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  1. #1
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien. in Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Kennzeichen massenhaft automatisch gescannt und mit Polizeidatenbanken verglichen werden. Beschwerden dagegen berufen sich auf ein Urteil des BVerfG zur Rasterfahndung: demnach lasse die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zu.

    Morgen werden die Beschwerden verhandelt. Die Verfechter der verdachtsunabhängigen Überwachung verweisen auf die 2,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland, die gestohlen, unversichert oder aus anderen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zum Einsatz kommen automatische Lesegeräte, die pro Stunde um die tausend Fahrzeuge abgleichen können. Allein in Hessen sind über eine Million Fahrzeuge so erfasst worden. Trefferquote ... weiterlesen

  2. #2
    In erster Linie Mensch. Avatar von zresu
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Da sind wir ja mal allesamt gespannt, vom Vertreter der Überwachungsindustrie (wie groß ist die eigentlich in €) bis hin zum normalen Gullianer der sich Sorgen um seine Freiheit macht. Das Ergebnis der Verhandlung wird hier auch veröffentlicht, hoffe ich...


    Zitat Zitat von News
    Und von da bis zur präventiven Vollüberwachung geschwindigkeitsbegrenzter Straßenabschnitte im Dienste erhöhter Verkehrssicherheit
    Das ist doch Schwachsinn, denn ein Blitzer zieht ja heutzutage schon alle Fahrzeuge die zu schnell waren heraus, wozu sollte man dann ausgerechnet nur in Geschwindigkeitsbegrenzten Abschnitten kontrollieren...?

  3. #3
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Ich sehs schon kommen ... man fährt 100KM auf der Autobahn. Da man auf diesem abschnitt meinetwegen nur maximal 100KM/h fahren darf, bekommt man quasi bei jeder "Mautbrücke"
    nen knöllchen nach Hause da man zwischen 2 "Kontrollpunkten" weniger Zeit gebraucht hat als man eigentlich bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit hätte brauchen müssen.

    Ich weiß ja nicht wie rechtssicher sowas ist ... aber ich kann mir durchaus vorstellen das es so kommen könnte.

  4. #4
    8Bit Rulez Avatar von c64er
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Hi, bin mal gespannt was dabei herum kommt ?!
    Schon in 2004 wurde heftig über solche Einsatzorte von Ü-Cams gesprochen.

    Aber in Hessen ist ja alles möglich:

    http://www.vz.hessen.de/res/webcams/kd/snap.jpg


    Greetz
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  5. #5
    Leberkäs Hawaii Avatar von pehlilabelle
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von vao82
    Ich sehs schon kommen ... man fährt 100KM auf der Autobahn. Da man auf diesem abschnitt meinetwegen nur maximal 100KM/h fahren darf, bekommt man quasi bei jeder "Mautbrücke"
    nen knöllchen nach Hause da man zwischen 2 "Kontrollpunkten" weniger Zeit gebraucht hat als man eigentlich bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit hätte brauchen müssen.

    Ich weiß ja nicht wie rechtssicher sowas ist ... aber ich kann mir durchaus vorstellen das es so kommen könnte.
    das gibt es schon in Österreich, nennt sich "section control" und hat mich schon 2 x 60 EUR gekostet
    MORS CERTA HORA INCERTA

  6. #6
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von pehlilabelle
    das gibt es schon in Österreich, nennt sich "section control" und hat mich schon 2 x 60 EUR gekostet

    Ok ... also nur noch ne Frage de Zeit bis wir hier in D auch sowas bekommen

  7. #7
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    nicht wenn das Scannen jetzt verboten wird.
    Da baut dieses System ja drauf auf

  8. #8
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Korrupt
    Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien. in Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Kennzeichen massenhaft automatisch gescannt und mit Polizeidatenbanken verglichen werden. Beschwerden dagegen berufen sich auf ein Urteil des BVerfG zur Rasterfahndung: demnach lasse die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zu.

    Das wird wohl schwierige Abgrenzungprobleme geben.

    Bereits jetzt gibt es den "verdachtslosen Abgleich von Kfz-Geschwindigkeiten mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit". Wo soll da noch der große Unterschied sein? Auch die Zahl der so ermittelten Geschwindigkeitssünder bezogen auf die "massenhaft automatisch gescannten" Geschwindigkeiten dürfte sich im Promillebereich bewegen.

    Will man die "Starenkästen" durch das BverfG verbieten?

