|
|
|
|
|
|
Monkey Boy
Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: Hansestadt Wismar
Beiträge: 1.622
|
Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Hallo
also kleine vorgeschicht
bin zusammen mit meiner freundin 2 1/2 Jahre und wir bekommen zusamemn 1  Kind  so nun das ist nix schlimmes und is ja auch schön , aber sie ist NOCH Verheiratet ( lebt aber seit ca 3 Jahren getrennt vom Ehemann ) doch leider is die scheidung nicht Rechteskräftig  . so die beiden haben schon 2 Kinder zusammen und sie hat damals den namen des Mannes angenommen.
JETZ kommt die Frage der fragen, wie kann ich als der Vater MEINES Kindes, es so machen das der Junge den Nachnamen von MIR bekommt und nicht von dem blöden Ehemann von ihr. nur mal so neben bei meiner freundin ist das auch sehr wichtig und möchte ungern das er den Nachnamen bekommt. Ist aber eigentlich kein schlimmer name ( fischer ) nur so zu Info
wie stehen meine chancen ??
Mfg
MrJo  ( Alias Väter von Vielen * grins * )
|
27. 11. 2007, 06:55
|
#1
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 104
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Guten Morgen,
also soweit ich weiß, ist es in Deutschland so, dass wenn die Elternteile unterschiedliche Namen haben und sich einig sind welchen Namen das Kind bekommen soll, dass das dann auch geht. Bedeutet: Du heißt Meier und deine Freundin noch Fischer und ihr seit euch einig das das Kind Meier heißen soll, dann meldet ihr es im Standesamt als Meier an.
Aber gehört das nicht in Guter Rat?
|
27. 11. 2007, 07:03
|
#2
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2004
Beiträge: 12
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Hy,
geh einfach mal zum Jugendamt (ich glaub mich dunkel daran erinnern zu können, daß das dafür zuständig ist) und rede mit denen.
Da kannst du dann das geteilte Sorgerecht (wenn die Frau zustimmt), die Vaterschaftsanerkennung und eben die Namensgebung in einem Regeln. Und alles vor der Geburt.
gruss
Geändert von sandman99 (27. 11. 2007 um 08:54 Uhr).
|
27. 11. 2007, 08:06
|
#3
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 10
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Hi
bei uns ging das bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt. Nach der Geburt. Und völlig problemlos.
LG stysel
|
27. 11. 2007, 08:47
|
#4
|
|
Monkey Boy
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: Hansestadt Wismar
Beiträge: 1.622
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
hallo
Danke erstmal für die rasche und guten antworten
ich werde mal die woche beim jugendamt vorbeischauen und ebnenso das Standesamt in meiner city besuchen !
nochmals Danke !!
Mfg
MrJo
|
27. 11. 2007, 10:08
|
#5
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 47
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Wenn beide noch verheiratet sind, ist (erstmal) ihr Nochehemann der Vater des Kindes und das Kind bekommt den (bei der Heirat festgelegten) Familiennamen.
Meines Wissens musst er (der Nochmann) seine "Vaterschaft" gerichtlich anfechten, damit der Slot für Dich frei wird...
|
27. 11. 2007, 13:11
|
#6
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 729
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Zitat:
|
Zitat von elCarsten
Wenn beide noch verheiratet sind, ist (erstmal) ihr Nochehemann der Vater des Kindes und das Kind bekommt den (bei der Heirat festgelegten) Familiennamen.
Meines Wissens musst er (der Nochmann) seine "Vaterschaft" gerichtlich anfechten, damit der Slot für Dich frei wird...
|
Nur weil die beiden noch nicht geschieden sind heist das doch nicht dass ihr noch Ehemann der Vater von jedem Kind ist dass sie nach derTrennung bekommt. Muss man das verstehen was du da geschrieben hast? Der Vater ist immer der Erzeuger und nicht = der Ehegatte^^ und wie bitte schön soll das gehen wenn sie schon X Jahre auseinanderleben?
