Seite 5 von 5 ErsteErste 12345
Ergebnis 81 bis 85 von 85
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.035

    Standard Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.

    Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei noch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen

    weiterlesen

  2. #81
    Gesperrt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    35

    Standard Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Danke für den Hinweis. Dieser Video-Clip dürfte in dieser Form nicht mehr im Netz sein; dagegen gibt es schon eine EV. Mal sehen was man machen kann.
    Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts. Erfahrungsgemäß lassen Sie die Finger davon. Zudem: Hatten Sie nicht selbst auf Wikipedia in Bezug auf die Tanja-Briefe geschrieben: "Sollte man - wider Erwarten - noch einen finden, so wäre ich für eine Info dankbar"? Wie glaubwürdig erscheint nun Ihre obige Äußerung, wenn man bedenkt, dass sogar Ihr Lieblingsfeind fastix diese noch immer -und völlig unangefochten- veröffentlicht?

    Wer provoziert muss auch einstecken können.

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Urteile sollte man genau lesen!
    Nun, wollen Sie behaupten, dass Sie dies immer vorgenommen haben? Ich habe Kenntnis von einer Entscheidung eines Gerichtes in welcher es sinngemäß heißt, dass die von Ihnen angegebene Fundstelle Ihr Vorbringen gerade nicht stütze. Das war ein Urteil: haben Sie nicht genau gelesen oder gelogen?

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt doch auch noch gegen die beteiligten User - IMO zu Recht! Das ist sogar ein gutes Beispiel, dass die VDS sinnvoll ist.
    Soso. Ich habe daran Zweifel:

    1. Gerade die Kunden der "FTP-Welt" ihres Freundes, Mandanten und Kanzleikollegen Bernhard Syndikus waren nach Preisgabe des Passwortes für den (DSA? RSA?) -Schlüssel durch die auf dem Server vorgehaltenen Daten über den Zahlungsverkehr ohne die verfassungswidrige Vorratsdatensammlung sehr leicht ermittelbar.

    2. Das ungleich kompliziertere Verfahren gegen Ihren ehemals ebenfalls interviewfreudigen Kanzleigenossen ("Als Anwalt bin ich Organ der Rechtspflege"- Ein Fall selbstdarstellerischer Schizophrenie?) ist längst abgeschlossen. Ergebnis: Die bekannten 10 Monate für 5 Jahre auf Bewährung +90.000 Euro Geldstrafe für das "Organ der Rechtspflege". Wieso sollte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen noch gegen die abgezockten Nutzer (Die angepriesenen Originalfilme waren ja zum größten Teil übler Qualität, die Software viren- und dialerverseucht) ermitteln wenn diese Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr abgeschlossen werden können?

    Übrigens: Nicht mal bei Buske gibt es eine Chance diese Verlautbarung zu verbieten. Bernhard Syndikus beschreibt sich in dem weiterhin veröffentlichten Interview als "Organ der Rechtspflege"- da ist es gerechtfertigt auch auf dessen Verurteilung hinzuweisen - die zeigt, dass es bei der sehr besonderen Art der "Rechtspflege" durch deren "Organ" (im konkreten Fall Bernhard Syndikus) deutliche Unstimmigkeiten zwischen dem geblahfaseltem Anspruch und der realen Wirklichkeit gibt.

    Die Vorratsdatenspeicherung bringt Ihnen wohl nichts mehr. Sehr wahrscheinlich sind Sie bis dahin "fast freiwillig" nicht mehr als Rechtsanwalt tätig. Zudem müssen Sie vorher wohl nach Urteilslage und Einschätzung der von Ihnen "fast freiwillig" selbst öffentlich eingeräumten Sachverhalte einige Monate "fast freiwillig" das essen was man Ihnen "fast freiwillig" an die Tür bringt.

    Aber dass gerade Sie die eindeutig verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung begrüßen ist einleuchtend. Diese würde, wie auch die Herausgabe der IP-Adressen ohne Gerichtsbeschluss in Österreich, dem Rechtsmissbrauch Ihresgleichen etlichen Vorschub geben. Kann aber sein, dass die Richter sich dann künftig gegen die drohende Überflutung wehren in dem Strafanträge oder Zivilverfahren wohl begründet abgewiesen werden.

