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  1. #1
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte: mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und läßt ab 2008 sämtliche Internet- und Telefonie-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr speichern. Generalverdacht gegen alle Bürger, Vorabüberwachung und das Ende der Unschuldsvermutung sind die Folge, hinzu kommt wegbrechender Quellenschutz einer freien Presse und Gefährdung besonderer Vertrauensverhältnisse wie das zum Arzt oder zum Anwalt. Die übliche Heuchelei von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Der Bundestag habe nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, gegen die man sich im übrigen gewehrt hätte.

    Bereits gestern widerlegte der AK Vorrat die jetzigen Aussagen Zypries':

    "Das ist falsch. Der deutsche Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht weit über die EU-Richtlinie hinaus, etwa wenn er auch Anonymisierungsdienste zur Speicherung verpflichten soll. Während die EU-Richtlinie einen Zugriff auf die gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässt, sollen die Daten in Deutschland bei jeder "erheblichen" oder im Internet oder am Telefon begangenen Straftat, zur Gefahrenabwehr und sogar für die Nachrichtendienste freigegeben werden. Die Identifizierung von Telefonkunden oder Internetnutzern ("Bestandsdaten") soll selbst der Musik- und Filmindustrie möglich sein ...weiterlesen

  2. #1161
    Gesperrt Avatar von ali g in
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Core2TOM
    wie sieht eigentlich die aktuelle lage wegen dem vorratsdatenspeirungsgesetz aus?
    man erfährt leider fast überall nur geschwafel und gejammer... hat horst köhler grünes licht gegeben? also kommt das gesetz definitiv durch?

    klär mich mal bitte jemand auf, danke
    Ja, das ist es , gleich nächstes jahr tritt des neue gesetz ein. Leider

  3. #1162
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Unser Präsident hat das Gesetz bisher noch nicht unterschrieben !

    Lt. Heise rechnet Koppelin aber damit im Laufe der Woche ! (19.12.07 - 18:52 Uhr)

    Quelle:

    http://www.heise.de/newsticker/suche...tenspeicherung

    P.S.:
    @Ali G In: Les lieber zunächst Heise bevor Du so ein Blödsinn hier abläßt ! - Ist schon schlimm genug !

  4. #1163
    Gesperrt Avatar von ali g in
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Skyscraper1972
    P.S.:
    @Ali G In: Les lieber zunächst Heise bevor Du so ein Blödsinn hier abläßt ! - Ist schon schlimm genug !
    O.K, das werd ich das nächste mal machen. Sorry, aber ich kannte nicht mal die Seite.

  5. #1164
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir


    Hab mir das gerade mal durchgelesen.

    Boahh..... da fehlen einem die Worte, bei soviel Ignoranz.

    Kaum ist denen eine selbst in Auftrag gegebene und von Steuergeldern bezahlte Studie für ihre dubiosen Vorhaben nicht "passend" genug, bleibt das Ding (erstmal) unter Verschluss. Wahrscheinlich müssen sie die Ergebnisse erst noch "schön schreiben", damit sie dann dem Bild-Leser das Gegenteil dessen präsentieren können, was die Studie inhaltlich eigentlich aussagt. Hatten wir ja schon öfter, sowas in der Art.... (Cannabis und Strafverfolgung, auch vom Max-Planck-Institut, damals die Kleiber-Studie zum Thema Cannabis usw.)

    Langsam wird immer klarer, daß die Gegner dieses Überwachungsstaats mehr als nur Recht haben mit ihren Bedenken. Denn würde diese Studie untermauern, was die Regierung behauptet, wäre sie bestimmt längst in sämtlichen Mainstream-Medien das Thema schlechthin gewesen.

    MfG Andy

  6. #1165
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Das Schöne dabei ist ja, dass schonmal darüber entschieden wurde, während die angeforderte Studie ja noch "im Stadium eines Entwurfs" sei. Is' klar.

  7. #1166
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Genaueres zu der besagten Studie, die da nicht rausgerückt wird, findet man auf der Seite des Max-Planck-Institutes:
    http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forsch...dungsdaten.htm

    Wobei man sich dann auch die Fragestellungen (gibt es hier als pdf-Datei ) mal genau durchlesen sollte....

    Interessante sind auch die dort aufgelisteten Delikte, bei denen Zugriff auf die Daten gewährt wird. Jetzt hat man mal einen Überblick, der ein wenig was anderes aussagt, als das ganze "schwerste Straftaten"-Geschwätz bestimmter Politiker...

    @Habek Beleidigung per SMS gehört übrigens auch dazu...., und (natürlich) Urheberrechtsverletzungen.

