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09. 11. 2007, 15:39 #1
Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte: mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und läßt ab 2008 sämtliche Internet- und Telefonie-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr speichern. Generalverdacht gegen alle Bürger, Vorabüberwachung und das Ende der Unschuldsvermutung sind die Folge, hinzu kommt wegbrechender Quellenschutz einer freien Presse und Gefährdung besonderer Vertrauensverhältnisse wie das zum Arzt oder zum Anwalt. Die übliche Heuchelei von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Der Bundestag habe nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, gegen die man sich im übrigen gewehrt hätte.
Bereits gestern widerlegte der AK Vorrat die jetzigen Aussagen Zypries':
"Das ist falsch. Der deutsche Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht weit über die EU-Richtlinie hinaus, etwa wenn er auch Anonymisierungsdienste zur Speicherung verpflichten soll. Während die EU-Richtlinie einen Zugriff auf die gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässt, sollen die Daten in Deutschland bei jeder "erheblichen" oder im Internet oder am Telefon begangenen Straftat, zur Gefahrenabwehr und sogar für die Nachrichtendienste freigegeben werden. Die Identifizierung von Telefonkunden oder Internetnutzern ("Bestandsdaten") soll selbst der Musik- und Filmindustrie möglich sein ...weiterlesen
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20. 12. 2007, 08:23 #1161
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Ja, das ist es , gleich nächstes jahr tritt des neue gesetz ein. Leider
Zitat von Core2TOM
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20. 12. 2007, 08:42 #1162Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Unser Präsident hat das Gesetz bisher noch nicht unterschrieben !
Lt. Heise rechnet Koppelin aber damit im Laufe der Woche ! (19.12.07 - 18:52 Uhr)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/suche...tenspeicherung
P.S.:
@Ali G In: Les lieber zunächst Heise bevor Du so ein Blödsinn hier abläßt ! - Ist schon schlimm genug !
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20. 12. 2007, 09:08 #1163
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
O.K, das werd ich das nächste mal machen. Sorry, aber ich kannte nicht mal die Seite.
Zitat von Skyscraper1972
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20. 12. 2007, 10:04 #1164
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Zitat von Skyscraper1972
Hab mir das gerade mal durchgelesen.
Boahh..... da fehlen einem die Worte, bei soviel Ignoranz.
Kaum ist denen eine selbst in Auftrag gegebene und von Steuergeldern bezahlte Studie für ihre dubiosen Vorhaben nicht "passend" genug, bleibt das Ding (erstmal) unter Verschluss. Wahrscheinlich müssen sie die Ergebnisse erst noch "schön schreiben", damit sie dann dem Bild-Leser das Gegenteil dessen präsentieren können, was die Studie inhaltlich eigentlich aussagt. Hatten wir ja schon öfter, sowas in der Art.... (Cannabis und Strafverfolgung, auch vom Max-Planck-Institut, damals die Kleiber-Studie zum Thema Cannabis usw.)
Langsam wird immer klarer, daß die Gegner dieses Überwachungsstaats mehr als nur Recht haben mit ihren Bedenken. Denn würde diese Studie untermauern, was die Regierung behauptet, wäre sie bestimmt längst in sämtlichen Mainstream-Medien das Thema schlechthin gewesen.
MfG Andy
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21. 12. 2007, 01:29 #1165Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Das Schöne dabei ist ja, dass schonmal darüber entschieden wurde, während die angeforderte Studie ja noch "im Stadium eines Entwurfs" sei. Is' klar.
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21. 12. 2007, 09:33 #1166
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Genaueres zu der besagten Studie, die da nicht rausgerückt wird, findet man auf der Seite des Max-Planck-Institutes:
http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forsch...dungsdaten.htm
Wobei man sich dann auch die Fragestellungen (gibt es hier als pdf-Datei ) mal genau durchlesen sollte....
Interessante sind auch die dort aufgelisteten Delikte, bei denen Zugriff auf die Daten gewährt wird. Jetzt hat man mal einen Überblick, der ein wenig was anderes aussagt, als das ganze "schwerste Straftaten"-Geschwätz bestimmter Politiker...
@Habek Beleidigung per SMS gehört übrigens auch dazu...., und (natürlich) Urheberrechtsverletzungen.
Manche Fragen kann man sich aber wahrscheinlich schon selbst beantworten.
MfG AndyGeändert von titus_shg (21. 12. 2007 um 10:33 Uhr)
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21. 12. 2007, 15:04 #1167Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Bei dauerhaftem Stalking oder einer schwer schädlichen Beleidigung , ansonsten wären die besonderen Vorraussetzungen für Straftaten über Telekommunikation nicht gegeben.Beleidigung per SMS gehört übrigens auch dazu..
Wenn du damit handelst, sicher, wenn nicht, dann nicht.und (natürlich) Urheberrechtsverletzungen.
Siehe oben.
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21. 12. 2007, 15:17 #1168
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
natürlich...die vorratsdatenspeicherung ist doch nur der Anfang leute!
Zitat von Tyranastrasz
Gooo Politiker!!
Ihr seidseit.de die besten.
Aber naja die Ich-hab nix-zu-verbergen-fraktion kann man eh nich überzeugen!
Btw: Das versaut einem SIlvester doch total
Geändert von johnnywalka (21. 12. 2007 um 15:42 Uhr)
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21. 12. 2007, 15:35 #1169
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Warte erstmal die Studie ab. Dann wirst Du schon sehen, welche Erfolge mit Zugriffen auf diese Daten erzielt worden sind und vor allem, bei welcher Art Delikte.
Zitat von Habek
Die Zypries wird schon ihren Grund haben, warum sie so rumzickt....
MfG Andy
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23. 12. 2007, 11:54 #1170
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
heißt das jetzt das man ab 2008 am besten gar nich mehr dl?
isja dann relativ egal ob mit warez oder torrent oda?
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23. 12. 2007, 19:04 #1171Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Ich hab jetzt nochmal den GG Kommentar von Pieroth/Jarass gelesen und in diesem steht, dass man 10 Abs 1 auch im Vorraus einschränken darf, wenn es zum Zwecke wichtiger Gemeinschaftsgüter nicht anders möglich ist und das ist hier der Fall.
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23. 12. 2007, 19:21 #1172
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Na ja, diese "wichtigen Gemeinschaftsgüter" müssen dazu aber wohl konkretisiert werden, dieses pauschale "Kampf gegen den Terror"- und "Straftaten-Bekämpfungs"- Gefasel dürfte dafür wohl kaum ausreichen.
Zitat von Habek
Ausserdem haben die ja extra diese Studie beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben, um zu evaluieren, wozu diese Daten überhaupt dazu geeignet und erforderlich sind.
Was glaubst Du denn, warum die Zypries da jetzt so "geheimnisvoll" tut? Scheinbar ist das Ergebnis der Studie so ja doch wohl nicht das, was die sich davon erhofft haben. Zumindest nicht für die angekündigten Zwecke.
Edit:// Siehe auch hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100868
MfG Andy........Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie (PDF-Datei) geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen". Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts, Hans-Jörg Albrecht, beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: "Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht.".........
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23. 12. 2007, 19:27 #1173
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
sollen die doch alle einsperren und die familien zerstören is ja net ihr problem ,wenigstens ihnen geht es gut der rest ist wurscht .
würde gern mehr sagen aber das wär dan net schön ,achte auf meine wortwahl sonst sperren se mich wegen beleidigung ein
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23. 12. 2007, 19:44 #1174Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sieht lediglich Meinhard Starostik, vielleicht auch noch andere mit mässiger Kompetenz, als kein Gemeinschaftsgut von Verfassungsrang.Na ja, diese "wichtigen Gemeinschaftsgüter" müssen dazu aber wohl konkretisiert werden, dieses pauschale "Kampf gegen den Terror"- und "Straftaten-Bekämpfungs"- Gefasel dürfte dafür wohl kaum ausreichen.
