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19. 11. 2007, 15:14 #1
KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien. in Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Kennzeichen massenhaft automatisch gescannt und mit Polizeidatenbanken verglichen werden. Beschwerden dagegen berufen sich auf ein Urteil des BVerfG zur Rasterfahndung: demnach lasse die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zu.
Morgen werden die Beschwerden verhandelt. Die Verfechter der verdachtsunabhängigen Überwachung verweisen auf die 2,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland, die gestohlen, unversichert oder aus anderen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zum Einsatz kommen automatische Lesegeräte, die pro Stunde um die tausend Fahrzeuge abgleichen können. Allein in Hessen sind über eine Million Fahrzeuge so erfasst worden. Trefferquote ... weiterlesen
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19. 11. 2007, 15:40 #2
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Da sind wir ja mal allesamt gespannt, vom Vertreter der Überwachungsindustrie (wie groß ist die eigentlich in €) bis hin zum normalen Gullianer der sich Sorgen um seine Freiheit macht. Das Ergebnis der Verhandlung wird hier auch veröffentlicht, hoffe ich...
Das ist doch Schwachsinn, denn ein Blitzer zieht ja heutzutage schon alle Fahrzeuge die zu schnell waren heraus, wozu sollte man dann ausgerechnet nur in Geschwindigkeitsbegrenzten Abschnitten kontrollieren...?
Zitat von News
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19. 11. 2007, 15:55 #3Mitglied
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Ich sehs schon kommen ... man fährt 100KM auf der Autobahn. Da man auf diesem abschnitt meinetwegen nur maximal 100KM/h fahren darf, bekommt man quasi bei jeder "Mautbrücke"
nen knöllchen nach Hause da man zwischen 2 "Kontrollpunkten" weniger Zeit gebraucht hat als man eigentlich bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit hätte brauchen müssen.
Ich weiß ja nicht wie rechtssicher sowas ist ... aber ich kann mir durchaus vorstellen das es so kommen könnte.
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19. 11. 2007, 16:42 #4
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Hi, bin mal gespannt was dabei herum kommt ?!
Schon in 2004 wurde heftig über solche Einsatzorte von Ü-Cams gesprochen.
Aber in Hessen ist ja alles möglich:
http://www.vz.hessen.de/res/webcams/kd/snap.jpg
Greetz
c64erÜberlebender des großen Börsencrashs 11/08/08 Movie: 8-BIT Trip Movie: 23 - Die Illuminaten sind im System
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19. 11. 2007, 16:42 #5
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
das gibt es schon in Österreich, nennt sich "section control" und hat mich schon 2 x 60 EUR gekostet
Zitat von vao82
MORS CERTA HORA INCERTA
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19. 11. 2007, 16:44 #6Mitglied
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Zitat von pehlilabelle
Ok ... also nur noch ne Frage de Zeit bis wir hier in D auch sowas bekommen
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19. 11. 2007, 16:59 #7Mitglied
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
nicht wenn das Scannen jetzt verboten wird.
Da baut dieses System ja drauf auf
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19. 11. 2007, 17:14 #8
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Zitat von Korrupt
Das wird wohl schwierige Abgrenzungprobleme geben.
Bereits jetzt gibt es den "verdachtslosen Abgleich von Kfz-Geschwindigkeiten mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit". Wo soll da noch der große Unterschied sein? Auch die Zahl der so ermittelten Geschwindigkeitssünder bezogen auf die "massenhaft automatisch gescannten" Geschwindigkeiten dürfte sich im Promillebereich bewegen.
Will man die "Starenkästen" durch das BverfG verbieten?
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19. 11. 2007, 17:18 #9
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Die Abgrenzung find ich einfach. Der Blitzer erfasst keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Nur wenn diese zu hoch ist, wird per Bild das Kennzeichen erfasst. -> keine massenhafte Datenerfassung.
Beim Massenscan werden *alle* Kennzeichendaten erfasst, uebermittelt und abgeglichen. Und wie gesagt: das kann man zu sonstwas verwenden, ohne dass es jemand merkt. Wenn alle Blitzer nun immer alle Autos blitzen wuerden, ob zu schnell oder nicht, dann waere ein vergleichbarer Fall da - denn dann koennte man Bewegungsprofile anhand der Blitzerbilder erstellen usw.Greetz Korrupt
miss the signal, miss the signpost,
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19. 11. 2007, 17:41 #10Geschäftsführer
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Automatische Abstandsmessungen per Video von Brücken zeichnen auch alle Kenzeichen auf und noch dazu die Personen (erkennbar) von vorne und das seit vielen Jahren.
Zitat von Korrupt
Angeblich werden die Videos irgendwann gelöscht....
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19. 11. 2007, 17:41 #11
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Zitat von Korrupt
.... und diese ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs soll auf den Fahrer bezogen kein personenbezogenes Datum sein???
Das Fahrzeug X zum Datum Y an der Stelle Z mit dieser ganz konkrete Geschwindigkeit sind genauso personenbezogenen Daten wie wenn das das Fahrzeug X zum Datum Y an der Stelle Z vorbeifährt.
Der (rechtlich nicht relevante) Unterschied liegt in einem weiteren personenbezogenem Datum nämlich
a)
der ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs bzw.
b)
dem Kennzeichen diese Fahrzeuges.
