Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 41 bis 58 von 58
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.035

    Standard Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Immer wenn man denkt, der Gipfel der Lächerlichkeit ist erreicht, wird der Terrorhype im Netz auf neue Höhen getragen. BKA-Chef Ziercke verteidigte einmal mehr seine Überwachungswut sowie den Bundestrojaner. Unter anderem mit der Aussage, dass sich die amtliche Spyware auch lohne, wenn man nur DAUs damit fange.

    Denn dass er einigermaßen intelligente Leute mit seiner mysteriösen Software ausspähen kann, widerlegt Ziercke in seinen Argumentationen erstaunlich eloquent selbst. Dass viele Verdächtige über offene Hotspots ins Netz gingen, gab Ziercke ebenso zu wie die Probleme, die seine Behörde bereits mit dem Auswerten von vor Ort verfügbaren Daten hat

    weiterlesen

  2. #41
    Gesperrt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4.091

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Na, Du kennst Dich ja aus....
    Ich habe das ganz toll zitierte Gesetz nun gelesen und dort steht, dass man Drogen besitzen oder besessen haben muss.

    Das bedeutet, dass das auch nachweislich sein muss , was nur bei Gerichtsurteilen der Fall ist.(Schuldgrundsatz).
    Aha, ohne konkreten Tatverdacht ist es also rechtsstaatlich in Ordnung, daß man erstmal so ins Blaue rein "überprüft" wird, weil man die -in den Augen der Strafverfolgungsbehörden- "falschen Leute" kennt?
    Sicher ist das in Ordnung, wie stellst du dir denn eine Telefonüberwachung vor, wenn man nur Gespräche zwischen Tatverdächtigen aufnehmen darf und nicht die zwischen einem Tatverdächtigen und einem anderen, wo genauso Verdacht besteht.

    Es genügt ein Verdacht gegen die eine Person(auch verfassungsrechtlich), die andere wird bloss auf Informationen über diese
    Person überprüft und wenn man dann was Verdächtiges über die Person selbst findet, geht es natürlich weiter.
    Mit der Argumetation könnte man dann ja auch Hasudurchsuchungen ins Blaue rein rechtfertigen, wer "solche Leute" schon gut kennt, könnte für die ja bestimmt auch Drogen, Waffen, Bomben oder Nutten zu Hause aufbewahren, oder?
    Natürlich könnte er das(auch nicht gerade unwahrscheinlich) und eine Hausdurchsuchung ist gemessen an der Schwere der Tat gerechtfertigt, der Anfangsverdacht liegt ja vor.
    Mann Mann Mann. was hast Du für ne Auffassung von einer freiheitlichen Demokratie.
    Die, die auch der parlamentarische Rat hatte, nämlich, dass man Grundrechte nicht wie in der Weimarer Republik außer Kraft setzen kann sondern mit stattdessen mit direkten Schranken versehen muss, wobei es hier eine "Schranken-Schranke" gibt.

    Man hat hier aus den Erfahrungen der Nazi Zeit gelernt und alles so umgesetzt, dass sowas nicht nochmal passiert.

    Wenn dir unsere Verfassung nicht passt, kannst du ja auswandern.

    Ich aber halte sie für die 2. beste der Welt und werde es daher vorziehen, hierzubleiben.

  3. #42
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Schäuble und Ziercke zur MPU, aber schnell, bevor die beiden vollends am Rad drehen.

    Die ganzen Sicherheitsupgrades wie biometrische Pässe und Bundestrojaner für jedermann lohnen sich nur für die Industrie, welche die Pässe, die Software und das zweifellos gigantische Computernetzwerk dahinter verkauft und wartet.

  4. #43
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat Zitat von Habek
    Wenn sein Anwalt dazu zu blöd ist, ist das eher sein Problem.
    Und wenn 50% der Anwälte von Rechtsschutzinanspruchnehmern dazu zu blöd sind, dann ist das das Problem der Rechtsschutzinanspruchnehmer und nicht der prüfenden Zulassungsstelle für Anwälte? Hmm ...

