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16. 11. 2007, 12:20 #1
Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Neuer Tiefpunkt für die Redefreiheit in Deutschland. Wer Verständnis dafür äußert, dass eine verwirrte Person in der Aachener Arge eine Geiselnahme versuchte, wird der "Volksverhetzung, Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten" verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft Aachen ordnete nun die Datenherausgabe an: der Betreiber des Erwerbslosenforum Deutschland Userdaten herausrücken, damit ermittelt werden kann.
Dass hinter solchen Vorfällen nicht nur kriminelle Energie der Täterin steht, sondern unter anderem auch die häufig auftretenden willkürlichen Sanktionen und Leistungseinstellungen der Hartz IV-Behörden für derartige Vorfälle verantwortlich sein könnten, darf man nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwar denken, laut sagen darf mans nicht: denn dann betreibt man Volksverhetzung.
Immerhin: entsprechende Daten zeichnet das Erwerbslosenforum nicht auf ... weiterlesen
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16. 11. 2007, 12:29 #2
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Womit die Staatsanwaltschaft Aachen zumindest hinsichtlich des "Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten" Recht hat. Eine begrüßendswerte Entscheidung!
Zitat von Korrupt
Das ist dann nur noch die logisch Folge.Die Staatsanwaltschaft Aachen ordnete nun die Datenherausgabe an: der Betreiber des Erwerbslosenforum Deutschland Userdaten herausrücken, damit ermittelt werden kann.
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16. 11. 2007, 12:39 #3Mitglied
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Wenn ich also sagen würde: "Ich verstehe die Beweggründe der Todespiloten vom 09.11.." wäre das dann auch Volksverhetzung und Billigung einer Straftat?
Grüße,
2XS„Unsichtbare, rosafarbene Einhörner sind Wesen mit großer spiritueller Macht. Wir wissen dies, da sie fähig sind, gleichzeitig rosafarben und unsichtbar zu sein. Wie alle Religionen basiert der Glaube an das Unsichtbare rosafarbene Einhorn auf Glauben und Logik, wir glauben, dass es rosafarben ist, aber logisch betrachtet wissen wir, dass es unsichtbar ist, da wir es nicht sehen können.“
-- Steve Eley --
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16. 11. 2007, 12:48 #4Mitglied
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Wie zum Teufel kommen die denn auf "Volksverhetzung". Sind die Beamten und Angestellten der ARGE jetzt etwa ein eigenes Volk?
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16. 11. 2007, 12:50 #5Gesperrt
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Ich sehe es als billigung an weiter in diesem Lang zu leben. Ich muss hier weg oder etwas ändern... *traurig*
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16. 11. 2007, 13:02 #6
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Guenter, mit Verlaub: das ist Unsinn. Mit dieser Begruendung koenntest du eben das komplette Thueringer Kultusministerium verdaechtigen. Die sind ja offenbar sehr verstaendnisvoll, geht es um sechzehnfachen Mord...
Zitat von Gravenreuth
Greetz Korrupt
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16. 11. 2007, 13:13 #7
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Ja!
Zitat von 2XS
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16. 11. 2007, 13:15 #8
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Zitat von kd83
Diese Frage ist berechtigt.
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16. 11. 2007, 13:15 #9Mitglied
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Die amerikanische Regierung begrüßt es bestimmt, wenn du es verstehst, warum die ihre eigenen Tower eingerissen ham ^^
Zitat von 2XS
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16. 11. 2007, 13:16 #10
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Es ist traurig genug das man Menschen soweit treiben kann das sie wärend eines Behördenganges austicken .
Wie verzweifelt muss man sein das einem so die Nerven durch gehen ?
Versuchte Geiselnahme , daran lässt sich nichts beschönigen , aber die Medaillie hat nun mal zwei Seiten . Wäre schon interessant die ganze Geschichte zu hören .
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16. 11. 2007, 13:21 #11Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
§ 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten)
scheint ein, wie wir in österreich zu sagen pflegen, "wischiwaschi" paragraf zu sein. mit einigem interpretationswillen läßt sich dieser recht leicht anwenden.
auch stellt sich mir folgende frage.
