-
30. 11. 2007, 11:49 #1
Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Denn sonst würde sich wohl niemand mehr sonderlich um die Grundrechte in Deutschland kümmern. Der Bundesrat hat der VDS zugestimmt, zum ersten Januar 2008 könnte somit das gesetz in Kraft treten, welches Internet- und Telefonieprovider zur Speicherung von Verbindungsdaten für 6 Monate zwingt. Bereits im Vorfeld wurde im Bundesrat auch der Zugriff der Musikindustrie auf entsprechende Daten gefordert, die ursprünglich zur "Bekämpfung schwerer Straftaten" gedacht sein sollten.
Aber glücklicherweise engagieren sich tausende von Bürgern gegen den massiven Eingriff in die Privatsphäre. Der AK Vorrat vermeldet täglich hunderte von weiteren Vollmachten besorgter Bürger, in deren Namen gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll. Trotz der Ignoranz der Politik besteht also Grund zur Hoffnung: demokratische Kontrollstrukturen, die das Aushebeln zentraler Grundrechte verhindern sollen, scheinen immerhin noch zu existieren, auch wenn seitens der Politik offenbar der gesamten Bevölkerung das Misstrauen ausgesprochen wurde.
Netzpolitik vermeldet, dass "immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde" eingehen ... weiterlesen
-
02. 12. 2007, 14:07 #161Gesperrt
- Registriert seit
- Apr 2007
- Beiträge
- 4.091
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Wenn er nicht sagt, woher er es hat, ist ja auch klar, dass man dann die Daten verwerten kann.Werden bei A 2 Gramm Grass gefunden, und schweigt A dazu, woher er das hat, gibt doch die TK-Daten-Auswertung sicher Aufschluss darüber, mit welchem "des Drogenhandels Verdächtigen" er so hin und wieder telefoniert haben könnte, oder? Und schon hat man ein Verfahren wegen des Verdachts des Drogenhandels. Das unterschreibt jeder Richter.
Drogenhandel ist schliesslich auch kein Kavaliersdelikt.
Nein, eigentlich nicht.Na ja, es erklärt aber manches.......
-
02. 12. 2007, 14:15 #162
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Wieder einmal ist es unglaublich, was manche User hier von sich geben.
Wenn ihr Deutschland verlassen wollt, dann macht das jetzt!!
Sobald wir ein Problem haben wollen viele abhauen, denn das ist ja die beste Taktik :-(
Man sieht an vielen Beiträgen der User schon, dass sie nicht viel im Gehirn haben. Die ganzen Frage ala "kann ich über rapidshare erwischt werden" "ohh gott jetzt ist bittorrent nicht mehr sicher" nerven einfach nur.
Was die Politiker da abziehen, ist mehr als traurig, denn das Volk wird mit Füßen getreten.
Der scheinheilige Grund, dass man mit der Speicherung Terroristen erwischen kann, ist losgelöst von jeglicher Vernunft.
Wir werden verarscht und ausgelacht. Mal sehen wie lange dies so weitergehen wird. Schäuble ist dermaßen hässlich......iiiigit.
Traurig ist auch, dass viele Abiturienten sich ein Dreck um die VDS kümmern. Das ist doch unfassbar!! Selbst die junge "Elite" kümmert es nicht, was hier abgezogen wird. Wie es aussieht, wird der Umsturz durch die Arbeiter und Bürger stattfinden, wie so oft in der Menschheitsgeschichte.
-
02. 12. 2007, 14:31 #163
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Damit wird das Recht auf Aussageverweigerung ggf. aber auch bei absoluten Bagatelldelikten faktisch hintenrum ausgehebelt.
Zitat von Habek
Ebenso bei Journalisten, die mit "Verdächtigen" telefoniert haben, da können die Ermittlungsbehörden im Detail nachvollziehen, wann die mit welchen Informanten Kontakt gehabt haben. Und diese Erkentnisse können sie dann wieder für neue Ermittlungen nutzen. So kriegt man das Volk in den Griff! Und alle halten die Schnauze.
Viele Menschen werden sich nämlich zukünftig sehr genau überlegen, mit wem sie telefonieren oder Emails schreiben. Diese VDS-Scheisse wird sich erheblich auf das Verhalten der Menschen auswirken, weil jeder -ohne sich strafbar zu machen- in Zukunft damit rechnen muss, daß ein Telefonat mit den "falschen" Leuten ihn irgendwann mit sehr unangenehmen Fragen konfrontieren könnte.
Und genau dadurch ist das Recht auf Handflungsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit erheblich beeinträchtigt.
Man muss sich auch mal vor Augen führen, zu welchem Verhalten solche Massnahmen langfristig in der Bevölkerung führen können/werden, bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit dieser Massnahmen.
Was sind denn Kavaliersdelikte? Beispiele?
Zitat von Habek
MfG Andy
-
02. 12. 2007, 14:37 #164Gesperrt
- Registriert seit
- Apr 2007
- Beiträge
- 4.091
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Nein, weil man sich ja nicht selbst belastet, sondern Andere.amit wird das Recht auf Aussageverweigerung ggf. aber auch bei absoluten Bagatelldelikten faktisch hintenrum ausgehebelt.
Jo, aber nicht alle und die Begründetheit dieser Angst ist kaum gegeben.Viele Menschen werden sich nämlich zukünftig sehr genau überlegen, mit wem sie telefonieren oder Emails schreiben. Diese VDS-Scheisse wird sich erheblich auf das Verhalten der Menschen auswirken, weil jeder -ohne sich strafbar zu machen- in Zukunft damit rechnen muss, daß ein Telefonat mit den "falschen" Leuten ihn irgendwann mit sehr unangenehmen Fragen konfrontieren könnte.
Falschparken,Beleidigung(in den meisten Fällen),...Was sind denn Kavaliersdelikte? Beispiele?
-
02. 12. 2007, 14:51 #165
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Unsinn. Der Erwerb von BtM ist eine Straftat. Genau so wie der Besitz. Wird man beim Besitz von 2 Gramm Grass angetroffen, kann man völlig rechtmässig die Aussage verweigern, weil man sich, würde man den Händler nennen, ja selbst des Erwerbs bezichtigen müsste.
Zitat von Habek
Weil viele zu dumm und gutgläubig sind, und erst dann jammern, wenn es sie selbst mal trifft. Vorher betrifft sowas ja nur "Terroristen" und "Kriminelle". Grundsätzlich ist diese Gefahr aber gegeben, gerade bei Personen, die die Politik etwas kritischer sehen, ggf. auch "unbequeme" Leute kennen und sich ein wenig mit der Realität der Polizeiarbeit auskennen.
Zitat von Habek
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, und Beleidigungen -sollten sie mittels Telekommunikation begangen worden sein- wären schon ein Grund, um auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können.
Zitat von Habek
Wie ich schon vorher hier gesagt habe: Fahrerflucht und besoffen fahren wären jedenfalls keine ausreichenden Tatbestände (Höchststrafe zu niedrig) . Dann müssten das ja "Kavaliersdelikte" sein, oder?
MfG Andy
-
02. 12. 2007, 15:08 #166Gesperrt
- Registriert seit
- Apr 2007
- Beiträge
- 4.091
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Dann muss man sich halt nicht selbst belasten, aber verwenden können sie die Daten trotzdem selbstverständlich, da es ja nicht um den Erwerb geht(in den meisten Fällen) sondern um den Handel.Unsinn. Der Erwerb von BtM ist eine Straftat. Genau so wie der Besitz. Wird man beim Besitz von 2 Gramm Grass angetroffen, kann man völlig rechtmässig die Aussage verweigern, weil man sich, würde man den Händler nennen, ja selbst des Erwerbs bezichtigen müsste.
Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen finden nur statt,wenn man auch im Verdacht steht , etwas damit zu tun zu haben.
Dass man dadurch belastet wird, ist klar, das hat aber nichts mit Selbstbelastung zu tun.
Ich weiß ja nicht, warum du dich kontinuierlich weigerst, das Gesetz zu lesen, aber das geht bei einer einfachen Beleidigung nicht.Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, und Beleidigungen -sollten sie mittels Telekommunikation begangen worden sein- wären schon ein Grund, um auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können.
Es ist, wie ich finde, ziemlich unredlich, immer nur den einen Absatz zu posten, obwohl er durch den anderen in Bagatellfällen an Wirkung verliert.
-
02. 12. 2007, 16:07 #167
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Bisher schon, aber jetzt wird auch das, was man bisher erst im Verdachtsfall länger als zur Abrechnung erforderlich beim Betreiber speicherte und auswertete, nämlich die Verbindungsdaten, ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert. Weil eben jeder dahingehend verdächtig ist, er könnte ja irgendwann eine Straftat begehen, die man dann aufklären muss. Und wofür man dann seine Daten braucht, um in seinem ganzen Umfeld gleich noch mit herumschnüffeln zu können. Vielleicht gibt es da ja noch mehr "Straftäter"?
Zitat von Habek
Natürlich weiss ich, worauf Du anspielst, das ist dieses "angemessene Verhältnis zur Tat".
Zitat von Habek
Damit kann man sich aber in der Praxis den Arsch abwischen, weil es jedem Richter -und die sind in ihrer Beweiswürdigung unabhängig- selbst überlassen bleibt, wie er das auslegt.
Das bezieht sich ausserdem auch nicht auf die Frage, ob die Tat eine "Bagatelle" ist, sondern darauf, ob der Zugriff auf die Daten in einem "angemessenen Verhältnis zur Tat" steht.
Und bei einer telefonischen Beleidigung wird das sehr wohl der Fall sein, denn anders ist ja der Beweis wahrscheinlich nicht zu erbringen, von welchem Telefon aus die Beleidigung begangen worden ist, und wer das dann ggf. gewesen sein könnte.