    Zitat Zitat von Habek
    Doch, das ist nicht nur im Grunde etwas Anderes sondern auch im Gesamt.

    Bei der Rasterfahndung hat man die Daten der betreffenden Leute ohne konkreten Verdacht einfach verwendet, dazu ohne richterliche Anordnung.

    Das stellt eine Benachteiligung wegen der Nationalität nach 3abs 3 GG da
    und dazu eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

    Beim TKG ist es hingegen so, dass die Daten nur bei Verdacht und auf richterliche Anordnung gebraucht (??) werden können.

    Dabei ist der Unterschied, dass man beim TKG ohne Verdacht das Wasser nur heiß macht, während man es bei der damaligen Rasterfahndung den Leuten direkt ins Gesicht schüttet.

    Im Übrigen ist die Rasterfahndung an sich nicht verfassungswidrig, sondern nur das damalige Gesetz.
    Das ist aber mittlerweile gängige Praxis bei vielen Ansprüchen geworden: Zuerst einmal mit völlig überzogenen Vorderungen/Verfahren vorpreschen, damit einem dann das, was man eigentlich vorhat, dann auch abgenommen wird, da es augenscheinlich weit weniger "schlimm" ist.
    (Gerade auch wieder bei den Vorderungen der GdL zu sehen. Auch wenn sie vom Wesen her berechtigt sein mögen, sind sie unrealistisch überzogen.)

    Zitat Zitat von Habek
    Und ob die Anbieter die Daten brauchen , ist irrelevant, da laut GG Eigentum verpflichtet.
    Nur: welches/wessen Eigentum verpflichtet hier wen und zu was?

    Zitat Zitat von Habek
    Der Richter muss ihn auch für stichhaltig halten, daher zieht das Argument nicht.
    Oh ja, unsere ultra-objektiven, realistischen und hochdemokratischen Richter ... wie war das mit dem Geschäft, dessen Besitzer in einer Inztanz verurteilt wurde, weil er (u.a.) Pins mit dem "Hakenkreuz-in-den-Mülleimer-Werfenden" verkauft hatte? Man könne das ja auch falsch verstehen: das Hakenkreuz könne ja auch als herausgenommen gesehen werden. Phantasie sag ich da nur, Phantasie ...

    Zitat Zitat von Habek
    Ja und dazu entscheidet er auch über Zeitraum und überprüft das regelmässig wieder.
    Der selbe Richter? (s.o.)

    Zitat Zitat von Habek
    Abgesehen davon wird bei einem neuen Strafverfahren selbstverständlich die Verwendung auch wieder nur auf Anordnung möglich sein wird, daher zieht auch das nicht.
    Und diese Anordnung wird natürlich nicht erteilt, da ja die gesammelten Daten nicht selbst schon Verdachtmoment genug bieten?? Holla die Waldfee ...

    Zitat Zitat von Habek
    Und wenn garkein Verfahren mehr deswegen angestrengt wird, werden die Daten nach einer Zeit vernichtet.
    Als wenn dafür irgendjemand die Zeit hätte. Wer soll denn das alles auswerten und dann, zu gegebener Zeit, vernichten? Das wäre ja ne prima Möglichkeit die ganzen Arbeitslosen unterzubringen ... (oder noch mehr 1€-Jobber!)

    Zitat Zitat von Habek
    Das Gesetz ist dazu gedacht, Schwerverbrecher zu finden und wenn du mit solchen Leuten zu tun hast, ist es doch natürlich, dass man dich auch erstmal überprüft.
    Und Hr.Hartz ist ein armes Ding ... wer definiert "Schwerverbrecher"?

    Zitat Zitat von Evil Twin
    /edit: Recht allgemein mein Post. @Topic: Die Nummer mit den DAUs ist natürlich krass. Und wenn schon vom BKA selbst gewissermaßen die Aussage kommt, dass intelligente Leute so nicht zu erwischen sind dann sollte man sich fragen wozu der ganze Aufwand gut ist, denn die richtigen Verbrecher und Terroristen sind den Ermittlern im Allgeinen eh einen Schritt vorraus.
    Weil es Arbeitsplätze sichert. Wie soviele sinnlose und zweckfremde Maßnahmen, die einmal eingeführt wurden. Die dafür Eingestellten Leute stellen dann eine kleine, feine Lobby, die ungern wieder "zurück" möchte.

