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Furianer
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 469
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Olypmus Diktiergerät
Hi!
Vor ca. einem Monat hab ich mir das Olypmus VN 3100PC gekauft. Bin bzw. war auch absolut zufrieden damit. Seit gestern zeigte das Gerät beim Einschalten nur noch 2 Meldung an: Erste Meldung für ca 1,5 Sek CHK und dann nur noch ERR. Es reagiert danach auf gar nix mehr.
Es ist mir nie runtergefallen oder hat sonstige Stößer erlitten. Anfangs dachte ich es läge an den Batterie und habs mit ein paar neuen versucht. Aber auch das half nix, die Fehlermeldungen kamen immer wieder.
Heute vormittag bin ich dann in den MediaMarkt gegangen und wollte das Gerät umtauschen. Die faselten dann etwas von, das ginge nur innerhalb der ersten 14 Tage ab Kaufdatum (bei mir sinds 36 Tage) und die müssten das Diktiergerät dann an Olympus weitergeben, da die es ordnungsgemäß untersuchen müssten.
Ich fragte dann ob die tatsächlich glauben, dass Olympus das Gerät untersuchen würde. Schließlich kostete das Gerät "nur" 70 €, welche intern bei Olympus aber sicherlich nur 30€ entsprechen würden. Die wären doch blöd dann noch extra Arbeitsstunden daran zu hängen und somit selber Verluste zu machen. Ich sagte dann dass die mir mit Sicherheit ein neues Gerät schicken, also nicht daran arbeiten würden und fragte ob MediaMarkt mir das Gerät nicht indes ersetzen könnte. Aber die blieben stur und beharrten auf der Geschäftsregelung die Olympus ihnen erteilte.
Naja, eigentlich wollte ich fragen ob jemand von euch ein ähnliches Problem mit Olypmus Geräten hatte, nun kennt ihr aber die ganze Geschichte  .
MfG
Sikky
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09. 11. 2007, 15:08
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 900
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Re: Olypmus Diktiergerät
Hier geht es wie so oft um die Frage Garantie oder Gewährleistung.
Wir hatten die Frage gerade vor ein paar Tagen hier im Forum.
nochmal,
Seit 2002 gibt es in DE keine gesetzliche Garantie mehr.
An die Stelle der früheren gesetzlichen Garantie (6Monate) ist heute die Gewährleistung getreten.
Du hast grundsätzlich auf alles was Du kaufst eine Gewährleistung von 2 Jahren - aber:
Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel oder Herstellungsfehler zum Zeitpunkt des Kaufes.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der aufgetretene Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat oder aufgrund von Herstellungsfehlern (z.B. Qualitätsmängeln) aufgetreten ist.
Der Verkäufer kann die Gewährleistung nur ablehnen, wenn er nachweist, dass der Schaden beispielsweise auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.
Innehalb der ersten 6 Monate kommt die Gewährleistung in der Praxis der früheren gesetzlichen Garantie von 6Monaten gleich.
Nach Ablauf der 6 Monate dreht sich die Beweispflicht um, d.h. der Käufer müßte gegebenenfalls den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Bei elektronischen Geräten ist dies oftmals nur schwer möglich....
Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist immer der Verkäufer!
Die Garantie ist eine ganz andere Sache, Garantien kann sowohl der Verkäufer wie auch der Hersteller geben (muß er aber nicht!), dabei handelt es sich dann immer um eine freiwillige Zusatzleistung.
Wichtig, Garantie ist eben nicht gleich Garantie!
Art und Umfang der freiwilligen Garantie kann man fast nach Belieben festlegen.
3Jahre Garantie in der Werbung bedeutet erst einmal gar nichts, solange man nicht weiss, wer diese Garantie gibt und die genauen Garantiebedingungen (und die AGBs und ...) kennt.
Die Gewährleistungsansprüche bleiben von eventuellen Garantien des Herstellers oder Verkäufers natürlich unberührt.
Bei vielen Elektronikgeräten gewährt der Hersteller freiwillig eine zweijährige Garantie um den Verkäufer von ev. Gewährleistungsansprüchen zu entlasten.
In diesem Falle kannst Du dich als Kunde natürlich direkt an den Hersteller wenden, du mußt dies jedoch nicht.
Wenn der Hersteller in seinen Garantiebedingungen beispielsweise nicht für die Versandkosten aufkommt, oder der Weg zum Händler näher ist als zur Post, dann kannst Du das Teil im Zuge der Gewährleistung natürlich dennoch zum Verkäufer bringen - auch bei Aldi & Co.
Grundsätzlich hat der Händler aber das Recht zu Nachbesserung, erst wenn diese 2x scheitert muß er das Gerät umtauschen oder zurücknehmen.
Das wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt, hängt immer vom Verkäufer und Hersteller ab.
