagaph, der ist meines Wissen´s zäh wie Gummi, ein Pfennig oder "wenige Mark-Artikel" läuft bestimmt darunter. Bei einem ABO für 39,90 im 1/2 Jahr glaube ich wird es schwierig.

Bebe
Alt 14. 08. 2001, 22:56 bebe is offline Mit Zitat antworten #9
Demonia
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Zitat:
Original geschrieben von bebe


Toll, dann habe ich auch recht.

Asche über mein Haupt... Ich vergaß... Ruhm sei auch Euch, Mr. Bebe
Alt 14. 08. 2001, 23:24 Demonia is offline Mit Zitat antworten #10
bebe Spender
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Danke,danke,....aber kannst ruhig weiterhin Du zu mir sagen.

Bebe
Alt 14. 08. 2001, 23:29 bebe is offline Mit Zitat antworten #11
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