    ---
    Außerdem: Wenn gegen irgendjemanden ein Verdacht besteht, kann man auch AB DANN seine Verbindungsdaten aufzeichnen lassen. Er wird ja nicht zwangsläufig von dem Vorhaben unterrichtet sein und sein Verhalten abrupt ändern. Falls sich dann also nichts findet, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß es auch vorher nichts zu finden gab.
    Entweder weil der Verdächtige unschuldig ist oder einfach zu clever. In beiden Fällen hat er die Unschuldsvermutung auf seiner Seite.
    Die VDS kann sicher nich gegen "Schwerverbrecher" eingesetzt werden, da die sicher "schwer" genug sind, für ihre Zwecke abgesicherte Kommunikationswege zu verwenden. Es kann eigentlich nur um die kleinen bis mittleren Verbrecher gehen. Und die kann man -garantiert- dann auch ab Verdacht überprüfen, wie bisher auch.

    Der Sinn ist also eher nicht gegeben. Außer das vllt. die Wirtschaft kurzzeitig "angekurbelt" wird, da die Provider mehr in Speicherinfrastruktur investieren müssen. Aber der Effekt dürfte auch nicht besonders relewvant sein.
    Bleibt also nur der psychologische Effekt der Abschreckung potentieller Täter.
    Allerdings wird der mit einem unverhältnismäßig hohen Preis erkauft.

    Es lässt sich also feststellen, daß wir mehr und mehr us-amerikanische Verhältnisse bekommen. Und damit meine ich nicht nur "STASI 2.0".
    Mir scheint, der Kapitalismus (in seiner derzeitig grassierenden Form) ist das Hirngespinst irgendeines restaurativen Irren, der gerne wieder Kriege ohne große Rechtfertigung führen können und die Leibeigenschaft einführen möchte.
    Wer sind eigentlich die Führenden Personen hinter z.B. Hedge-Fonts und wie sind deren Verwandschaftsverhältnisse bis zurück ins -sagen wir- 19. Jahrhundert?
    Ich weiß, das geht hier zu weit ... ^^

  5. #44
    Mitglied Avatar von Mercant
    Registriert seit
    Nov 2007
    Ort
    TERRA
    Beiträge
    48

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat
    [QUOTE=vbgd2]Schäuble und Ziercke zur MPU, aber schnell, bevor die beiden vollends am Rad drehen.

    Um Himmels willen bloß nicht zur MPR, denn Schäuble ich glaube der hat noch von Mielke ( ex DDR ) gelernt und konnte sich in der CDU Spendenaffäre an nichts erinnern, ich glaube mann nennt das auch Alzheimer kann dann ja doch keine Fragen beantworten und sei Untergebener Zierke quascht ja jetzt schon den selben Bödsinn wie Schäuble. Und das schlimmsta daran ist die glauben den Mist den sie erzählen.

    mfg mercant

  6. #45
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    [QUOTE=Mercant]Zitat
    Zitat Zitat von vbgd2
    Schäuble und Ziercke zur MPU, aber schnell, bevor die beiden vollends am Rad drehen.

    Um Himmels willen bloß nicht zur MPR, denn Schäuble ich glaube der hat noch von Mielke ( ex DDR ) gelernt und konnte sich in der CDU Spendenaffäre an nichts erinnern, ich glaube mann nennt das auch Alzheimer kann dann ja doch keine Fragen beantworten und sei Untergebener Zierke quascht ja jetzt schon den selben Bödsinn wie Schäuble. Und das schlimmsta daran ist die glauben den Mist den sie erzählen.

    mfg mercant

    So vergesslich bin ich aber dann doch nicht, dass ich neben Schäuble und Konsorten unsere Verfassung schon vergessen hätte.