    Manche Fragen kann man sich aber wahrscheinlich schon selbst beantworten.

    MfG Andy
    Geändert von titus_shg (21. 12. 2007 um 10:33 Uhr)

  8. #1167
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Beleidigung per SMS gehört übrigens auch dazu..
    Bei dauerhaftem Stalking oder einer schwer schädlichen Beleidigung , ansonsten wären die besonderen Vorraussetzungen für Straftaten über Telekommunikation nicht gegeben.
    und (natürlich) Urheberrechtsverletzungen.
    Wenn du damit handelst, sicher, wenn nicht, dann nicht.

    Siehe oben.

  9. #1168
    Haupstadtadel Avatar von johnnywalka
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Tyranastrasz
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/100746

    wird immer lustiger wie größenwahnsinnig unsere politiker werden
    natürlich...die vorratsdatenspeicherung ist doch nur der Anfang leute!
    Gooo Politiker!! Ihr seidseit.de die besten.

    Aber naja die Ich-hab nix-zu-verbergen-fraktion kann man eh nich überzeugen!

    Btw: Das versaut einem SIlvester doch total
    Geändert von johnnywalka (21. 12. 2007 um 15:42 Uhr)

  10. #1169
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Habek
    Bei dauerhaftem Stalking oder einer schwer schädlichen Beleidigung , ansonsten wären die besonderen Vorraussetzungen für Straftaten über Telekommunikation nicht gegeben.

    Wenn du damit handelst, sicher, wenn nicht, dann nicht.

    Siehe oben.
    Warte erstmal die Studie ab. Dann wirst Du schon sehen, welche Erfolge mit Zugriffen auf diese Daten erzielt worden sind und vor allem, bei welcher Art Delikte.

    Die Zypries wird schon ihren Grund haben, warum sie so rumzickt....

    MfG Andy

  11. #1170
    XXL Condom Avatar von Billy_Boy
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    heißt das jetzt das man ab 2008 am besten gar nich mehr dl?
    isja dann relativ egal ob mit warez oder torrent oda?

  12. #1171
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Ich hab jetzt nochmal den GG Kommentar von Pieroth/Jarass gelesen und in diesem steht, dass man 10 Abs 1 auch im Vorraus einschränken darf, wenn es zum Zwecke wichtiger Gemeinschaftsgüter nicht anders möglich ist und das ist hier der Fall.

  13. #1172
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Habek
    Ich hab jetzt nochmal den GG Kommentar von Pieroth/Jarass gelesen und in diesem steht, dass man 10 Abs 1 auch im Vorraus einschränken darf, wenn es zum Zwecke wichtiger Gemeinschaftsgüter nicht anders möglich ist und das ist hier der Fall.
    Na ja, diese "wichtigen Gemeinschaftsgüter" müssen dazu aber wohl konkretisiert werden, dieses pauschale "Kampf gegen den Terror"- und "Straftaten-Bekämpfungs"- Gefasel dürfte dafür wohl kaum ausreichen.

    Ausserdem haben die ja extra diese Studie beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben, um zu evaluieren, wozu diese Daten überhaupt dazu geeignet und erforderlich sind.

    Was glaubst Du denn, warum die Zypries da jetzt so "geheimnisvoll" tut? Scheinbar ist das Ergebnis der Studie so ja doch wohl nicht das, was die sich davon erhofft haben. Zumindest nicht für die angekündigten Zwecke.

    Edit:// Siehe auch hier:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/100868

    ........Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie (PDF-Datei) geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen". Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts, Hans-Jörg Albrecht, beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: "Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht.".........
    MfG Andy

  14. #1173
    Gesperrt Avatar von thom12
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    sollen die doch alle einsperren und die familien zerstören is ja net ihr problem ,wenigstens ihnen geht es gut der rest ist wurscht .

    würde gern mehr sagen aber das wär dan net schön ,achte auf meine wortwahl sonst sperren se mich wegen beleidigung ein

  15. #1174
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Na ja, diese "wichtigen Gemeinschaftsgüter" müssen dazu aber wohl konkretisiert werden, dieses pauschale "Kampf gegen den Terror"- und "Straftaten-Bekämpfungs"- Gefasel dürfte dafür wohl kaum ausreichen.
    Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sieht lediglich Meinhard Starostik, vielleicht auch noch andere mit mässiger Kompetenz, als kein Gemeinschaftsgut von Verfassungsrang.