Natürlich wird so ein Gerät für 30€ in der Regel nicht repariert sondern letztlich weggeschmissen.
Gerade bei tragbaren Geräten, die ja tatsächlich oft durch fallen o.Ä. kaputt gehen, prüfen einige Hersteller die Rückläufer und lehnen die Gewährleistung gegebenenfalls ab.
In diesem Fall kann der Händler dir schlecht ein neues Gerät in die Hand drücken, denn wenn der Hersteller dann die Gewährleistung ablehnt oder das reparierte Gerät zurückschickt bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Sorry, Du mußt also warten.
Wie lange so eine Nachbesserung dauern darf ist leider nicht genau festgelegt, sie muß "innerhalb eines angemessenen Zeitraumes" erfolgen.
Was jetzt angemessen ist oder nicht wird von Fall zu Fall anders beurteilt, darüber streiten Gerichte schon seit 30 Jahren...
Harre einfach der Dinge die da kommen mögen, ich wünsche dir jedenfalls viel Glück!
Gruß
CForce
P.S.
Bei einem Einzelhändler würde ich Dir den Vorschlag machen, kauf einfach jetzt ein neues Gerät und vereinbare mit dem Händler, dass er dir den Kaufpreis zurückerstattet wenn er vom Hersteller ein originalverpacktes neues zurückbekommt.
Sollte Olympus das Ding tatsächlich reparieren oder ein gebrauchtes zurückschicken dann kannst Du das immer noch bei E-Bay verticken.
Bei den großen Märkten geht sowas meißt nicht, denn die Jungs am Schalter dürfen das nicht und die Wirtschaftskasper die es vielleicht dürften wissen ganz genau, dass sie das nicht müssen.
Schließlich haben die ja Wirtschaftsphilosophie studiert - und ansonsten meißt auch keine Eier in der Hose...
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09. 11. 2007, 17:05
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#2
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...wundert sich manchmal!
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 3.304
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Re: Olypmus Diktiergerät
Meine persönliche Erfahrung:
Viel Spass mit dem Service von Olympus....
Lass dir quittieren, das das Gerät mit dem kompletten Lieferumfang in OVP abgegeben wurde, und bestehe auf einen Kostenvoranschlag mit Anrechnung bei Auftragserteilung.
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09. 11. 2007, 18:10
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#3
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seit Hartz IV Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: zu Hause, in 123XX
Beiträge: 10.390
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Re: Olypmus Diktiergerät
Probiert?
The VN-3100PC is formatted using the CLEAR function. Using the CLEAR function erases the time and date settings as well as all of the files, so be certain the files are saved elsewhere before clearing the recorder. The procedure is as follows:
Hold the [STOP] button and [ERASE] button simultaneously for 3 seconds or longer.
Press the [FF] or [REW] button to select YES.
Press the [PLAY] button. The recorder will be formatted.
In some instances, using the CLEAR function will reset the recorder if it is performing erratically. Files deleted using the CLEAR function cannot be retrieved.
Gruss
Tim
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09. 11. 2007, 18:49
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#4
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Furianer
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 469
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Re: Olypmus Diktiergerät
Erstmal Danke für eure Antworten. Der Verkäufer sagte es würde so ca 2 Wochen dauern. Nunja abwarten und tee trinken
Zitat:
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Zitat von TBuktu
Probiert?
The VN-3100PC is formatted using the CLEAR function. Using the CLEAR function erases the time and date settings as well as all of the files, so be certain the files are saved elsewhere before clearing the recorder. The procedure is as follows:
Hold the [STOP] button and [ERASE] button simultaneously for 3 seconds or longer.
Press the [FF] or [REW] button to select YES.
Press the [PLAY] button. The recorder will be formatted.
In some instances, using the CLEAR function will reset the recorder if it is performing erratically. Files deleted using the CLEAR function cannot be retrieved.
Gruss
Tim
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Wo hast du das denn her?? Hab üBer Google so gut wie nix finden können. Ich dachte, da das Gerät ja einen Flash Speicher hat, müsste man es doch irgendwie Flashen oder resetten können. Hätte ich doch nur eher im Gulliboard nachgefragt. Nun muss ich warten. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich die CLEAR Funktion durchgezogen hätte, eben wegen der Garantie; welche ja bei einer solchen Eigeninitiative enfallen würde. Werds mir aber merken, für den Fall der Fälle.
Mein Dank geht an euch alle.
MfG
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10. 11. 2007, 16:43
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#5
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seit Hartz IV Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: zu Hause, in 123XX
Beiträge: 10.390
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Re: Olypmus Diktiergerät
gerätebezeichnung + reset -> google -> irgendeine Seite mit FAQs bei Olympus
Gruss
Tim
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10. 11. 2007, 19:13
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#6
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