ja, hab ich
Zitat:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
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warum du diesen punkt hervorgehoben hast, ist mir unklar. Heisst doch nichts anderes als: vertrag abgeschlossen, prämie befindet sich bei dir, du entschliesst dich aber doch noch innerhalb der gesetzlichen widerrufsfrist (14 tage) das ganze zu widerrufen und musst jetzt aufgrund dieses passus die prämie zurückgeben, sowie sparhandy dir auch das empfangene geld (falls das der fall sein sollte) zurückerstattet.
Zitat:
Bei den auf den Internetseiten oder sonstigen Werbematerialien von Sparhandy dargestellten Mobilfunktarifen und Geräten handelt es sich um unverbindliche Angebote - es sei denn, es erfolgt eine verbindliche Zusage.
Von daher kann der Vertrag im Endeffekt auch anders aussehen.
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Nein. Der Vertrag sieht im Endeffekt genauso aus, wie du ihn abschliesst (ein vertrag ist eine willenserklärung zwischen 2 parteien, der kann nicht mal eben so mir nichts dir nichts auf gut dünken einer einzelnen partei geändert werden). Unverbindliches angebot heisst hier nichts anderes, als das es durchaus sein kann, das kein vertrag zustande kommt (ablehnung durch provider bspw).
edit:
@redcore: dir ist der sammelthread für diese art von verträgen aufgefallen ? wirf da mal nen blick oder auch 2 rein