-
12. 11. 2007, 17:35 #1
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Über 7.000 Vollmachten zählt die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Mehr ist besser - aber wer sich noch anschließen will, hat nur noch eine Woche Zeit. Heute in einer Woche (Poststempel) endet die Annahme der Vollmachten.
Am "Gewicht" der Verfassungsbeschwerde ändert sich nichts, wird sie nun von 10 oder 10.000 Bürgern unterzeichnet - das Zeichen, das gesetzt wird, ist jedoch bereits jetzt deutlich. Eine große Zahl von Bürgern findet sich nicht mit der Abschaffung der informationellen Selbstbestimmung, der faktischen Abschaffung des notwendigen Quellenschutzes einer freien Presse und der Generalverdächtigung aller Bürger ab.
Vor allem angesichts des haarsträubenden Unsinns, der von den befürwortenden Politikern zur VDS und den Protesten dagegen abgesondert wurde
weiterlesen
-
13. 11. 2007, 18:36 #41
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
@ gildesurfer:
Ob ich die Filesharer in Schutz nehme, steht garnicht zur Debatte. Das Delikt war nur ein Beispiel von vielen. Im Sinne einer "nicht so schweren" Straftat. .
Genauso könnte ich eine SMS mit dem Wort "Arschloch" (Beleidigung über Telekommunikation) anführen, das wäre wohl strafrechtlich ähnlich einzustufen.
Beides beeinträchtigt wohl das individuelle Sicherheitsgefühl des Bürgers kein bischen, beides stellt auch kaum eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" dar, zumal auch Beleidigungs-Verfahren häufig eingestellt werden, und man den "Geschädigten" dann auf den Privatklageweg verweist. Also auch hier kein grosses Bestrafungsinteresse seitens der Justiz.
Ich will hier ausschliesslich auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hinaus, den ich hier nicht mehr gegeben sehe. Filesharer bzw. SMS-Beleidiger sind dafür nur ein Beispiel, weil es gerade so gut passt.
Einerseits wurde und wird (siehe bspw. einige Antworten von MdBs auf abgeordnetenwatch.de ) immer wieder betont, die VDS sei unerlässlich, um die Sicherheit der Bürger dadurch zu erhöhen, daß man sie vor Terrorismus und schweren Straftaten schützt. Nur mit dieser Argumentation wurde offiziell für die VDS geworben, da der Politik scheinbar sehr wohl die Schwere dieses Grundrechtseingriffs bekannt war.
Hätte man beispielsweise damit argumentiert, man müsse jetzt alle Daten von allen Bürgern ein halbes Jahr lang speichern, um (wenn das damit möglich wäre) etwas in der Grössenordnung von Parkverstössen zu ermitteln, oder um Ordnungswidrigkeiten von Prostituierten zu ahnden, die per Handy ihre Dienste im Sperrgebiet anbieten, hätte sich wahrscheinlich (fast?) jeder an den Kopf gefasst. (Obwohl es auch bei diesen Delikten sicherlich Einzelne gäbe, die sowas freudestrahlend begrüssen würden...)
Daß interessierte Kreise natürlich gern die Filesharer zu packen kriegen wollen, (und zwar nicht in erster Linie die Justiz, sonst würden die strafrechtlichen Verfahren ja wohl kaum zu 90 Prozent eingestellt, dazu gabs hier auch mal was in den News, muss ich mal raussuchen), mag ja sein, aber die VDS sollte wohl ursprünglich kaum dazu gedacht sein, "private" Interessen (in diesem Fall die der Wirtschaft) durchsetzen zu helfen.
Warum sonst hat man das dann nicht gleich als Hauptargument angeführt, wenn es in der Praxis nun doch dazu dienen soll? Angst vor zuviel Kritik? Gerade wegen der Verhältnismässigkeit?
Du machst mir hier den Eiondruck, als sei Dir jedes Mittel recht, um jedes noch so kleine Vergehen ahnden zu können, auch wenn dabei Grundrechte auf der Strecke bleiben. Sehe ich das richtig?