    Alle Straftatbestände selbst schützen ein Gut, das Verfassungsrang hat(Mord zum Beispiel das Recht auf Leben), daher ist ihre Verfolgung logischerweise auch von Verfassungs wegen geboten.
    Ausserdem haben die ja extra diese Studie beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben, um zu evaluieren, wozu diese Daten überhaupt dazu geeignet und erforderlich sind.

    Was glaubst Du denn, warum die Zypries da jetzt so "geheimnisvoll" tut? Scheinbar ist das Ergebnis der Studie so ja doch wohl nicht das, was die sich davon erhofft haben. Zumindest nicht für die angekündigten Zwecke.
    Zu den Studien habe ich ja schon was gesagt, prinzipiell kann man das aber nicht im Vorraus klären.

    Jedenfalls ist die Argumentation von Meinhard Starostik stark lächerlich, er behauptet zum Beispiel, dass das Internet gegenüber normaler Kommunikation benachteiligt wäre, obwohl hier der Gleichheitssatz garnicht greift und selbst wenn, die Dinge sich so sehr unterscheiden, dass man ihn schwerlich anwenden kann.

  16. #1175
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    hi, was ist denn aus der klage geworden gegen die voratsdatenspeicherung müsste die nicht mal alngsam komen?

  17. #1176
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Habek
    Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sieht lediglich Meinhard Starostik, vielleicht auch noch andere mit mässiger Kompetenz, als kein Gemeinschaftsgut von Verfassungsrang.
    Dabei kommt es aber grundsätzlich auf die Güterabwägung an.

    Wäre klar festgeschrieben, welche Daten zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden dürften, und wäre eindeutig nachzuweisen, daß nur dieses Mittel zur Aufklärung dieser (schweren) Deliktsart geeignet und angemessen (in Relation zum Schutz der Privatspähre) ist, wäre das ja ok.

    Beispiel: Diebstahl eines Mobiltelefones. Das Ding hat eine einzigartige Kennung, egal mit welcher Karte es betrieben wird. Dazu wäre es sicherlich -konkreter Verdachtsfall- erforderlich und geeignet, durch gespeicherte Daten festzustellen, wo sich das Telefon befindet und mit welcher Karte es aktuell genutzt wird, um die Straftat aufzuklären. Da es aber im Regelfall kein halbes Jahr dauert, bis jemand merkt, daß sein Telefon weg ist, wäre die 6-monatige Speicherung sinnlos. Ausserdem könnte man dann immer noch dieses bestimmte Telefon zukünftig orten lassen.
    Daß die Rufnummern, die der Täter anruft, dann auch erfasst würden, wäre verhältnismässig, weil er ja konkret verdächtig ist.

    Diese Verhältnismässigkeit Datenschutz zu Strafverfolgungsinteresse des Staates ist aber bei der erstmal verdachtslosen Speicherung der Daten aller Bürger zur theoretischen Möglichkeit, zig Sorten von irgendwelchen noch nicht mal passierten Straftaten vielleicht besser aufklären zu können, nicht gegeben.

    Zitat Zitat von Habek
    Alle Straftatbestände selbst schützen ein Gut, das Verfassungsrang hat(Mord zum Beispiel das Recht auf Leben), daher ist ihre Verfolgung logischerweise auch von Verfassungs wegen geboten.
    Es kommt doch auf die Relation an. Ginge es bspw. nur um die Möglichkeit, Morde damit aufklären zu können, oder Bombenanschläge zu verhindern, dann wäre sicherlich auch eine gewisse Verhältnismässigkeit gegeben. Tut es aber nicht.

    Um X nach 3 Monaten noch nachweisen zu können, daß er da mal von Y 2 Gramm Grass gekauft hat, ist es sicherlich nicht angemessen, deswegen seine kompletten Telekommunikationsdaten zu speichern, um dann dadurch vielleicht noch einen weiteren 2 -Gramm-Kauf bei Z "aufzudecken". Sehe ich zumindest so.

    Zitat Zitat von Habek
    Zu den Studien habe ich ja schon was gesagt, prinzipiell kann man das aber nicht im Vorraus klären.
    Diese Studien sind aber insofern entscheidend, da sie ja extra zu dem Zweck, die Sinnhaftigkeit dieser Daten und ihrer Nutzung zu erforschen, in Auftrag gegeben wurden.