Anschließend erfolgt nur eine IF-THEN-ELSE-Abfrage:
Geschwindigkeit > als erlaubt oder nicht bzw. Kennzeichen diese Fahrzeuges in Datei oder nicht. .... und das soll der ganz große Unterschied sein???
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19. 11. 2007, 18:04 #12
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Ach ja, es ist nicht leicht, mit dem Datenschutzrecht...
Zitat von Korrupt
Nur, wenn zusätzlich Daten des Fahrers (Kennzeichen) erfasst werden. Ansonsten ist es wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Fahrschein gültig, Kontrolle beendet.
Bei der Radarkontrolle wird auch die Geschwindigkeit erstmal nur gemessen. Ist sie im grünen Bereich, wird sie auch nicht gespeichert. Messen != speichern.
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19. 11. 2007, 18:12 #13
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Die Geschwindigkeit wird zumindest temporär gespeichert da ein Abgleich sonst nicht möglich ist. Es werden doch keine analogen Daten miteinander verglichen.
Zitat von A John
Auch das mit dem Kennzeichen ist wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Kennzeichen nicht i.d. Datei = Kontrolle beendet.
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19. 11. 2007, 18:35 #14Fast Opa!
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Nicht ganz! Der Schaffner geht weiter und er kann sich nicht alle Daten (z.B. die einer Monatskarte) merken. Er hat einen Großteil der Informationen am Ende der Kontrolle wieder vergessen und er schreibt sich auch nichts auf.
Zitat von Gravenreuth
Unterschied: bei der Massenüberwachung von Kfz kann der "Überwachte" nicht sicher sein, daß diese Informationen anschließend gelöscht werden.
Zudem besteht noch ein kleiner Unterschied zwischen einem anonymen Einzelfahrschein und einen PKW-Frontfoto mit Kennzeichen, Fahrerbild und Datum/Zeit der Aufnahme.
MfG Enteiser
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19. 11. 2007, 18:44 #15Mitglied
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Ja, da wird das Datum "70km/h" gespeichert. Und nun?
Zitat von Gravenreuth
Erst wenn der Vergleich ergibt, daß jemand schneller gefahren ist, als erlaubt, werden seine Daten überhaupt erfasst.
Zitat von Gravenreuth
Aber vielleicht sollten Sie dazu mal einen Ingenieur oder Juristen befragen.
Übrigens: Hatte die Software "Symicron Explorer" nicht auch am Rande mit der Auswertung von Blitzerfotos zu tun?
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19. 11. 2007, 19:09 #16
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Dann erfolgt der Abgleich dieser digitale Daten mit der vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit. Diese Daten werden im Fall eines Treffers weiterverarbeitet und z.B. (zzgl. Datum etc.) dann in das Foto "eingeblendet".
Zitat von dl3daz
Erst wenn der Vergleich ergibt, daß jemand schneller gefahren ist, als erlaubt, werden seine Daten überhaupt erfasst.
Dies würde auf eine analoge Arbeitsweise hindeuten und das glaube ich einfach nicht. Wie will man Kennzeichen als Bild erfassen und mit anderen Bildern analog(!!!) vergleichen? Da ist ein OCR (oder ähnliches) im Einsatz womit die Kennzeichen in alphanumerische Daten umgewandelt und dann abgeglichen werden. Ohne zumindest temporäre Speicherung geht da gar nichts!
Zu Vergleich:
Der Temperatursensor an einem Wasserkocher arbeitet voll analog. Wenn die Bodenfläche im Wasserkocher zu heiß wird (im Regelfall zwischen 110 und ca. 130 Grad), schaltet sein Bimetall den Strom ab.
Stimmt - von daher habe ich die Info, dass die "Starenkästen" Filmrollen (soweit sie nicht auf Digi-Kameras umgestellt sind) mit 500 Bildern hatten.Übrigens: Hatte die Software "Symicron Explorer" nicht auch am Rande mit der Auswertung von Blitzerfotos zu tun?
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19. 11. 2007, 19:20 #17Gesperrt
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Genau so ist es. Denn es ist nicht personenbezogen sondern bezieht sich lediglich auf ein anonymes Fahrzeug. Wer da fährt weiß man nicht und ohne Foto des KFZ Kennzeichens und des Fahrers könnte man das auch nicht ermitteln..... und diese ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs soll auf den Fahrer bezogen kein personenbezogenes Datum sein???
Wird also per Messung registriert, dass das Fahrzeug nicht schneller als erlaubt fährt, werden keine personenbezogenen Daten festgehalten. Fährt es schneller, wird fotografiert.
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19. 11. 2007, 19:22 #18
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Zitat von Chummer
OK - dann wäre das scannen von KFZ-Kennzeichen auch so zu sehen.
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19. 11. 2007, 19:23 #19Gesperrt
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Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Damit ist das Fahrzeug nicht mehr anonym und es kann der Halter ermittelt werden. Zwar nicht zwingend der Fahrer aber den Halter schreibt man ja auch zuerst an.OK - dann wäre das scannen von KFZ-Kennzeichen auch so zu sehen.
Das Kennzeichen ist eindeutig personenbezogen, denn es existiert eine Datenbank die anhand des Kennzeichens eine Person ermitteln lässt.
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19. 11. 2007, 19:23 #20GFXmanGast
Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung
Minority Report. Wer sich nicht scannen lässt gilt als verdächtig und die Scannung kann erzwungen werden. Sobald erfasst läuft personalisierte Werbung.
Auf solch eine Welt kann ich verzichten.
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