"herrn ... finde ich bewundenswert, weil er 10 frauen vergewaltigt hat"
würde einem eine anzeige einbringen, da §177 (vergewaltigung) in §140 inkludiert ist.
"herrn ... finde ich bewundenswert, weil er 10 frauen getötet hat"
würde nicht sanktionsfähig sein, da §211 (mord) in §140 NICHT inkludiert ist.
oder liege ich hier mit meiner interpretation falsch?
mfg
chronoton
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16. 11. 2007, 13:32 #12
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Das ist doch Hombug. Verstehen könnte ich das, wenn man öffentlich sagt "Ich fand die Tat toll". Kein Problem, okay, aber dafür, dass man VERMUTUNGEN anstellt, wie es zu solch einer Tat kommen konnte, das ist ja mal unter aller Sau.
Zitat von Gravenreuth
Dann lasst uns doch den Bundestag anzeigen, die können Amok-Laufende Kiddies auch verstehen, schließlich spielen die gewaltverherrlichende Spiele.Warnung: mindestens 50% meiner Beiträge bestehen aus Ironie und/oder Sarkasmus.
Abmahnanwälte gehören aufgeknüpft
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16. 11. 2007, 13:51 #13
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Man sieht das Herr Gravenreuth sich nicht in die Lage eines Arbeitslosen heutzutage versetzen kann. Man wird nur Verwaltet und nicht mehr Vermittelt! Die Beamten die dort arbeiten (ARGE usw.) kümmern sich einen Dreck um die Menschen... einfaches Beispiel:
Ein Kollege von mir hatte mal wieder einen Termin dort und suchte sich vorher, mehrer Stellen für sein Berufsbild in der Jobbörse der Agentur heraus. Als er dann zu seinem Termin kam, sass er eine halbe Stunde (mal wieder) dort rum, beobachtete den Beamten wie er in seinen PC starrte (evtl. Solitär?...) und ihm dann mitteilte, dass er für seinen Beruf nix finden konnte. Also meine Kollege dann die ausgedruckten Ergebnisse vorlag, wurde der Termin schnell beendet...
"oída ouk eídos" - Sokrates
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16. 11. 2007, 14:19 #14Mitglied
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Hartz IV
und die
1 €-Jobs
Es kann auch Sie treffen!
und zwar schneller als Sie denken!
Einige Fakten die Sie kennen sollten und die Sie von der Politik und den Medien, nur sehr selten zu hören bekommen.
Fakten die von deutschen Richtern und Gerichten einfach ignoriert werden.
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Fakten zu Hartz IV allgemein !
1. Fast alle Arten von Beihilfen, wie zu Zeiten der Sozialhilfe, sind gestrichen.
2. Das Kindergeld wird mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet.
3. Alle eigenen Mittel, bis auf das Schonvermögen, sind aufzubrauchen.
4. Alle sonstigen Einnahmen können von der Arge auf Hartz IV angerechnet werden.
5. Sie dürfen den Wirkungskreis ihrer Arge nicht ohne deren Erlaubnis verlassen.
6. Sie müssen jederzeit für die Arge erreichbar sein und zur Verfügung stehen.
7. Es erfolgt ein Datenabgleich über Sie mit anderen Behörden, Sie werden durchleuchtet, Sie werden überwacht und Sie werden kontrolliert.
Fakten zum Regelsatz!
Der Hartz IV-Regelsatz von 345 Euro im Monat setzt sich zusammen aus:
* Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 132,71 Euro
* Bekleidung, Schuhe 34,26 Euro
* Wohnung, Wasser, Strom und Gas 25,93 Euro
* Möbel, Haushaltsgeräte, Instandhaltung 27,70 Euro
* Gesundheitspflege 13,17 Euro
* Verkehr 19,20 Euro
* Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,48 Euro
* Beherbergungs-/ Gaststättenleistungen 10,06 Euro
* Andere Waren oder Dienstleistungen 20,13 Euro
* Telefon, Internet 22,37 Euro
* Gesamt, monatlich 345,01 Euro
Um das Leben mit dem Regelsatz etwas besser zu veranschaulichen: Zum Beispiel täglich 4,42 € für Essen und Trinken; 0,69 € für Strom; 0,59 € für die Körperpflege; 0,43 € für die Gesundheitspflege; 0,59 € für Telefon und Internet; 0,12 € für Briefe und 0,60 € für Bus- und Bahnfahrkarten. Könnten Sie sich vorstellen so zu leben?