    Infobroker

    Ich empfehle Ihnen sich gut zu führen, schön leise zu sein und nicht als Querulant und Störer aufzufallen - sonst hat der Bus, der Sie heimbringt, Monate Verspätung.
    Geändert von Infobroker (10. 12. 2007 um 18:33 Uhr)

  3. #82
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Zitat Zitat von Infobroker
    Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts. Erfahrungsgemäß lassen Sie die Finger davon.
    Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat.

  4. #83
    Gesperrt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    35

    Standard Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat.
    Ich weiß jedenfalls wem und warum es nicht gelungen ist den mehrfach versuchten und nach meiner bescheidenen Ansicht (für Sie: "IMHO") gemeinschaftlichen Betrug zu vollenden. Ein solcher ist es doch, wenn man sich vor Gericht hinstellt, behauptet unschuldig zu sein, wegen unzulässiger "Verdachtsberichterstattung" ein Schmerzensgeld erklagen will - und wenig später die zweifelsfrei jederzeit bewusste Straftat (teilweise) gesteht.

    Zudem brauchen Sie ein Mandat. Ich zweifle dass Bernhard Syndikus Ihnen ein solches nochmals gibt. Oder wollen Sie andeuten, dass Sie vor haben das 61. Mandat (die Zahl wird möglicherweise zu niedrig sein...) zu fälschen?

    Eine Frage bezüglich Ihrer Signatur, Herr Günter Freiherrr Gravenreuth: Das massenhafte Fälschen von Mandaten um auf Basis dieser gefälschten Mandate massenhaft und in reiner Gewinnerzielungsabsicht abzumahnen- hat es sich nach Abzug der 22.500 Euro (150 Tagessätze zu 150 Euro) denn gelohnt? Dies ist doch Wettbewerb unter Anwälten, wie er unlauterer kaum sein kann!

    Wie hat sich die Rechtsanwaltskammer am LG München dazu geäußert? Und: Was empfinden Sie wenn ich ihnen vorhalte, dass Sie, wegen den obigen Vorgängen und der Tatsache, dass ausgerechnet Sie öffentlich ausgerechnet jenes Zitat "Unlauterer Wettbewerb darf sich für Unternehmen einfach nicht mehr lohnen!" als Signatur verwenden, ein dummer Tor sind?

    Sie werden auf die Fragen wie gehabt nicht antworten. Aber keine Antworten sind oft die mit der größten Aussagekraft.


    Infobroker
    Geändert von Infobroker (10. 12. 2007 um 19:33 Uhr)

  5. #84
    Stahli
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Hmmm, hab ich grad gefunden: http://futurezone.orf.at/it/stories/242015/
    Da stehts halt entgültig:

    Zitat Zitat von orf.at
    Das sagt die Endversion
    In der Endversion der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heißt es nun in §53 (3a):

    Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste [...] und sonstigen Diensteanbietern (§3 Z2 E-Commerce-Gesetz ECG, BGBl. I Nr. 152/20) Auskunft zu verlangen über:


    1. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses;

    2. Internet-Protokoll-Adresse (IP-*Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie

    3. Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war.

    Das gelte, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen".
    Konkrete Gefahrensituation...Hmm, ich schätz mal, damit sind nicht die Downloader gemeint, die sich hie und da ne mp3 von emule saugen...
    Naja, wart mas ab...

    Man sieht sich,
    Stahli

  6. #85
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    NRW/OWL
    Beiträge
    9.804
    NewsPresso
    1 (Talent)

    Standard Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

    Zitat Zitat von Stahli


    Konkrete Gefahrensituation...Hmm, ich schätz mal, damit sind nicht die Downloader gemeint, die sich hie und da ne mp3 von emule saugen...
    Naja, wart mas ab...

    Man sieht sich,
    Stahli
    Neeee, damit sind bestimmt nur die Wanderer gemeint, die sich mal verlaufen.
    Ohne deren IP findet man die ja nicht...

    MfG Andy

    PS: Das Ganze kann einem so vorkommen, als gibt es für manchen Ermittler nichts Schlimmeres als einen Richter-Vorbehalt.....

Seite 5 von 5 ErsteErste 12345

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •