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Doktor honoris causa
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Straftat: Vollrausch
Ich habe bei Wikipedia den folgenden Artikel gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollrausch
Kurz zusammengefasst:
Wenn man im Vollrausch eine Tat begeht wird nicht die Tat, da man das Unrecht nicht erkennen kann. Stattdessen wird das Verhalten was zum Vollrausch geführt hat bestraft.
Höchststrafe 5 Jahre
Und hier ist der springende Punkt:
Heisst das, wenn ich beispielsweise einen Menschen töte oder noch schlimmeres, ich nicht mehr als mit 5 Jahren Haft bestraft werden kann?
Und ab wann ist man im Vollrausch (also juristisch gesehen), weil man kann ja immer sagen, man war wegen dem Alkohol etc. nicht in der Lage die eigene Unschuld zu erkennen.
Und noch eine Frage:
Wie beweißt man einen Vollrausch im Nachhinein? Blutproben sind ja dann nicht mehr möglich und Aussagen von Freunden mit denen man getrunken hat wirken ja wohl eher unglaubwürdig, oder?
Würde mich mal freuen, wenn mich jemand was das angeht aufklären würde.
MfG Olli
PS: Ich habe nichts verbrochen....will mich nur juristisch absichern, falls mir sowas mal passiert.
Geändert von crosan1989 (21. 11. 2007 um 16:48 Uhr).
Grund: fehler
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21. 11. 2007, 16:48
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#1
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たp
Registrierungsdatum: Jul 2005
Ort: berlin
Beiträge: 410
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von crosan1989
PS: Ich habe nichts verbrochen....will mich nur juristisch absichern, falls mir sowas mal passiert.
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ymmd
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21. 11. 2007, 16:50
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 876
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von crosan1989
Und hier ist der springende Punkt:
Heisst das, wenn ich beispielsweise einen Menschen töte oder noch schlimmeres, ich nicht mehr als mit 5 Jahren Haft bestraft werden kann?
Und ab wann ist man im Vollrausch (also juristisch gesehen), weil man kann ja immer sagen, man war wegen dem Alkohol etc. nicht in der Lage die eigene Unschuld zu erkennen.
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Man muss dazu im schuldunfähigen Zustand gewesen sein. Eine Grenze kann man wohl generell nicht sagen. Unter 3 Promille scheidet eine solche regelmäßig aus. Darüber liegt meistens Schuldunfähigkeit vor, jedoch ist bei schweren Delikten wie Mord die Grenze noch höher zu setzen (wegen der erhöhten Hemmschwelle).
Wenn dich das Thema interessiert solltest du dich aber auch mal mit der (umstrittenen) Figur der "actio libera in causa" auseinandersetzen!
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21. 11. 2007, 17:00
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#3
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Mit Glied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 165
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
Wie beweißt man einen Vollrausch im Nachhinein? Blutproben sind ja dann nicht mehr möglich und Aussagen von Freunden mit denen man getrunken hat wirken ja wohl eher unglaubwürdig, oder?
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Wenn du im Vollrausch jemanden umbringst, und dich im Nachhinein nicht daran erinnerst (wenn du's tust, gleich zur Polente -> Geständnis -> Bluttest -> Keine Seife im Knast fallen lassen), es keine Zeugen oder Beweise gibt, dann bist du echt am Arsch
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21. 11. 2007, 17:19
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 163
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Re: Straftat: Vollrausch
@ Hydrant
Seit wann ist die actio libera in causa umstritten ? Habe ich da was verpasst ?
@ crosan1989
Wie mein Vorredner schon trefflich ausführte, ist bezüglich deiner Fragestellung zunächst an diese sog. alic zu denken. Sie ist sowohl in fahrlässiger wie auch vorsätzlicher Begehungsform möglich.
Die Überlegung die bei dieser Rechtsfigur zum Zuge kommt ist: Es soll sich niemand quasi als mittelbarer ( schuldloser ) Täter zur Begehung einer Straftat selbst verwenden dürfen: Wer sich in schuldfähigem Zustand wissent- und willentlich in einen Rauschzustand ( = schuldunfähigen Zustand ) versetzt um eine Straftat zu begehen, wird entsprechend dem Strafrahmen dieser Vorsatz-Straftat bestraft = vorsätzliche alic
Weiß der Täter in noch schuldfähigem Zustand zwar nicht, daß er volltrunken eine Straftat der begangenen Art verübt, er aber andererseits doch mit (s)einem entsprechenden Straftatverhalten rechnen konnte, dann hat er sich der fahrlässigen Begehung der betreffenden Tat strafbar gemacht.
