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  1. #1
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Hoch schlagen die Wellen nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Stefan Niggemeier. Da einer seiner Blogeinträge ein "brisantes" Thema behandelte, sei ihm eine Vorabkontrolle aller Kommentare zuzumuten. Das LG HH bestätigte damit eine Einstweilige Verfügung, welche die Callactive GmbH gegen Niggemeier verhängen ließ. Callactive produziert "Anrufsendungen", bei denen Anrufer in TV-Shows per kostenpflichtiger Rufnummer Preise gewinnen können.

    Dieses Thema würde erwartbar zu kontroversen und möglicherweise strafbaren Äußerungen durch Kommentatoren führen, befand das Landgericht. Daher sei Niggemeier eine Vorabkontrolle der Kommentare zumutbar, schon die EV der Callactive befand, dass Niggemeier "schon durch die Bereitstellung und das Betreiben" seines Blogs ehrverletzende Äußerungen möglich mache und mit selbigen eben auch bereits im Vorfeld rechnen müsse.

    Wenig blog- oder forenbezogene Urteile wurden bisher von der Pressekammer des LG Hamburg ohne kontroverse Diskussion im Netz aufgenommen, und auch dieses ist keine Ausnahme. Gefährliche Präzedenzfälle würden geschaffen, Blogbetreibern zugemutet, "brisante" Themen immer im Vorfeld als solche erkennen zu können, das Betreiben offener Plattformen in Deutschland unmöglich gemacht ... weiterlesen

  2. #2
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Der Artikel ist doch wohl nur als Scherzchen zu bewerten?

    Überhaupt ist es bemerkenswert, dass Korrupt offenbar schon die schriftliche Urteilsbegründung kennt, obwohl diese vom Gericht noch gar nicht verfasst wurde. Bislang gibt es nämlich nur Äußerungen aus der mündlichen Verhandlung.

    selbst das einschlägig bekannte LG Hamburg ist im konkreten Fall von seiner bisherigen, extremen Linie abgewichen: noch im Verfahren um die Abmahnung des Supernature-Forums betrachtete das LG HH die Haftung des Betreibers quasi pauschal - die Streitbarkeit des Themas spielte keine Rolle.
    Mal abgesehen davon, daß wir das ja mangels Urteilsgebründung ja noch gar nicht wissen: Im Supernature-Fall geht es um ein reines Forum, in dem es naturgemäß keine vom Betreiber wie in einem Blog oder einem Newsticker vorgegebenen Themen gibt.

    Und bezüglich der potentiellen "Gefährlichkeit von Beiträgen" würde ich mal locker 75% aller gulli-Meldungen in diese Kategorie stecken.

    Sicher besteht kein Grund zur Panik und eine Hoffnung auf das OLG, hier aber ernsthaft Entwarnung geben zu wollen, ist schon mehr als fahrlässig.

  3. #3
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Korrupt
    [B]Hoch schlagen die Wellen nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Stefan Niggemeier.
    Da gab es in den letzten 48 Stunden viele "rassistische" Vertipper bei div. Bloggern und Newstickern. Wer will kann ja mal nach nach "Niggermeier" googel und sehen was das so alles hochkommt ....

  4. #4
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    @ Korrupt: Es reicht, wenn du zukünftig "LG Hamburg" und das Thema das zu verhandeln war schreibst. Den Rest kann man sich dann nämlich denken.

  5. #5
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Korrupt
    [B]Hoch schlagen die Wellen nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Stefan Niggemeier. Da einer seiner Blogeinträge ein "brisantes" Thema behandelte, sei ihm eine Vorabkontrolle aller Kommentare zuzumuten. Das LG HH bestätigte damit eine Einstweilige Verfügung, welche die Callactive GmbH gegen Niggemeier verhängen ließ.
    Ein Blog oder Newsticker mit einer Antwortfunktion ist wie ein Leserbriefbereich bei Printmedien. Auch dort tun die Zeitschriften gut daran keine Nazi-Sprüche,Beleidigungen und Links auf Kipo-Seiten zu veröffentlichen.

    Auch ein Vergleich mit Fernseh-Live-Sendungen ist möglich. Dort haftet der Sender (BGH NJW 1976, 1198; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage; 10 Rn. 208), wenn er dieser sich nicht unverzüglich in angemessener Weise von dem Inhalt der Äußerung distanziert oder wenn es die Äußerungen sogar bewusst provoziert hat. Der Rauswurf von Eva Hermann aus einer Livesendung ist wohl inhaltlich ein schlechtes Beispiel, zeigt aber dass Sender auch bei Fernseh-Live-Sendungen sofort reagieren (können).