MfG Andy
PS: Auch DDR-Mielke sagte seinerzeit schon: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten..... Komisch, oder?
-
13. 11. 2007, 19:23 #42glidesurferGast
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Nein, du hast mich, glaube ich, falsch verstanden. Das Grundgesetz muss grundlegend eingehalten und erhalten werden. Nur ist die staatliche Sicherheit (Terror- und Verbrechensbekämpfung) wichtiger als die komplette Einhaltung unserer Verfassung, das steht für mich eindeutig fest. Wenn jemand in einem Bus sitzt, dem du nahe stehst und dieser explodiert, du dich aufregst, warum es nicht verhindert werden konnte, sagt dir dann einer: "Was willst du denn? Du hast doch alle Grundrechte, diese haben wir nicht verletzt, aber gerade weil wir dies nicht getan haben, konnte dieses Attentat nicht verhindert werden. DU wolltest es nicht anders, also beschwere dich nicht!"
Darum geht es mir eigentlich. Dass Filesharer zusätzlich besser geschnappt werden können, ist doch ein klarer Vorteil. Diese Delikte haben zwar nichts mit Sicherheit zu tun, schaden aber der Wirtschaft Deutschlands, als einziger Grund für das VDS-Gesetz wäre es mir allerdings auch zu wenig. Natürlich brauchen ein demokratisches Deutschland, deshalb finde ich auch die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde nicht schlecht, allerdings muss man abwägen, was wichtiger ist.
Wieder ein einfaches, aber verständliches Beispiel: Du stehst vor einer Klippe, hinter dir ist jemand, der dich mit einer Waffe bedroht. Er fragt dich, ob du deine Meinungsfreiheit behalten möchtest, dann musst aber springen. Verzichtest du auf dieses Recht, brauchst du nicht zu springen. Klar hört sich das jetzt so an, als wäre mir die Grundrechte egal, allerdings stimmt das so nicht.
Die Überwachung der Kommunikationswege Telefon und Internet greifen nicht so extrem in die Privatsphäre der Menschen ein (sollten sie zumindest nicht), wie z.B. das Abhören von Gesprächen in Wohnungen oder gar das Filmen dieser Gespräche/Tätikeiten. Für meinen Teil kläre ich doch manche Dinge schon noch persönlich und nicht über die eben genanten Kommunikationsmöglichkeiten. Außerdem reden wir auch noch gar nicht von Abhören, sondern lediglich vom Speichern und Auswerten der Verbindungsdaten dieser Kommunikationsmöglichkeiten, denn das pauschale Abhören vom Telfon z.B., ist auch für mich nicht akzeptabel.
-
13. 11. 2007, 23:31 #43Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2007
- Beiträge
- 174
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
erstmal: ob wirklich menschen leben gerettet werden können oder attentate verhindert werden können ist durch eine VDS überhaupt nicht geklärt!
es gibt immer wege, dinge zu umgehen.
zweitens: heute abgeschickt, los leute endspurt
-
14. 11. 2007, 00:39 #44
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Moin,
ich hab heute mein abgeschickt,zumindest im Briefkasten geworfen.Da ja die Post momenten nicht Streickt
wird dieser wohl spätestens am Donnerstag die ehemalige Grenze zu der BRD passieren
Mal schaun onb die Klage bestand hat,oder nur Heisse Luft rauskommt und paar Politiker
als Begründung ihrer letzten Asse raus holen.
Das Problem ist ja,das Verfassungschutz,Politik und Witschaft so zusammen stecken wie paar heisse Brüder die nicht mehr los kommen.
Na Ja,inzwischen hat ja schon Müntefering das Feld geräumt damit noch paar Genossen
paar Euros machen können als Minister,.Ich sag doch immer wieder Vetternwirschaft in der eigene Runde.Steinmeier jetzt mit Doppelposten,kotzbrocken!! und ein unfähiger der jetzt als Arbeitsminister seine Pension aufstockt und noch dazu nicht die fähigkeiten mitbringt.
mfg
-
14. 11. 2007, 00:43 #45
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Also ich bin dabei.
