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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Seit die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, hat sich die Zahl der Vollmachten für eine Verfassungsklage auf 13.000 fast verdoppelt, der AK Vorrat feiert die große Resonanz. Die Aktion "Schäuble zurücktreten" vermeldet ebenfalls Erfolg: 303 Seiten Protest schickte der Pantoffelpunk an den Petitionsausschuss, die Marke von 10.000 Unterschriften ist längst geknackt.

    Beide Aktionen werden fortgesetzt bzw. verlängert: der Verfassungsbeschwerde können sich die Bürger nun nicht mehr nur bis nächsten Montag, sondern bis zum 24.12. anschließen. Gebeten wird allerdings

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  2. #41
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von yks`
    Ich sehe es ähnlich wie die Meisten. Die Einstellung "man kann da sowieso nix machen, und es sind zu wenig,...." bringen uns nicht weiter. Außerdem ist gerade das, was uns in Deutschland auf die Stelle treten lässt. Mir sind lieber 13.000 die dafür sind als 80Millionen denen das egal ist.

    So long...
    Eben grad.
    Mit der Einstellung sind schon so manche Volksgruppen ins verderben gelaufen.

  3. #42
    GnuBeatz!
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Hmm irgendwie hinkt der Vergleich mit dem "Tempo 120 auf Autobahnen" schon ziemlich, Autobahnen sind wahrscheinlich fast allen Deutschen mit Führerschein bekannt, aber nicht jeder Deutsche mit Internetzugang kann mit der Vorratsdatenspeicherung was anfangen.

  4. #43
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Chummer
    Was soll der Unterschied zwischen einer und 1Million Klagen sein? Entschieden wird nur einmal. Und das BverfG ist imho die falsche Anlaufstelle um das Gesetz wirklich komplett zu kippen. Da muss man schon auf EU Ebene.
    Das ist falsch.

    Ein Mal von vorne so wie ich das sehe:
    Die EU hat kein Gesetz erlassen sondern lediglich eine Richtlinie. Der Grund dafür ist, das dieses Gesetz eines ist welches in das Strafrecht eingreift bzw. in polizeiliche Aktionen und die EU hierbei keinerlei Gesetzgebungs-Kompetenzen übertragen bekommen hat.

    Weil Irland nun schon wesentlich länger speichert wird von dort aus mit dieser Begründung geklagt - die Richtlinie ergibt eine Gesetzgebungskompetenz über einen Umweg weil die Mitgliedsstaaten daran gebunden sind die Richtlinie umzusetzen bzw. ansonsten Sanktionen verhängt werden können (nicht müssen wohlgemerkt).

    Fall A:
    Kippt die Richtlinie auf EU-Ebene, dann besteht das Gesetz in D immer noch.

    A1:
    Begründung des EuGh beinhaltet lediglich eine Kompetenz-Überschreitung. Dann hat in D das BVerfG zu entscheiden.

    A2:
    Begründung des EuGh beinhaltet auch eine Unzulässigkeit aufgrund der Menschenrechte (unwahrscheinlich), dann kann das BVerfG sich teilw. zurücklehnen und zumindest für den unrechtmäßigen Teil des Gesetzes auf das EuGh verweisen. Das Gesetz geht aber über die Richtlinie hinaus und darüber ist trotzdem zu entscheiden.

    Fall B:
    Das EuGh kippt die Richtlinie nicht.

    B1:
    Die Klage Irlands hat sich auf obige Kompetenz-Überschreitung beschränkt und das EuGh sah keine Veranlassung auf Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen. Dann tritt das BVerfG auf den Plan und hat zu entscheiden.

    B2:
    Die Klage Irlands hat auch die Menschenrechte drin (unwahrscheinlich bis unmöglich) oder/und das EuGh erklärt alles für rechtens auch in Hinblick auf die Menschenrechte. In diesem Falle droht ein mittelschwerer europäischer Eklat. Während viele andere Verfassungsgerichte Europas einfach das EuGh als übergeordnet akzeptiert haben gilt in Deutschland "Solange II" welches besagt, das das BVerfG das EuGh nur insofern gewähren lässt als dieses den deutschen Standards an Grund- und Menschenrechten genügt. Das BverfG wird sich dann wohl für zuständig erklären und ggfs. dem EuGh das Gesetz und die Richtlinie um die Ohren hauen. Deutschland würde dann das Gesetz nicht umsetzen in den vom BVerfG abgelehnten Punkten und der Gesetzgeber wäre daran gebunden. Dies auch wenn die Richtlinie nicht erfüllt würde.

    Die EU könnte theoretisch hinterher Sanktionen gegen Deutschland verhängen. Aber bevor das geschieht gefriert die Hölle zu. Dieses Szenario (B2) halte ich daher für nahezu ausgeschlossen. Das EuGh wird sehr genau beobachten was hier bei uns geschieht. Ich halte Variante A1 für die wahrscheinlichste und das EuGh wird froh sein es so abhandeln zu können.


    Grüße
    ALOA

  5. #44
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Josch6
    Schon wieder mal? BGH, Verfassungsgerichtshof... geredet haben Sie da bisher viel.

    HEISE hat übrigens nach meiner Info seine Verfassugnsbeschwerde wegen dem Kopierprogramm auch verloren.