Das Einzige was jetzt ist ist dass ihr entweder deinen Namen oder ihren nimmt. Aber da sie noch den Namen des Ex hat wäre das blöde und würde in diesem Falle die Scheidung abwarten.
|
27. 11. 2007, 13:20
|
#7
|
|
Mit(ohne)Glied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Ort: Nürnberg
Beiträge: 691
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Zitat:
|
Aber da sie noch den Namen des Ex hat wäre das blöde und würde in diesem Falle die Scheidung abwarten.
|
Und dann verändert sich ihr Name wunderlicherweise in was? Ihren alten?
aha,....
Das Kind kriegt halt den Namen der Mutter, fertig, sprich also den Namen der Eheleute.
Wie wärs denn mal mit scheiden lassen oder wie lang soll das noch so gehen?
P.S
klar kann die Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen, keine Frage.
Und solang wird das Kind halt mit dem Namen rumstrampeln, den die Mutter hat.
Oder kann da jeder Mann ankommen und mal eben den Namen weitergeben ohne Vaterschaftsanerkennung bzw Heirat usw? *grübel*
|
27. 11. 2007, 14:57
|
#8
|
|
Chemiker oder Komiker
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Hechingen
Beiträge: 223
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Ich würde es auch mal beim Jugendamt Probieren.
|
27. 11. 2007, 16:59
|
#9
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 64
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Der Fall ist juristisch sehr eindeutig geregelt:
Solange eine Ehe (noch) nicht rechtskräftig geschieden ist, ist jedes Kind das die Ehefrau zur Welt bringt rein rechtlich ein eheliches Kind und bekommt den Familienname der Ehe. Wie bereits oben geschildert, muss dann der (Noch-)Ehemann seine Vaterschaft gerichtlich anfechten.
Da hilft kein Jugendamt und keine Vaterschafts - Anerkennung, das läuft automatisch so ab, wie oben beschrieben und das lässt sich auch nicht ändern.
Anders sähe die Sache aus, wenn sie bereits rechtskräftig geschieden wäre. Dann könnte das Kind in der Tat Deinen Namen erhalten. Das gilt auch, wenn ihr nicht heiratet, dann muß die Mutter des Kindes nur auf dem Standesamt zustimmen.
Für die Namensgebung ist übrigens ausschließlich das Standesamt zuständig. Das Jugendamt hat hiermit überhaupt nichts zu tun.
Hier wird es darauf hinauslaufen, dass das Kind mit dem Familienname der Ehe (vermutlich der des Noch-Ehemannes) in das Geburtsregister eingetragen wird und eine entsprechende Geburtsurkunde ausgestellt wird. Nach Anfechtung durch den Noch-Ehemann könntest Du das Kind adoptieren und ihm dann einen anderen Familiennamen geben.
Wenn der Noch-Ehemann die Vaterschaft nicht anfechtet, kannst Du als biologischer Vater garnichts machen, dann ist er der gesetzliche Vater.
|
27. 11. 2007, 21:40
|
#10
|
|
nicht die mama
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 85
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Zitat:
|
Zitat von jockdau
Wenn der Noch-Ehemann die Vaterschaft nicht anfechtet, kannst Du als biologischer Vater garnichts machen, dann ist er der gesetzliche Vater.
|
und der wär schon doof, maximal 27 jahre für ein kuckucksei unterhalt zu löhnen, also wird sich das bald von selbst regeln.
|
28. 11. 2007, 00:44
|
#11
|
|
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Zitat:
|
Zitat von Atraxia
Und dann verändert sich ihr Name wunderlicherweise in was? Ihren alten?
|
ich weiß es nicht 100%ig aber die frau hat nach der Scheidung den den sie bei der ehe Schießung vereinbart hat aber kann den wieder in ihren Geburts Nachnamen ändern
deswegen haben ich und meine mutter auch nicht mehr den gleichen Nachnamen
|
28. 11. 2007, 01:20
|
#12
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 202
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Ich weiß nicht, aber ist es bei der Geburt nicht so,das die Mutter einen Vater angeben muss??? Ich weiß nicht wie das so läuft ich bin Verheirate und der Vater meiner Tochter ist auch mein Mann, aber ich hab ne Bekannte die bekam ein Kind sie wurd nach der Geburt gefragt wie der Vater des kleinen heißt und darauf hin hatte der lütte dann den Namen des Vaters...
