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06. 12. 2007, 17:01 #1
Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei noch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen
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06. 12. 2007, 17:10 #2Linuxuser. Was sonst?
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
schön geschrieben
tja wir österreicher müssen euch deutschen auch wirklich alles nachmachen
und mit neuen kranken ideen aufbereiten
stasi 2.0 auch in österreichI'm not out to destroy Microsoft. That will just be a completely unintentional side effect. - Linus Torvalds
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06. 12. 2007, 17:10 #3
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
jo wer hat das nicht kommen gesehen?
"unbefristete aufbewahrungsdauer"?
guut nach ein bis drei jahren werden die spacken vor einem so gewaltigem datenmüllberg stehen das sie die typen verfluchen die sowas beschlossen haben.15 Millionen Dollar sind kein Geld für mich. Sie sind ein Motiv mit einem Universaladapter dran.
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06. 12. 2007, 17:12 #4thrillmeGast
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Endlich können die Bullen im Auftrag der Industrie auf Piratenjagd gehen, ist wirklich schockierend, was in Deutschland und Österreich gerade passiert.
Vielleicht könnte mir mal jemand erklären, was man in diesem Falle unter "Gefahr im Verzug" versteht. Das ist ja ein sehr dehnbarer Begriff.
Wobei es eigentlich keine Rolle spielt, wenn die österreichische Regierung das Umsetzt, ist ohnehin Schluß mit lustig. Große Koalitionen sind die Pest, das kommt bei raus, wenn die Oppostionsparteien nichts mitzureden haben weil massiv in der Minderheit.
Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich gern kotzen würde, wenn ich dieses Pack mit ihrem selbstgefälligen Grinsen in den Nachrichten sehe.
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06. 12. 2007, 17:21 #5Österreicher
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Gefahr in Verzug bedeutet soviel wie das Mitmenschen kurz davor sind schaden zu erleiden von einem Täter Imo. Also trifft das auf Terroristen Amokläufer u.ä. zu.
Zitat von thrillme
Und falls ich eines Tages besuch bekomme weil ich irgendwas runtergeladen habe weil irgendein Provider meine Daten rausgeben musste werde ich mich sicher dagegen zur wehr setzen weil Downloaden mit Sicherheit keine Gefahr in Verzug ist.Signatur
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06. 12. 2007, 17:29 #6Linuxuser. Was sonst?
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
bist du sicher?
Zitat von J-O-E
mit den downloads schadest du der wirtschaft, denn du hättest alles was du downgeloadet legal gekauft wenn es nicht im web von pösen leuten zur verfügung gestellt würde -> arbeitsplätze sind in gefahr -> leute werden arbeitslos -> können das geld für die grundversorgung nicht mehr aufbringen -> sterben somit am hungertod
=> gefahr im verzugI'm not out to destroy Microsoft. That will just be a completely unintentional side effect. - Linus Torvalds
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In einer irrsinnigen Welt vernünftig sein wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich.
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06. 12. 2007, 17:31 #7
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
In Deutschland gibt es vorher einen Durchsuchungsbeschluss gem. § 103 StPO, bevor es zur „… Durchsuchung der Geschäftsräume und sonstigen umfriedeten Besitztums der betreffenden Firma Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG, Helstorfer Straße 7, 30625 Hannover“ kam. (Zitat aus dem mir vorliegenden Ermittlungsbericht der Polizei).
Rechtsgrundlage:
§ 103 StPO:
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
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06. 12. 2007, 17:32 #8
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
2.1 würd ich sagen...
Zitat von Bumbl
soso...
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06. 12. 2007, 17:37 #9Gesperrt
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Da Sie schon wieder topicfremd gegen den heise-Verlag hetzen erlaube ich mir Sie daran zu erinnern, dass auch Ihre Kanzlei schon mehrfach durchsucht worden ist. 2004 und zuletzt wohl im Jänner 2007. Allerdings mit Beschluss nach § 102 StPO:
Zitat von Gravenreuth
"Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde."
InfobrokerGeändert von Infobroker (06. 12. 2007 um 17:57 Uhr)
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06. 12. 2007, 17:39 #10Mitglied
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Zitat von Bumbl
Jo stimmt unsere Regierung macht den deutschen wirklich alles nach, von Souveränität in positiver Form ist überhaupt nix zu sehen.
Wie sagte Benjamin Franklin (übersetzt) so schön: Eine Gesellschaft die ihre Freiheit zu Gunsten der Sicherheit aufgibt hat beides nicht verdient.
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06. 12. 2007, 17:41 #11
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Die Daten rausfischen werden eh wieder 1€-Leute.
Zitat von Oj1
Und wenn die Festplatten voll sind, werden eben ein paar mehr PCs beschlagnahmt.
Man kann nie zu viele Indizien haben...
@Günni:
Wir wissen, dass du heise nicht magst.
Das musst du uns nicht in jedem neuen Post neu verklickern, indem du zufällig rumliegende Ermittlungsberichte quotest.
//Edit: Infobroker ist auf die selbe Idee schneller gekommen^^
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06. 12. 2007, 17:41 #12thrillmeGast
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Ich denke mal, das die Herren dies über kurz oder lang so drehen werden, wie sie`s brauchen. Ich bin mir sicher, daß Wirtschaftsvertreter in diese Entwicklung weit involvierter sind, als bisher bekannt wurde. "Noch" ist ja bei uns in Österreich das downloaden von files nicht strafbar - eine kleine Gesetzesänderung (die sicher bald folgen wird) und schon kann man den Begriff "Gefahr in Verzug" etwas ausdehnen und darauf anwenden.
Zitat von J-O-E
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06. 12. 2007, 17:47 #13Pädagogisch wertvoll!
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Aber sicherlich kann man Gefahr im Verzug auch so auslegen, dass die Gefahr besteht, dass die Daten vernichtet werden. Man muss also innerhalb von 20 Minuten die Wohnung stürmen, um das zu verhindern.
/\.....This is Hammer, the arch-nemesis of brick, the arch-nemesis of
II====.'Bunny'. Cut'n' Paste it into your signature to destroy the brick,
II.....squashing Bunny's plans for world domination.
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06. 12. 2007, 17:52 #14
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
wenn, dann müsste man dieses "gefahr in verzug" genauer definieren! irgendwann heissts dann, das uploaden einer mp3 (oder noch besser, das downloaden) sei eine gefahr für die musikindustrie, und wenn das nciht sofort gestoppt wird erleiden sie noch paar billionen mehr schaden! ich sehs jetzt schon kommen....
soso...
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06. 12. 2007, 18:10 #15
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Gefahr im Verzug bedeutet, daß möglicherweise Beweismittel nicht mehr gefunden bzw. beiseite geschafft werden können, wenn erst ein richterlicher Beschluss eingeholt werden muss.
Zitat von J-O-E
Das ist aber sehr eng auszulegen, zumindest in Deutschland.
Siehe auch hier.
MfG Andy
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06. 12. 2007, 18:40 #16
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Oh Junge, du sprichst wahre Wörter...-.-
Zitat von thrillme
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06. 12. 2007, 18:42 #17
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Die Maske fällt ... im Zerrbild des Spiegels ... zerbricht der Schwur ... und wird zum Offenbarungseid ... zurück bleibt die hässliche Fratze der gefallenen Engel.
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06. 12. 2007, 18:49 #18
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
ich kann mich stahli nur anschließen.. es ist wirklich ein verbrechen was momentan in österreich passiert..
Zitat von Stahli
R.I.P Dime
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06. 12. 2007, 20:06 #19Mitglied
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Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Genau gegen dieses vorgehen wurde ja die PIRATENPARTEI gegründet, dies nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich gibt! Spätestens nach dieser Meldung werde ich mich dieser jetzt anschließen. MFG
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06. 12. 2007, 20:25 #20thrillmeGast
Re: Österreich: IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
Man kanns drehen und wenden wie man will - vorerst gibt`s da mal kein entrinnen. Kommt mir vor, als wären wir auf dem besten Weg zur Diktatur - die Aufhebung der Trennung der Staatsgewalten ist der erste Schritt in diese Richtung - und durch die richterliche Umgehung ist dies ja der Fall. Vielleicht wollen sie demnächst ja auch Kardinäle zurück ins Parlament holen, damit die Kirche auch noch ihren Senf dazugeben kann. Das schlimmste an der Sache ist aber, daß vermutlich viele der Wähler so hirnrissig sind und diesen Politmaden bei der nächsten Wahl wieder ihre Stimmen geben. Kann man wirklich nur hoffen, daß die Studenten der SPÖ ihren Verrat nach der Wahl nicht verzeihen werden und dementsprechend ihre Konsequenzen ziehen. Hätte ja nie gedacht, daß ich mal die Grünen als Parte mit dem meisten Hirn im Parlament Österreichs betrachte....
R.I.P. Demokratie
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