    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Artikel 20

    Was ist jetzt an Art. 1 und an Art. 20 so interessant? ganz einfach: sie können laut Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden (Ewigkeitsklausel). Dennoch sehe ich in der Aktuellen Politik eine starke Abkehr von diesen Prinzipien.
    Leider gilt die Ewigkeitsklausel laut Wikipedia nicht für Art. 20 Abs. 4. Das sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt.

    Wie könnte da ein Widerstand unsererseits aussehen? Eine Einladung für Schäuble zu einem CDU-Ortsverein, der gar keiner ist sondern sich aus international rennomierten Rechtsexperten und einigen Psychiatern zusammensetzt, die unserem Verfassungsbrecher erst nochmal die Rechtslage erklären und ihn ansonsten für unzurechnungsfähig erklären. Das hätte man mit Hitler damals auch besser machen sollen, anstelle ihn für gering und kontrollierbar zu erachten.

  7. #46
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    NRW/OWL
    Beiträge
    9.804
    NewsPresso
    1 (Talent)

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat Zitat von vbgd2
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Artikel 20

    Es drängt sich der sowieso Eindruck auf, als arbeiten die Regierenden mit ihrem Überwachungs-, Vorratsdaten- und Kontroll-Aktionismus exakt darauf hin, daß sowas zukünftig gleich im Keim erstickt werden kann.

    Letztlich bietet Artikel 20 GG Abs. 4 aber auch sehr viel Auslegungs-Spielraum, und ggf. hätte es ja ein Gericht zu entscheiden, ob bestimmte Leute die verfassungsmässige Ordnung beseitigen wollen, und auch, was "Widerstand" ist, (manche nennen es auch "Terrorismus"...) , und erst recht, ob "andere Abhilfe nicht möglich war."

    Das Schlimmste ist, der breiten Masse ist das alles egal, solange sie ihr Bier und ihren Fussball hat.

    MfG Andy

  8. #47
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat Zitat von titus_shg
    [...] und ggf. hätte es ja ein Gericht zu entscheiden [...]
    Und da liegt das Problem, denn im Vornherein ist das ja schlecht möglich, wenn z.B. die Gerichte "unterminiert" wurden. Eine Gerichtsentscheidung kann solchen Widerstand nur -wie schon irgendwo hier erwähnt- im Nachhinein legitimieren. Und das heißt, man bewegt sich zunächst auf extrem dünnem Eis und läuft Gefahr, selbst bei einem Möglichen Erfolg der Beseitigung (Sturz/Putsch) rechtskräftig verurteilt werden zu können. Und das dürfte den meisten, die diesen Artikel sonst in Anspruch nehmen würden, genügend Furcht davor bieten.

    Außerdem meine ich, sollte es PFLICHT heißen. Wenn man schon eine Ewigkeitsklausel für den demokratischen und sozialen Bundestaat im GG hat, kann es eigentlich nur logisch sein, gegen undemokratische und unsoziale Umwälzungen eine Pflicht zum Widerstand zu inkludieren. Wie sollte die gesetzliche Grundlage sonst gegen außergesetzliche Maßnahmen Bestand haben? Und was wäre, wenn "eine feindliche Macht" die BRD auflösen würde? Dann gäbe es kein gültiges GG und kein Widerstandsrecht mehr. Also kann das Recht zum Widerstand nur als Pflicht eine praktische Wirkung haben. Aber ich schweife ab ...