Auf die konkrete Überlegung deinerseits zurückzukommen heißt das, daß der Strafrichter in erster Linie prüft ob hier nicht der Fall einer alic vorliegt und dich dann wegen Mord oder fahrlässiger Tötung (trotz Suff ) verurteilt. Nur falls er nicht von alic ausgehen kann, wird er den strafbaren Vollrausch bejahen.
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21. 11. 2007, 17:19
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 876
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von Leitz
@ Hydrant
Seit wann ist die actio libera in causa umstritten ? Habe ich da was verpasst ?
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Schon immer.
Ehrlich gesagt kenn ich mich auch nicht so supergut aus. Deswegen zitier ich hier jetzt mal ausnahmsweise was von Wikipedia:
"Ein Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur hält die Rechtsfigur für verfassungswidrig, da sie dem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Abs. 2 GG widerspreche. Nach dem Koinzidenzprinzip müssten der Zeitpunkt von Tat und Schuld der selbe sein. Dies sei in den Fällen, in denen die a.l.i.c. eingreift, jedoch nicht der Fall. Da eine solche Ausnahme nicht im Strafgesetz fixiert sei, widerspreche die a.l.i.c. dem Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege). Eine Bestrafung komme in einem solchen Fall nur nach dem Tatbestand des Vollrausches gemäß § 323a StGB (§ 287 öStGB) in Betracht, bei dem die Strafandrohung jedoch recht gering angesetzt ist."
"Die Rechtsprechung hat sich bislang keiner der oben genannten Theorien angeschlossen. Bei eigenhändigen Delikten allerdings hat der Bundesgerichtshof die Anwendung der a.l.i.c. abgelehnt. Dazu zählen insbesondere die Straßenverkehrsdelikte und die Aussagedelikte wie z.B. der Meineid. Dabei hat der Bundesgerichtshof betont, dass ein Verhalten nur unter eine Norm subsumiert werden kann, wenn dieses mit deren Wortlaut kompatibel ist. Der BGH erkennt weiter, dass das "Trinken" (bzw. die in die Schuldunfähigkeit führenden Handlung) als Tathandlung jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn diese kein "Trinken" (sondern Führen eines Kraftfahrzeugs, falsch schwören usw.) ist.
Konsequenz der Rechtsprechung und Perspektive
Die gegenwärtige Rechtsprechung (seit 1995) lässt Fragen offen.
Der Bundesgerichtshof lehnt die a.l.i.c. zwar bei verhaltensgebundenen Delikten ab. Offengeblieben ist indes die Haltung des Gerichts mit Blick auf Erfolgsdelikte (Etwa § 212 StGB - Totschlag).
Während bei fahrlässigen Delikten regelmäßig eine Anknüpfung an das pflichtwidrige, vorhersehbare Verhalten möglich erscheint (hierin liegt nämlich der Vorwurf) und somit eine (Hilfs-)Konstruktion (wie die der a.l.i.c.) entbehrlich ist, bleibt das Gericht eine Stellungnahme zu vorsätzlichen Erfolgsdelikten schuldig.
Teilweise wird angenommen, dass der Bundesgerichtshof der a.l.i.c. insoweit eine Existenzberechtigung einräumt. Andere Strömungen in der juristischen Literatur glauben in den Ausführungen des Bundesgerichtshofes erhebliche Bedenken hinsichtlich der Existenzberechtigung der a.l.i.c. gefunden zu haben und gehen von einer prinzipiellen Ablehnung aus."
Ob dieser Wikipedia-Artkikel dem aktuellen Stand entspricht weiß ich allerdings nicht.
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21. 11. 2007, 17:58
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 163
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Re: Straftat: Vollrausch
Du hast recht. Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen. Es gibt in der Wissenschaft wohl kaum ein Thema das nicht 2 unterschiedliche Auffassungen kennt. Die Rechtswissenschaft macht hier keine Ausnahme ( nicht umsonst der Spruch, daß wenn 2 Juristen am Tisch sitzen, 4 verschiedene Meinungen vertreten werden).