Man kann jetzt hier viel diskutieren über Wenn und Aber / Sinn und Unsinn usw. und über den Erfolg oder Misserfolg;
Aber letztendlich wird uns das hier halt auch nicht weiterbringen...
Das wichtigste ist, man hat es versucht, darauf kommt es an. Nur durch passiv zusehen is auch noch kein Auto entstanden.
(gab schon ein paar schlaue Sprüche hierzu
)
mfg
-
14. 11. 2007, 15:17 #46
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Hast du dir mal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in der Vergangenheit angesehen?
Zitat von amondaro
Sollen sie den Posten einem Politiker einer anderen Partei geben?Na Ja,inzwischen hat ja schon Müntefering das Feld geräumt damit noch paar Genossen
paar Euros machen können als Minister,.Ich sag doch immer wieder Vetternwirschaft in der eigene Runde.
-
14. 11. 2007, 15:33 #47Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 311
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Genau das ist auch meine Meinung. Also Leute: stellt mal eure Sonntagsdiskussionen zurück, Taten warten! Eure Diskussion hier über wenn und aber interessiert unsere Bundesregierung noch nicht mal einen trockenen Kehricht.
Zitat von nd2k
Und: Wer jetzt nicht teilnimmt, darf später nicht meckern, da er durch seine passive Akzeptanz diesem Überwachungssystem ein stillschweigendes OK gegeben hat.
-
14. 11. 2007, 15:46 #48
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Da gibt es noch eine dritte Option, nämlich die, daß ich dem, der mich so erpressen will, mit meiner eigenen Waffe zeige, wo seine Grenzen sind. Diese Handlung wäre durch Notwehr geboten, angemessen und auch verhältnismässig. Selbst wenn er dabei drauf geht.
Zitat von glidesurfer
Auch wenn ich in einem solchen Fall illegal eine Waffe besässe, lt. BGH wäre in einer solchen Situation sogar der Besitz im Nachhinen nicht zu bestrafen.
Und was Dein Beispiel mit dem Bus betrifft: Da sich Taten von Bekloppten durch die VDS und ähnliche Massnahmen grundsätzlich nicht verhindern lassen, und mir das auch klar ist, egal, was irgendwelche Politfuzzis auch immer behaupten, sehe ich das Beispiel als Dummschwafelei an.
Wenn ein Verrückter Angehörige von mir auslöschen würde, könnte ich den Staat dafür doch nicht verantwortlich machen, es sein denn, der Täter hätte schon mal wegen ähnlicher(!) Delikte gesessen, und wäre dann als angeblich "geheilt" entlassen worden. Aber was hat das mit der VDS zu tun?
MfG Andy
-
14. 11. 2007, 15:54 #49
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
bla, sowas sagen immer Leute, die sich alles gefallen lassen und auch noch Miete zahlen, wenn sie schon halb im abbruchsreifen haus hockenAuch wenn die Aussage "Wer nichts zu befürchten hat, kann doch mit dieser Überwachung leben" sehr einfach und langsam Standardausrede der Befürworter wird, ist doch etwas wahres dran. Denn wer hat z.B. am Telefon/Handy regelmäßig Sex, was ihm vielleicht peinlich wäre!? Deshalb ist dieses Mittel der Überwachung imho gerechtfertigt und legitim.
Darum gehts auch überhaupt nicht, ich hab auch nix zu verbergen, aber ich habe Rechte in diesem Land und solange die paar mir noch zustehen, würde ich sie auch gerne haben...außerdem WENN das erst mal durchgeht, was kommt denn als nächstes??
ne Kamera in jedem Zimmer?? Könnte ja was passieren, muss doch überwacht werden.
N eingebauter chip? (Fingerabdruck habens ja jetzt schon).
Ne Armbinde vielleicht? um deutlich zu machen, dass du nicht zu einer "bösen" Schicht gehörst?
Is doch wahr, so langsam schleichend kommt das nämlich und alle reden es sich harmlos durch den Satz oben!
Komischerweise wollten alle die Stasi weghaben und die Überwachung,....tja und auf steuern wir jetzt so langsam wieder zu?