  9. #48
    Gesperrt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4.091

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Und wenn 50% der Anwälte von Rechtsschutzinanspruchnehmern dazu zu blöd sind, dann ist das das Problem der Rechtsschutzinanspruchnehmer und nicht der prüfenden Zulassungsstelle für Anwälte? Hmm ...
    Ist doch garnicht der Fall?!
    Das ist aber mittlerweile gängige Praxis bei vielen Ansprüchen geworden: Zuerst einmal mit völlig überzogenen Vorderungen/Verfahren vorpreschen, damit einem dann das, was man eigentlich vorhat, dann auch abgenommen wird, da es augenscheinlich weit weniger "schlimm" ist.
    (Gerade auch wieder bei den Vorderungen der GdL zu sehen. Auch wenn sie vom Wesen her berechtigt sein mögen, sind sie unrealistisch überzogen.)
    Kannst ja die Richter verklagen, die das genehmigen bzw eine Verfassungsbeschwerde gegen das Richterauswahlgesetz einreichen.
    Nur: welches/wessen Eigentum verpflichtet hier wen und zu was?
    Das Eigentum der Provider verpflichtet sie dazu, zu verhindern, dass es zur Gefahr für den Rechtsstaat wird aka es ist verfassungsrechtlich zulässig, sie das alles selbst bezahlen zu lassen.
    Oh ja, unsere ultra-objektiven, realistischen und hochdemokratischen Richter ... wie war das mit dem Geschäft, dessen Besitzer in einer Inztanz verurteilt wurde, weil er (u.a.) Pins mit dem "Hakenkreuz-in-den-Mülleimer-Werfenden" verkauft hatte? Man könne das ja auch falsch verstehen: das Hakenkreuz könne ja auch als herausgenommen gesehen werden. Phantasie sag ich da nur, Phantasie ...
    Was soll an der Interpretation willkürlich sein?

    Der Zweck des Gesetzes ist es bloss, die Verwendung solcher Symbole überhaupt zu verhindern, wenn man das ändert, können Nazis auch irgendwelche Hakenkreuzmülleimer veröffentlichen.

    Sei doch lieber froh, dass sich eine vorteilhaftere Interpretation durchgesetzt hat.
    Und diese Anordnung wird natürlich nicht erteilt, da ja die gesammelten Daten nicht selbst schon Verdachtmoment genug bieten?? Holla die Waldfee ...
    Wird erstmal genau geprüft, ob die Daten überhaupt erhoben werden durften, dann noch, ob es verhältnissmässig ist.
    Als wenn dafür irgendjemand die Zeit hätte. Wer soll denn das alles auswerten und dann, zu gegebener Zeit, vernichten? Das wäre ja ne prima Möglichkeit die ganzen Arbeitslosen unterzubringen ... (oder noch mehr 1€-Jobber!)

    Zitat:
    Dauert nichtmal eine Minute, sowas zu vernichten?
    Und Hr.Hartz ist ein armes Ding ... wer definiert "Schwerverbrecher"?
    Das Gesetz?
    Letztlich bietet Artikel 20 GG Abs. 4 aber auch sehr viel Auslegungs-Spielraum, und ggf. hätte es ja ein Gericht zu entscheiden, ob bestimmte Leute die verfassungsmässige Ordnung beseitigen wollen, und auch, was "Widerstand" ist, (manche nennen es auch "Terrorismus"...) , und erst recht, ob "andere Abhilfe nicht möglich war."
    Solange ein Gericht das noch prüfen kann, greift das Widerstandsrecht überhaupt nicht, weil es GARKEINE andere Möglichkeit mehr geben darf.

    Es garantiert bloss Straffreiheit im Nachhinein, damit man nicht wegen Hochverrats dran ist.

    Aber bei einem verfassungswidrigen Gesetz (das hier nicht vorliegt), ist die verfassungsmässige Ordnung überhaupt nicht beseitigt oder abgeschafft, daher kommt das Recht garnicht in Frage.

    Außerdem ist es so, dass einer der großen GG-Kommentaren sogar meint, dass das Widerstandsrecht und die gesamte Notstandsverfassung von Vornherein mit der Ewigkeitsklausel unvereinbar war, daher würde dann erstmal geprüft, ob das Recht jeweils Bestandteil des GG war.

  10. #49
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat Zitat von Habek
    Was soll an der Interpretation willkürlich sein? [...] Der Zweck des Gesetzes ist es bloss, die Verwendung solcher Symbole überhaupt zu verhindern, wenn man das ändert, können Nazis auch irgendwelche Hakenkreuzmülleimer veröffentlichen.
    Von willkürlich war ja gar keine Rede. Es ist aber doch eine sehr weit hergeholte Interpretation (vorallem, wenn man den pol. Hintergrund des Beklagten einbezieht.)
    Außerdem dürfen solche Symbole durchaus verwendet werden, z.B. im Bildungssektor. Davon ab halte ich das entspr. Gesetz für völlig verfehlt/sinnlos. Die machen's dann so wie mit verbotenen/anstößigen Texten/Sprüchen und formen die einfach etwas um und irgendwann ist mehr verboten als erlaubt. Oder sie verwenden uneigene Symboliken, was auch eine weitere Absicht hat: Unterminierung/Infiltrierung des "feindl." Wertesystems und dadurch Aufweichen der "Front" bzw. indirekte Verunglimpfung durch falsche Assoziation der Missbrauchten Symbole bei Dritten.

    Zitat Zitat von Habek
    Dauert nichtmal eine Minute, sowas zu vernichten?
    Wo man nichtmal mit der Auswertung der Daten hinterherkommt noch ne Minute erübrigen? Hmm ... wir werdens ja bald sehn.

    Zitat Zitat von Habek
    Solange ein Gericht das noch prüfen kann, greift das Widerstandsrecht überhaupt nicht, weil es GARKEINE andere Möglichkeit mehr geben darf.

    Es garantiert bloss Straffreiheit im Nachhinein, damit man nicht wegen Hochverrats dran ist.

    Aber bei einem verfassungswidrigen Gesetz (das hier nicht vorliegt), ist die verfassungsmässige Ordnung überhaupt nicht beseitigt oder abgeschafft, daher kommt das Recht garnicht in Frage.

    Außerdem ist es so, dass einer der großen GG-Kommentaren sogar meint, dass das Widerstandsrecht und die gesamte Notstandsverfassung von Vornherein mit der Ewigkeitsklausel unvereinbar war, daher würde dann erstmal geprüft, ob das Recht jeweils Bestandteil des GG war.
    Solange das nur einer meint, ist mir das egal. Es wäre wichtiger, was das gesamte Volk dazu meint.
    Und meine Meinung ... steht ja gleich zwei Posts weiter oben. (Auch wenn das hier vllt. nicht ganz die richtige Diskussionsecke dafür ist.)

  11. #50
    Gesperrt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4.091

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    on willkürlich war ja gar keine Rede. Es ist aber doch eine sehr weit hergeholte Interpretation (vorallem, wenn man den pol. Hintergrund des Beklagten einbezieht.)
    Nach welchem Paragraphen sollten sie damals von Strafe absehen?

    Wäre unter Umständen Rechtsbeugung bzw Strafvereitelung gewesen.
    Außerdem dürfen solche Symbole durchaus verwendet werden, z.B. im Bildungssektor.
    Liegt ja auch ein berechtigtes Interesse vor.
    erfehlt/sinnlos. Die machen's dann so wie mit verbotenen/anstößigen Texten/Sprüchen und formen die einfach etwas um und irgendwann ist mehr verboten als erlaubt. Oder sie verwenden uneigene Symboliken, was auch eine weitere Absicht hat: Unterminierung/Infiltrierung des "feindl." Wertesystems und dadurch Aufweichen der "Front" bzw. indirekte Verunglimpfung durch falsche Assoziation der Missbrauchten Symbole bei Dritten.
    Es ist aber so, dass die NS-Symbole die Allgemeinheit direkt belästigen, besonders Opfer des Nationalsozialismus, während diese ganzen Textchen immer nur einzelne erreichen, weil sie nicht von weitem erkennbar sind.
    Solange das nur einer meint, ist mir das egal
    Einer der 5 Kommentatoren, die ernst genommen werden.
    Es wäre wichtiger, was das gesamte Volk dazu meint.
    Was das Volk dazu meint, ist, gelinde gesagt, "scheissegal".

    Die Rechtssprechung wird sicher nicht durch die Meinung des Volkes beeinflusst, genauso wenig die Auslegung des GG.

  12. #51
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zuerst mal stelle ich fest, daß wir immer mehr ot gehen und das hier eher zu einer privaten Diskussion wird. ^^

    Zitat Zitat von Habek
    Liegt ja auch ein berechtigtes Interesse vor.
    Und das deutliche Bekunden von Gegenpositionen bildet kein berechtigtes Interesse? Ebenso wenig wie das Wirken gegen das Vergessen und für Aufklärung, einen ehrlichen und diskursiven Umgang mit dem Thema, was durch das Zeigen/Tragen von in den Müll geworfenen Hakenkreuzen angeregt wird/werden kann?
    Aber ich bin der Meinung, daß wir das Thema in Deutschland immernoch -wenigstens bildungstechnisch- falsch/ungenügend angehen. Sei's drum.

    Zitat Zitat von Habek
    Es ist aber so, dass die NS-Symbole die Allgemeinheit direkt belästigen, besonders Opfer des Nationalsozialismus, während diese ganzen Textchen immer nur einzelne erreichen, weil sie nicht von weitem erkennbar sind.
    Wenn jemand den Holocaust leugnet, triff das bei weitem nicht nur einzelne. Davon abgesehen haben andere ebenfalls direkt vom 2. Weltkrieg betroffene Staaten kein oder ein weniger restriktives Verbot nationalsozialistischer Symbole und die kommen damit auch ganz gut klar.

    Zitat Zitat von Habek
    Einer der 5 Kommentatoren, die ernst genommen werden.
    Eben, einer von fünf. Das entspricht 20% der Ernstgenommenen, also nicht einmal einem Viertel. Bleiben noch genügend die das nicht so/anders sehen.

    Zitat Zitat von Habek
    Was das Volk dazu meint, ist, gelinde gesagt, "scheissegal".

    Die Rechtssprechung wird sicher nicht durch die Meinung des Volkes beeinflusst, genauso wenig die Auslegung des GG.
    Die Rechtsprechung wird von Richtern, Schöffen und der gleichen erledigt, diese sind -bilde ich mir ein- alle Deutsche, somit zwangsläufig Teil des Volkes und daher bewusst oder unbewusst von diesem beeinflusst. (Es wird wohl kaum jemand darunter sein, der keine sozialen Kontakte pflegt.)
    Und davon abgesehen geht es mir nicht um Rechtsprechung im Sinne des GG oder über dieses (was auch nur im Nachhinein erfolgen kann), sondern darum das die Formulierung desselben vllt. eine andere seien sollte. Das ist keine Frage der Auslegung sondern der Vorlage.

  13. #52
    Gesperrt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4.091

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Und das deutliche Bekunden von Gegenpositionen bildet kein berechtigtes Interesse? Ebenso wenig wie das Wirken gegen das Vergessen und für Aufklärung, einen ehrlichen und diskursiven Umgang mit dem Thema, was durch das Zeigen/Tragen von in den Müll geworfenen Hakenkreuzen angeregt wird/werden kann?
    Aber ich bin der Meinung, daß wir das Thema in Deutschland immernoch -wenigstens bildungstechnisch- falsch/ungenügend angehen. Sei's drum.
    Dem stände das berechtigte Interesse der Rechtsstaatlichkeit (gibt auch Urteile zu Symbolen verbotener Parteien) und das Pietätsgefühl der Allgemeinheit entgegen.
    Wenn jemand den Holocaust leugnet, triff das bei weitem nicht nur einzelne. Davon abgesehen haben andere ebenfalls direkt vom 2. Weltkrieg betroffene Staaten kein oder ein weniger restriktives Verbot nationalsozialistischer Symbole und die kommen damit auch ganz gut klar.
    Ja, aber wenn ich dir aus einigen Metern Entfernung ein Hakenkreuz und einen Text, der den Holocaust leugnet, zeige, was von beidem erkennst du?
    Eben, einer von fünf. Das entspricht 20% der Ernstgenommenen, also nicht einmal einem Viertel. Bleiben noch genügend die das nicht so/anders sehen.
    Weißt du doch garnicht, vielleicht haben sie sich garnicht dazu geäussert?
    ie Rechtsprechung wird von Richtern, Schöffen und der gleichen erledigt, diese sind -bilde ich mir ein- alle Deutsche, somit zwangsläufig Teil des Volkes und daher bewusst oder unbewusst von diesem beeinflusst. (Es wird wohl kaum jemand darunter sein, der keine sozialen Kontakte pflegt.)
    Ja, aber sie vertreten sicher keine Volksmehrheitsmeinung, sonst hätten wir, wie ich zu diesem Punkt regelmässig betone, bald die Todesstrafe wieder.
    Und davon abgesehen geht es mir nicht um Rechtsprechung im Sinne des GG oder über dieses (was auch nur im Nachhinein erfolgen kann), sondern darum das die Formulierung desselben vllt. eine andere seien sollte. Das ist keine Frage der Auslegung sondern der Vorlage.
    "EIne andere sein sollte" fasse ich jetzt mal als Interpretation auf, wäre doch auch Auslegung.