Fakten zu den Kosten der Unterkunft (KdU)!
Der Hartz IV-Bezieher hat natürlich keine Wohnung oder ein Heim zu besitzen sondern, nach dem üblichen Bürokratendeutsch, selbstverständlich nur eine gemeine Unterkunft.
Folgendes ist vom Gesetzgeber vorgegeben:
1-Personen-Haushalt: ca. 45 Quadratmeter, 360 Euro; 2-Personen-Haushalt: ca. 60 Quadratmeter, 444 Euro; 3-Personen-Haushalt: ca. 75 Quadratmeter, 542 Euro
Sollte die Unterkunftsgröße oder die Bruttowarmmiete nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen muss entweder die Wohnung gewechselt werden, oder ein Teil der KdU ist von dem Hartz VI-Bezieher aus seinem Regelsatz zu zahlen.
***
Fakten zu den 1 €-Jobs!
Fördern und Fordern hieß es einst. Das Fördern besteht heute nur aus dem Vermitteln von 1 €-Jobs und das Fordern darin, in diesen 1 €-Jobs auch eine eine ansprechende Arbeitsleistung zu erbringen.
Folgendes sollten Sie wissen:
* die 1 €-Jobs dienen dazu die Arbeitsmarktstatistik zu verschönern, ohne sie wäre die Grenze von 5 Millionen Arbeitslosen längst wieder überschritten
* die immer mehr werdenden 1 €-Jobs helfen nachweisbar mit reguläre Arbeitsplätze zu vernichten
* die Chance, dass aus einem 1 €-Job ein normaler sozialversicherungspflichtiger Job wird liegt im Promille-Bereich
* die Behandlung von 1 €-Jobbern, vor allem bei Gemeinden und Kommunen, spottet oft jeder Beschreibung
* die 1 €-Jobber haben keinerlei gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Feiertage
* die 1 €-Jobber sind zwar unfallversichert, für Folgeschäden muss der Betroffene aber selbst aufkommen
* für jeden 1 €-Jobber erhalten die Anbieter dieser Jobs einen staatlichen Zuschuss von bis zu 500 € monatlich
* von zusätzlich, gemeinnützig und einer Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt kann bei den meisten 1 €-Jobs nicht die Rede sein
Alles getreu nach den Vorschlägen von Franz Müntefering (SPD) „ Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen “, von Volker Kauder (CDU) „ Jeder Arbeitslose muss seinen Teil an der Allgemeinheit leisten “ und Dirk Niebel (FDP) „ Niemand hat das Recht sich in der sozialen Hängematte auszuruhen “
Fakten zu den Sanktionen!
Von den Argen werden Hartz IV-Empfänger bei jedem kleinsten Verstoß bestraft, im Arge-Jargon nennt man es lieber sanktioniert.
Verpasst ein Hartz IV-Empfänger einen Termin bei der Arge wird er sanktioniert, weigert sich ein Hartz IV-Empfänger einen 1 €-Job anzunehmen wird er sanktioniert, weigert sich ein Hartz IV-Empfänger eine EV zu unterschreiben wird er sanktioniert, weigert sich ein Hartz IV-Empfänger einen Job zu einem Hungerlohn anzunehmen wird er sanktioniert.
Die Sanktionen können soweit gehen, dass von der Arge alle Leistungen eingestellt werden. Kein ALG II, keine KdU, selbst die Krankenversicherung des Sanktionierten fällt weg. Damit wird man schlimmstenfalls buchstäblich zu Tode sanktioniert.
Trotzdem werden die Rufe von vielen Politikern nach weiteren und härteren Sanktionen immer lauter.
***
Was Ihnen als Hartz IV-Bezieher passieren könnte!