    Zitat Zitat von Habek
    Jedenfalls ist die Argumentation von Meinhard Starostik stark lächerlich, er behauptet zum Beispiel, dass das Internet gegenüber normaler Kommunikation benachteiligt wäre, obwohl hier der Gleichheitssatz garnicht greift und selbst wenn, die Dinge sich so sehr unterscheiden, dass man ihn schwerlich anwenden kann.
    Lächerlich ist eher die Argumentation unserer "Uns-vor-allem-Bösen-Schützer", die glauben, sie könnten mit ihrer Panikmache ihren Wunschtraum der Totalüberwachung durchsetzen und damit -unter dem Aspekt, daß dadurch derartige Terrorismus-Straftaten eben höchstwahrscheinlich nicht besser aufgeklärt werden können- etliche Bürgerrechte weitgehend ausser Kraft setzen bzw. reine Makulatur werden lassen.

    Wir werden sehen....

    MfG Andy

  18. #1177
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von meganoob
    hi, was ist denn aus der klage geworden gegen die voratsdatenspeicherung müsste die nicht mal alngsam komen?
    Ja........



    mfG Andy

  19. #1178
    Waldläufer
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von johnnywalka
    Btw: Das versaut einem SIlvester doch total

    jaa das quält mich auch da kann man nicht einmal mehr den letzten relativ unbeobachteten Tag so richtig abfeiern, weil einen der Gedanke an diese ganze Speichescheisse quält. Naja...


    ...gibst jetzt eigentlich noch irgendwie Hoffnung?

  20. #1179
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    daß nur dieses Mittel zur Aufklärung dieser (schweren) Deliktsart geeignet und angemessen (in Relation zum Schutz der Privatspähre) ist, wäre das ja ok.
    Ganz eindeutig kann man das nicht nachprüfen, es reicht also insofern, dass ein geringers Mittel nicht offensichtlich zur Verfügung steht.
    Wäre klar festgeschrieben, welche Daten zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden dürften
    Ist es ja auch, die Vorgaben sind so gestaltet, dass bloss besonders schwere Straftaten in Betracht kommen.
    Im Bezug auf "Straftaten über Telekommunikation" gilt folgender Satz des BverfG:"
    Bietet ein Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten, von denen nur eine verfassungsgemäss ist, so ist diese anzuwenden."

    Das bedeutet also, dass man diesen Absatz nur anwenden kann, wenn die Güterabwägung das zulässt.
    Diese Verhältnismässigkeit Datenschutz zu Strafverfolgungsinteresse des Staates ist aber bei der erstmal verdachtslosen Speicherung der Daten aller Bürger zur theoretischen Möglichkeit, zig Sorten von irgendwelchen noch nicht mal passierten Straftaten vielleicht besser aufklären zu können, nicht gegeben.
    Wie gesagt gilt hier eine Ausnahme, wenn diezu schützenden Güter besonders wichtig sind, zumindest nimmt das BverfG und einer der Kommentatoren, den ich kenne, das an.
    Es kommt doch auf die Relation an. Ginge es bspw. nur um die Möglichkeit, Morde damit aufklären zu können, oder Bombenanschläge zu verhindern, dann wäre sicherlich auch eine gewisse Verhältnismässigkeit gegeben. Tut es aber nicht.
    Die Straftatbestände schützen allesamt wichtige Gemeinschaftsgüter, ansonsten wären sie verfassungswidrig, da ja ein Eingriff in die Handlungsfreiheit gegeben wäre.

    Diese Studien sind aber insofern entscheidend, da sie ja extra zu dem Zweck, die Sinnhaftigkeit dieser Daten und ihrer Nutzung zu erforschen, in Auftrag gegeben wurden.
    Zu "Killerspielen" gibt es auch 10000 Studien, jede sagt was Anderes...

    Lächerlich ist eher die Argumentation unserer "Uns-vor-allem-Bösen-Schützer", die glauben, sie könnten mit ihrer Panikmache ihren Wunschtraum der Totalüberwachung durchsetzen und damit -unter dem Aspekt, daß dadurch derartige Terrorismus-Straftaten eben höchstwahrscheinlich nicht besser aufgeklärt werden können- etliche Bürgerrechte weitgehend ausser Kraft setzen bzw. reine Makulatur werden lassen.
    Wie Schäuble und so das selbst sehen und argumentieren , ist unwichtig, relevant ist, ob das Gesetz verfassungsgemäss ist und dagegen muss man vor dem BverfG im Normalfall gescheit argumentieren.

    Abgesehen davon wird garnichts außer Kraft gesetzt, bloss eingeschränkt, wie das das GG explizit vorsieht.

  21. #1180
    XXL Condom Avatar von Billy_Boy
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherung ist durch: Tschüss, Grundgesetz, war schön mit dir

    Zitat Zitat von Billy_Boy
    heißt das jetzt das man ab 2008 am besten gar nich mehr dl?
    isja dann relativ egal ob mit warez oder torrent oda?
    wär nett wenna mir dasma beantworten würdet

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