Ob man sich der einen oder anderen Auffassung über die Berechtigung der alic anschließt, mag jeder für sich selbst entscheiden. Fakt bleibt indessen, daß sich die Praxis von andersartigen akademischen Überlegungen ( noch ) nicht vereinnahmen läßt und bis dato auf die Anwendung der alic nicht verzichtet. Der Rechtssicherheit wegen rate ich daher hier wie auch im Allgemeinen, sein Verhalten an der Spruchpraxis auszurichten.
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22. 11. 2007, 05:45
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#7
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
ich habe mich heute entschlossen, mich der Polizei zu stellen. Werde vorsichtshalber 2 Zeugen mitnehmen, die bezeugen können, dass ich den ganzen Abend später gekotzt habe.
Was habe ich jetzt zu erwarten?
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01. 04. 2008, 22:10
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#8
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OEM-Version
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: THE BOX
Beiträge: 671
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von crosan1989
Was habe ich jetzt zu erwarten?
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Kommt drauf an, was Du gemacht hast?
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01. 04. 2008, 22:15
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 4
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Re: Straftat: Vollrausch
was hast du denn angestellt?
??
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01. 04. 2008, 22:15
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 876
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von crosan1989
ich habe mich heute entschlossen, mich der Polizei zu stellen. Werde vorsichtshalber 2 Zeugen mitnehmen, die bezeugen können, dass ich den ganzen Abend später gekotzt habe.
Was habe ich jetzt zu erwarten?
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Du hast doch geschrieben, du hast nichts verbrochen!??
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01. 04. 2008, 22:15
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 61
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Re: Straftat: Vollrausch
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01. 04. 2008, 22:18
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#12
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
Ich wollte damals kein Geständnis in einem öffentlichen Forum machen, aber mein Psychiater meint, dass ist die einzige Möglichkeit meine Schuldgefühle loszuwerden. Beichten hat nicht geholfen, aber immerhin hat mir Gott verziehen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Edit: Außerdem gibt es ein Handyvideo davon, was mein ehemaliger guter Kumpel bei Youtube hochladen will.
Sprich: Wenn das ein Beteiligter sieht, bin ich am Arsch!
Ne, das war im November
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01. 04. 2008, 22:18
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 876
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Re: Straftat: Vollrausch
Um welches Delikt handelt es sich denn? Totschlag?
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01. 04. 2008, 22:23
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#14
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
schwerer Diebstahl und anschließendes Schwarzfahren
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01. 04. 2008, 22:26
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#15
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is playin' with fire
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: anywhere
Beiträge: 227
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Re: Straftat: Vollrausch
Ich hab hier einen Brief von der Staatsanwaltschaft liegen.
Straftat: Vorsätzlicher Vollrausch...
Hab im Suff Körperverletzung begangen mit ~2,9 Promille...
Strafe war: ca. 350€ zahlen.
holla
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03. 04. 2008, 17:03
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#16
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Bald Millionär
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 344
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Re: Straftat: Vollrausch
ahaaa wenn ich das richtig verstehe:
bist du alkoholisiert in ein laden rein und hast dann ausgeraubt alkoholisiert natürlich
dann bist du mit dem zug gefahren schwarz natürlich
und das alles hast du alkoholisiert geschafft??? respekt
ich find meine wohnung nicht wenn ich was trinke...
tut mir leid aber wär ich bulle hätte ich dir kein wort geglaubt
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03. 04. 2008, 17:17
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#17
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
Das war übrigens ein Aprilscherz, alles am 1. geschrieben
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11. 04. 2008, 15:02
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#18
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ist nicht da, sondern da!
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 682
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Zitat von crosan1989
Das war übrigens ein Aprilscherz, alles am 1. geschrieben 
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Was bist du fürn Troll?
aber hat sich glaub schon jeder gedacht, das sich nur jemand Wichtig machen will.
PS: 1.April ist für kleine Kinder.
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11. 04. 2008, 15:10
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#19
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
Du bist ja soooooooooooooooooooo reif, aber leider liegst du falsch...