    Wer es ermöglicht, dass jedermann jeden Blödsinn schreiben kann (das LG Hamburg sprach bei heise.de von einer “besonders gefährlichen Einrichtung”) und derartige Vorfälle auch schon vorgekommen ist, haftet auch!

    Es geht auch um die Menschenwürde anderer und um das Firmen nicht in unzulässiger Weise in den Schmutz gezogen werden. Art. 5 GG hat bewußt eine Beschränkung:

    Artikel 5 GG
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


    Sogar die GRÜNEN betreiben/betrieben (ich finde es aktuell nicht) ein moderiertes Gästbuch.

    Man kann einen Blog auch mit verifizierten Usern machen, welche man, wenn diese über die Stränge schlagen, in Regress nehmen kann.

    Das Medium Blog wird durch diese Urteil nicht "getötet" - allenfalls findet der Schutz der Ehre ein weiteres Mal auch Zugang zum Internet.

  6. #6
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Man kann einen Blog auch mit verifizierten Usern machen, welche man, wenn diese über die Stränge schlagen, in Regress nehmen kann.
    Wenn die sich nicht gerade eine Herbergsmutter z.B. in Urbach suchen.

  7. #7
    Coming back soon Avatar von A John
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Man kann einen Blog auch mit verifizierten Usern machen, welche man, wenn diese über die Stränge schlagen, in Regress nehmen kann.
    Ansonsten haftet eben der Forenbetreiber, sofern es nicht der des Gulli-Boards ist.

    "http://board.gulli.com/thread/838132-games-convention-
    gvu-laesst-schauspieler-messebesucher-nachahmen/3/#56"

  8. #8
    Boeses junges Fleisch

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    Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Cpt Wurstwasser
    Sicher besteht kein Grund zur Panik und eine Hoffnung auf das OLG, hier aber ernsthaft Entwarnung geben zu wollen, ist schon mehr als fahrlässig.
    Zwischen Entwarnung und dem, was ich geschrieben hab, gibts nen leichten Unterschied. Das Vergleichsangebot im Fall Niggemeier und der Verlauf im Fall Supernature haben durchaus Unterschiede. Die totzuschweigen halte ich fuer absurd. Die Berufung kommt. Nimms mir nicht uebel, aber die Kritik grade kann ich schwer nachvollziehen.

  9. #9
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Diskussion braucht Qualität

    Die Nutzung der Kommentar-Funktion auf sueddeutsche.de ist rapide angestiegen. Damit die Qualität der Debatte erhalten bleibt, werden die User-Kommentare künftig stärker moderiert.
    (Quelle, 7.12.2007 11:44 Uhr)

    Ein Schelm, wer da Zusammenhänge sieht.

  10. #10
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Hadron
    (Quelle, 7.12.2007 11:44 Uhr)

    Ein Schelm, wer da Zusammenhänge sieht.
    a)
    Titel zu dem Zitat aus der SZ: "Diskussion braucht Qualität" - was spircht gegen Qualität??

    b)
    Was die SZ kann, sollen Blogger nicht können??

  11. #11
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    Avatar von Kugelfisch23
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    b)
    Was die SZ kann, sollen Blogger nicht können??
    Können schon, wollen nein. Wenn jemand einen Kommentar in meinem Blog schreibt, der nicht reiner SPAM (=Werbung) ist und auch nur den Bruchteil einer Meinungsäusserung enthält, will ich diesen Kommentar auch erhalten. Selbst wenn jemand schreibt, ich sei ein $Schimpfwort oder mein Blog sei der letzte Mist. Dann werde ich dazu Stellung nehmen, und fragen, warum er so denke, und nicht den Beitrag löschen...

  12. #12
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Kugelfisch23
    Können schon, wollen nein.
    Dass ist so überzeugend wie: "Ich will nicht an der roten Ampel stehen bleiben, wenn niemand kommt!"

  13. #13
    Coming back soon Avatar von A John
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    - was spircht gegen Qualität??
    Kommt darauf an, was man darunter versteht.

  14. #14
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    Avatar von Kugelfisch23
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Dass ist so überzeugend wie: "Ich will nicht an der roten Ampel stehen bleiben, wenn niemand kommt!"
    Bis auf den kleinen aber feinen Unterschied, dass durch Beiträge im Netz niemand in Gefahr gebracht wird... (Wenn an der Ampel trotz allem jemand kommen _würde_(ja, jeder übersieht mal was), dann wären Menschen in Gefahr)

  15. #15
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Dass ist so überzeugend wie: "Ich will nicht an der roten Ampel stehen bleiben, wenn niemand kommt!"
    Das Argument ist allerdings überzeugend. Viele Richter stehen auf dem Standpunkt, dass die Ampeln der Regulierung des Straßenverkehrs dienen und diese Funktion notwendig verfehlen wenn gar kein Verkehr zu regulieren ist.

    Man muss in diesem Fall zwar an der roten Ampel anhalten, es gilt aber als nicht strafwürdig wenn man nach diesem Anhalten und dem Überzeugen weiterfährt.

    http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...htverstoss.php

    Aber Verkehrsrecht ist auch nicht Ihre Sache...


    Infobroker

  16. #16
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Cpt Wurstwasser
    Der Artikel ist doch wohl nur als Scherzchen zu bewerten?
    Für Web 0.0 Blogger ist eine generelle Vorabkontrolle sicher das beste.
    Nicht nur um die Gesellschaft an sich sondern auch die Blogger selbst vor Schaden zu bewahren...
    Selbst die Süddeutsche berichtet über Web 0,0 Blogger die sind wie unserer Jörgie, Chris oder Marcel:
    http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/211/146869/
    und nennt diese Art Blogger liebevoll "Die neuen Idiotae"
    (was meine uneingeschränkte Zustimmung findet)

  17. #17
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    Rosengarten b.Hambg.
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    Question Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Sepulpa
    Selbst die Süddeutsche berichtet über Web 0,0 Blogger die sind wie unserer Jörgie, Chris oder Marcel:
    http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/211/146869/
    und nennt diese Art Blogger liebevoll "Die neuen Idiotae"
    (was meine uneingeschränkte Zustimmung findet)
    Daß Du J.R. und M.B. nicht magst, das kann ich ja noch fast nachvollziehen . . .
    aber was hast Du nur gegen Chris?

    So langsam solltest Du hier auch deinen Klarnamen nennen, denn mit deiner Schreiberei
    verbindest Du ja ganz offensichtlich die drei genannten Namen mit dem schönen Wort
    der Süddeutschen: "Die neuen Idiotae". Dein Nachsatz in Klammern ist da ja bezeichnend.
    Wenn das man nicht einer "Tatsachenbehauptung" gleichkommt . . .

    Rentner Anton

  18. #18
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Rentner Anton
    Daß Du J.R. und M.B. nicht magst, das kann ich ja noch fast nachvollziehen . . .
    aber was hast Du nur gegen Chris?

    So langsam solltest Du hier auch deinen Klarnamen nennen, denn mit deiner Schreiberei
    verbindest Du ja ganz offensichtlich die drei genannten Namen mit dem schönen Wort
    der Süddeutschen: "Die neuen Idiotae". Dein Nachsatz in Klammern ist da ja bezeichnend.
    Wenn das man nicht einer "Tatsachenbehauptung" gleichkommt . . .

    Rentner Anton
    Wie kommst du auf die Idee das ich die 3 nicht mag?
    Ich halt sie nur für Web 0,0 Blogger das ist alles

  19. #19
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Sepulpa
    Für Web 0.0 Blogger ist eine generelle Vorabkontrolle sicher das beste.
    Das hätten wir schon lange haben sollen.

  20. #20
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    Avatar von Kugelfisch23
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    Standard Re: Vorab-Kontrolle für Beiträge in Blogs: Keine Panik nach dem Spruch des LG Hamburg

    Zitat Zitat von Rentner Anton
    So langsam solltest Du hier auch deinen Klarnamen nennen, denn mit deiner Schreiberei
    verbindest Du ja ganz offensichtlich die drei genannten Namen mit dem schönen Wort
    der Süddeutschen: "Die neuen Idiotae".
    Warum sollte er desswegen seinen Klarnamen nennen? Dass ihm einen Wisch eines Führers des deutschen Abmahn-Unwesens ins Haus flattert?!?

    Der einfachste Weg, dem zu entgehen, ist die Anonymität

  21.  
     
     
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