    Wenn du aber eine ganz andere Formulierung im GG willst, kannst du dich ja an den Petitionsausschuss wenden.

  14. #53
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Zitat Zitat von Habek
    Ja, aber wenn ich dir aus einigen Metern Entfernung ein Hakenkreuz und einen Text, der den Holocaust leugnet, zeige, was von beidem erkennst du?
    Ohne kleinlich wirken zu wollen: Das kommt bei beiden auf die Größe an.

    Zitat Zitat von Habek
    Weißt du doch garnicht, vielleicht haben sie sich garnicht dazu geäussert?
    Möglich, aber ich hab das einfach mal angenommen, nachdem du meinstest, daß sich einer von ihnen so äußerte.

    Zitat Zitat von Habek
    Ja, aber sie vertreten sicher keine Volksmehrheitsmeinung, sonst hätten wir, wie ich zu diesem Punkt regelmässig betone, bald die Todesstrafe wieder.
    Zum Glück, ja. Aber zu einem gewissen, wohl geringen Anteil können sie sich der allgemeinen Vorstellung von Recht (und Moral) nicht entziehen. Und das ist auch gut so.

    Zitat Zitat von Habek
    "Eine andere sein sollte" fasse ich jetzt mal als Interpretation auf, wäre doch auch Auslegung.
    Das "sollte" steht für den unerfüllten Wunsch nach einem anderen Wortlaut, nicht einer anderen Auslegung. Deswegen
    Das ist keine Frage der Auslegung sondern der Vorlage.
    Ich bin also für eine entspr. Änderung, zumindest wenn die Ewigkeitsklausel Sinn haben soll.
    (Das ein Anspuch von Ewigkeitsgültigkeit an sich schon völlig unrealistisch ist, lasse ich mal außen vor. Ansonsten könnte die Formulierung zum Widerstandsrecht so bleiben, aber der Ewigkeitsanspruch müsste entfallen. Beides zusammen ist so jedoch ... Blödsinn.)

  15. #54
    ​​ Avatar von Kontrolltroll
    Registriert seit
    Aug 2007
    Beiträge
    963

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    wir sind international eine Lachnummer: sogar im 2600.net m offthehook sind wir die Lacher der Welt!

  16. #55
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    sol/ea/eu/de/mv
    Beiträge
    1.471

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Könntest du das für alle Nichtleser von 2600 etwas näher ausführen? Oder nen Link geben?

  17. #56
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    NRW/OWL
    Beiträge
    9.804
    NewsPresso
    1 (Talent)

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    steht doch da: 2600.net

    Son Internetradio oder sowas.

    Hab da auch schon mal geguckt, finde da aber nicht, was er meint.

    MfG Andy

  18. #57
    Mitglied
    Registriert seit
    Dec 2007
    Beiträge
    4

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    Naja damit zeigt der gute Herr nur, dass es ein schritt gegen die kleinen ist und nur
    der reinen Überwachungs gier dient. Stasi lässt grüßen.

  19. #58
    ​​ Avatar von Kontrolltroll
    Registriert seit
    Aug 2007
    Beiträge
    963

    Standard Re: Internet als Terrorcamp: BKA-Chef Ziercke setzt noch einen drauf

    http://www.2600.net/news/view/article/7691

    da... steht auch auf der ersten Seite...

    http://download.2600.com/mediadownload/www.2600.com/offthehook/mp3files/2007/off_the_hook__20071205.mp3

Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •