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20. 11. 2007, 18:17 #1
KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Erwartungsgemäß muss Deutschlands höchstes Gericht einmal mehr die Politik an ihre Hausaufgaben erinnern: die Erarbeitung verfassungskonformer Gesetze. Die automatische Erfassung von KFZ-Kennzeichen in zwei Bundesländern sahen die Richter skeptisch. Volker Bouffier (CDU) ließ hingegen tief blicken, wie in seiner Partei Grundrechte gesehen werden: es handele sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze".
So wird er von heise zitiert, und es stellt sich die Frage, ob Eingriffe in Grundrechte "Bagatellen" sein können. Nicht, dass diese Sicht der Dinge überrascht.
Denn natürlich wurde von Vertretern der Länder auch betont
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20. 11. 2007, 19:43 #2
Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Grundgesetz endgültig ADE!
Why are serious?
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20. 11. 2007, 20:21 #3Mitglied
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Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
video dazu auf tagesschau.de:
http://www.tagesschau.de/multimedia/...deo237574.html
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20. 11. 2007, 20:39 #4The neverending Hurz!
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Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
also dass das verfassungsgericht bei kfz-zeichen schon so zickt, ist doch n gutes anzeichen, dass vds vl net kommt

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20. 11. 2007, 22:41 #5
Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Als Bürger kann man nur hoffen, dass das BVG die Herren Poliker sich mal richtig vornimmt.
Ist das Gericht doch das letzte Bollwerk, das uns vor den neugierigen "Herren" schützen kann.
Die News, lässt in mir wieder ein Hoffnungsschimmer aufkeimen.
Gruss Moses
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21. 11. 2007, 11:04 #6Paul045Gast
Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Mal sehen, faktisch ist wohl der entsprechende schutzbereich eines grundrechts eröffnet, bin aber zu faul nachzusehen von welchem. Nun stellt sich die Frage inwiefern dies zu rechtfertigen ist. Ich denke mal an einen eher geringen Eingriff, der noch innerhalb der ersten Schranke liegt. Trotzdem sollte man eher nicht von einer Bagatelle sprechen.
Aber Eingriffe in die Grundrechte können sehr wohl notwendige Bagatellen sein. Beispielsweise Eingriffe in das Grundrecht der berufsfreiheit Artikel 12 GG.
Beispielsweise wird durch Eingriffe in dieses Grundrecht geregelt, dass Laien die nie Medizin studiert haben nicht als Arzt praktizieren dürfen und ähnliches. Folglich gibt es auch Eingriffe in die Grundrechte die sehr sinnvoll und den Menschen dienlich sind.
Also finde ich durchaus, dass man Eingriffe in die Grundrechte nicht sofort Verteufeln sollte, im Falle der Kfz überwachung sollte das Bundesverfassungsgericht aber dagegen entscheiden die Grundrechte weiter auf zu weichen.
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21. 11. 2007, 19:59 #7Mitglied
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Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Das Bundesverfassungsgericht hat ja schon des öfteren, schwerste Verletzungen der Grundrechte durch den Gesetzgeber verhindert. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht auch noch an der Verfassung rumgeschraubt wird.
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22. 11. 2007, 18:12 #8Gesperrt
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Re: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
Nein, da bei Kfz-Kennzeichen automatisch mit einer Verdächtigendatenbank abgeglichen wird, während bei der VDS die Daten nicht zwangsläufig jemals verwendet werden.also dass das verfassungsgericht bei kfz-zeichen schon so zickt, ist doch n gutes anzeichen, dass vds vl net kommt
Ich denke aber schon, dass das Gesetz hier zumindest teilweise gekippt wird
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