Alle Straftatbestände selbst schützen ein Gut, das Verfassungsrang hat(Mord zum Beispiel das Recht auf Leben), daher ist ihre Verfolgung logischerweise auch von Verfassungs wegen geboten.
Zu den Studien habe ich ja schon was gesagt, prinzipiell kann man das aber nicht im Vorraus klären.Ausserdem haben die ja extra diese Studie beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben, um zu evaluieren, wozu diese Daten überhaupt dazu geeignet und erforderlich sind.
Was glaubst Du denn, warum die Zypries da jetzt so "geheimnisvoll" tut? Scheinbar ist das Ergebnis der Studie so ja doch wohl nicht das, was die sich davon erhofft haben. Zumindest nicht für die angekündigten Zwecke.
Jedenfalls ist die Argumentation von Meinhard Starostik stark lächerlich, er behauptet zum Beispiel, dass das Internet gegenüber normaler Kommunikation benachteiligt wäre, obwohl hier der Gleichheitssatz garnicht greift und selbst wenn, die Dinge sich so sehr unterscheiden, dass man ihn schwerlich anwenden kann.
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23. 12. 2007, 22:03 #1175Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
hi, was ist denn aus der klage geworden gegen die voratsdatenspeicherung müsste die nicht mal alngsam komen?
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23. 12. 2007, 23:24 #1176
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Dabei kommt es aber grundsätzlich auf die Güterabwägung an.
Zitat von Habek
Wäre klar festgeschrieben, welche Daten zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden dürften, und wäre eindeutig nachzuweisen, daß nur dieses Mittel zur Aufklärung dieser (schweren) Deliktsart geeignet und angemessen (in Relation zum Schutz der Privatspähre) ist, wäre das ja ok.
Beispiel: Diebstahl eines Mobiltelefones. Das Ding hat eine einzigartige Kennung, egal mit welcher Karte es betrieben wird. Dazu wäre es sicherlich -konkreter Verdachtsfall- erforderlich und geeignet, durch gespeicherte Daten festzustellen, wo sich das Telefon befindet und mit welcher Karte es aktuell genutzt wird, um die Straftat aufzuklären. Da es aber im Regelfall kein halbes Jahr dauert, bis jemand merkt, daß sein Telefon weg ist, wäre die 6-monatige Speicherung sinnlos. Ausserdem könnte man dann immer noch dieses bestimmte Telefon zukünftig orten lassen.
Daß die Rufnummern, die der Täter anruft, dann auch erfasst würden, wäre verhältnismässig, weil er ja konkret verdächtig ist.
Diese Verhältnismässigkeit Datenschutz zu Strafverfolgungsinteresse des Staates ist aber bei der erstmal verdachtslosen Speicherung der Daten aller Bürger zur theoretischen Möglichkeit, zig Sorten von irgendwelchen noch nicht mal passierten Straftaten vielleicht besser aufklären zu können, nicht gegeben.
Es kommt doch auf die Relation an. Ginge es bspw. nur um die Möglichkeit, Morde damit aufklären zu können, oder Bombenanschläge zu verhindern, dann wäre sicherlich auch eine gewisse Verhältnismässigkeit gegeben. Tut es aber nicht.
Zitat von Habek
Um X nach 3 Monaten noch nachweisen zu können, daß er da mal von Y 2 Gramm Grass gekauft hat, ist es sicherlich nicht angemessen, deswegen seine kompletten Telekommunikationsdaten zu speichern, um dann dadurch vielleicht noch einen weiteren 2 -Gramm-Kauf bei Z "aufzudecken". Sehe ich zumindest so.
Diese Studien sind aber insofern entscheidend, da sie ja extra zu dem Zweck, die Sinnhaftigkeit dieser Daten und ihrer Nutzung zu erforschen, in Auftrag gegeben wurden.
Zitat von Habek
Lächerlich ist eher die Argumentation unserer "Uns-vor-allem-Bösen-Schützer", die glauben, sie könnten mit ihrer Panikmache ihren Wunschtraum der Totalüberwachung durchsetzen und damit -unter dem Aspekt, daß dadurch derartige Terrorismus-Straftaten eben höchstwahrscheinlich nicht besser aufgeklärt werden können- etliche Bürgerrechte weitgehend ausser Kraft setzen bzw. reine Makulatur werden lassen.
