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06. 12. 2007, 17:01 #1
Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei noch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen
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10. 12. 2007, 12:33 #81Gesperrt
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts. Erfahrungsgemäß lassen Sie die Finger davon. Zudem: Hatten Sie nicht selbst auf Wikipedia in Bezug auf die Tanja-Briefe geschrieben: "Sollte man - wider Erwarten - noch einen finden, so wäre ich für eine Info dankbar"? Wie glaubwürdig erscheint nun Ihre obige Äußerung, wenn man bedenkt, dass sogar Ihr Lieblingsfeind fastix diese noch immer -und völlig unangefochten- veröffentlicht?
Zitat von Gravenreuth
Wer provoziert muss auch einstecken können.
Zitat von Gravenreuth
Nun, wollen Sie behaupten, dass Sie dies immer vorgenommen haben? Ich habe Kenntnis von einer Entscheidung eines Gerichtes in welcher es sinngemäß heißt, dass die von Ihnen angegebene Fundstelle Ihr Vorbringen gerade nicht stütze. Das war ein Urteil: haben Sie nicht genau gelesen oder gelogen?
Zitat von Gravenreuth
Soso. Ich habe daran Zweifel:
Zitat von Gravenreuth
1. Gerade die Kunden der "FTP-Welt" ihres Freundes, Mandanten und Kanzleikollegen Bernhard Syndikus waren nach Preisgabe des Passwortes für den (DSA? RSA?) -Schlüssel durch die auf dem Server vorgehaltenen Daten über den Zahlungsverkehr ohne die verfassungswidrige Vorratsdatensammlung sehr leicht ermittelbar.
2. Das ungleich kompliziertere Verfahren gegen Ihren ehemals ebenfalls interviewfreudigen Kanzleigenossen ("Als Anwalt bin ich Organ der Rechtspflege"- Ein Fall selbstdarstellerischer Schizophrenie?) ist längst abgeschlossen. Ergebnis: Die bekannten 10 Monate für 5 Jahre auf Bewährung +90.000 Euro Geldstrafe für das "Organ der Rechtspflege". Wieso sollte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen noch gegen die abgezockten Nutzer (Die angepriesenen Originalfilme waren ja zum größten Teil übler Qualität, die Software viren- und dialerverseucht) ermitteln wenn diese Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr abgeschlossen werden können?
Übrigens: Nicht mal bei Buske gibt es eine Chance diese Verlautbarung zu verbieten. Bernhard Syndikus beschreibt sich in dem weiterhin veröffentlichten Interview als "Organ der Rechtspflege"- da ist es gerechtfertigt auch auf dessen Verurteilung hinzuweisen - die zeigt, dass es bei der sehr besonderen Art der "Rechtspflege" durch deren "Organ" (im konkreten Fall Bernhard Syndikus) deutliche Unstimmigkeiten zwischen dem geblahfaseltem Anspruch und der realen Wirklichkeit gibt.
Die Vorratsdatenspeicherung bringt Ihnen wohl nichts mehr. Sehr wahrscheinlich sind Sie bis dahin "fast freiwillig" nicht mehr als Rechtsanwalt tätig. Zudem müssen Sie vorher wohl nach Urteilslage und Einschätzung der von Ihnen "fast freiwillig" selbst öffentlich eingeräumten Sachverhalte einige Monate "fast freiwillig" das essen was man Ihnen "fast freiwillig" an die Tür bringt.
Aber dass gerade Sie die eindeutig verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung begrüßen ist einleuchtend. Diese würde, wie auch die Herausgabe der IP-Adressen ohne Gerichtsbeschluss in Österreich, dem Rechtsmissbrauch Ihresgleichen etlichen Vorschub geben. Kann aber sein, dass die Richter sich dann künftig gegen die drohende Überflutung wehren in dem Strafanträge oder Zivilverfahren wohl begründet abgewiesen werden.
Infobroker
Ich empfehle Ihnen sich gut zu führen, schön leise zu sein und nicht als Querulant und Störer aufzufallen - sonst hat der Bus, der Sie heimbringt, Monate Verspätung.Geändert von Infobroker (10. 12. 2007 um 18:33 Uhr)
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10. 12. 2007, 13:26 #82
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat.
Zitat von Infobroker
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10. 12. 2007, 13:36 #83Gesperrt
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Ich weiß jedenfalls wem und warum es nicht gelungen ist den mehrfach versuchten und nach meiner bescheidenen Ansicht (für Sie: "IMHO") gemeinschaftlichen Betrug zu vollenden. Ein solcher ist es doch, wenn man sich vor Gericht hinstellt, behauptet unschuldig zu sein, wegen unzulässiger "Verdachtsberichterstattung" ein Schmerzensgeld erklagen will - und wenig später die zweifelsfrei jederzeit bewusste Straftat (teilweise) gesteht.
Zitat von Gravenreuth
Zudem brauchen Sie ein Mandat. Ich zweifle dass Bernhard Syndikus Ihnen ein solches nochmals gibt. Oder wollen Sie andeuten, dass Sie vor haben das 61. Mandat (die Zahl wird möglicherweise zu niedrig sein...) zu fälschen?
Eine Frage bezüglich Ihrer Signatur, Herr Günter Freiherrr Gravenreuth: Das massenhafte Fälschen von Mandaten um auf Basis dieser gefälschten Mandate massenhaft und in reiner Gewinnerzielungsabsicht abzumahnen- hat es sich nach Abzug der 22.500 Euro (150 Tagessätze zu 150 Euro) denn gelohnt? Dies ist doch Wettbewerb unter Anwälten, wie er unlauterer kaum sein kann!
Wie hat sich die Rechtsanwaltskammer am LG München dazu geäußert? Und: Was empfinden Sie wenn ich ihnen vorhalte, dass Sie, wegen den obigen Vorgängen und der Tatsache, dass ausgerechnet Sie öffentlich ausgerechnet jenes Zitat "Unlauterer Wettbewerb darf sich für Unternehmen einfach nicht mehr lohnen!" als Signatur verwenden, ein dummer Tor sind?
Sie werden auf die Fragen wie gehabt nicht antworten. Aber keine Antworten sind oft die mit der größten Aussagekraft.
InfobrokerGeändert von Infobroker (10. 12. 2007 um 19:33 Uhr)
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11. 12. 2007, 22:49 #84Stahlideaktiviertes Benutzerkonto
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Hmmm, hab ich grad gefunden: http://futurezone.orf.at/it/stories/242015/
Da stehts halt entgültig:
Konkrete Gefahrensituation...Hmm, ich schätz mal, damit sind nicht die Downloader gemeint, die sich hie und da ne mp3 von emule saugen...
Zitat von orf.at
Naja, wart mas ab...
Man sieht sich,
Stahli
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11. 12. 2007, 23:53 #85
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Neeee, damit sind bestimmt nur die Wanderer gemeint, die sich mal verlaufen.
Zitat von Stahli
Ohne deren IP findet man die ja nicht...
MfG Andy
PS: Das Ganze kann einem so vorkommen, als gibt es für manchen Ermittler nichts Schlimmeres als einen Richter-Vorbehalt.....


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Dieser Video-Clip dürfte in dieser Form nicht mehr im Netz sein; dagegen gibt es schon eine EV. Mal sehen was man machen kann.
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