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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Berlin
Beiträge: 160
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Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Also vorweg der Artikel, auf den ich gerade gestoßen bin:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...522396,00.html
Die EU plant ja schon seit Längerem ein Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Personen, die über und unter 18 sind. Also unter sexuelle Annäherung fällt so ziemlich alles ab "fummeln", insbesondere natürlich Sex, sollte ein (noch so minimaler) Vorwand vorausgegangen sein. Demnach soll ein(e) 18-jährige(r) strafrechtlich verfolgt werden, wenn er/sie einen noch nicht 18-jährigen Partner (ob flüchtig oder feste Beziehung ist nicht von Belangen) hat, mit dem er/sie nach beispielsweise einer Einladung auf etwas zu trinken intim wird (Einladung zählt als Entgelt).
Zitat:
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"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bereitwillig mitmacht, wäre er dran - und wenn sie sich selbstbewusst seinen Avancen entzieht, muss er immer noch mit Strafverfolgung rechnen, denn nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen.
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Allein das ist ja wohl schon ein Witz.
Aber es kommt ja noch besser:
Dem Artikel zufolge planen gewisse Leute unserer Bundesregierung jetzt sogar diesem Entwurf nicht nur Folge zu leisten, sondern ihn auch noch zu verschärfen.
Und zwar machen sich alle Jugendlichen (unter 18) strafbar, die sich mit anderen Jugendlichen unter Vorwand sexuell annähern. D.h. 2 17-jährige Jugendliche, fast erwachsene Menschen, wohlwissend was sie da tun, dürfen nicht mal "rummachen", geschweige denn Sex haben, sollte ein Vorwand wie eine Einladung nach Hause etc. vorausgegangen sein. Sollte es doch dazu kommen, darf mit harten Strafen gerechnet werden (natürlich nur, sofern die ganze Geschichte rauskommt und z.B. ein Elternteil, das was gegen dieses Vorkommnis einzuwenden hat, dies zur Anzeige bringt (s. Marco)). So werden unschuldige Jugendliche in der Pubertät zu Straftätern verdonnert.
Zitat:
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Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss - vergeblich - gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries' Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.
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Selbst beim Besitz eines Nacktfotos von sich selbst soll demnach bestraft werden, wenn die betreffende Person unter 18 Jahre alt ist, da sowas neuerdings unter "Besitz pornografischer Schriften" fällt.
Hallo? Wer hat der Zypries eigentlich ins Hirn gesch*ssen? Solche Leute sollte man meiner Meinung nach sofort von ihren Posten entbinden.
Anstatt sich um die Hauptprobleme der Kinderpornografie und des Kindesmisbrauchs zu kümmern, erlässt man Gesetze, die es verbieten pubertären Trieben nachzugehen. So wird der "Versuch ein Mädchen/Jungen rumzukriegen" bzw. zu "befummeln" für gleichaltrige Jugendliche strafbar, wenn man ihn/sie vorher zu irgendetwas einlädt.
Das sowas totaler Quatsch ist, merken glücklicherweise auch einige ihrer Kollegen.
Zitat:
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Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im "Altersunterschied zwischen Täter und Opfer" liege ein "unrechtsbestimmendes Merkmal", [...] da hier ein "Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck" komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige "Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt".
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Wenn das Gesetz durchkommt...dann ist hier aber echt Achterbahn!
Was haltet ihr davon?
Geändert von -Center- (11. 12. 2007 um 00:20 Uhr).
Grund: Missverständnisse beseitigen
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10. 12. 2007, 18:39
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#1
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Kommender Mod
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 681
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Einfach Lächerlich .
Wenn beide Personen einverstanden sind es zu treiben, ist es doch kein missbrauch
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10. 12. 2007, 18:42
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#2
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Werbekritiker
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 357
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Zitat:
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Zitat von -Center-
Wenn das Gesetz durchkommt...dann ist hier aber echt Achterbahn!
Was haltet ihr davon?
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Mal wieder ein Gesetz das die Bundesrepublik weiter in den Abgrund stürtz.
Da wird uns ja eine Anklagewelle erwarten... klasse...
edit:
@ Dem über mir:
Kann mich nur anschließen. Die Leute sollen machen was sie wollen, solange sie einverstanden sind. OK über Verhütung sollte man sie schon aufklären aber sie sind schließlich in der Pubertät. Und das mit den Fotos ist ja wohl ein witz.
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10. 12. 2007, 18:43
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#3
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Boeses junges Fleisch
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.414
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
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10. 12. 2007, 19:10
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#4
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Chuck Norris
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: Österreich
Beiträge: 133
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
rofl, zum glück wohn ich in österreich..
wow, habt ja ne tolle regierung xD(sry musste sein)
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10. 12. 2007, 19:12
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#5
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Der SPONist ist ja richtig versaut:
Zitat:
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Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt.
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Will nicht wissen, wie es in der Redaktion bei denen abgeht.
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10. 12. 2007, 19:13
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 202
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Sofern ich das beim bmj richtig rauslese geht es bei der Richtlinie doch nur um Fälle (1x über 18, 1x unter 18) und es fließt Geld für sexuelle Handlungen, oder überlas ich nun was ?
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10. 12. 2007, 19:29
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#7
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 3.449
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
@ killercat
Nein, das hast Du richtig verstanden.
Offenbar hat eine Falschmeldung hier für Verwirrung gesorgt.
Ich sehe hier keinen Diskussionsbedarf mehr, aber ich will mal noch eine Weile auflassen.
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10. 12. 2007, 19:34
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#8
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Schlafwandler
Registrierungsdatum: Jan 2007
Ort: mal hier, mal dort
Beiträge: 35
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Ich würde sagen: "Noch nie hat Gesetze brechen so viel Spaß gemacht!"
ne mal im Ernst: das können die doch nicht wirklich so meinen geschweige denn durchbrigen, oder?
Das ist imho total lächerlich .....wieder ein Gesetz mehr das die Welt bzw Deutschland nicht braucht....wir entwickeln uns ja total zurück !
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10. 12. 2007, 19:38
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#9
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 3.449
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Bevor das jetzt ewig so weiter geht, dass niemand den Thread verfolgt und mitbekommt, dass wir einer Ente aufgesessen sind:
Zu.
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10. 12. 2007, 19:41
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#10
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.150
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Sorry Kuxxx, hier ist niemand einer ENTE aufgesessen sondern die Zypries hat eine Klimakatastrophe im Hirn! Es ist wesentlich schlimmer, als das was der Spiegel schreibt ....
Leider redet Zypries Müll - aber das ist ja nicht das erstemal. Ich habe schon vor Monaten auf das in Geheim-Mission zusammengeschusterte Gesetzesvorlage hingewiesen.
Wer sich wirklich genauer infomieren will dem seien diese Links empfohlen:
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4226762/
Auch Frau Zypries - die Dümmste aller Ministerinnen, darf hier mal nachlesen was ihre Fachabteilung WIRKLICH produziert hat.
Hier der Link was die Experten in den Anhörungen zu dem geplanten Gesetz gesagt haben. Bezeichnend das sogar ein Oberstaatsanwalt das Gesetz in der vorliegenden Form ablehnt.
Offensichtlich ist man sich auch nicht bewusst welche juristischen Auswirkungen diese Vorlage hat?! Konkret könnte man damit auch Homosexualität verbieten und unter Strafe stellen.
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10. 12. 2007, 19:46
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#11
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Vom Chaos umgeben
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 184
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Zitat:
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Zitat von -Center-
Was haltet ihr davon?
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Geistiger Dünnpfiff... Passt aber zur Regierung, die können nichts anderes
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10. 12. 2007, 22:29
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 85
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Was ein Schmodder -.-
...
moment mal ich werd ja nächstes jahr 18 und meine freundin ist ein Jahr jünger ... noch ein Jahr, Ohhhh du grausame Welt
Aber trotzdem, ich glaub langsam echt, die haben nichts besseres zu tun als irgendwelche Sinnlosen Paragraphen zu erstellen, die sollten lieber etwas gegen die wirklich Pädophilen tun aber sowas vertuschen ja die Menschen gerne...
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10. 12. 2007, 22:52
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 1.010
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Prima. Vielleicht kommt dadurch die abgeschlaffte Leidenschaft wieder bißchen in Schwung. ("Denn was verboten ist, das macht uns gerade scharf.")
Neandertaler
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10. 12. 2007, 22:54
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#14
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ehemaliger ex-ex
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 17.992
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Langsam, langsam .....
Was stimmt denn nun?
So wie ich das sehe, geht es hauptsächlich um die Altersgrenzen bei pornographischen Darstellungen und nicht um Sex zwischen den Altersgrenzen.
Rebell
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10. 12. 2007, 22:57
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 85
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Zitat:
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Zitat von Der Rebell
Langsam, langsam .....
Was stimmt denn nun?
So wie ich das sehe, geht es hauptsächlich um die Altersgrenzen bei pornographischen Darstellungen und nicht um Sex zwischen den Altersgrenzen.
Rebell
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Hmm... denke ich mir mal nicht, denn "schmuddelfilmschen" mit unter 18 jährigen sind definitiv verboten.
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10. 12. 2007, 23:05
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#16
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ehemaliger ex-ex
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 17.992
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Ja eben,
es geht nicht um Regelungen bezüglich Sex sondern um Pornographie.
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10. 12. 2007, 23:07
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 85
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Zitat:
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Zitat von Der Rebell
Ja eben,
es geht nicht um Regelungen bezüglich Sex sondern um Pornographie.
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Denke ich mir aber nicht, weil es würde einfach keinen Sinn machen, die Regel das unter 18 Jährige keine Pornographischen "Bildschen" oder "Filmschen" machen dürfen gab es ja vorher auch schon.
Deswegen denk ich mir eher es geht wirklich darum das 18+ und "leicht minderjährige" keinen Sex mehr haben dürfen.
... sehr abstruse geschichte ^^
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10. 12. 2007, 23:14
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#18
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Bassist und Marxist
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Lechmetropole
Beiträge: 224
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
also ich bin mir sicher, sollte die Regierung je ein solches Gesetz auf den Weg bringen wollen, würden sämtliche jugendlichen auf die Straßen gehen und Demonstrieren!
aber sie bekämen sicherlich massive unterstützung von vielen Erwachsenen und auch Politikern.
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10. 12. 2007, 23:14
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#19
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ehemaliger ex-ex
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 17.992
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Ich hab hier mal die Überschriften aus der Stellungnahme von Prof. Dr. Tatjana Hörnle von der juristischen Fakultät der Uni Bochum rauskopiert:
I. Posieren von Kindern in sexuell aufreizender Weise (betr.: § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB)
II. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen gegen Entgelt (betr.: § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
III. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen einen „sonstigen Vorteil“ (betr.: § 182 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB)
IV. Jugendpornographische Schriften (betr.: § 184 b StGB)
http://www.bundestag.de/ausschuesse/...en/Hoernle.pdf
Danach liest sich das aber anders als realer Sex ohne Zwang.
Rebell
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10. 12. 2007, 23:21
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hessen
Beiträge: 85
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Zitat:
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Zitat von Der Rebell
Ich hab hier mal die Überschriften aus der Stellungnahme von Prof. Dr. Tatjana Hörnle von der juristischen Fakultät der Uni Bochum rauskopiert:
I. Posieren von Kindern in sexuell aufreizender Weise (betr.: § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB)
II. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen gegen Entgelt (betr.: § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
III. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen einen „sonstigen Vorteil“ (betr.: § 182 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB)
IV. Jugendpornographische Schriften (betr.: § 184 b StGB)
http://www.bundestag.de/ausschuesse/...en/Hoernle.pdf
Danach liest sich das aber anders als realer Sex ohne Zwang.
Rebell
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Ok, dann sry muss dir recht geben ^^
Also wenn das alles sein soll was rauskommt, bin ich damit einverstanden, weil das Erotikbusiness ist halt nichts für Jugendliche ^^
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10. 12. 2007, 23:26
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#21
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~ in the Universe ~
Registrierungsdatum: Aug 2000
Beiträge: 1.062
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
http://www.spiegel.de/panorama/justi...522396,00.html
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Gesetzes%E4nderung-Streit-Petting-Paragrafen/604913.html
da noch 2 artikel dazu.
alle reden von fehlenden facharbeitern und der notwendigkeit, diese aus dem ausland zu holen.
wie wärs denn mal mit ein paar kompetenten politikern ?????
die kosten bestimmt auch nicht so viel.
herr, laß hirn regnen.
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11. 12. 2007, 00:18
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#22
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Berlin
Beiträge: 160
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Habe an manchen Stellen editiert, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ich war selbst erst etwas verwirrt. Es handelt sich bei dem Gesetzesentwurf nicht um ein generelles Verbot von sexuellen Annährungen zwischen Jugendlichen, sondern um solche, denen ein "Entgelt" (sei es in noch so geringer Form) vorausgeht.
Ich finde in diese Hinsicht sollte man "Entgelt" ganz klar definieren. Denn so wie es jetzt da steht finde ich es absolut lächerlich. Ebenso lächerlich wie das Verbot vom Besitz eigener Nacktbilder...
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11. 12. 2007, 00:22
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 1.585
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
österreich hat den "jugendpornoparagrafen" schon eingeführt.
mal sehen, ob die deutschen gesetze dann ähnlich milde sind wie die der österreicher.
Zitat:
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Zitat von österr. strafgesetzbuch
§ 207a Pornographische Darstellungen Minderjähriger
(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
1. herstellt oder
2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.
(3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornographische Darstellung einer unmündigen Person (Abs. 4) verschafft oder eine solche besitzt.
(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
(5) Nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
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heißt im klartext, soweit ich es verstanden habe:
besitz von strafbewehrten darstellungen von 14-17 (mündigen) minderjährigen personen, wenn die abgebildete person nicht zugestimmt hat und/oder die darstellungen nicht zum eigengebrauch gemacht wurden: bis zu einem jahr.
zb.: aus dem netz gezogen, von einem freund per handy/email bekommen etc.
verbreitung von strafbewehrten darstellungen von 14-17 jährigen personen. egal ob die abgebildete person zugestimmt hat oder nicht: bis zu 3 jahren.
zb: ins netz eingestellt, einem freund per handy/email zugesandt etc.
gewerbsmäßige verbreitung von strafbewehrten darstellungen von 14-17 jährigen personen. egal ob die abgebildete person zugestimmt hat oder nicht: bis zu 5 jahren.
zb: typischer tauschhandel (auch schulhoftausch: hier gilt aber jugendstrafrecht) bzw. veräußerung mit gewinnabsicht.
bandenmäßige verbreitung von strafbewehrten darstellungen von 14-17 jährigen personen. egal ob die abgebildete person zugestimmt hat oder nicht: bis zu 10 jahren.
zb: gruppe tauscht strafbewehrtes material in großem stil untereinander und/oder veröffentlicht es. ähnlich eines warezservers mit geschlossener/offener usergruppe.
wichtig zu erwähnen ist auch noch, dass selbst wirklichkeitsnahe abbildungen und bildliche darstellungen (zeichnungen, computergenerierte fakebilder etc) auch strafbewehrt sind.
wie man sehen kann, besteht laut ansicht des österr. gesetzgebers zwischen jugend und kinderpornografie fast kein unterschied!
lediglich beim besitz wurde eine halbierte strafe angesetzt. ansonsten sehe ich keine relevanten unterschiede.
[Sarkasmus on] pech für die perversen pornofreaks. gut für all die anderen perversen, denn es bleibt weiterhin straffrei prügel/folter und selbst tötungsvideos zu besitzen. auch darf man videos von kindern besitzen die zu tode gefoltert werden, solange sie angezogen sind. sonst könnte ein dahergelaufener staatsanwalt, einem wegen kinder/jugenpornografie ans bein pinkeln.
alles getreu dem motto
sex, nackt= böse
gewalt, folter und mord= zumindest nicht böse [/sarkasmus off]
EDIT: habe gerade etwas im netz gestöbert und entdeckt, dass österreich anscheinend von allen möglichkeiten gebraucht gemacht hat, die eu vorlage zu entschärfen. deutschland hingegen schlägt wohl einen engeren kurs ein.
besonders "lustig" finde ich, dass überhaupt darüber diskutiert wird, auch die gewährung von "sonstigen vorteilen" strafrechtlich zu erfassen. heißt im klartext 18jähriger sagt zu seiner 17jährigen freundin "na, soll ich dich nach hause fahren, damit wir vorm haus noch ein bisschen knutschen können" -> ein straftäter mehr im lande.
mfg
chronoton
Geändert von Chronoton (11. 12. 2007 um 04:06 Uhr).
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11. 12. 2007, 01:52
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#24
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Homosapien
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: Planet Erde
Beiträge: 976
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Re: Gesetz gegen sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen geplant
Für mich kommt das ungefähr so rüber:
Wer seiner FReundin in der Zukunft ein Bier oder Essen ausgibt mit dem Gedanken oder der Absicht sie damit flach legen zu können, der macht sich Strafbar
Verwirrend, verwirrend
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11. 12. 2007, 09:24
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