Zitat von Habek
Wir werden sehen....
MfG Andy
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23. 12. 2007, 23:31 #1177
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Ja........
Zitat von meganoob
mfG Andy
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24. 12. 2007, 01:36 #1178Waldläufer
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Zitat von johnnywalka
jaa das quält mich auch
da kann man nicht einmal mehr den letzten relativ unbeobachteten Tag so richtig abfeiern, weil einen der Gedanke an diese ganze Speichescheisse quält. Naja...
...gibst jetzt eigentlich noch irgendwie Hoffnung?
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24. 12. 2007, 13:17 #1179Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
Ganz eindeutig kann man das nicht nachprüfen, es reicht also insofern, dass ein geringers Mittel nicht offensichtlich zur Verfügung steht.daß nur dieses Mittel zur Aufklärung dieser (schweren) Deliktsart geeignet und angemessen (in Relation zum Schutz der Privatspähre) ist, wäre das ja ok.
Ist es ja auch, die Vorgaben sind so gestaltet, dass bloss besonders schwere Straftaten in Betracht kommen.Wäre klar festgeschrieben, welche Daten zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden dürften
Im Bezug auf "Straftaten über Telekommunikation" gilt folgender Satz des BverfG:"
Bietet ein Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten, von denen nur eine verfassungsgemäss ist, so ist diese anzuwenden."
Das bedeutet also, dass man diesen Absatz nur anwenden kann, wenn die Güterabwägung das zulässt.
Wie gesagt gilt hier eine Ausnahme, wenn diezu schützenden Güter besonders wichtig sind, zumindest nimmt das BverfG und einer der Kommentatoren, den ich kenne, das an.Diese Verhältnismässigkeit Datenschutz zu Strafverfolgungsinteresse des Staates ist aber bei der erstmal verdachtslosen Speicherung der Daten aller Bürger zur theoretischen Möglichkeit, zig Sorten von irgendwelchen noch nicht mal passierten Straftaten vielleicht besser aufklären zu können, nicht gegeben.
Die Straftatbestände schützen allesamt wichtige Gemeinschaftsgüter, ansonsten wären sie verfassungswidrig, da ja ein Eingriff in die Handlungsfreiheit gegeben wäre.Es kommt doch auf die Relation an. Ginge es bspw. nur um die Möglichkeit, Morde damit aufklären zu können, oder Bombenanschläge zu verhindern, dann wäre sicherlich auch eine gewisse Verhältnismässigkeit gegeben. Tut es aber nicht.
Zu "Killerspielen" gibt es auch 10000 Studien, jede sagt was Anderes...Diese Studien sind aber insofern entscheidend, da sie ja extra zu dem Zweck, die Sinnhaftigkeit dieser Daten und ihrer Nutzung zu erforschen, in Auftrag gegeben wurden.
Wie Schäuble und so das selbst sehen und argumentieren , ist unwichtig, relevant ist, ob das Gesetz verfassungsgemäss ist und dagegen muss man vor dem BverfG im Normalfall gescheit argumentieren.Lächerlich ist eher die Argumentation unserer "Uns-vor-allem-Bösen-Schützer", die glauben, sie könnten mit ihrer Panikmache ihren Wunschtraum der Totalüberwachung durchsetzen und damit -unter dem Aspekt, daß dadurch derartige Terrorismus-Straftaten eben höchstwahrscheinlich nicht besser aufgeklärt werden können- etliche Bürgerrechte weitgehend ausser Kraft setzen bzw. reine Makulatur werden lassen.
Abgesehen davon wird garnichts außer Kraft gesetzt, bloss eingeschränkt, wie das das GG explizit vorsieht.
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24. 12. 2007, 15:22 #1180
Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir
wär nett wenna mir dasma beantworten würdet
Zitat von Billy_Boy


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