Und das alles im Sinne der Terrorismusbekämpfung,....blubb
also macht mal mit, das geht euch auch was an, auch die, die nix zu verbergen haben
man muss sich doch net alles gefallen lassen oder? Gerade in der Gesellschaft, wo eh jeder wegguckt
-
14. 11. 2007, 16:01 #50Mitglied
- Registriert seit
- Oct 2007
- Beiträge
- 24
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
So wurde die Überwachungspolitik der DDR damals ebenso gerechtfertigt.Wer nichts zu befürchten hat, kann doch mit dieser Überwachung leben
-
14. 11. 2007, 16:37 #51Ente statt Hut!
- Registriert seit
- Sep 2007
- Beiträge
- 495
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Ich sage es auch hier nochmal:
Zitat von glidesurfer
Terrorismus ist für Deutschland keine ernstzunehmende Gefahr. Wir sind einfach zu weit vom Zielbild des Terrors allgemein und des islamistischen Terrors im Besonderen entfernt.
Es gibt keine Bedrohung. Selbst der grösste Terroranschlag der Geschichte konnte es gerade mit Müh' und Not mit unserem Strassenverkehr aufnehmen.
-
14. 11. 2007, 16:57 #52
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Ich verstehe auch nicht, warum die Politik dem Bürger überhaupt keine wirksamen Mittel in die Hand gibt, mit denen er sich selbst gegen Terroristen zur Wehr setzen kann, wo doch angeblich diese Gefahr so akut besteht, daß solche hier jederzeit alles auslöschen und umbringen wollen.
Was nützt es mir denn, wenn der Staat zwar weiss, wen ich vor 5 Monaten von wo mit welchem Handy angerufen habe, ich mir aber nicht mal ne legale Wumme zulegen kann, mit der ich mich in einer Notwehr-Situation gegen einen Terroristen zur Wehr setzen kann?
Also ich plädiere daher für eine unverzügliche Reform des Waffenrechts: Das kann dem Staat doch eigentlich nur recht sein, daß seine freien und mündigen Bürger sich und ihre Freiheit mit freien Schusswaffen gegen die ganzen bösen Terroristen wirksam verteidigen können, oder?
MfG Andy
-
14. 11. 2007, 17:00 #53Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 311
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Amerika lässt grüßen.
Zitat von titus_shg
Mit den Folgen wie Columbine usw.
-
14. 11. 2007, 17:03 #54
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Da hatten aber doch nur die Täter Schusswaffen, oder war jemand auf Seiten der späteren Opfer auch bewaffnet, so daß er sich dagegen hätte zur Wehr setzen können?
Zitat von leogutmut
MfG Andy
-
14. 11. 2007, 19:35 #55Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 311
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
"Gewalt mit Gewalt bekämpfen heißt, neue Gewalt an die Stelle der alten setzen."
Zitat von titus_shg
Leo N. Tolstoi
-
14. 11. 2007, 20:50 #56
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Mag ja sein, daß der das so sieht, aber wäre von den Opfern irgendwer bewaffnet gewesen, hätte er den rechtswidrigen Angriff sicherlich stoppen und einiges Leid verhindern können.
Zitat von leogutmut
Ich habe zu solchen Dingen nun mal eine andere Meinung als die meisten sogenannten Gutmenschen, nach deren Auffassung der unbescholtene Bürger gefälligst ein wehr- und hilfloses Opfer zu sein hat, dem fast keine (legale) Möglichkeit gegeben wird, sich gegen Gewalt Dritter angemessen zu verteidigen.
MfG Andy
-
14. 11. 2007, 21:27 #57Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 311
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Problematisch ist, dass eine vielfach bewaffnete Bevölkerung keine friedlichere ist, im Gegenteil (siehe Irak/Afghanistan oder aber USA). Ebenfalls sind diese Gesellschaften kein Stück sicherer als unsere, wiederum im Gegenteil.
-
14. 11. 2007, 22:15 #58
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Und wie ist das in der Schweiz?
Aber wir kommen vom Thema ab.