Kann aber durch au so sein das sich diese Frage bei einer Verherateten Frau erst gar nicht stellt.
|
28. 11. 2007, 08:10
|
#13
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 44
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Dafür sind die §§ 1592 und 1594 BGB zuständig.
Und die regeln klar in § 1592 Nr.1 BGB, dass bei Verheirateten automatisch der Ehemann Vater des Kindes wird.
Nach § 1594 BGB kann man eine Vaterschaft auch anerkennen, das geht aber nur, wenn keine andere Vaterschaft besteht.
Die kann man nach §§ 1600 ff BGB anfechten und nach erfolgreicher Anfechtung wird die erste Vaterschaft aufgehoben und jemand anders kann anerkennen.
Mal ganz grob gesagt ...
|
28. 11. 2007, 09:15
|
#14
|
|
Monkey Boy
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: Hansestadt Wismar
Beiträge: 1.622
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
|
29. 11. 2007, 08:23
|
#15
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 44
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Naja, du hast insofern Glück, als das seit 2004 auch der tatsächliche Vater berechtigt ist, die Vaterschaft des Ehemanns anzufechten. Das war vorher nicht so im Gesetz geregelt ... Details wie gesagt im § 1600 BGB.
Ich würde einfach nen guten Anwalt aus dem Bereich Familienrecht nehmen und dann sollte das an und für sich kein Problem sein.
|
29. 11. 2007, 08:42
|
#16
|
|
Narf!
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.114
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
so und jetzt die Frage die UNS wirklich interessiert: wieso um himmels Willen ist deine Freundin seit 3 Jahren noch parallel mit ihrem Mann verheiratet? Das Trennungsjahr dauert 1 Jahr, wären immer noch 2 Jahre die ungeklärt bleiben
bedank dich also bei deiner Freundin
|
29. 11. 2007, 09:03
|
#17
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 729
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
So gesehen hat Pinky recht. Warum noch verheiratet sein obwohl das Trennungsjahr schon längst um ist und mittlerweile 2 weitere Jahre vergangen sind?
Vor allem wenn ich ne neue Bekanntschaft mache bzw. mit meinem Freund / Freundin ein Kind bekomme sehe ich doch zu dass die Scheidung schnellst möglich abgehackt wird.
|
29. 11. 2007, 09:10
|
#18
|
|
Monkey Boy
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: Hansestadt Wismar
Beiträge: 1.622
|
Re: Kind soll den Namen des Vaters bekommen !!
Zitat:
|
Zitat von Pinky82
so und jetzt die Frage die UNS wirklich interessiert: wieso um himmels Willen ist deine Freundin seit 3 Jahren noch parallel mit ihrem Mann verheiratet? Das Trennungsjahr dauert 1 Jahr, wären immer noch 2 Jahre die ungeklärt bleiben
bedank dich also bei deiner Freundin 
|
Sorry ich habe mich verrechnet sie ist seit dem 25.01.2006 Getrennt von ihrem Ehemann und die Scheidung dauert aus einem triftigen Grund so lange, Er macht den Versorgungsausgleich von der renten anstallt nicht, er wurde schon mit einem Bußgeld von ( glaub ich ) 250€ auferlegt und wenn er den nicht macht zieht sich der Scheiß in die länge !!
|
30. 11. 2007, 12:57
|
#19
|
|
Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 01:55 Uhr.
|
|