Moin Moin Leute
nettes forum, muss man ja mal sagen

Ich hätte da eine Frage. Und zwar Wohne ich in Hamburg und habe dort meinen Führerschein klasse B angefangen. jetzt habe ich eine sehr gut bezahlte arbeit gefunden. Der hacken: Ich muss für ein Halbes Jahr nach Hannover in die niederlassung dort.
An sich kein problem, nur Hamburg stellt sich ein wenig an was das weitermachen des führerscheins außerhalb hamburg betrifft. Ich brauche soeine sondergenehmigung und jeder sagt mir etwas anders *wunder*Mir wurde gesagt, dass ich eine mindesbeschäftigung von 185 Tagen brauche um diese zu bekommen. Mein arbeitsvertrag sieht jedoch so aus: Eingestellt als aushilfe, 8 stunden pro tag, 5tage die woche befristet auf maximal 50 tage glaube ich. dieses ganze wird aber verlängert ! jetzt sagen die einen ja, die müssen am stück sein, die anderen sagen ja dann müssen sie das uns nachreichen aber sie haben nur diese 50tage dann zeit den führerschein zu machen. Ja wie ist es denn nun? kennt sich einer aus was dieses betrifft? Wiederum sagen die in Hannover, dass Hamburg die ganzen unterlagen rüberschicken muss, was einige wochen in anspruch nehmen kann und Hamburg sagt die unterlagen bleiben hier, der Tüv Hannover bekommt nur ne genehmigung, damit die prüfung dort gemacht werden kann, sonst nichts. wie ist es denn nun? Ich bitte um rat, habe nämlich keine lust einfach so umsonst nach Hamburg wieder zu fahren, damit die mich dann evtl. wieder wegschicken. Vielen dank schonmal im vorraus
Mit freundlichen Grüßen