  9. #9
    Boeses junges Fleisch

    (Threadstarter)

    Avatar von Korrupt
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Die Abgrenzung find ich einfach. Der Blitzer erfasst keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Nur wenn diese zu hoch ist, wird per Bild das Kennzeichen erfasst. -> keine massenhafte Datenerfassung.
    Beim Massenscan werden *alle* Kennzeichendaten erfasst, uebermittelt und abgeglichen. Und wie gesagt: das kann man zu sonstwas verwenden, ohne dass es jemand merkt. Wenn alle Blitzer nun immer alle Autos blitzen wuerden, ob zu schnell oder nicht, dann waere ein vergleichbarer Fall da - denn dann koennte man Bewegungsprofile anhand der Blitzerbilder erstellen usw.

  10. #10
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Korrupt
    Die Abgrenzung find ich einfach. Der Blitzer erfasst keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Nur wenn diese zu hoch ist, wird per Bild das Kennzeichen erfasst. -> keine massenhafte Datenerfassung.
    Beim Massenscan werden *alle* Kennzeichendaten erfasst, uebermittelt und abgeglichen. Und wie gesagt: das kann man zu sonstwas verwenden, ohne dass es jemand merkt. Wenn alle Blitzer nun immer alle Autos blitzen wuerden, ob zu schnell oder nicht, dann waere ein vergleichbarer Fall da - denn dann koennte man Bewegungsprofile anhand der Blitzerbilder erstellen usw.
    Automatische Abstandsmessungen per Video von Brücken zeichnen auch alle Kenzeichen auf und noch dazu die Personen (erkennbar) von vorne und das seit vielen Jahren.
    Angeblich werden die Videos irgendwann gelöscht....

  11. #11
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Korrupt
    Die Abgrenzung find ich einfach. Der Blitzer erfasst keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs.

    .... und diese ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs soll auf den Fahrer bezogen kein personenbezogenes Datum sein???

    Das Fahrzeug X zum Datum Y an der Stelle Z mit dieser ganz konkrete Geschwindigkeit sind genauso personenbezogenen Daten wie wenn das das Fahrzeug X zum Datum Y an der Stelle Z vorbeifährt.

    Der (rechtlich nicht relevante) Unterschied liegt in einem weiteren personenbezogenem Datum nämlich
    a)
    der ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs bzw.
    b)
    dem Kennzeichen diese Fahrzeuges.

    Anschließend erfolgt nur eine IF-THEN-ELSE-Abfrage:

    Geschwindigkeit > als erlaubt oder nicht bzw. Kennzeichen diese Fahrzeuges in Datei oder nicht. .... und das soll der ganz große Unterschied sein???

  12. #12
    Coming back soon Avatar von A John
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Korrupt
    Die Abgrenzung find ich einfach. Der Blitzer erfasst keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs.
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    .... und diese ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs soll auf den Fahrer bezogen kein personenbezogenes Datum sein???
    Ach ja, es ist nicht leicht, mit dem Datenschutzrecht...
    Nur, wenn zusätzlich Daten des Fahrers (Kennzeichen) erfasst werden. Ansonsten ist es wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Fahrschein gültig, Kontrolle beendet.
    Bei der Radarkontrolle wird auch die Geschwindigkeit erstmal nur gemessen. Ist sie im grünen Bereich, wird sie auch nicht gespeichert. Messen != speichern.

  13. #13
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von A John
    Ach ja, es ist nicht leicht, mit dem Datenschutzrecht...
    Nur, wenn zusätzlich Daten des Fahrers (Kennzeichen) erfasst werden. Ansonsten ist es wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Fahrschein gültig, Kontrolle beendet.
    Bei der Radarkontrolle wird auch die Geschwindigkeit erstmal nur gemessen. Ist sie im grünen Bereich, wird sie auch nicht gespeichert. Messen != speichern.
    Die Geschwindigkeit wird zumindest temporär gespeichert da ein Abgleich sonst nicht möglich ist. Es werden doch keine analogen Daten miteinander verglichen.

    Auch das mit dem Kennzeichen ist wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Kennzeichen nicht i.d. Datei = Kontrolle beendet.

  14. #14
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Gravenreuth

    Auch das mit dem Kennzeichen ist wie mit der Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn: Kennzeichen nicht i.d. Datei = Kontrolle beendet.
    Nicht ganz! Der Schaffner geht weiter und er kann sich nicht alle Daten (z.B. die einer Monatskarte) merken. Er hat einen Großteil der Informationen am Ende der Kontrolle wieder vergessen und er schreibt sich auch nichts auf.

    Unterschied: bei der Massenüberwachung von Kfz kann der "Überwachte" nicht sicher sein, daß diese Informationen anschließend gelöscht werden.

    Zudem besteht noch ein kleiner Unterschied zwischen einem anonymen Einzelfahrschein und einen PKW-Frontfoto mit Kennzeichen, Fahrerbild und Datum/Zeit der Aufnahme.

    MfG Enteiser

  15. #15
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Die Geschwindigkeit wird zumindest temporär gespeichert
    Ja, da wird das Datum "70km/h" gespeichert. Und nun?
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    da ein Abgleich sonst nicht möglich ist
    Erst wenn der Vergleich ergibt, daß jemand schneller gefahren ist, als erlaubt, werden seine Daten überhaupt erfasst.

    Aber vielleicht sollten Sie dazu mal einen Ingenieur oder Juristen befragen.

    Übrigens: Hatte die Software "Symicron Explorer" nicht auch am Rande mit der Auswertung von Blitzerfotos zu tun?

  16. #16
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von dl3daz
    Ja, da wird das Datum "70km/h" gespeichert. Und nun?
    Dann erfolgt der Abgleich dieser digitale Daten mit der vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit. Diese Daten werden im Fall eines Treffers weiterverarbeitet und z.B. (zzgl. Datum etc.) dann in das Foto "eingeblendet".

    Erst wenn der Vergleich ergibt, daß jemand schneller gefahren ist, als erlaubt, werden seine Daten überhaupt erfasst.

    Dies würde auf eine analoge Arbeitsweise hindeuten und das glaube ich einfach nicht.
    Wie will man Kennzeichen als Bild erfassen und mit anderen Bildern analog(!!!) vergleichen? Da ist ein OCR (oder ähnliches) im Einsatz womit die Kennzeichen in alphanumerische Daten umgewandelt und dann abgeglichen werden. Ohne zumindest temporäre Speicherung geht da gar nichts!

    Zu Vergleich:
    Der Temperatursensor an einem Wasserkocher arbeitet voll analog. Wenn die Bodenfläche im Wasserkocher zu heiß wird (im Regelfall zwischen 110 und ca. 130 Grad), schaltet sein Bimetall den Strom ab.

    Übrigens: Hatte die Software "Symicron Explorer" nicht auch am Rande mit der Auswertung von Blitzerfotos zu tun?
    Stimmt - von daher habe ich die Info, dass die "Starenkästen" Filmrollen (soweit sie nicht auf Digi-Kameras umgestellt sind) mit 500 Bildern hatten.

  17. #17
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    .... und diese ganz konkrete Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs soll auf den Fahrer bezogen kein personenbezogenes Datum sein???
    Genau so ist es. Denn es ist nicht personenbezogen sondern bezieht sich lediglich auf ein anonymes Fahrzeug. Wer da fährt weiß man nicht und ohne Foto des KFZ Kennzeichens und des Fahrers könnte man das auch nicht ermitteln.
    Wird also per Messung registriert, dass das Fahrzeug nicht schneller als erlaubt fährt, werden keine personenbezogenen Daten festgehalten. Fährt es schneller, wird fotografiert.

  18. #18
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Zitat Zitat von Chummer
    Genau.. so ist es. Denn es ist nicht personenbezogen sondern bezieht sich lediglich auf das Fahrzeug. Wer da fährt weiß man nicht.

    OK - dann wäre das scannen von KFZ-Kennzeichen auch so zu sehen.

  19. #19
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    OK - dann wäre das scannen von KFZ-Kennzeichen auch so zu sehen.
    Damit ist das Fahrzeug nicht mehr anonym und es kann der Halter ermittelt werden. Zwar nicht zwingend der Fahrer aber den Halter schreibt man ja auch zuerst an.
    Das Kennzeichen ist eindeutig personenbezogen, denn es existiert eine Datenbank die anhand des Kennzeichens eine Person ermitteln lässt.

  20. #20
    GFXman
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    Standard Re: KFZ-Kennzeichen: BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-Überwachung

    Minority Report. Wer sich nicht scannen lässt gilt als verdächtig und die Scannung kann erzwungen werden. Sobald erfasst läuft personalisierte Werbung.

    Auf solch eine Welt kann ich verzichten.

  21.  
     
     
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