Man muss Gesetzestexte nicht nur lesen, man muss auch verstehen, wie sie im Falle des Falles ausgelegt werden können. Und absolut alles, was nicht explizit im Gesetzestext ausgeschlossen ist, kann auch mit dem Gesetz gemacht werden, im Rahmen des grundsätzlichen Sinnes des Gesetzes.
Du hast selbst gesagt, die sind nicht "dumm" da, die das Gesetz ausgearbeitet haben, also werden die sich das schon so zurechtformuliert haben, daß sie es in möglichst weitem Umfang bei möglichst vielen Deliktsfeldern auch anwenden können. Sonst würde sich der Aufwand ja garnicht lohnen.
Und daß der "durchschnittliche Bürger" unter "schwer(st)en Straftaten" meist etwas ganz anderes versteht, als das, was damit juristisch gemeint ist, ist auch mit einkalkuliert, bei den öffentlichen Predigten bestimmter Politiker, das wäre alles gar keine Überwachung.
Irgendwann wachst Du auch noch auf, mit Deiner Staatsgläubigkeit.
Hast wohl zu viel Literatur von Prof. Dr. Otto Depenheuer gelesen, oder?
MfG Andy
WOW, mein 1.000 ster Beitrag!
Geändert von titus_shg (02. 12. 2007 um 16:54 Uhr)
-
02. 12. 2007, 16:13 #168Gesperrt
- Registriert seit
- Apr 2007
- Beiträge
- 4.091
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Habe bereits dargelegt, warum es keinen Generalverdacht gibt.isher schon, aber jetzt wird auch das, was man bisher erst im Verdachtsfall länger als zur Abrechnung erforderlich beim Betreiber speicherte und auswertete, nämlich die Verbindungsdaten, ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert. Weil eben jeder verdächtig ist.
Genau wie bei Mord(aus niederen Motiven) und circa allen anderen Gesetzen auch.amit kann man sich aber in der Praxis den Arsch abwischen, weil es jedem Richter -und die sind in ihrer Beweiswürdigung unabhängig- selbst überlassen bleibt, wie er das auslegt.
Es kommt nicht nur darauf an, ob der Beweis anders nicht erbacht werden kann, sondern auch, ob die Tat schwer genug ist.Und bei einer telefonischen Beleidigung wird das sehr wohl der Fall sein, denn anders ist ja der Beweis wahrscheinlich nicht zu erbringen, von welchem Telefon aus die Beleidigung begangen worden ist, und wer das dann ggf. gewesen sein könnte.
Jo, der wirds wohl sein.Hast wohl zu viel Literatur von Prof. Dr. Otto Depenheuer gelesen, oder?
-
02. 12. 2007, 16:28 #169
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
WO STEHT DAS?
Zitat von Habek
Ein anderes Beispiel: bei einer schweren Körperverletzung bei einer Schlägerei unter Suffköpfen auf dem Jahrmarkt wird man wohl kaum auf die Verbindungsdaten der Verdächtigen zurückgreifen, weil der Zugriff in keinem Verhältnis zur Tat stände.
MfG Andy
-
02. 12. 2007, 16:31 #170Gesperrt
- Registriert seit
- Apr 2007
- Beiträge
- 4.091
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Ka ob das im Tatenkatalog steht, wenn es drin steht, ja, wenn nicht, nein.
-
02. 12. 2007, 16:36 #171
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Zitat von Habek
Es gibt keinen "Tatenkatalog", schwere Straftaten sind solche mit Höchststrafe 5 Jahren und aufwärts. Also auch schwere KV.
Aber zu wissen, mit wem der Schläger in den letzten Monaten so alles telefoniert hat, würde die Jahrmarkt-Schlägerei im Suff wohl nicht aufklären können. DAS ist mit "angemessenem Verhältnis zu Tat " gemeint. Sonst nix.
MfG Andy
-
03. 12. 2007, 14:18 #172PropylonGast
Re: Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu: Zum Glück gibts noch das Volk
Wenn die Politik es durchsetzen will dann setzt sie es auch durch, da scheissen die auf die Meinung des Volkes und dann können wir wieder sehen dass wir nur kleine Fische sind die nix zu sagen haben. Wir werden sehen und ihr werdet sehen dass das Gesetz in Kraft tritt, und wenn es 1000000 Unterschriften dagegen in der Sammelklage vorliegen.
Ich werde auf jeden Fall nicht mehr wählen und das meine ich ganz ernst, bis wir wieder eine neue Situation hier in Deutschland haben.
Achja und kommt mir nicht von wegen wählen ist wichtig und blablabla, das Geschwätz könnt ihr euch ersparen, das habe ich auch in der Schule gelernt und auch mal so gedacht, aber nun kein Bock mehr auf die Verbrecher in Anzügen.


Zitieren
mehr lesen...







Resident Evil 6 erscheint in...
Heute, 15:21 in gulli:news