Wie erklärst du dir, dass Zeitungen, Nachrichtenagenturen oder Fernsehsender gezielt Enten verbreiten (Dihydrogenmonoxid  etc.), wenn das nur für kleine Kinder ist?
Außerdem ist der Aprilscherz ein Stück deutscher Kultur.
Nachzulesen ist dies neben zahlreicher Fachliteratur aus meiner Privatbibliothek auch auf wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aprilscherz
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13. 04. 2008, 15:57
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 801
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Re: Straftat: Vollrausch
Ja, schon, nur sind diese Scherze meist halbwegs gut und mit Sinn, irgendwie nachvollziehbar und nicht so ein langweiliger Scheiss, wie Du ihn hier "aprilgescherzt" hast.
Normalerweise denkt man sich bei einem Aprilscherz "oh man bin ich ein Depp, dadrauf reingefallen, haha".
Bei deinem "Aprilscherzposting" denkt man sich nichts dergleichen, sondern denkt mit hoechster Wahrscheinlichkeit an einen Troll, oder jemanden, der sich nach einem halben Jahr etwas anders ueberlegt.
Fazit: Dein, wie Du es nennst, "Aprilscherz" war keines Aprilscherzes wuerdig, sondern lediglich Getrolle.
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13. 04. 2008, 17:36
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#21
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Doktor honoris causa
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 752
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Re: Straftat: Vollrausch
* Denkformen:
Hohn, Ironie, Komik, Parodie, Sarkasmus, Selbstironie, Spott, Witz, Zynismus, ...
* Schriftliche Formen:
Anekdote, Glosse, Limerick, Satire, komische Lyrik ...
* Mündliche Formen:
Running Gag (Dauerwitz), Kalauer, Krätzchen, Radio Eriwan, Scherz, Schlagfertigkeit, Trockener Humor, Zote, ...
* Verhaltensformen:
Albernheit, Chuzpe, Süffisanz, ...
* Darstellende Formen:
Clown, Comedy, Farce, Groteske, Kabarett, Komiker, Komödie, Slapstick, Sitcom, ...
* Bildliche Formen:
Cartoon, Comic, Karikatur, ...
* Ereignis- oder situationsgebundene Formen:
Aprilscherz, Fastnacht, Fasching, Galgenhumor, Ironie des Schicksals, Karneval, Schwarzer Humor, Therapeutischer Humor, ...
* Regionale bzw. soziale Formen:
Britischer Humor, Wiener Schmäh, Jüdischer Witz, Rheinischer Humor, Klein-Erna-Witz, ...
* Fachgebietsspezifischer Humor:
(Hier sind noch keine Links vorhanden, aber bestimmte Berufs- oder Funktionsgruppen (Insider) grenzen sich typischerweise von Außenstehenden ab, indem groteske Zusammenhänge hergestellt oder andere verspottet werden. So gelten unter Musikern etwa Bratschisten als langsam und in der Popwelt Schlagzeuger und Bassisten generell als unmusikalisch. Humor unter Mathematikern: „Gegeben sei ε < 0“. Und Computerleute ziehen über DAUs und Nerds her. Allgemeiner: Wissenschaftlicher Witz)
(ich liebe wikipedia  )
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13. 04. 2008, 17:57
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#22
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 801
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Re: Straftat: Vollrausch
Ich kann Wikipedia auch zitieren. Aber ich kann dann auch unter mein Zitat schreiben, warum ich es zitiert habe.
Also? Ich kann keines der Stilmittel und keine der Formen hier erkennen. Erklaer' mir bitte, was Du mir sagen willst.
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13. 04. 2008, 17:59
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#23
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AHHH ERROR!
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Paderborn
Beiträge: 350
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Re: Straftat: Vollrausch
Ok.. Wen willst du töten?
Egal...
Sauf du Sau!
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16. 04. 2008, 04:15
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#24
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in deinem Kopf **********
Registrierungsdatum: May 2007
Ort: Irgendwo@Nirgendwo
Beiträge: 366
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Re: Straftat: Vollrausch
Zitat:
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Wie erklärst du dir, dass Zeitungen, Nachrichtenagenturen oder Fernsehsender gezielt Enten verbreiten
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Bitte was?
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16. 04. 2008, 10:26
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#25
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