MfG Andy
PS: Afghanistan usw. kann man ja wohl kaum als Massstab nehmen.
-
14. 11. 2007, 23:48 #59
Re: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit
Hab hier etwas gefunden über die Entscheidung des BVerG zum Thema Rasterfahndung! Die Argumentation ist im Zusammenhang mit der VDS sehr aufschlussreich:
http://www.tagesschau.de/inland/meldung115844.html
Spoiler:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe schränkt Rasterfahndung ein
Bundesverfassungsgericht Großansicht des Bildes Das Bundesverfassungsgericht hat die Rasterfahndung eingeschränkt. Eine allgemeine Bedrohung, wie sie seit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 bestehe, reiche für die Anwendung der Rasterfahndung nicht aus, hieß es in dem Beschluss des Karlsruher Gerichts. Den Ermittlern müssten konkrete Beweise über beabsichtigte Anschläge in Deutschland vorliegen.
Das Gericht gab damit einem Marokkaner aus Nordrhein-Westfalen Recht. Der Student hatte sich gegen die bundesweit koordinierte Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 gewehrt, mit der radikale Islamisten und so genannte Schläfer aufgespürt werden sollten. Nach Auffassung des Gerichts wurde der Kläger in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Rasterfahndung: Ermittlungen ohne Verdacht
Die Verfassungsrichter betonten, dass es sich bei der Rasterfahndung um Ermittlungen ohne Verdacht handelt. Nicht nur die Daten von Einwohnermeldeämtern und Ausländerbehörden könnten erhoben werden, auch private Dateien dürften mit staatlichen kombiniert werden. Die Betroffenen müssten davon nichts erfahren. Das seien schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die nur bei einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter gerechtfertigt seien. Als "Vorfeldermittlung" zur Gefahrenanalyse nannten sie den Einsatz der Rasterfahndung unverhältnismäßig.
Als Folge der Karlsruher Entscheidung muss nun die Gerichtspraxis zur Anordnung der Rasterfahndung korrigiert werden. Außerdem gilt es, die Landespolizeigesetze zu überprüfen. Mehrere Länder kündigten bereits eine Überprüfung ihrer Gesetze an.
Beckstein: Schwarzer Tag für die Terrorismusbekämpfung
Das Bundesinnenministerium zeigte sich verärgert über die Entscheidung. Die Einschränkung durch das Bundesverfassungsgericht mache die Arbeit der Sicherheitsbehörden "nicht leichter", sagte ein Sprecher. Kritik kam auch von den Polizeigewerkschaften. "Damit ist uns wieder eine Möglichkeit verwehrt, terroristische Vorbereitungen bereits im frühesten Stadium zu erkennen", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg.
Günther Beckstein (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bayerns Innenminister Günther Beckstein ]
Bei Unionspolitikern stieß die Entscheidung auf teils heftige Kritik. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach von einem schwarzen Tag für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) kritisierte eine Überbewertung des Datenschutzes gegenüber dem Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen.
Lob von Datenschützern und Opposition
Der Datenschutz-Beauftragte Peter Schaar begrüßte den Spruch aus Karlsruhe. Er forderte, die Vorgaben auch bei Entscheidungen über andere Maßnahmen wie bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen oder Funkzellenabfrage bei Verbindungsdaten zu beachten.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) sagte, es gebe geeignetere Mittel, um Terrorgefahren abzuwehren. Die Erfahrung zeige, dass Terroristen kaum über Datenraster zu erfassen seien. Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, die Entscheidung müsse für die Bundesländer Veranlassung sein, ihre Polizeigesetze entsprechend zu ändern. Die Linksfraktion verlangte die Überprüfung der gesamten Anti-Terror-Gesetzgebung.
(AZ.: 1 BvR 518/02)
Das lässt doch hoffen, oder? Beachtlich sind auch hier wieder die Kommentare der Kritiker...., daran hat sich seitdem nichts geändert.
Scheinbar lernen sie es nie.
Mfg Andy


Zitieren
mehr lesen...







Resident Evil 6 erscheint in...
Heute, 15:21 in gulli:news