  6. #45
    ex-Moderator Avatar von kuxxx
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    a) Ich bin z. B. kein haupt- oder nebenberuflicher Journalist, sodass dieser Bereich mich nicht betrifft.
    Das ist doch Unsinn.

    Jeder Bürger ist davon betroffen, wenn die Quellen der Journalisten versiegen. Die Schweinereien in diesem Lande werde zum allergrößten Teil von Journalisten aufgedeckt, nicht etwa von Polizeien oder Staatsanwaltschaften.

  7. #46
    KaMpFhAmStEr Avatar von morpheus_one
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Hallo
    Dazu
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    ..... und wieviele davon sind Fälschungen, d.h. A trägt den B ohne dessen Wissen und Wollen ein?
    ist das folgende zu sagen.
    Es gibt mit Sicherheit solche Eintragungen auf der Webseite. Gezählt werden aber nur die unterschriebenen, abgeschickten Vollmachten. Daraus ergibt sich auch die Differenz zwischen den angegebenen 13000 und den 24000 auf der Webseite.

    P.S. Ich habe die Vollmacht ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben abgeschickt.



    Grüße: morpheus_one

  8. #47
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von morpheus_one
    Hallo
    Dazu

    ist das folgende zu sagen.
    Es gibt mit Sicherheit solche Eintragungen auf der Webseite. Gezählt werden aber nur die unterschriebenen, abgeschickten Vollmachten. Daraus ergibt sich auch die Differenz zwischen den angegebenen 13000 und den 24000 auf der Webseite.
    = 11.000 Fakes! Das erhöht nicht die Glaubwürdigkeit.

  9. #48
    ex-Moderator Avatar von kuxxx
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    = 11.000 Fakes!
    Und wieder Unsinn.

    Das sind einfach nur 11.000 Online-Eintragungen denen keine schriftliche Vollmacht gefolgt ist.

    Da werden bestimmt Fakes drunter sein aber auch genügend Deppen, die einfach nicht verstanden haben, dass es einer schriftlichen Vollmacht bedarf, um Vertreten zu werden.

  10. #49
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von kuxxx
    Das ist doch Unsinn.

    Jeder Bürger ist davon betroffen, wenn die Quellen der Journalisten versiegen.
    Stimmt - Nur das ist "nur" eine mittelbare Betroffenheit womit man im eigenen Namen noch keine Verfassungsbeschwerde einlegen kann.

    Um eine Beispiel zu bringen:
    Von den bekannten, vom HEISE-Verlag IMHO provozierten Urteilen sind z. B. auch alle Blogger mittelbar betroffen und können trotzdem nicht im eigenen Namen eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Urteile einlegen. HEISE hat die eine Verfassungsbeschwerde nach meiner Info aus rein formalen Gründen verloren, da der Rechtsweg bei einer einstweiligen Verfügung (noch) nicht erschöpft ist - und von einer Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage gem. § 926 ZPO hat HEISE wohl abgesehen (zumindest ist mir nichts bekannt). Das war´s dann!

  11. #50
    ex-Moderator Avatar von kuxxx
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Von Heise weiß ich nix und Jurist bin ich auch nicht.

    Aber ich bin betroffen von der Vorratsdatenspeicherung, soviel ist mir klar.

  12. #51
    Gulli:SETI Team User
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Meine Unterschrift ist dabei

  13. #52
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    HEISE hat die eine Verfassungsbeschwerde nach meiner Info aus rein formalen Gründen verloren, da der Rechtsweg bei einer einstweiligen Verfügung (noch) nicht erschöpft ist - und von einer Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage gem. § 926 ZPO hat HEISE wohl abgesehen (zumindest ist mir nichts bekannt). Das war´s dann!
    Anwalt von Gravenreuth wie immer äußerst schlecht informiert. Oder sind das doch mal wieder altersbedingte Ausfallerscheinungen?

  14. #53
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Josch6
    Schon wieder mal? BGH, Verfassungsgerichtshof... geredet haben Sie da bisher viel. Von einem Handeln hat man nie gehört.
    Doch. Das Handeln war bereits Anlass für allgemeine Heiterkeit.

  15. #54
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Zitat Zitat von Cpt Wurstwasser
    Anwalt von Gravenreuth wie immer äußerst schlecht informiert. Oder sind das doch mal wieder altersbedingte Ausfallerscheinungen?
    wie ich sagte:
    a) dass BVerfG hat die VB von Heise abgewiesen.
    b) Nach 8 Monaten müsste der HS-Termin in der 1.Instanz durch sein - hat jemand etwas davon erfahren?

    ..... und die Karawane zieht weiter. Diese HS-Klage ist selbstverständlich schon anhängig!

  16. #55
    This ... is ... Avatar von B@tt0
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    Standard Re: 13.000 gegen Vorratsdatenspeicherung, 10.000 für Schäubles Rücktritt

    Ich hab das jetzt noch nicht ganz verstanden, kann ich jetzt einfach den Vordruck ausdrucken, ausfüllen und mit einer Briefmarke bestückt abschicken? Oder soll ich mich zuerst Registrieren und kann dann ohne Briefmarke den Vordruck abschicken?

    Wenn das so weiter geht leben wir hier in Fahrenheit 2795 (Schmelzpunkt von Metallen - Rechnern)
    Geändert von B@tt0 (19. 11. 2007 um 18:49 Uhr)

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