* zwielichtige Gestalten umschleichen Ihre Unterkunft und befragen Ihre Nachbarn nach Ihren Lebensgewohnheiten und eventuellen Partnerschaften
* Arge-Mitarbeiter erscheinen unangemeldet zu Hausbesuchen und verlangen unter Androhung von Sanktionen Einlass in Ihre Unterkunft
* es werden Ihnen Scheinangebote von Ihrem SB unterbreitet um Ihre Arbeitswilligkeit zu überprüfen, sollten Sie ablehnen werden Sie sanktioniert
* es erfolgen Telefonanrufe durch Arge-Mitarbeiter um Ihre Anwesenheit in Ihrer Unterkunft zu kontrollieren
* ein desinteressierter und völlig unmotivierter SB sieht in Ihnen nur noch eine BG-Nummer die verwaltet werden muss und dies auch noch möglichst kostengünstig
* angebliche Briefe von der Arge kommen nie bei Ihnen an, Ihre Erst- oder Folgeanträge auf ALG II gehen in der unendlichen Arge-Bürokratie verloren oder werden einfach vergessen
Was Sie als Hartz IV-Bezieher lernen müssten!
* den gebückten Gang, da in den Supermärkten die billigsten Waren meist in den untersten Regalreihen zu finden sind
* Ihren Kindern zu erklären, warum sie nicht an Klassenfahrten, Schulausflügen und anderen schulischen Veranstaltungen mehr teilnehmen können
* sich selbst zu überwinden um am Monatsende bei öffentlichen Tafeln in der Schlange zu stehen um günstig an warme Mahlzeiten und an Lebensmittelspenden zu kommen
* sich an volksverhetzende Politiker zu gewöhnen, die Sie als Sozialschmarotzer, Arbeitsunwillige und Mitnehmernaturen beschimpfen
* sich an immer mehr gefakte Fernsehsendungen zu gewöhnen in denen von betrügenden, natürlich auch schwarzarbeitenden und das Leben genießenden Hartz IV-Beziehern berichtet wird
* hoffen, dass kein größeres elektrisches Gerät oder Mobiliar in Ihrer Unterkunft einen Schaden aufweist. Reparatur oder Neuanschaffung würden Probleme bereiten
* hoffen, dass kein Zahnersatz oder eine neue Brille nötig wird, dies aus dem Regelsatz zu bezahlen dürfte schwierig werden
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16. 11. 2007, 14:27 #15Mitglied
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Wenn ich sagen würde, dass die deutschen Gesetzes moralisch gesehen vollkommener Blödsinn sind, wäre das dann auch Volksverhetzung und Billigung einer Straftat?
Zitat von Gravenreuth
...
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16. 11. 2007, 14:28 #16Der nette von Nebenan
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Dazu kann ich nur noch meinen Kopf nicken.
Habe selbst mal für ca. 1 Jahr ALG-II bezogen, so ungefähr wie in deinem Bericht muss man sich das vorstellen.
Lg Headsick
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16. 11. 2007, 14:36 #17
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Nein - das ist noch von Art. 5 GG (freie Meinungsäußerung) gedeckt.
Zitat von Lucas9991
Geändert von Gravenreuth (17. 11. 2007 um 17:38 Uhr)
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16. 11. 2007, 14:52 #18-inaktiv-
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Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Wer so spricht, hat keine Geldsorgen...
Zitat von Gravenreuth
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16. 11. 2007, 15:05 #19
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Sorry "Korrupt", der Gesetztestext ist eindeutig:
Zitat von Korrupt
§ 140 StGB
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1. belohnt oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, dass die Ziff. 2 erfüllt ist, dann "läuft die Maschinerie" ...
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16. 11. 2007, 15:08 #20
Re: Erwerbslosenforum: StA ordnet Datenherausgabe wegen Volksverhetzung an
Aber das meine ich ja. Wenn extra ein Schulgesetz nach einem Amoklauf geaendert wird, dann wird doch wohl das Gesetz als (Mit)Ursache des Amoklaufs betrachtet, dann ist das wohl mehr als nur "Verstaendnis".
Greetz Korrupt
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